Weitere wichtige Punkte des Finanzausgleichsgesetzes sollten noch in Kurzform genannt werden: Die Fehlbedarfs- und Sonderbedarfszuweisungen für Gemeinden werden um 5 Millionen DM aufgestockt. Die Jugendhilfemittel werden in Höhe von 81,4 Millionen DM in die Finanzausgleichsmasse überführt. Damit helfen wir Kreisen und Gemeinden bei der Umsetzung des Jugendförderungsgesetzes. Der kommunale Investitionsfonds wird künftig grundsätzlich für alle kommunalen Investitionsvorhaben geöffnet - mit Ausnahme weniger, die in einer Negativliste aufgeführt werden.
Den entscheidenden Punkt nenne ich bewusst zum Schluss: In den nächsten fünf Jahren werden 500 Millionen DM aus dem kommunalen Investitionsfonds und dem Schulbaufonds für die dringend notwendige Sanierung unserer Schulen zur Verfügung gestellt. Es ist die richtige Antwort der Bildungspolitik, vernünftige Schulgebäude mit einer vernünftigen Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.
Bei der Funktionalreform sind wir uns im Klaren, dass die Umsetzung das Bohren recht dicker Bretter über einen langen Zeitraum voraussetzt.
können wir mit den Möglichkeiten, die sich ergeben haben, nicht zufrieden sein. Wir haben mehr erwartet. Ob von den 1.000 Verordnungen nun 71 oder 27 übrig bleiben, die sich für die Überprüfung von Standards anbieten,
Klar ist für die SPD-Fraktion, dass wir dort, wo der Abbau möglich ist, zugreifen wollen und dort, wo Gesetze dies verhindern, eine Überprüfung von Gesetzen vornehmen müssen, weil auch Gesetze Standards
Natürlich warten nun viele von Ihnen im Saal mit tatsächlicher oder klammheimlicher Freude auf die jetzt folgende Einlassung zur Verordnung, die das Kindertagesstättengesetz betrifft.
Natürlich möchte ich Ihnen diese Freude wenige Tage vor Weihnachten auch machen. Wir haben gestern in der SPD-Fraktion nach langer Diskussion den Beschluss gefasst, die Kindertagesstättenverordnung herauszunehmen. Wir nehmen nur 26 Verordnungen in ein Gesetzgebungsverfahren. Die Kindertagesstättenverordnung über Mindeststandards wird davon ausgenommen. Wir mussten feststellen, dass zahlreiche Eltern, Vertreter von Trägern und des pädagogischen Personals massive Befürchtungen äußerten, die Freigabe der Standards im Kindertagesstättenbereich würde eine qualitative Verschlechterung zur Folge haben. Eine Verschlechterung zulasten der Kinder ist von uns nie gedacht worden und wir hätten sie auch nie mitgetragen.
Den Sozialdemokraten ging es - das ist nach wie vor unser Grundsatz - um eine Kompetenzverlagerung auf die Kommunen. Dadurch wollten wir den kommunalen Vertretungen mehr Gestaltungsspielraum einräumen. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass die kommunalen Mandatsträger - genauso wie wir hier im Landtag - mit diesen Entscheidungsbefugnissen sorgfältig umgegangen wären. Dieses Vertrauen wird leider nicht von allen im Bereich der Kindertagesstätten geteilt. Aus diesem Grund hat die Fraktion gestern nach langer Diskussion diese Entscheidung getroffen. Wir wollen dazu beitragen, dass wieder in ein ruhiges Fahrwasser zurückgefunden wird, auch im Bereich der Kindertagesstätten. In diesem Bereich bleibt alles, wie es ist.
(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW - Dr. Ekkehard Klug [F.D.P.]: Viel Lärm um nichts!)
In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings einen deutlichen Hinweis in Richtung auf den grünen Koalitionspartner geben. Das sage ich auch in der Öffentlichkeit. Die SPD-Fraktion wird in Zukunft ihre freundliche Zurückhaltung gegenüber den Grünen aufgeben.
Wenn ein weiterer Fall eintreten sollte, wonach auf der einen Ebene mit uns Gespräche geführt werden, während man gleichzeitig im Land gegen den Koalitionspartner mobilisiert, so ist das in einer Koalition nicht möglich, wenn man nicht Dinge insgesamt infrage stellen will, zu denen wir bisher eindeutig stehen. Zu Rot-Grün gibt es in diesem Land keine Alternative! Daran sollten wir gemeinsam festhalten.
Was die Reform der Kommunalverfassung angeht, so gehe ich davon aus, dass sich die Enquetekommission auch in den nächsten Monaten damit intensiv beschäftigen wird, wie die Kommunalverfassung so verändert werden kann, dass den berechtigten Belangen der kommunalen Seite entgegengekommen wird. Die Signale, die es von der größeren Oppositionspartei dazu gibt, machen Hoffnung darauf, dass wir zumindest hier rechtzeitig vor der Kommunalwahl im Jahr 2003 eine einvernehmliche Regelung finden werden.
Ich möchte kurz auf die Anträge der größeren Oppositionsfraktion, nämlich auf die zwei großen Einnahmepositionen eingehen. Diese lehnen wir natürlich in Übereinstimmung mit unserem Koalitionspartner ab, wenn es um den Verkauf der Wohnungen der WOBAU und des NordwestLotto geht.
