Protokoll der Sitzung vom 15.12.2000

die Bürgerinnen und Bürger der Union, sondern darüber hinaus auch ein wichtiges politische Signal für die Staaten Mittel- und Osteuropas.

Die Charta garantiert den Bürgern einen Grundrechtsschutz im Rahmen der Zuständigkeit der Europäischen Union. Angesichts der nicht klar definierten Zuständigkeitsverteilung in EU- und EG-Vertrag unterstreicht die Verabschiedung der Grundrechte-Charta die Notwendigkeit einer umfassenden Zuständigkeitsund Kompetenzabgrenzung zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten. Wir als CDU begrüßen in der Charta insbesondere das eindeutige Bekenntnis zur Unantastbarkeit der Menschenwürde, die Berücksichtigung der Neuerungen im Rahmen der Medizin und Biologie, das ausdrückliche Bekenntnis zur unternehmerischen Freiheit, die institutionelle Garantie des Asylrechts sowie das Bekenntnis zur Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen in Europa.

Von der Charta geht auch eine Signalwirkung aus nämlich die, dass die EU nicht mehr nur eine Freihandelszone und ein Binnenmarkt, sondern eine Wertegemeinschaft ist, die auf dem Prinzip der Demokratie beruht. Uns als CDU ist es dabei besonders wichtig, dass die Grundrechte-Charta die bisherige Zuständigkeit der EU nicht ausweiten darf; vielmehr sind ihre Anwendung und Ausübung besser zu kontrollieren und zu überwachen.

(Beifall bei der CDU)

Das für die Erarbeitung des Chartaentwurfs gewählte Verfahren eines Konvents hat sich bewährt. Vor allen Dingen hat es sich im Hinblick auf die sachliche Erarbeitung der Charta von dem sonst üblichen öffentlichen Erscheinungsbild der europäischen Institutionen erfreulich positiv abgehoben. Wenn es uns nicht gemeinsam gelingt, den Menschen in unserem Lande eine zukunftsweisende Vision von der Weiterentwicklung Europas zu vermitteln, dann werden sich - das sage ich Ihnen voraus - immer mehr Menschen von diesem für uns alle so wichtigen Bereich abwenden. Gerade der Schleswig-Holsteinische Landtag darf dieser Entwicklung nicht tatenlos zusehen. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam das nächste Jahr nutzen, um auf allen Ebenen darauf hinzuwirken, dass endlich wieder eine Politik für Europa gemacht wird, die die Menschen in unserem Lande auf dem Weg zu einem geeinten Europa mitnimmt.

(Beifall bei CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.)

Nun erteile ich dem Herrn Abgeordneten Behm das Wort.

Herr Landtagspräsident! Meine Damen, meine Herren! Das große Spektakel von Nizza ist zum Abschluss gekommen; das Echo ist sehr geteilt. Ich will das Positive voranstellen: Am 8. Dezember wurde die europäische Charta der Menschenrechte feierlich proklamiert. Das Verfahren des Zustandekommens war einfach genial. Ein Konvent verfasste nach vielen Sitzungen unter der Leitung unseres Ex-Bundespräsidenten Roman Herzog den Text der Konvention. So ein Konvent ist in der Verfassung der Europäischen Union nicht vorgesehen, wurde aber auf dem EU-Gipfel in Köln am 4. Juni 1999 dennoch eingesetzt und kam in Nizza mit der feierlichen Proklamation zum vorläufigen Abschluss.

Die Parlamente der Mitgliedstaaten müssen der Konvention noch zustimmen. In einigen Ländern ist eine Volksabstimmung erforderlich. Aus der Sicht der F.D.P. muss die europäische Grundrechte-Charta Ausgangspunkt für eine künftige europäische Verfassung des vereinten Europas sein.

