Ursula Sassen

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie - das sehen auch wir so - bedeutet eine große Herausforderung für die Mitgliedstaaten der EU und auch für Schleswig-Holstein. Entsprechende Novellierungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes wurden vorgenommen, um den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie gerecht zu werden.
Diese Ziele werden im vorliegenden Bericht der Landesregierung wie folgt definiert: der gute ökologische Zustand in natürlichen Gewässern, das gute ökologische Potenzial in künstlichen oder erheblich veränderten Gewässern und der gute chemische und mengenmäßige Zustand im Grundwasser.
Mit dem von der CDU im Februar 2002 geforderten Bericht zur Vorbereitung der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hat die Landesregierung unter anderem darüber Auskunft gegeben, wie sich die Struktur der Umsetzung, die Einbindung geeigneter Behörden, die Konkretisierung des Arbeitsumfangs und die Vor
bereitung der ausgewählten Pilotprojekte - der Flussgebiete Treene, Schwentine, Alster - darstellen.
In dem heute vorliegenden Bericht vermisse ich Erfahrungswerte aus den oben genannten Pilotprojekten, die Aufschluss darüber geben können, welche Fehlerquellen bestehen und was zu optimieren ist. Der heutige Bericht ist eine Bestandsaufnahme. Der Kollege Jacobs hat es schon gesagt: Rund 98 % der Fließgewässer, rund 95 % der Seen und rund 95 % der Küstengewässer werden den ökologisch guten Zustand vorerst nicht erreichen.
Diese Feststellungen möchte ich allerdings kritisch hinterfragen, da in vielen Fällen die biologische Komponente der Gewässer weitgehend in Ordnung zu sein scheint. Die vielfach gute Wasserqualität findet nicht ausreichende Berücksichtigung, weil der Morphologie der Gewässer ein größerer Stellenwert eingeräumt wird.
Der immer wiederkehrende Begriff des guten ökologischen Zustandes von Gewässern wirft die Frage auf, wie dieser letztlich zu definieren ist. Klare Aussagen gibt es dazu nicht. Wenn ein Gewässer chemisch in einem guten Zustand ist, über biologische Vielfalt verfügt, kann es doch nicht so entscheidend sein, ob der Wasserlauf begradigt und befestigt ist oder nicht. Der Kostenfaktor muss angesichts des Gesamtgefüges der finanziellen Möglichkeiten stärkere Berücksichtigung finden. Nicht alles, was wünschenswert ist, ist in diesen finanzschwachen Zeiten auch machbar. Wir schulden unseren Kindern nicht nur eine intakte Umwelt, sondern auch einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Finanzhaushalt.
Ich bin überzeugt, dass Schleswig-Holstein und die Bundesrepublik auch diese EU-Richtlinie übererfüllen werden. Ein begradigtes Fließgewässer, das sich in ökologisch einwandfreiem Zustand befindet und von den im Bericht genannten Langdistanzwanderfischen - ein tolles Wort! - nicht gerade gemieden wird, muss nicht um jeden Preis in den Urzustand zurückversetzt werden. Ich glaube nicht daran, dass andere EU-Mitgliedstaaten die Zielsetzungen der Wasserrahmenrichtlinie mit dem gleich hohen Anspruch interpretieren, wie die Bundesregierung und insbesondere Schleswig-Holstein es tun.
Die CDU hat sich von Anfang an dafür ausgesprochen, das Know-how vor Ort bei der Umsetzung der Richtlinie zu nutzen und die Wasser- und Bodenverbände als Kenner der Materie einzubinden und mit der Federführung zu beauftragen. Sehr gern hätten wir auch die Sach- und Fachkenntnis der Kreise einbezogen, was an mangelnder Kooperation seitens der Landesregierung gescheitert ist.
Mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie betreten wir Neuland. Politik, Verwaltung, Landwirtschaft, Vereine und Verbände haben die Chance, gemeinsam nach den Vorgaben der EU etwas umzusetzen, was der Umwelt dient.
An dieser Stelle möchte ich den zahlreichen ehrenamtlich Mitarbeitenden in den Arbeitsgruppen für ihr Engagement danken. Ohne sie wären wir mit der Wasserrahmenrichtlinie längst nicht so weit, wie wir es jetzt sind.
Die Kosten müssen jedoch im Rahmen bleiben. 688 Millionen € sind ein stolzer Betrag. Die Wasserbenutzungsabgaben sind auch ein Risiko. Die Grundwasserentnahmeabgabe und die Oberflächenwasserentnahmeabgabe sind Einnahmequellen, auf die wir nicht 100-prozentig setzen können.
Ich denke, es wird sich noch viel zeigen. Wir werden später einen neuen Bericht bekommen. Ob Sie, Herr Minister, diesen Bericht dann erstellen werden, werden die Wählerinnen und Wähler entscheiden.
Nun aber zu Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von Rot-Grün! Dieser Antrag ist ein reiner ClaqueurAntrag, wie ich ihn einmal bezeichnen möchte. Sie können doch nicht im Ernst erwarten, dass wir unter Punkt 4 Wasserabgaben manifestieren, von denen Sie auf der einen Seite die Zweckbindung aufgehoben haben, was wir in dieser Form nicht hinnehmen können. Wir können diesen Punkt nicht akzeptieren.
