Protokoll der Sitzung vom 15.12.2000

auf. Das mag seine Richtigkeit haben. Wir wissen ja auch, dass dieser Tagesordnungspunkt eigentlich schon auf der Oktober-Tagung hätte debattiert werden sollen, und da hieß es noch nicht „post Nizza“. Was heute passiert, könnte daher eher als eine Evaluation des Nizza-Prozesses umschrieben werden. Bei einer Redezeit von fünf Minuten ist das wahrlich kein einfaches Unterfangen.

Ich möchte trotzdem diesen wesentlichen Punkt noch einmal aufgreifen, weil ich glaube, dass die Europäische Union nicht umhinkommen wird, früher oder später diesen Fehler zu heilen.

Erinnert werden muss, dass sich etwa 14 % der Bevölkerung Europas aus Bürgern zusammensetzt, die nicht der offiziellen sprachlichen und kulturellen Gemeinschaft des jeweiligen Staatsvolkes angehören. Die Rechte auf das Erlernen, auf den freien und öffentlichen Gebrauch der eigenen Sprache sowie auf den Zugang zu den Medien und auf kulturelle Identitätsfindung müssen allen Bürgern Europas, sowohl individuell als auch kollektiv, zugestanden werden.

(Beifall beim SSW)

Bis heute werden diese Rechte jedoch in ihren Ländern beziehungsweise auf europäischer Ebene meist nur in unzureichender Weise beachtet. In einigen Mitgliedstaaten der EU wird das Gebot der Gleichbehandlung von Minderheiten regelmäßig verletzt.

Erst in den 90er-Jahren wurde von den internationalen Institutionen Europas das Bedürfnis nach politischen und rechtlich bindenden Standards zum Schutz von nationalen Minderheiten und Sprachgemeinschaften erkannt und in zaghaften Schritten umgesetzt. Die Bundesrepublik hat denn auch wie andere Staaten in Europa die Rahmenkonvention des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten und die Sprachencharta ratifiziert. Diese international anerkannten Mindeststandards sollten aber auch in die Verträge der Europäischen Union Eingang finden.

Vermisst werden Regelungen, die es den EUInstitutionen auferlegen, die Chancengleichheit von Minderheiten sicherzustellen. Dies ist nur zu erreichen, wenn allgemein akzeptiert wird, dass Menschenrechte allein nicht dazu geeignet sind, Minderheitenrechte abzusichern.

(Beifall beim SSW und des Abgeordneten Hermann Benker [SPD])

Dass dabei auch die Minderheitenregelung des deutsch-dänischen Grenzlandes und die schleswigholsteinische Landesverfassung ins Spiel gebracht wurden, sei hier nur am Rande angemerkt.

(Anke Spoorendonk)

Dass man beim Minderheitenschutz in Nizza nicht weitergekommen ist, ist besonders bedauerlich angesichts der Tatsache, dass Minderheitenpolitik vor dem Hintergrund der Osterweiterung der Europäischen Union eher noch an Bedeutung gewinnen wird.

(Beifall bei SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In den neuen Mitgliedsländern gibt es eine ganze Reihe ungelöster Minderheitenproblematiken, die zum Gegenstand des Aufnahmeprozesses gemacht worden sind. Nicht zuletzt deshalb ist der angesprochene Mangel der Grundrechte-Charta ein Problem. Es kann im Grunde genommen nicht angehen, dass die Messlatte in Sachen Minderheitenschutz für die Beitrittsländer so hoch gehängt worden ist, wenn die Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht gewillt sind, mit gutem Beispiel voranzugehen. Diese Chance ist leider vertan worden.

(Beifall bei SSW und SPD)

Zu der Regierungskonferenz in Nizza ist in der vergangenen Woche vieles, vielleicht auch schon alles gesagt worden. Mit am treffendsten formulierte es nach Zeitungsberichten der Direktor des European Policy Center, John Palmer, der gesagt haben soll, dass der Ablauf der Regierungskonferenz ganz gut illustriere, warum ein großes EU-Land keine gute Vertragsrevision hinbekomme. Die Schlussfolgerung müsse sein, dass es in Zukunft nicht mehr möglich sein werde, 30 Regierungschefs über ein verlängertes Wochenende in einen Raum einzusperren, in der Hoffnung, dass dadurch ein annehmbares Verhandlungsergebnis zustande kommen wird.

(Glocke des Präsidenten)

- Ich komme zum Schluss, Herr Präsident!