(Beifall bei F.D.P. und SPD)

Wegen der besonderen Bedeutung müssen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union nun die Gelegenheit haben, auf die Charta direkt Einfluss nehmen zu können. Sie sollten in einer Volksabstimmung über die Charta abstimmen. So weit zum Anliegen dieses gemeinsamen Antrages aller Fraktionen dieses Hauses!

Die F.D.P. ist angesichts der abgelaufenen und noch andauernden geschichtsträchtigen Periode erfreut, dass die europäischen Völker zu diesem Schritt in der Lage waren. Das werden wir mit unserer Zustimmung auch zum Ausdruck bringen. Erlauben Sie mir aber noch einige kritische Betrachtungen zum historischen Gipfel von Nizza. Die Verhandlungen wurden so anhaltend und kräftezehrend geführt, dass Bundeskanzler Schröder - wenigstens beinahe - schon die sauberen Hemden ausgingen.

Nun die Anmerkungen zu den Ergebnissen im Einzelnen. Es ging um die Stimmengewichtung der Länder im Ministerrat der Europäischen Union. Im Ergebnis hat man sich auf eine so komplizierte Lösung geeinigt, dass Abstimmungsergebnisse zukünftig nur unter Hinzuziehung von Verfassungsrechtlern festgestellt werden können. Weiter ging es um die Zusammensetzung der Kommission. Das Ergebnis ist, dass die Kommission künftig - also unter Beteiligung aller neuen Länder - so groß sein wird, dass man für die Zukunft nur schwerlich eine durchschaubare Handlungsfähigkeit erwarten kann.

Die größte Hypothek der Beschlüsse von Nizza sind aber die Politikfelder, in denen weiterhin einstimmige Entscheidungen gefällt werden müssen. Großbritanniens Premierminister Tony Blair konnte es nicht zulassen, in der Steuerpolitik überstimmt zu werden. Genauso setzte Frankreich sein Vetorecht für die Außenhandelspolitik durch. Spanien glänzte mit der Durchsetzung des Vetorechtes für die Verteilung der Euromilliarden für die Förderung benachteiligter Regionen. Dabei hatten alle Länder selbstverständlich ihr gut gepflegtes Eigeninteresse im Blick.

Die Bundesregierung bestand erfolgreich auf der Wahrung des Einstimmigkeitserfordernisses in der Frage der Aufnahme von Flüchtlingen. Auch insofern gilt also das Vetorecht.

Mit Blick auf das jeweilige nationale Interesse kann man diese Verständigung auf stark modifizierte Mehrheitsprinzipien in der Kommission und im Rat der Union verstehen. Die Ministerpräsidentin hat sicher Recht, wenn sie sagt: „Es gibt nichts zu beschönigen: Das Ergebnis des Nizza-Gipfels bleibt hinter den Notwendigkeiten zurück.“ Die F.D.P. fügt hinzu: „Das Ergebnis von Nizza ist eine Enttäuschung.“

Für die F.D.P. beklage ich die Tatsache, dass diese Konferenz eine gut abgestimmte Verhandlungsführung zwischen Frankreich und Deutschland vermissen ließ. Leider wird die Folge sein, dass die Europabegeisterung auch in Deutschland weiter leiden wird. Europa wird zunehmend ein gefesselter Koloss, dessen Wohl und Wehe von Bürokraten bestimmt wird. Der „Spiegel“ schreibt in seiner jüngsten Ausgabe spottend: „Ein Land, das so verfasst wäre wie die Europäische Gemeinschaft, könnte niemals Mitglied der Union werden.“

Immerhin eröffnen die Grundrechte-Charta der EU und der erzielte Minimalkonsens in der Reform der europäischen Institutionen wenigstens den Weg, die Gemeinschaft nach Osten hin zu erweitern. Dies ist ein schwerer Weg, aber wir wollen ihn gehen.