Dann heißt es weiter: Der Landtag fordert die Kreise auf, sich an den Umsetzungsberatungen zu beteiligen. Das finde ich ein bisschen schwach formuliert. Man muss den Kreisen ein vernünftiges Angebot machen, damit sie wissen, wie die Beteiligung aussehen soll. Auf blauen Dunst so etwas zu formulieren, ist schon sehr anmaßend.
Wir lehnen den Antrag also ab.
Herr Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Gerhard Poppendiecker! Lieber Poppi! Anders kann man dich ja gar nicht nennen. Ich möchte mich zunächst einmal sehr herzlich im Namen aller Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses bei dir bedanken, aber auch den Dank aller Fraktionen über
mitteln. Es ist uns in der Arbeit gelungen, parteiübergreifend zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger zu arbeiten.
Wer glaubt, der Petitionsausschuss sei ein Abstellgleis für diejenigen, die erst einmal richtig etwas werden sollen, sich hochdienen müssen, irrt sich. Wir können in einem Petitionsausschuss niemanden gebrauchen, der ein Trauerklos ist, unfreundlich ist. Da müssen selbstbewusste, positiv denkende Menschen rein, damit man bei den Petitionen und beim Versuch, einen Kompromiss zu erreichen, das schon durch seine Persönlichkeit schaffen kann.
Du hast uns angesteckt und dafür gesorgt, dass der Petitionsausschuss im Land und über die Landesgrenzen hinaus ein hohes Ansehen hat. Ich weiß zum Beispiel, dass man uns woanders die Art und Weise, in der wir vorgehen, beneidet. So soll es auch bleiben. Das ist zu ganz großen Teilen dein Verdienst, lieber Poppi. Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung hat bereits vor genau einem Jahr über das Haushaltsbegleitgesetz eine Erhöhung der Grundwasserentnahmeabgabe um 100 % vorgenommen. Durch die Aufhebung der Zweckbindung wurde die Möglichkeit geschaffen, dass ein Viertel der Abgabe in dem allgemeinen Haushalt versickern kann. Damit werden die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes für die Misswirtschaft von Rot-Grün zur Kasse gebeten und diese Dreistigkeit soll das
Parlament heute im Nachhinein sanktionieren und so zum Erfüllungsgehilfen der Landesregierung werden.
Es wird uns vorgegaukelt, dass die Grundwasserentnahmeabgabe eine Investition in die Zukunft sei, so Detlef Matthiesen bei der letzten Debatte. Wo bleibt denn die Investition in die Zukunft? Die jährlichen Zinsen belaufen sich auf 940 Millionen € - mit wachsender Tendenz. Da sind 6 Millionen € Mehreinnahmen aus der Grundwasserabgabeentnahme doch nur ein sprichwörtliches Tröpfchen auf den heißen Stein.
Dann wird uns immer wieder das Märchen von der Neuwaldbildung aufgetischt. Wenn man bei der 100prozentigen Zweckbindung geblieben wäre, wäre die Neuwaldbildung auch ohne Erhöhung der Abgabe möglich.
Die Grundwasserabgabeentnahme wurde seinerzeit als Lenkungsabgabe eingeführt. Die Verbraucher haben reagiert, der Wasserverbrauch ist gesunken. Und was tun Sie? Sie bestrafen die Bürgerinnen und Bürger für den bewussten Umgang mit der Ressource Wasser, indem Sie die Abgabe erhöhen.
Die Vorgehensweise der Landesregierung, über das Haushaltsbegleitgesetz vollendete Tatsachen geschaffen zu haben, hat nichts mit einem ordentlichen demokratischen Gesetzgebungsverfahren zu tun. Zu solch überstürzten Maßnahmen greift man nur, wenn man pleite ist. Rot-Grün hat bewiesen, dass sie nicht an einem ernsthaften Dialog mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und den Trägern öffentlicher Belange interessiert sind.
Im schriftlichen Anhörungsverfahren sind viele Hinweise auf Schwachstellen des Gesetzes eingegangen. Diese einfach zu ignorieren und wider besseres Wissen nicht zu berücksichtigen, mache ich Ihnen zum Vorwurf.
Sie, meine Damen und Herren der SPD-Fraktion und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, hätten mit entsprechenden Änderungsanträgen den Beweis erbringen können, Bedenken stattzugeben, und den handwerklich schlechten Gesetzentwurf korrigieren können.
Wir lehnen das Gesetz wegen der Aufhebung der Zweckbindung grundsätzlich ab.
Mit diesem Entwurf des Grundwasserabgabengesetzes setzen Sie ein falsches Signal für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein, schaffen Sie noch mehr Bürokratie, sind Gewerbebetriebe nicht klar definiert, stehen die Kosten zum Beispiel für Zählerstandsermittlung, Anlagenprüfung und Antragsbearbeitung durch Wasserversorgungsunternehmen in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Ersparnis für Gewerbebetriebe.
Mit diesem Entwurf werden aufgrund der zusätzlichen Verwaltungsaufgaben die Wasserpreise steigen, wird die Landwirtschaft voll belastet und sind auch kommunale Einrichtungen wie Schwimmbäder, Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser, Feuerwehr, Tourismus-, Wellness-Zentren betroffen. Die Negativliste ist lang.
