Protokoll der Sitzung vom 15.12.2000

Jost de Jager hat gefordert, man solle die Schülerinnen und Schüler in Plön lassen und sie dort unterbringen; vielleicht gäbe es ja eine Möglichkeit, die Erziehungsund Wohneinrichtung vorübergehend in ein Hotel zu verlegen. Es mag sein, dass es diese Möglichkeit nicht gibt. Zumindest hätte das aber ausreichend geprüft werden müssen.

(Beifall bei CDU und F.D.P.)

Ich erteile noch einmal Frau Ministerin Erdsiek-Rave das Wort.

Herr Präsident! Frau Sassen, das, was Sie eben gesagt haben, kann ich auf den Mitarbeitern meines Hauses nun nicht sitzen lassen.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Meine kurze Redezeit hier reicht nicht aus, um alles das darzustellen, was wir geprüft haben - übrigens parallel zu den Verhandlungen, die gelaufen sind, weil ja bis zum Schluss nicht absehbar war, ob sie wirklich zum Erfolg führen würden. Es wurden nicht nur unterschiedliche Modelle zur Weiterführung des Internats geprüft - das habe ich dem Ausschuss ausführlich berichtet -, sondern wir haben parallel die Option der Auflösung geprüft. Das habe ich also keineswegs lapidar dahergesagt. Denn auch das Internat in St. PeterOrding hat - die örtlichen Abgeordneten müssten es eigentlich wissen - wirtschaftliche Probleme. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass auch dieses Internat ausgelastet ist.

(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Natürlich haben wir entsprechende Vorbereitungen getroffen, natürlich bekommen die Eltern Briefe und natürlich werden Gespräche geführt.

Die zweite Option ist, die Schülerinnen und Schüler in Plön zu belassen. Auch das habe ich dem Ausschuss dargestellt. Bitte tun Sie hier nicht so, als habe es darüber nicht schon nähere Informationen gegeben. Die Liegenschaft Koppelsberg bietet nicht nur hervorragende äußere Bedingungen, um die Schülerinnen und Schüler aufzunehmen, sondern man ist dort auch bereit, dies zu tun. Das ist in Gesprächen mit der Kirche vorbereitet worden; dort ging es auch um die Kosten. Dies wäre eine gute Auffanglösung, die für die Schülerinnen und Schüler zudem den Vorteil hätte, dass sie ortsnah zu realisieren wäre.

Die dritte Möglichkeit ist, dass sich die Schüler selber Wohngemeinschaften suchen. Das können die Oberstufenschüler gern tun, aber dafür sind wir - das will ich ganz deutlich sagen - finanziell nun wirklich nicht zuständig.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Wir sind zuständig für die pädagogische Betreuung derer, die dort ihren Schulabschluss machen wollen. Wenn sich Oberstufenschüler eine Wohngemeinschaft

suchen wollen, dann sollen sie das in privater Initiative tun. Wir nehmen sie ansonsten gern in Koppelsberg auf. Ich kann nur noch einmal sagen: Wir werden mit allen Betroffenen verantwortlich und dem Einzelfall gemäß umgehen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Beratung. Uns liegen der Bericht und die Beschlussempfehlung mit Drucksache 15/564 vor. Es wird die Ablehnung beider Anträge empfohlen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist der Beschlussempfehlung mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und F.D.P. gefolgt worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 28 auf:

a) EU-Grundrechte-Charta

Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/465

b) Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/482

Bericht und Beschlussempfehlung des Europaausschusses Drucksache 15/566

Wenn die nötige Ruhe eingekehrt ist, möchte ich gern die Berichterstattung aufrufen.

Ich erteile dem Berichterstatter des Europaausschusses, Herrn Abgeordneten Fischer, das Wort.

Ich bedanke mich für die sehr konstruktive Diskussion im Ausschuss und verweise in diesem Fall ausgesprochen gern auf die Vorlage.

Vielen Dank für diesen sehr umfangreichen Bericht, Herr Abgeordneter Fischer.