(Beifall bei F.D.P., SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Steenblock das Wort.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Mit der Proklamation der europäischen Grundrechte-Charta in Nizza ist die europäische Einigung das muss man an dieser Stelle positiv vermerken durchaus einen Schritt vorangekommen, auch wenn es nur ein kleiner Schritt ist. Die 15 Mitgliedstaaten der

(Rainder Steenblock)

Europäischen Union haben sich damit erstmals der vielbeschworenen europäischen Werteordnung genähert. Dieser Werteordnung wurde in 54 Artikeln Ausdruck verliehen und so wurde der Kern einer europäischen Verfassung beschlossen. In Anbetracht der Erwartungen, die man an den Gipfel von Nizza gestellt hat, ist das zwar nicht alles, aber doch ein Fortschritt gewesen.

Bis zur endgültigen Verabschiedung einer europäischen Verfassung wird es sicherlich noch viele Jahre dauern. Die europäische Grundrechte-Charta wird aber - das füge ich gern hinzu - in Europa Rechtsgestalt gewinnen. Darauf sollte man sich freuen, denn der entscheidende Fortschritt wird darin liegen, dass der Europäische Gerichtshof nun die Chance hat, die Grundrechte-Charta mit Leben zu erfüllen. Nicht mehr die ungeschriebene europäische Werteordnung bildet damit den Rahmen europäischer Rechtsprechung, sondern ein kodifiziertes europäisches Menschenrecht ist zukünftig Grundlage. Auch wenn die formale Eingliederung der europäischen Grundrechte-Charta in die europäischen Verträge noch nicht geleistet ist, ist das ein Schritt nach vorn. Darüber sollten wir uns freuen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Es ist richtig - das ist von einigen Kolleginnen und Kollegen schon gesagt worden -, dass das einer der wenigen Erfolge ist, die beim Gipfel in Nizza zu verzeichnen waren. Es besteht tatsächlich die Gefahr, dass der europäische Einigungsprozess - wenn er so weiterläuft wie beim Gipfel in Nizza dokumentiert Gefahr läuft, in nationalen Egoismen zu erstarren. Auf der anderen Seite muss man sagen, dass das eben die realistische Grundlage ist, in der wir zurzeit in Europa Politik machen.

Fortschritt ist in vielen Bereich - auch wir in Schleswig-Holstein können davon ein Lied singen - leider nur eine Schnecke. Das gilt besonders im Hinblick auf die Geschichte der europäischen Einigung. Nizza wird nicht als der große Reformgipfel in die EU-Geschichte eingehen. Er ist auch kein ruhmreicher Gipfel für die Grande Nation. Statt Interessensausgleich brachte Nizza vor allem Besitzstandswahrung. „Alles soll beim Alten bleiben!“, „Die Neuen sollen froh sein, dass sie dabei sein können!“ - lauten die Signale.

Fast alle Gipfelteilnehmer haben lieb gewordene Privilegien, die sie in diesem Prozess verteidigt haben: Die Briten beharrten auf einem Vetorecht in Steuerfragen, die Spanier auf dem Vetorecht bei den milliardenschweren Strukturhilfen, die Franzosen auf ihrem Kulturprotektionismus und die Deutschen - leider auch sie - auf einem Vetorecht bei der Asyl- und Einwanderungspolitik.

Ich finde es ausgesprochen bedauerlich, dass wir uns gerade in diesem Punkt europäisch profilieren müssen, aber auch das ist ein Stück Realität, die verändert werden muss.

(Zurufe)

Eine Koalition der Privilegierten hat die Reform verhindert, die für eine zukunftsfähige Erweiterung Europas notwendig wäre. Die nationalen deutschen Interessen - das hat auch Herr Stoiber sehr deutlich gemacht sind bei dieser Konferenz kaum durchgesetzt worden. Der Verhandlungsmarathon hat - da möchte ich Ihnen ein bisschen widersprechen, Herr Behm -, wenn man das mit anderen europäischen Konferenzen vergleicht, nicht dazu geführt, dass die Protagonisten des Prozesses in zerknitterten Hemden, übernächtigt in die Kameras schauten, sondern es hat noch nie so wenig Nachtsitzungen bei einer europäischen Konferenz gegeben wie in Nizza. Auch das ist ein Manko dieser Entwicklung. Denn jeder weiß, dass bei solch wichtigen Themen die Entscheidungen eher in der Nacht als am Tage fallen. Auch das ist ein Kritikpunkt an der sicherlich nicht besonders guten Vorbereitung.