Einige Bemerkungen möchte ich noch zur so genannten Gelben Prüfliste machen, die für die Überprüfung von Gesetzen, Landesverordnungen und Verwaltungsvorschriften vorliegt. Punkt 1.2.3 der Liste mit der Frage: „Führt die Vorschrift zu Einsparungen?“, wird immerhin mit nein beantwortet. Sie selbst scheinen erkannt zu haben, dass es ein großer Verwaltungsaufwand wird. Die Frage, ob die Vorschrift überall dort Ermessensspielräume einräumt, wo sie möglich und unter dem Gesichtspunkt des Vollzugs sinnvoll sind, wird merkwürdigerweise mit „entfällt“ beantwortet. Unter Nummer 5 wird gefragt: „Liegen zu der Vorschrift bereits Änderungsvorschläge von Verbänden, Instituten oder des Landesrechnungshofes vor?“ - Die Antwort heißt Nein. Darüber muss ich mich doch wirklich sehr wundern. Entweder wurde die Prüfliste zu früh aufgestellt oder aber eingegangene Änderungsvorschläge wurden nicht wahrgenommen. Für die CDU ist klar: Rot-Grün hat die Grundwasserentnahme mit diesem Entwurf zweckentfremdet, denn ohne die Aufweichung der Zweckbindung wäre die Erhöhung nicht notwendig. Daher lehnen wir das Gesetz ab.
Herr Minister! Sie haben sich nun wirklich bemüht, die Abgabe schön und sinnvoll zu reden. Wir haben uns an die Grundwasserentnahmeabgabe schon ein bisschen gewöhnt.
Ich möchte ganz deutlich sagen: Uns geht es um die Aufhebung der Zweckbindung. Das ist der zentrale Punkt. Daran kommt man nicht vorbei.
Bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sollte man auch nicht mit dem Geld rumaasen und es aus einer Lenkungsabgabe abzweigen. Zumindest war das einmal so gedacht. Man sollte auch da sehen, dass man nicht unbedingt die Vorreiterposition einnimmt, sondern das ganz nach dem Motto „so viel wie möglich und nötig“ machen.
Ich möchte auf die letzte Presseerklärung des SSW zurückkommen. Ich habe heute einen Antrag in die
Richtung vermisst, die Zweckbindung in 2005 zu verändern. Da heißt es nämlich:
„Jedoch möchte ich darauf hinweisen, dass der SSW in den Haushaltsberatungen 2004/2005 angemerkt hat, dass wir nur der 75-prozentigen Zweckbindung einwilligen, wenn sie für einen begrenzten Zeitraum gilt.“
Davon hört man heute nichts mehr. - Es heißt weiter:
„Ursache und Wirkung gehören zusammen und dabei sollte es auch nach 2005 wieder bleiben.“
Eben diese 100 %. Wie wollen Sie das regeln? Diese Frage hätte ich bei Gelegenheit gern beantwortet.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit Dezember 2003 haben wir das Thema Natura 2000 dreimal diskutiert. Gebracht hat es wenig. Rot-Grün war Argumenten nicht zugänglich, jetzt entscheiden die Gerichte. Zur Erinnerung: FDP und CDU hatten Berichtsanträge zur Benennung von Natura 2000 und Vogelschutzgebietsausweisung Eiderstedt gestellt, um überhaupt einmal zu erfahren, auf welche naturschutzfachliche Begründung sich der Minister stützt. Ein peinlich dürftiges Konzept hat er abgeliefert trotz Vorlaufzeit - und das erst auf unsere Anfrage am 12. Dezember in der Plenartagung. Der SSW hat mit seinem Änderungsantrag die Notwendigkeit der Vogelschutzgebietsausweisung Eiderstedt und die spärliche und keineswegs überzeugende Begründung des Umweltministers nicht infrage gestellt. Kollege Harms hat sich in seinem Redebeitrag wie so oft langatmig und populistisch geäußert, aber um den heißen Brei geredet. Wir konnten daher dem SSWAntrag nicht zustimmen, weder in der Plenartagung noch im Umweltausschuss, und werden uns auch heute enthalten, weil der Antrag ja auch nichts mehr bedeutet. Die Kabinettsentscheidung hat, obwohl die SPD mitgestimmt hat, diesen ignoriert.
Für Eiderstedt hätten gemeinsame Anträge der regionalen Abgeordneten mit der CDU mehr gebracht als selbstdarstellerische Alleingänge
und sogar ein Nein bei der namentlichen Abstimmung über den CDU-Antrag zu diesem Thema am 20. April.
Bei der von uns beantragten Akteneinsicht habe ich übrigens den Kollegen Harms vermisst. Dort hat sich für mich der Eindruck verstärkt, dass die Landesregierung nicht naturschutzfachlichen Zwängen, sondern vornehmlich grüner Ideologie und den Wunschvorstellungen der Naturschutzverbände, insbesondere des NABU, gefolgt ist. Wie sonst lässt sich erklären, dass es in einem Fax des Umweltministeriums noch am 18. November Bedenken gegeben hat zu der geplanten Ausweisung. Noch drei Tage später - jetzt
kommt eine neue Leier, die Sie nicht gelesen haben - hat man im Umweltministerium am 21. November Berechnungen darüber angestellt, welche Kosten die so genannte rote Kulisse mit 8.000 ha oder die so genannte schwarze mit 30.000 ha für das Land mit sich bringen würde. So eine Berechnung in Auftrag zu geben macht doch nur Sinn, wenn man auch die kleinere Gebietskulisse für die Meldung nach Brüssel naturschutzfachlich hätte vertreten können.
