erleichtert wird, wenn man nicht selbst den Stein der Weisen finden muss. Wir freuen uns also darüber, dass es zu einem interfraktionellen Antrag gekommen ist. Dadurch wird deutlich gemacht, dass wir nur gemeinsam weiterkommen können.
Ich freue mich auch darüber, dass der Punkt der Ressourcenverteilung im Redebeitrag der Kollegin Herdejürgen präzisiert worden ist, weil ich die Bedenken des Kollegen Klug teile. Denn mit der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe wird ein neuer Aspekt aufgegriffen, der die bisherige Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen ergänzt. Es kann nicht darum gehen, die Mittel von einem in den anderen Bereich umzuverteilen. Die originären Aufgaben der Schule und der Jugendhilfe bleiben also erhalten; beide Bereiche bekommen nur zusätzliche Aufgaben. Umso mehr gilt es also, beiden Seiten in der einleitenden Phase zusätzlich Zeit zu geben, um die Kooperation vorzubereiten und umzusetzen. Ich denke, dass genau dieser Punkt jetzt auch in dem gemeinsamen Antrag verdeutlicht worden ist.
Sicherlich können wir alle hoffen, dass sich durch die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe auch neue Energien entfalten lassen, sodass der zusätzliche Ressourcenaufwand begrenzt werden kann. Es wäre aber blauäugig zu glauben, dass sich solche Synergieeffekte schnell erzielen lassen.
Dass die finanzielle Abgrenzung ganz leicht zu einem Stolperstein werden kann, davon zeugen auch die bisherigen Erfahrungen aus den Projekten. Es gibt Koordinierungsprobleme, aber das ist nur natürlich, wenn zwei gewachsene, selbstständige Bereiche plötzlich zusammenarbeiten müssen. Gerade deshalb ist es wichtig, dass der gemeinsame Antrag sagt, worum es geht, und nicht schon von vornherein zu der Feststellung verleitet, dass einfach Stunden von dem einen Bereich in den anderen Bereich transportiert werden sollen.
(Beifall beim SSW sowie der Abgeordneten Jutta Schümann [SPD] und Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Das heißt, die Strukturen mussten von vornherein so eingerichtet werden, dass Interessenkonflikte nicht auftreten können.
Schlussfolgernd kann ich also sagen, dass es mit dieser Initiative hoffentlich zu einer besseren Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe kommen wird und dass dadurch auch bessere pädagogische Leistungen
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche nur die Hälfte der Redezeit für die Landesregierung,
weil wir der Ansicht sind, dass gerade dieses Thema hier von beiden zuständigen Ministerinnen vertreten werden sollte.
Ich freue mich, dass die Debatte mit dem Begriff „bildungspolitische Debatte“ überschrieben worden ist; denn damit wird sehr deutlich, dass hier, wo es um die Definition des Bildungsbegriffes geht, ein weiter Bildungsbegriff zugrunde zu legen ist. Das wird auch in Ihrem gemeinsamen Antrag deutlich. Dieser von allen Fraktionen getragene Antrag ist ein gutes Signal. Sie machen damit deutlich, dass wir uns einig sind, dass die Kinder das Recht auf höchste Aufmerksamkeit haben. Und es wird klar, dass die gesellschaftliche Verpflichtung, den Kindern Wissen und Alltagslebensfähigkeit, aber auch Freude zu vermitteln, eine gemeinsame Verpflichtung ist. Es ist nicht etwa die Frage von Absichtserklärungen und einer quantitativen Aufgabenzuweisung oder Zeitzuweisung.
Ich möchte deutlich machen, dass das Thema Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule kein neues Thema ist, sondern wie Sie alle wissen, nicht nur in konkreten Projekten, sondern auch auf der Arbeitsebene von Fachleuten in den unterschiedlichsten Bereichen schon sehr lange diskutiert und vorbereitet wird. Gemeinsame Zielvorstellungen und Handlungskonzepte wurden entwickelt.
Insbesondere ist mir wichtig, dass es in den beiden Fachministerkonferenzen im Herbst dieses Jahres gelungen ist, eine gemeinsame Entschließung zum Thema der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und
Dabei kommt es darauf an, für die unterschiedlichsten Themenfelder der beiden einschlägigen Gesetze, also des Schulgesetzes und des Jugendförderungsgesetzes, Musterzielvereinbarungen zu erarbeiten. Das sehen Sie in Ihrem Antrag auch vor. Ich erlaube mir jedoch die Bemerkung, dass wir in etwas vorauseilendem Gehorsam schon angefangen haben, diese Aufgaben sehr schnell zu erfüllen. Allerdings wird es noch einer sehr intensiven Arbeit bedürfen, auch wenn beide Ministerien bereits Klausurtagungen zu diesem Thema veranstaltet haben und konkrete Arbeitsgruppen im Einzelnen bei der Arbeit sind.
Dennoch freue ich mich, dass Sie die Fristen in diesem Antrag realistisch vorgegeben haben. Denn es würde dem Thema wenig nützen, wenn wir die Fülle von Aufgaben in hektischer Art und Weise summarisch bearbeiteten. Es sollen ja wirklich gute Konzepte vorgelegt werden, die gemeinsam mit den Kommunen als Schulträger beziehungsweise mit den Kommunen in ihrer ganzen Breite abgesprochen und erarbeitet sind. Insofern bedanke ich mich im eigenen wie auch im Namen meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diese realistischen Fristen, die der Landtag zu setzen beabsichtigt.