(Glocke des Präsidenten)

Der Machtpoker von Nizza - das ist das, was mich an dieser Stelle besonders traurig stimmt - hat die deutsch-französischen Beziehungen erneut schwer beschädigt. Vertrauen ist kaum noch da. Die Franzosen sind zu Recht enttäuscht über die mangelnde Solidarität ihres wichtigsten Partners, die Deutschen sind zu Recht enttäuscht von der miserablen Arbeit der französischen Präsidentschaft.

(Widerspruch des Abgeordneten Dr. Johann Wadephul [CDU])

So hart ist das in einem Kommentar der „Berliner Zeitung“ zu lesen.

Ich glaube, dass diese Einschätzung nicht ganz richtig ist, aber sie zeigt die Tendenz an. Das für Europa so wichtige Pärchen Deutschland/Frankreich hat zurzeit eher eine Auszeit und lebt eher getrennt voneinander.

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Robert Schuman, Monnet, Carlo Schmid bis hin zu Helmut Kohl, die sich visionär für Europa eingesetzt haben -

(Glocke des Präsidenten)

Herr Abgeordneter Steenblock -

Ich bin beim letzten Satz, Herr Präsident. - Diese geschichtsträchtigen Personen, die sich visionär für Europa eingesetzt haben, wollten eine friedliche Wohngemeinschaft in Europa errichten. Wir haben zurzeit ein Haus mit lauter nationalen Eigentumswohnungen. Dies ist ein Prozess, der nur von anderen Strukturen als den nationalen Regierungen - das ist meine feste Überzeugung - verändert werden kann, von unten und durch eine Stärkung des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission. Nur so werden wir zu einem Europa der Völker kommen.

Ich wünsche uns allen viel Kraft, dass wir die unbefriedigenden Ergebnisse von Nizza in einen Prozess umwandeln können, der doch noch zu einem friedlichen und gemeinsamen Europa führt.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Ich erteile der Frau Abgeordneten Spoorendonk das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich gleich mit dem Ende anfangen.

(Heiterkeit und Beifall)

- Hier sollte nicht applaudiert werden, lieber Kollege Astrup, denn ich möchte deutlich machen - wie bereits im Europaausschuss angekündigt -, dass sich der SSW bei der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt der Stimme enthalten wird.

(Beifall beim SSW)

Das tun wir nicht, weil wir nicht Stellung beziehen wollen. Wir sind aber der Meinung, dass ein zentraler Punkt fehlt. Weder in der Charta selbst noch in der Beschlussempfehlung des Europaausschusses sind Bestimmungen zum Schutz nationaler Minderheiten in Europa enthalten. Wir bedauern sehr, dass diese Forderung, die aus dem Ursprungsantrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hervorging, aus der Beschlussvorlage des Europaausschusses herausgenommen worden ist.

Nun kann man vielleicht zu Recht dagegen einwenden, dass all dies sowieso Schnee von gestern sei. Die Grundrechte-Charta ist beschlossene Sache und nach Nizza drängen sich nunmehr ganz andere Probleme

auf. Das mag seine Richtigkeit haben. Wir wissen ja auch, dass dieser Tagesordnungspunkt eigentlich schon auf der Oktober-Tagung hätte debattiert werden sollen, und da hieß es noch nicht „post Nizza“. Was heute passiert, könnte daher eher als eine Evaluation des Nizza-Prozesses umschrieben werden. Bei einer Redezeit von fünf Minuten ist das wahrlich kein einfaches Unterfangen.