Mit dem für mich darüber hinaus fragwürdigen Einsatz von Modulationsmitteln hierfür erfüllt man sich mit der größeren Gebietskulisse einen grünen Traum, der für die Region zum Albtraum wird. Wo bleiben die Einwände im Beteiligungsverfahren? Sie wurden, so ist mein Eindruck nach der Akteneinsicht, politischer Willkür geopfert, und dies, obgleich uns bisher weder Originalakten noch vollständige Unterlagen vorgelegt wurden. Das Parlament wurde nicht einmal, wie es gemäß Artikel 23 Abs. 3 Satz 2 der Landesverfassung vorsieht, darüber vom Umweltministerium in Kenntnis gesetzt. Vorgestern, erst auf Druck unseres Schreibens, kam ein Entschuldigungsschreiben vom Umweltministerium.
In diesem Zusammenhang, Herr Minister, gestatten Sie mir noch eine andere Frage: Warum haben Sie uns nur davon erzählt, es fehlten lediglich zehn Seiten, aber den Anwälten der klagenden Gemeinde St. Peter-Ording schildern Sie in einer Sperrerklärung, dass darüber hinaus auch sechs Stehordner mit Kabinettsvorlagen und die Reise nach Brüssel fehlen? Dies haben Sie in Ihrem jüngsten Brief nicht erwähnt. Das Parlament wurde also erneut nicht im Sinne von Artikel 23 Abs. 3 Satz 2 informiert.
Dies werden wir in der nächsten Woche bei der Umweltausschusssitzung aufgreifen. Ich sage Ihnen, wer so handelt und nur auf Druck etwas herausgibt, der muss damit rechnen, dass man ihm vorwirft, er habe etwas zu verbergen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst noch einmal eine Bemerkung an Herrn Minister Müller: Uns ist selbstverständlich klar, dass wir nicht alle Akten - auch die sechs Ordner, die Sie uns nicht genannt haben - einsehen können. Das würden wir akzeptieren, wenn es so sein muss. Dass Sie uns aber von ihrer Existenz nichts gesagt haben und sie in Ihrem Brief nicht erwähnt haben, monieren wir.
Aus Ihrem Beitrag ist etwas nicht deutlich geworden: Ich würde gern die Frage beantwortet haben, warum man sich erst die Mühe macht und warum man erst den Aufwand betreibt, eine kleine Kulisse zu berech
nen, wenn man von vornherein weiß, man wird diese in Brüssel gar nicht vertreten können. Sie haben Ihr Ministerium mit den Berechnungen beschäftigt. Das erweckt doch den Eindruck: Okay, wenn ich es mir finanziell leisten kann, dann kann ich die große Lösung nehmen. Wenn nicht, dann muss ich mich auf den kleinen Teil beschränken. So sieht Ihre Begründung aus!
Zum Kollegen Lars Harms: Wir haben uns innerhalb der Fraktion besprochen. Wir werden diesen Antrag - entgegen unserer vorherigen Enthaltung - ablehnen, und zwar aus dem Grund, weil es noch Unklarheiten gibt.
Sie gehen davon aus, dass gewisse Flächen auf Eiderstedt gemeldet werden müssen. Da stimmen Sie zu.
Bei uns sieht es anders aus. Wir gehen nach wie vor davon aus, dass die fachliche Begründung zweifelhaft ist, und wir wollen keinem Gerichtsbeschluss vorgreifen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte nicht, dass das auch von mir geliebte Städtchen Friedrichstadt mit dem schönen Ortskern nun in Wettbewerb treten muss und man dort Hoffnungen weckt, dass Friedrichstadt in Konkurrenz zum Danewerk tritt. Gerade weil die Dinge so langwierig sind, Herr von Hielmcrone, hätte ich es auch begrüßt, wenn man nicht erst heute - mit Datum vom 25. August - einen solchen Antrag vorlegt.
Daher schlage ich vor, dass man das ganze Thema nicht mit dem Antrag verquickt - so könnte ich dem nicht zustimmen -, sondern für den Danewerk eine Priorität vorsieht. Dann muss man das Thema diskutieren. Gleichzeitig dürfen die Friedrichstädter nicht verprellt werden, sondern ihnen ist zu sagen: Wir sprechen darüber; wir prüfen erst einmal, wie die Verhältnisse sind. Ich finde es unglücklich, dass das in dem Antrag so verquickt wird.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorgelegte Bericht des Ministers fällt arg einseitig aus und beschränkt sich fast ausschließlich auf die Rechtfertigung der Erhöhung dieser landesspezifischen Steuer, wie ich sie einmal nennen will.
Es lohnt sich daher auch nicht, näher darauf einzugehen. Lohnender ist dagegen eine Beschäftigung mit dem Gesetzentwurf. Wohl wissend, dass die Landesregierung diese Erhöhung im Zusammenhang mit den letzten Haushaltsberatungen bereits festgeschrieben hat, setzen Sie erst jetzt ein Gesetzgebungsverfahren in Gang. Die Verdoppelung der Abgabenhöhe ist nicht damit zu rechtfertigen, dass zusätzliche Aufgaben der forstlichen Förderung auf dem bisherigen Niveau und zusätzliche Mittel für die Wasserrahmenrichtlinie und für die Kofinanzierung zur Modulation nur bei einer Erhöhung möglich sein sollen.