(Heiterkeit)

Gibt es Wortmeldungen zu diesem Bericht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile der Frau Abgeordneten Rodust das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt die Proklamation der Grundrechte-Charta der Europäischen Union und spricht dem Konvent, der die Charta in nur neun Monaten ausgearbeitet hat, ihre Anerkennung und ihren Dank aus. Auch wenn diese Charta nicht alle Wünsche erfüllt, stellt sie doch den ersten wichtigen Schritt für eine europäische Verfassung dar. Sie beinhaltet Freiheits- und Bürgerrechte sowie soziale Grundrechte. An der Spitze steht in Artikel 1 die Unverletzlichkeit der menschlichen Würde. Sie ist das Kriterium aller jetzigen und künftigen Mitglieder der EU. Die Charta muss nun in die europäischen Verträge aufgenommen werden, um möglichst bald Rechtsverbindlichkeit zu erlangen.

Die SPD-Fraktion begrüßt es ausdrücklich, dass ein gemeinsamer Antrag von vier Fraktionen zustande gekommen ist. Damit wird die herausragende Bedeutung der Charta für alle Menschen im Lande deutlich. Wir bedauern, dass sich der SSW dem gemeinsamen Vorhaben nicht anschließen konnte.

Im Vorfeld des Beschlusses von Nizza hatte sich auch die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Professor Jutta Limbach, in die Diskussion eingeschaltet und ausgeführt:

„Wenn wir sicherstellen wollen, dass eine Globalisierung nicht dazu führt, dass Bindungen der öffentlichen Gewalt verloren gehen, müssen wir Grundrechte in einer europäischen Grundrechte-Charta formulieren. Sie muss für jedes Organ der Gemeinschaft verbindlich sein. Und jedes Organ muss sich daran messen lassen.“

Die Charta stellt ein Bekenntnis zur Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen in Europa dar und bekennt sich auch zu den Werten, die die Menschen in Europa leiten.

Nun kann man heute nicht nur eine Diskussion über die Grundrechte-Charta führen, ohne auf den EUGipfel in Nizza einzugehen. Natürlich freuen wir uns, dass die Charta der Grundrechte in Nizza verabschiedet worden ist. Doch das Gesamtergebnis der Regierungskonferenz ist hinter den Erwartungen zurückgeblieben, insbesondere da das Vetorecht einzelner Mitgliedstaaten weiter besteht. Das erschwert weiterhin zügige Entscheidungsprozesse. Mit qualifizierter Mehrheit ist eine Entscheidung nur dann gültig, wenn sie erstens mindestens 74,6 % der 354 Länderstimmen, zweitens eine einfache Mehrheit der EU Staaten und drittens 62 % der EU-Bevölkerung hinter sich hat.

Somit wird es auch künftig schwer sein, Mehrheiten zu bekommen.

Wichtigste Voraussetzung für das Gelingen der europäischen Integration ist die Handlungsfähigkeit der Institutionen. Damit sind aber nicht nur die Regierungskonferenz, die Ministerräte und die Kommission gemeint, sondern auch und besonders muss das Europäische Parlament mit mehr Kompetenzen ausgestattet werden. Demokratie und Transparenz sind hier die Stichworte. Eine verstärkte Einbeziehung der kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften ist in einer erweiterten EU unerlässlich, um Bürgernähe zu schaffen. Als Mitglied im Ausschuss der Regionen ergibt sich für mich daraus die Forderung, dass der AdR Klagerecht und den Status eines Organs der EU zuerkannt bekommt.

Nun möchte ich hier nicht nur kritisieren, sondern mich auch den positiven Ereignissen zuwenden. Die Kompetenzregelung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten wird auf einer Regierungskonferenz 2004 geregelt. Der Osterweiterung steht nichts mehr im Weg. Die Beitrittsländer haben in den vergangenen Monaten die Ärmel hochgekrempelt und in bewundernswerter Weise ihre Hausaufgaben gemacht.