Es werden eine Fülle von Projekten in dem dann Ihnen vorzulegenden Bericht zu nennen sein, sei es zum Beispiel „Stadtteilarbeit und Schule“, seien es mädchenspezifische Sexualangebote oder seien es Projekte, die im Rahmen der Aktion „Schleswig-Holstein - Land für Kinder“ von Ihnen allen positiv begleitet worden sind, oder sei es der Bereich der Konfliktlotsenausbildung in den Schulen, ein Bereich, der sehr deutlich macht, wie konkret zusammengearbeitet werden kann und wie für Kinder positive Ergebnisse erzielt werden können.
Aber wir müssen bei der weiteren inhaltlichen Ausgestaltung davon ausgehen, dass für eine enge Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule ein Handlungskonzept erforderlich ist, das sich an der Lebenslage von Kindern und Jugendlichen orientiert und nicht etwa - um es ganz deutlich zu sagen - Eigeninteressen von Institutionen in den Vordergrund stellen darf.
Dazu gibt es keine Alternative. Allerdings haben wir auch das ist schon in der Debatte deutlich geworden uns der realistischen Analyse zu stellen, dass wir es zunächst mit geschlossenen Systemen zu tun haben,
die in der Vergangenheit nicht nur nebeneinander, sondern auch gegeneinander gestanden haben. Wir sind jetzt in der nahezu historischen Situation, dass dieses Gegeneinander von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesen Systemen aufgebrochen wird und wenigstens zu einem Nebeneinander geworden ist und dass die Vernetzung von nahezu allen gewollt wird.
Wir haben uns aber auch der Erkenntnis zu stellen, dass die gesellschaftlichen Wertigkeiten dieser Systeme unterschiedlich sind. In der gesellschaftlichen Beurteilung ist die Jugendhilfe gemeinhin die Ausputzerin, während die gesellschaftliche Wichtigkeit der Schule, die auch ich selbstverständlich nicht bestreite, allgemein anerkannt ist. Eine Gleichrangigkeit der Systeme ist insofern noch nicht gegeben. Daher ist es ein positiver Schritt, wenn wir von einem gemeinsamen Bildungsbegriff ausgehen und diese einheitliche Definition auch gesellschaftlich vorantreiben. Dazu müssen die Aufgaben gemeinsam diskutiert und definiert werden.
Als Jugendministerin bedanke ich mich für diesen großen Auftrag, der unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jedoch vor umfangreiche Aufgaben stellt. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass diese Arbeit etwas länger dauern kann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bildung und Erziehung sind - das ist heute schon mehrfach betont worden - ein unteilbarer Vorgang. Dennoch sind zwei Ministerien zuständig und reden heute Morgen zwei Ministerinnen zu diesem Thema. Aber das macht, so glaube ich, nur deutlich, dass wir gemeinsame Anstrengungen unternehmen und diese zum Teil auch schon hinter uns haben: Es gab eine Klausur, es gab die Bildung von Arbeitsgruppen und intensive Arbeiten beider Ministerien zu diesem Thema. Wir freuen uns, dass sich diese Gemeinsamkeit jetzt auch hier im Parlament widerspiegelt.
Herr de Jager, ich begrüße es - das meine ich jetzt gar nicht zynisch -, dass bei der CDU auch ein Stück ideologischer Ballast über Bord geworfen worden ist.
- Doch, das ist deutlich erkennbar und das war auch in den Kommentaren zu Ihrem Bildungsparteitag zu lesen, auf dem Sie sich endlich in Richtung der Ganztagsschulen geöffnet haben.
Gleichwohl weiß ich, dass es auch in der CDU schon immer progressive Kräfte gab. Es ist gut so, dass sich diese jetzt durchgesetzt haben.
Nur, wir sind uns, so glaube ich, einig: Das ist noch nicht so richtig bei allen Kommunalpolitikern angekommen. Den einen oder anderen muss man zum Beispiel auch in der Frage der betreuten Grundschule noch überzeugen. Die stehen nämlich auf dem Standpunkt: „In unserm Dorf, da brukt wi dat nich.“
- Frau Kollegin, ich gestehe gern zu, dass diese Haltung - die, mit Verlaub, vornehmlich bei Männern zu finden ist - nicht nur bei Kommunalpolitikern Ihrer Couleur zu finden ist. Das räume ich gern ein.
Heute ist nicht der Platz - vor allem nicht am Ende einer solchen Debatte -, noch einmal die Grundsatzfragen von Schule und Jugendhilfe zu erläutern und zu definieren. Ich glaube aber, es ist wirklich nötig, das Verhältnis von Jugendhilfe zu Schule - und umgekehrt - neu zu definieren. Dieses Denken in Kategorien - hier die Jugendhilfe sozusagen als Reparaturbetrieb der Gesellschaft in Bezug auf junge Menschen und da die Schule als Ort der Wissensvermittlung - ist überholt. Es muss auch überwunden werden, und zwar überall dort, wo es noch Berührungsängste gibt. Und diese Berührungsängste - machen wir uns da nichts vor - gibt es auf allen Seiten.
Überholt ist ja auch der Streit um die Frage, wer im Bedarfsfall zahlt, wie die Zuständigkeiten in Bezug auf das einzelne Kind oder gar auf die ganze Institution aussehen. Das kann man niemandem erklären, schon gar nicht den Jugendlichen selbst. Diese Klip