Seit der Diskussion um die Einführung der GruWAG im Oktober 1993 hat sich nichts geändert. Unter dem Deckmantel einer Lenkungsabgabe wurde eine neue Abgabe geschaffen, die primär dem Zweck der Haushaltssanierung diente, was anfänglich immer bestritten wurde.
Bei einer Anhörung hätte man die jetzt auftretenden Probleme im Vorfeld lösen können. Die Probleme werden wir sehen. Ich kann mir vorstellen, wie der vorliegende Gesetzentwurf zustande gekommen ist. Die Landesregierung ist pleite. Verzweifelt wird versucht, neue Einnahmequellen zu erschließen. Da kommt die GruWAG gerade recht!
Mit dem Auslegen der Köder für die Forst- und Landwirtschaft wird im selben Atemzug die Zweckbindung um 25 % reduziert. Dies ist der Einstieg in die Beliebigkeit und die nächste Erhöhung nach Kas
senlage ist vorprogrammiert. Dass es auch anders geht, zeigt Hessen.
Die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes gehen sparsam mit Wasser um. Das haben Sie gerade selbst festgestellt. Dennoch werden sie bestraft, indem die Landesregierung weiter an der Abgabenschraube dreht. Das ist in dieser konjunkturell schweren Zeit ein falsches Signal!
Schon das allein wäre ein Grund, den Entwurf abzulehnen. Die teilweise Aufhebung der Zweckbindung ist für uns jedoch völlig inakzeptabel. Im Gesetzentwurf heißt es ausdrücklich, dass kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht. Das Gegenteil ist der Fall. Darüber werden wir im Ausschuss ausführlich reden müssen.
Hier nur einige Probleme: Vom Ansatz her ist es zu begrüßen, dass Gewerbetreibende bei einer Wasserentnahme ab 1.500 m³ den niedrigeren Satz von 5 c zahlen. Vom Verfahren her wird dies aber viele bürokratische Einzelprüfungen verursachen. Es ist davon auszugehen, dass manch ein Verbraucher wegen der umständlichen Nachweispflicht bei einer Abnahme von mehr als 1.500 m³ pro Jahr und wegen des Verwaltungsaufwandes resigniert und von der Ermäßigung keinen Gebrauch macht. Vielleicht haben Sie ja diese zusätzliche Einnahme auch schon mit eingerechnet.
Hat zum Beispiel ein Gewerbetreibender mehrere Filialen in Schleswig-Holstein, die von unterschiedlichen Wasserversorgern beliefert werden, treten ebenfalls Abrechnungsprobleme auf, wenn der Verbrauch nachgewiesen werden muss, um von dem ermäßigten Satz zu profitieren. Denn dieser Nachweis obliegt dem Verbraucher selbst.
Wie gestaltet sich zum Beispiel die Abrechnung der Wasserversorger, die keine eigene Wassergewinnung und -aufbereitung haben, sondern nur weiterleiten?
Öffentlich-rechtliche Wasserversorger erteilen einen Gebührenbescheid, der nur durch einen fristgerechten Widerspruch außer Kraft gesetzt werden kann. Dies könnte negative Folgen für den Verbraucher haben. Er müsste dann trotzdem viel zahlen, obwohl er viel abnimmt.
Der Gesetzentwurf wird auch all den Unternehmen nicht gerecht, die sich in kommunaler Trägerschaft befinden und trotz großer Abnahmemengen nicht in den Genuss des niedrigeren Gebührensatzes kommen. Ich habe gestern an einer Reise teilgenommen. Dies
könnte zum Beispiel bei den Westküstenkliniken Brunsbüttel und Heide der Fall sein.
Ich fasse zusammen: Der vorliegende Gesetzentwurf ist unausgereift. Dennoch ist er seit den vergangenen Haushaltsplanberatungen bereits beschlossene Sache. Eine Anhörung wird zur blanken Farce. Durch die Aufweichung der Zweckbindung wird die Beliebigkeit der Abgabesätze je nach Kassenlage festgeschrieben. Wieder einmal zockt das Land ab und überlässt die Probleme den anderen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist schier märchenhaft und erweckt den Eindruck, als hätte sich die grüne Kröte inzwischen in einen Prinzen mit Schwert und Säbel verwandelt, dem die SPD untertänig folgen muss. Der Antrag ist schamlos und unterstützt die arrogante Vorgehensweise des Umweltministers und des NABU. Nun zur Selbstbeweihräucherung der Landesregierung bezüglich der umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Farce. Die Postwurfsendung des Umweltministers an sämtliche Haushalte auf Eiderstedt bestätigt den Verdacht, dass sich Minister Müller noch vor Abschluss des Beteiligungsverfahrens bereits auf die Meldung der Halbinsel Eiderstedt festgelegt hatte.
Der ständige Hinweis, eine Landesregierung könne nicht gegen EU-Recht verstoßen, ist eine Schutzbehauptung. Fakt ist, dass er bisher kein überzeugendes Gesamtkonzept vorgelegen hat, das eine Meldung zwingend rechtfertigt.
Wenn in der genannten Postwurfsendung mit den detaillierten Schreiben der so genannte WallströmBrief vom 2. April 2004 gemeint sein sollte, bitte ich Sie, Herr Minister, mir die Stelle zu benennen, mit der Schleswig-Holstein ausdrücklich aufgefordert wird, Eiderstedt nachzumelden.