Für den SSW ist dabei die entscheidende Frage, ob eine Erweiterung mit den jetzigen Strukturen überhaupt möglich sein wird. Mit dem Ergebnis von Nizza werden viele Ungereimtheiten deutlich. Grundsätzlich bleibt es problematisch, dass mit immer mehr Mitgliedern die Strukturen immer undurchschaubarer, komplizierter und letztlich auch undemokratischer werden.

Aus Sicht des SSW ist es an der Zeit, andere Visionen in der europäischen Zusammenarbeit zu entwickeln. Dazu gehört die regionale Zusammenarbeit, wie wir sie aus dem Ostseeraum kennen. Dazu gehört auch der Gedanke, dass in Anlehnung an die Erfahrungen mit dem Konvent bei der Ausarbeitung der GrundrechteCharta die nationalen Parlamente stärker in den Planungsprozess der EU eingebunden werden sollten.

(Beifall bei SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile der Frau Ministerpräsidentin das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beim EU-Gipfel von Nizza mussten die Teilnehmer in die Verlängerung gehen und fast wäre der Gipfel gescheitert. Die Gründe dafür sind vielfältig; sie liegen vor allem in den Eigeninteressen der einzelnen Länder, in der Dickköpfigkeit der einzelnen Vertreter und in den anstehenden Wahlen in einzelnen Ländern. Einer der Hauptgründe ist aber meiner Meinung nach, dass man einen EU-Gipfel nicht wie eine Papstwahl organisieren und durch „Seelenmassage im Beichtstuhl“ - solche Begriffe kommen dort vor - so lange warten kann, bis der weiße Rauch austritt, und sich dann wundert, dass die draußen Stehenden sagen: Das geht mir aber am Herzen vorbei; ich bin nie gefragt worden, ob ich das haben wollte. Entscheidungen werden so getroffen, dass sie nicht an die visionäre Kraft der europäischen Bevölkerung appellieren und deren Herzen nicht ansprechen.

Der Gipfel von Nizza hat die anstehenden Probleme leider nur zu einem kleinen Teil gelöst. Nationale Egoismen sind nicht überwunden worden und es darf einen nicht wundern, wenn die Beitrittsländer überrascht und erstaunt auf Europa gucken, von dem sie sich so viel erwünscht haben und an dem sie jetzt langsam Zweifel äußern. Es ist weder eine durchgreifende Reform der Institutionen durchgesetzt worden noch konnte man sich auf das Mehrheitsprinzip einigen.

Wir können also festhalten, dass sich die Union nicht in großen Sprüngen entwickelt, sondern mit angezogener Handbremse. Das führt am Ende dazu, dass Quietschgeräusche entstehen. Das Ganze ist bedauerlich, aber es war in der Vergangenheit schon Realität und ich vermute, dass es sich auch in den kommenden Jahren nicht schlagartig ändern wird.

Besonders bedauerlich ist, dass auf entscheidenden Politikfeldern weiterhin das Vetorecht gilt. Auch die qualifizierte Mehrheit wird in vielen Bereichen erst später eingeführt. Die Europäische Union hat sich also selbst in einen gefesselten Koloss verwandelt, ihre Handlungsfähigkeit nach innen und außen selbst eingeschränkt. Eine erweiterte Union wird mit diesen Minimalkonsensen keineswegs überleben und auch keineswegs die kraftvolle Politik nach außen betreiben können, die wir uns zum Wohl der Bürger wünschen.

Aber es hat auch einige Fortschritte gegeben. Die Beitrittsländern haben ein klares Signal für den Beitritt im Jahr 2004 erhalten. Der so genannte PostNizza-Prozess, von Bundeskanzler Schröder mit ange

(Ministerpräsidentin Heide Simonis)

regt, wird uns allen die Möglichkeit geben, das europäische Haus zu modernisieren und zu stabilisieren. Das ist auch für uns in Schleswig-Holstein, in der Ostseeregion, für unsere Ostseekooperation ein wichtiges Signal.

Beim Thema Daseinsvorsorge haben die Staats- und Regierungschefs festgestellt, dass bei der Anwendung des Wettbewerbsrechts verstärkte Rechtssicherheit gelten muss. Das war ein Hinweis an Herrn Monti, um einmal einen Freund zu nennen, den ich immer wieder gern in den Akten des Schleswig-Holsteinischen Landtags wiederfinde.

Bundeskanzler Gerhard Schröder hat also die Position der deutschen Länder erfolgreich vertreten. Dafür gebührt ihm aus Sicht der Länder Dank. Er ist ihm von einigen Regierungschefs auch schon vor laufender Kamera gezollt worden. Die Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten wird ebenfalls 2004 auf einer Regierungskonferenz geregelt werden. Das geht, wie gesagt, nicht mehr nach dem Prinzip der Papstwahl.