Wir haben dies zur Kenntnis genommen. Das ist ein Vorschlag, der von Ihnen seit vielen Jahren gemacht wird.
Was die Anträge der F.D.P.-Fraktion betrifft, die Kürzungen im Bereich der IT-Technik und der Telekommunikation vorsehen, so ist ein Teil dieser Einsparsummen von uns in unseren Anträgen mit übernommen worden. Wir sind allerdings der Meinung, dass die Anträge der F.D.P.-Fraktion zu weit reichen, wenn man das Ziel, die Nutzung der neuen Informations- und Kommunikationstechniken in einem überschaubaren Zeitraum zu verbessern, nicht aus dem Auge verlieren will.
Wenn ich mich mit diesen F.D.P.-Anträgen beschäftige, die darauf abzielen, durch diese Einsparungen weitere Verbesserungen im Bereich der Schule und
Hochschule zu erreichen, so kann ich sagen: Das eine oder andere wäre auch aus unserer Sicht wünschenswert, aber wir können diese Einsparungen eben nicht in voller Höhe mittragen, weil sie aus unserer Sicht unrealistisch sind.
Zum Schluss möchte ich zu einigen aus meiner Sicht bedeutenden Einzelpunkten kommen, die in der Fraktion eine große Rolle gespielt haben. Da ist erstens einmal das Programm „ziel - Zukunft im eigenen Land“ mit seinen drei Säulen: Arbeit für SchleswigHolstein, Regionalprogramm 2000 und Programm „Zukunft auf dem Lande“.
Dies wird im kommenden Jahr mit einer zweiten Beteiligungsrunde fortgesetzt. Allein aus dem Regionalprogramm 2000 werden in der zweiten Runde 86 Millionen DM bereitgestellt. Das bedeutet, dass wir mit Investitionen in einer Größenordnung von 148 Millionen DM rechnen müssen.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal deutlich betonen, was aus meiner Sicht auch die Aufgabe des Parlaments ist: Erstens. Es muss in unserem Interesse sein, Entscheidungen nicht über Einzelmaßnahmen herbeizuführen. Das würde zu weit gehen. Aber es muss im Interesse des Parlaments sein, bei der Festlegung der Rahmenbedingungen für die drei Standbeine in Zukunft stärker als bisher beteiligt zu werden. Hierzu hoffe ich auf eine einheitliche Meinung.
Zweitens. Die Frage der Verzinsung des Haftkapitals der Landesbank wird uns auch im Jahr 2001 und sicherlich darüber hinaus beschäftigen. Ich hoffe, dass es im Jahre 2002 gelingen wird, eine deutlich verbesserte Einnahme zu erzielen. Allerdings müssen wir uns auch mit den Vorschlägen beschäftigen, die es in Nordrhein-Westfalen zur Neustrukturierung der Westdeutschen Landesbank gegeben hat. Ich bin der Meinung, dass wir sehr schnell eigene Überlegungen anstellen müssen - das kann man natürlich nicht in aller Öffentlichkeit machen -, damit auch in Zukunft eines gewiss ist, nämlich dass es eine eigenständige Landesbank Schleswig-Holstein mit Sitz in Kiel gibt. Diesem Ziel haben sich alle anderen Überlegungen unterzuordnen.
Drittens gehört für mich in diesen Zusammenhang auch der Antrag der F.D.P.-Fraktion über die Zukunft der Sparkassen im Lande. Ich habe bereits in einer
Wichtig ist jedoch für uns, dass die Sparkassen in ihrer Funktion für die mittelständische Wirtschaft - damit meine ich in erster Linie als Kreditgeber für Handwerksbetriebe, kleine kaufmännische Betriebe und für die Landwirtschaft - erhalten bleiben, aber auch, dass jedem Bürger und jeder Bürgerin in SchleswigHolstein der Zugang zu Bankgeschäften ermöglicht wird. Wir möchten keine Entwicklung in SchleswigHolstein erleben, wie sie in Großbritannien und den USA leider an der Tagesordnung ist. Das wollen wir verhindern. Ansonsten sind wir offen für Überlegungen zur Neuordnung. Das sollte eingehend und sorgfältig diskutiert werden.
Viertens. Wir haben im Landtag eine gemeinsame Resolution zur Bekämpfung von Rechtsextremismus verabschiedet. Rot-Grün ist der Meinung, dass dies gemeinsam mit unseren Haushaltsanträgen auch umgesetzt worden ist. Wir haben die Kürzungen zum Teil zurückgenommen. Es gab leichte Erhöhungen gerade im Bereich der Jugendarbeit.
Wir haben mit unseren Haushaltsanträgen außerdem sichergestellt, dass die von der Bundesregierung im Programm „Xenos“ bereitgestellten Mittel von uns komplementär finanziert werden können. Dies ist insofern die richtige Antwort, damit nicht noch mehr Jugendliche an den rechten Rand abdriften. Wir müssen uns um diese Jugendlichen in diesem Land kümmern.
Leider ist durch das Thema BSE und durch andere Themen der Rechtsextremismus schon wieder aus den Schlagzeilen verschwunden. Dabei gab es vor kurzem erneut einen Vorfall in Neumünster, der nicht nur zu großer Sorge Anlass gibt, sondern der zeigt, dass wir noch nicht weitergekommen sind.