Ich habe sie nicht gefunden. Das scheint Ihre Interpretation zu sein.
Mit der Postwurfsendung und einem ganzen Bündel einzigartigen Propagandamaterials für Ihre verfehlte Politik wollen Sie, Herr Minister, Klartext reden. Klartext ist das nicht.
Jeder, der sich intensiv mit der Thematik beschäftigt hat oder selbst betroffen ist, spürt, dass Sie der eigentliche Märchenonkel sind, der auf Kosten der Allgemeinheit auch noch Märchenfibeln drucken lässt.
Hier ein Zitat aus dem „Klartext“:
„Warum sollte das Land auch Gutachten in Auftrag geben …. Denn jedes wird von Experten, die die EU beauftragt, überprüft.“
- Die EU kann gar nicht überprüfen, ob zum Beispiel korrekte Zählungen vorgenommen wurden. Die Auswahl der flächenmäßig und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete liegt in Ihrer Hand. Das ist eine große Verantwortung, da eine vollzogene Vogelschutzgebietsausweisung nicht zurückgenommen werden kann. Sie täten auch gut daran, weitere voreilige und überhebliche Äußerungen des NABU, dessen Arbeitgeber Sie ja indirekt sind,
über die Qualität des externen Gutachtens zu unterbinden und dieses einer fairen Prüfung und transparenten Behandlung zu unterziehen. Ich bin gespannt auf Ihre Angebote an die Region.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit einer knappen Notiz in der „sh:z“ wurde am 10. Februar 2004 der Bericht der Landesregierung zur beruflichen Situation insbesondere der Frauen im ländlichen Bereich und in den elf so genannten grünen Berufen kommentiert. Dies mag zum einen daran liegen, dass das öffentliche Interesse an der Landwirtschaft leider eher gering zu sein scheint, andererseits aber auch darauf hindeuten, dass der Bericht der Landesregierung inhaltlich nicht viel hergibt.
Herr Minister, wenn Sie sagen, dass wir leider nur Statistiken abgefragt hätten, erwarten wir auch, dass die dann richtig sind. Es ist nämlich festzustellen, dass die Tabelle auf Seite 3 zwar Auskunft darüber gibt, wie viele Frauen und Männer sich in den so genannten grünen Berufen von 1992 bis 2002 in der Ausbildung befanden, jedoch beantwortet die Aufschlüsselung nicht, wie viele im genannten Zeitraum eine Ausbildung abgeschlossen haben.
Das dargestellte Zahlenmaterial würde allein beim Ausbildungsberuf Landwirtin beziehungsweise Landwirt bedeuten, dass jeder landwirtschaftliche Betrieb wenigstens einen Landwirt ausgebildet hat. Dies kann nicht sein, da von den circa 15.000 Betrieben nicht alle eine Ausbildungsbefähigung haben. Ich gehe davon aus, dass hier und auch bei den anderen grünen Berufen eine falsche Tabelle zugrunde gelegt wurde, sodass die gesamte Zahl von 500 weiblichen und 5.229 männlichen Landwirten durch die Anzahl der Lehrjahre, nämlich drei, zu teilen ist. Dann würde es stimmen.
Damit ist sowohl die in der Presse genannte Zahl der ausgebildeten Landwirte nicht richtig als auch die erste Frage unseres Berichtsantrages falsch beantwortet worden. Trotz Girls Day und Gender Mainstreaming scheint die klassische Reihenfolge des Interesses der Mädchen von der Barbiepuppe über die Pferdebegeisterung bis hin zum Partner, der sicher gern einen Reitstall in die Beziehung einbringen darf, noch aktuell zu sein.
Dies lässt der hohe Prozentsatz von Frauen bei den Pferdewirtinnen - circa 78 % im Vergleich zu circa 22 % männlichen Auszubildenden - vermuten. Auch bei der Ausbildung zur milchwirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Laborantin und zur Hauswirtschafterin sind die Frauen erwartungsgemäß führend.
Bedauerlicherweise konnte die Frage nach der Verbleibquote der Frauen und Männer im jeweiligen Beruf nicht beantwortet werden. Gerade in der letzten Zeit höre ich sehr häufig, dass Jugendliche im ländlichen Raum eine Ausbildung in der Landwirtschaft durchlaufen, weil es in der Region keine Alternativen gibt, obwohl sie später in diesem landwirtschaftlichen Beruf keine Chance haben.
Erfreulich ist, dass der Frauenanteil beim Studium der Agrarwissenschaften mit 503 Frauen zu 710 Männern und bei der Ökotrophologie sogar mit 548 Frauen zu 61 Männern groß ist.
Betrachtet man die Statistik zu den Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern, fällt zunächst einmal auf, dass sich die Zahl der Betriebe in zehn Jahren um 8.700 verringert hat und im Jahre 2001 nur noch bei 17.900 lag. Derzeit ist sie noch geringer und liegt bei circa 15.000.
Strukturwandel, Einschränkungen durch NATURA 2000 und die undurchsichtige, ständig wechselnde Förderpolitik werden weitere Betriebsaufgaben nach sich ziehen und den Rest erledigt die EUAgrarreform. Erstaunlich ist dennoch, wie viele tüch
tige Frauen kleinere Betriebe mit Einkommenskombinationen, deren Kreativität keine Grenzen gesetzt sind, bewirtschaften und leiten. Die Betriebsgröße bleibt dabei mit circa 25 ha konstant. Die großen, lebensfähigen Betriebe um die 50 ha werden von Männern geführt. Hier ist die Betriebsgröße in den letzten Jahren deutlich gewachsen.