(Rolf Fischer [SPD]: Sehr wichtiger Punkt! - Jürgen Weber [SPD]: Sehr gut!)

Unsere Landespolitik der vergangenen Jahre in Richtung Ostseeanrainerstaaten war und ist richtig. Das Thema der Daseinsvorsorge wird bei der Anwendung des Wettbewerbsrechts künftig Rechtssicherheit erlangen. Letztes ist insbesondere Bundeskanzler Schröder zu danken.

(Jürgen Weber [SPD]: Richtig! - Holger Astrup [SPD]: Jetzt, wo Sie das sagen!)

Sehr geehrte Damen und Herren, bis zur nächsten Regierungskonferenz wird die Zeit schnell vergehen. Lassen Sie mich daher zum Schluss sagen: Es könnte Europas bestes Jahrhundert werden - Frieden nach innen und nach außen, soziale Sicherheit und Solidarität für den Schwachen, Schutz vor Kriminalität, Wohlstand durch sichere Arbeitsplätze, Vorreiter einer globalen Umweltpolitik, führend in Wissenschaft und Technik, eine produktive und vielfältige Kultur, Toleranz und Menschenrechte. So könnten die Slogans des neuen Europa heißen, die Zusammenarbeit begründen und Europas Identität beschreiben. Die GrundrechteCharta ist hier ein erster wichtiger Schritt.

(Glocke des Präsidenten)

(Ulrike Rodust)

Meine Damen und Herren, es gibt noch viel zu tun. Arbeiten wir gemeinsam weiter!

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, SSW und des Abgeordneten Joachim Behm [F.D.P.])

Ich erteile Herrn Abgeordneten Lehnert das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gerade in Zeiten wichtiger Entscheidungen, die die EU betreffen, müssen wir uns über das Wertefundament Klarheit verschaffen. Dem Gipfel von Nizza fiel in diesem Zusammenhang eine herausragende Rolle zu. Er sollte Reformmaßnahmen beschließen, die EU erweiterungsfähig machen und demokratische Legitimation stärken.

Ich sage hier ganz deutlich: Dieser historischen Herausforderung ist die Konferenz nicht gerecht geworden. Den europäischen Mitgliedstaaten fehlt es an einer gemeinsamen europäischen Vision. Reformen wurden auf einen Minimalkonsens reduziert. Die Organe sind nicht handlungsfähiger geworden und die anstehende Erweiterung der Union wird diese Versäumnisse bald schmerzlich sichtbar machen.

Die Durchsetzung der eigenen nationalen Interessen gefährdet in immer stärkerem Maße die Zukunftsfähigkeit der Union. Wenn sich bei den Menschen im Land der Eindruck verfestigt, dass es bei europäischen Regierungskonferenzen nur noch um einen hochrangigen Teppichhandel gehe, werden wir die Menschen auf dem Weg in eine europäische Zukunft nicht mitnehmen können.

(Beifall bei der CDU und der Abgeordneten Rolf Fischer [SPD], Rainder Steenblock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Lars Harms [SSW])

Gerade deshalb ist das Instrument der verstärkten Zusammenarbeit von einzelnen Mitgliedstaaten ein wichtiger Ansatz, der in Nizza beschlossen wurde. Durch die Charta der Grundrechte werden das Fundament und die demokratische sowie rechtliche Kontrolle der europäischen Institutionen und ihrer Entscheidungen verbessert. Sie ist außerdem ein wesentliches Element eines künftigen europäischen Verfassungsvertrages. Der Konvent hat sich in der Präambel eindeutig zur zentralen Rolle der Menschenwürde und zum Prinzip der Subsidiarität bekannt. Dies ist ein Bekenntnis zum europäischen Menschenbild, das auf der christlichen Tradition und der Tradition der Aufklärung beruht. Sie ist nicht nur identitätsstiftend für

die Bürgerinnen und Bürger der Union, sondern darüber hinaus auch ein wichtiges politische Signal für die Staaten Mittel- und Osteuropas.