Mit der Charta der Grundrechte ist ein wichtiges Dokument über die gemeinsamen Grundlagen der Union verabschiedet worden, das sich aus dem gemeinsamen europäischen Erbe speist und das hoffentlich Schluss damit macht, dass der so genannte acquis communautaire mit seinen 80.000 Seiten, angesichts dessen jedem, der ihn sich vorstellt, schlecht werden muss, nicht die Handlungsschnur für europäisches Handeln ist. Die Grundrechte für die Bürger sind die Handlungsschnur. Daran orientieren sich die Institutionen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, SSW und des Abgeordneten Günther Hildebrand [F.D.P.])

Diese Charta muss Rechtsverbindlichkeit enthalten, sie muss in die europäischen Verträge aufgenommen werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollten 2004 zusammen mit den Wahlen zum Europäischen Parlament über die Charta abstimmen. Sie sollten später über den Präsidenten der Kommission mit abstimmen, und der Präsident müsste mehr Rechte bekommen. Die Menschen sollen jedenfalls in Zukunft ein Instrument in der Hand haben, um sich auch gegen Beschlüsse aus Brüssel wehren zu können, wenn sie das Gefühl haben, dass ihre Rechte dort nicht ausreichend beachtet worden sind.

Jedem muss klar sein: Die Finanzmärkte strafen jeden, der politisch nicht handlungsfähig ist. Wer glaubt, man kann den Euro allein retten, ohne sich über die politischen Grundlagen Gedanken zu machen, wird merken,

dass der Euro weiter auf Talfahrt bleibt und sich nicht so schnell erholt, wie wir es uns wünschen.

Wie wir die anstehende WTO-Runde mit den USA überstehen wollen, wenn wir nicht mit einer Stimme sprechen, ist mir nach wie vor ein Rätsel. Aktuelles Beispiel war der Klimaschutz, bei dem die Vorstellungen in Den Haag vor allem daran gescheitert sind, dass Europa nicht mit einer Stimme sprechen und sich damit nicht gegen die Vereinigten Staaten und andere durchsetzen konnte.

Eine europäische Verfassung ist also die Grundlage gemeinsamer Ziele und Werte und einer gemeinsamen wirtschaftlichen Entwicklung zum Wohle von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Sie sollte deswegen in den Vertrag übernommen werden. Eine klare Kompetenzverteilung zwischen den verschiedenen Ebenen der Union führt zur Transparenz und dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen, wer was für sie bestimmt. Der Vertrag muss verständlich sein. Man muss nicht erst einen Übersetzer und Experten und eine Kommission von hochrangigen Professoren hinzuziehen, um zu wissen, was sie eigentlich von einem wollen oder was man auf keinen Fall machen darf. Die Charta wird ein Katalysator für die Diskussion um die Zukunft Europas sein. Europa muss für die Menschen wieder etwas werden, für das es sich lohnt zu streiten, für das sie sich engagieren, das sie im Herzen anspricht. Es muss ein Europa der Menschenrechte sein, der sozialen Gerechtigkeit, des wirtschaftlichen Wohlstands, der regionalen Eigenheiten und der Einheit in der Vielfalt.

Zusammengenommen ist also die Frage nach einer gemeinsamen europäischen Kultur, über die wir uns leidenschaftlich auseinander gesetzt haben, in Zukunft die Basis für ein gemeinsames Europa, in dem sich die Menschen wohl fühlen und in dem nicht nur der wirklich liebenswürdige Satz des liebenswürdigen schwedischen Ministerpräsidenten Göran Persson gilt: „Wir werden sagen, es war prima, weil wir das immer gesagt haben“, sondern wenn man einmal sagt, es war prima, weil es prima war.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, SSW sowie bei Abgeordneten der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Beratung.

Ich lasse über die Anträge in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit sind die Anträge

(Präsident Heinz-Werner Arens)

in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung mit den Stimmen von SPD, CDU, F.D.P., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung des SSW angenommen.

Wir haben noch über einige wenige Anträge ohne Aussprache abzustimmen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 20 auf:

Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 1999

Bericht des Ministers für Finanzen und Energie Drucksache 15/540

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage Ihnen vor, den Bericht der Landesregierung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen!

Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf:

Stellungnahme in dem Organstreitverfahren des Mitgliedes des Deutschen Bundestages Ronald Pofalla gegen den Deutschen Bundestag und den Präsidenten des Deutschen Bundestages wegen Verletzung von Abgeordnetenrechten

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 15/552