Unter Ziffer 9 des vorliegenden Berichts wird viel zu den Chancen der selbstständig tätigen Frauen in landwirtschaftlichen und grünen Berufen gesagt, jedoch nichts Neues. Die dort beschriebenen Chancen basieren hauptsächlich auf Eigeninitiative, Netzwerken und Kreativität der Frauen, deren Entfaltungsmöglichkeiten durch die enge Bindung an die Betriebe begrenzt sind. Bildung und Fortbildung sind im ländlichen Raum sowohl für Frauen als auch für Kinder mit dem Überwinden von Entfernungen und mit großem Zeitaufwand verbunden.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident.
So sind die Weiterbildung und das Erschließen zusätzlicher Einnahmequellen für Frauen im ländlichen Raum wohl zuerst das Verdienst der Frauen und nicht der Landesregierung.
Die Einführung der Modulation mit der zweiten Säule als zukünftige Einnahmequelle und Finanzierungsmöglichkeit der Landwirtschaft und auch als neue Perspektiven für Frauen im ländlichen Raum zu betrachten, sehe ich kritisch. Dieser Topf wird leer sein, noch bevor die Frauen darin rühren konnten.
All die vielen Förderprogramme, die ich hier nicht einzeln aufzählen möchte, zeigen, dass eigenes Geld der Landesregierung nicht vorhanden ist, aber Brüsseler Geld teuer verwaltet wird.
Die Frauen tun gut daran, sich auf ihre eigene Kraft zu besinnen nach dem Motto: „Landfrauen bewegen das Land“. Am 7. März 2004 ist der Startschuss für diese Initiative.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Ziel von FFH und Vogelschutzrichtlinie ist der Erhalt der Artenvielfalt des Pflanzen- und Tierreichs und nicht die Beschlagnahme der Entwicklungs- und Wirtschaftsräume für Menschen.
Mit gutem Willen ließe sich auch ein Weg finden, diese EU-Richtlinie umzusetzen, ohne dem Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein zu schaden.
Ich habe insbesondere aus der Diskussion in Nordfriesland den Eindruck gewonnen, dass die Landesregierung bisher keine eigene Initiative entwickelt hat, NATURA 2000 wirtschaftsverträglich zu gestalten.
Die Landesregierung hatte viel Zeit, scheint sich aber bis heute noch keine Gedanken darüber gemacht zu haben, welche Auswirkungen Gebietsausweisungen aus wirtschafts- und verkehrspolitischer Sicht haben. Dies bestätigt die Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 11. Februar 2004. Auf meine Frage, ob die Landesregierung mit Verzögerungen für anstehende Straßenbaumaßnahmen in Nordfriesland wie zum Beispiel B 5, Ortsumgehung Tating, rechnet, gibt es nur eine ausweichende Antwort. Warum sagt man nicht klar: Ja, die erforderlichen Verträglichkeitsuntersuchungen führen zwangsläufig zu Verzögerungen und zu Verteuerungen der Maßnahmen. Es heißt in der Antwort auf meine Kleine Anfrage zu Gewerbegebietsentwicklungen weiter:
„Innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit besteht weder die Möglichkeit, einen Abgleich zwischen dem Vorschlag der NATURA-2000-Gebietsabgrenzung und den Flächennutzungsplänen der Gemeinden vorzunehmen, noch einen Überblick über aktuelle beziehungsweise langfristig beabsichtigte Planungsansätze der Gemeinden zu bekommen.“
Dies ist eine willkommene Ausrede. Anders kann ich das nicht nennen.
Bei so schwerwiegenden Einschnitten in Nutzungs- und Entwicklungsräume einer Region muss es bereits im Vorfeld richtungsweisende Erhebungen geben, welche gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen berücksichtigt werden müssen.
Allein durch ein Anhörungsverfahren, das bei der Vogelschutzrichtlinie ohnehin nur naturschutzfachliche Belange als Einwand gelten lässt, kann die durch zu großzügige Gebietsausweisungen bedingte Fehlentwicklung nicht korrigiert werden.
Das Verfahren ist also unbefriedigend, da die Landesregierung den zweiten Schritt vor dem ersten tut. Ich bitte darum, dass das externe Gutachten der Region wirklich einbezogen wird und nicht in den Papierkorb wandert.
Nun zu Punkt 1 des Antrages der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN! Dieser Punkt hat mit dem FDP-Antrag „NATURA 2000 oder Infrastruktur und Wirtschaftswachstum“ nichts zu tun. Dies gefährdet die dort nach der abschließenden Meldung von NATURA-2000-Gebieten in Aussicht gestellte Rechts- und Planungssicherheit, die im Grunde nur darin bestünde, dass festgeschrieben wird, was zukünftig nicht mehr erlaubt ist. - Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. - Das gefährdet die Existenzgrundlage vieler Menschen und verstärkt die Konflikte zwischen NATURA 2000 und Infrastruktur. Ein nutzloser Antrag von Rot-Grün!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir Eiderstedter brauchen keinen Naturschutz durch Ordnungsrecht. Eiderstedter sind Naturschützer.
Recht haben sie, die Eiderstedter. Über viele Jahre hinweg haben sie sich für den Schutz der Trauersee
schwalbe eingesetzt und sollen nun dafür bestraft werden. Das kann es nicht sein.
Herr Minister, Sie haben in der Dreilandenhalle in Garding einen schlechten Eindruck hinterlassen. Sie haben gleich zu Beginn der Veranstaltung angekündigt, dem Kabinett vorzuschlagen, ganz Eiderstedt als Vogelschutzgebiet auszuweisen und dies, ohne die Argumente der Betroffenen zu hören. Ich würde gerne wissen, was Sie denn jetzt dem Kabinett vorzuschlagen gedenken. Wenig transparent und nahezu schlampig sind Sie meiner Meinung mit der Frage der Gebietsmeldung für FFH und Vogelschutz umgegangen. Da Sie - Frau Todsen-Reese hat es angesprochen - in Garding auf dem Podium von Frau Brahms noch korrigiert werden mussten, dass es sich nicht um geeignete, sondern in der Tat nur um die geeignetsten Flächen handeln muss - ich saß unten und habe es gehört -, wage ich, Ihre Kompetenz in dieser Sache zu bezweifeln.
Nach meinem Kenntnisstand ist von der EUKommission überhaupt nicht definiert, welches Bundesland wie viele Flächen melden soll. Es hängt also auch von Ihrer Argumentation ab, welche Gebiete gemeldet werden müssen. Darauf bauen wir.
Gar kein Verständnis habe ich für Schattenlisten der Naturschutzverbände. Mit welchem Recht tun sie dies? Dies weckt Begehrlichkeiten, die sich mit den regionalen Gegebenheiten nicht vereinbaren lassen.
Herr Minister, Sie sind offensichtlich nur unter großem Druck der Bevölkerung bereit, sich dahin zu bewegen, ihr das zu geben, was ihr zusteht. Sie nehmen in Kauf, dass die Region Eiderstedt einen Wettbewerbsnachteil erfährt, der abgemildert werden muss und abgemildert werden kann. Erste Signale haben Sie ja heute gesetzt. Weiter so!
Es ist unglaublich, dass Sie mit Ihrem Fachkonzept zum Auswahlverfahren der besonderen Schutzgebiete eine solche Geheimniskrämerei betrieben haben. - Ich komme gleich zum Schluss. - Oder soll dieses simple Papier, das wir nun haben, das Fachkonzept sein, dürftig und ebenso wenig überzeugend wie alles, was Sie bisher dazu gesagt haben?
Ich fordere Sie auf, die für Januar vorgesehene Meldung an das Kabinett gründlich zu überarbeiten und eine sach- und fachgerechte Bewertung vorzulegen, die wir in den Ausschüssen diskutieren können. Dann
sind Sie auch als Landwirtschaftsminister für Eiderstedt zu gebrauchen. Eine Falschmeldung brauchen wir nicht!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe schon immer geahnt, dass Herr Kubicki einem in jedem Punkt den Rang abläuft, auch in Sachen Schönheit.
Ich möchte die GruWAG nicht so sang- und klanglos verschwinden lassen. Da haben Sie kein Meisterstück vollbracht. Der Landesregierung steht das Wasser bis zum Hals, sodass sie die Grundwasserentnahmeabgabe schamlos um 120 % erhöht.
Bisher hat das Umweltministerium - wie bei der Einführung solcher Abgaben üblich - ihre Notwendigkeit stets mit der Zweckbindung als Lenkungsabgabe begründet, wodurch die Abgabe im Umwelthaushalt verblieb. Jetzt wird bei der GruWAG die Zweckbindung aufgeweicht. Künftig sollen 25 % der Abgabe dem Finanzminister für den maroden Landeshaushalt zur Verfügung stehen und dort versickern dürfen.
Dies würde für 2004 eine Summe von rund 2,9 Millionen € und in 2005 6 Millionen € ausmachen. Sehr geehrte Damen und Herren des Kabinetts, mit 6 Millionen € kann man gerade einmal für 60 Stunden die Zinsen für diesen verschuldeten Landeshaushalt aufbringen.
Dies ist wahrlich ein schlechter Tausch für die Aufhebung der Zweckbindung bei der GruWAG.
Im Übrigen wird der Beliebigkeit weiterer Erhöhungen - je nach Kassenlage - Tür und Tor geöffnet. Bedenklich ist auch der Weg, den Sie hier beschritten haben. Das Grundwasserentnahmegesetz wird über das Haushaltsgesetz im wesentlichen Punkten ausgehebelt, ohne dass Stellungnahmen der Betroffenen einfließen können.
Noch vor vier Wochen beabsichtigten Sie, die gewerbliche Wirtschaft über Gebühr zu belasten, da
auch diese Wasser von der öffentlichen Hand bezieht. Sie haben offensichtlich erst verursacht durch unsere Kritik und unseren Antrag, die GruWAG nicht zu erhöhen, nachgedacht. Sie haben erneut in Ihre Trickkiste gegriffen und statt der vorher angedachten 50 % Aufweichung der Zweckbindung, bezogen auf die Hälfte des Erhöhungsbetrages, jetzt eine 25-prozentige Aufweichung, bezogen auf das gesamte Aufkommen, vorgeschlagen. Sie können sich gar nicht vorstellen, welchen Bürokratismus Sie dadurch erzeugen.
Wissen Sie eigentlich, was Sie da mit heißer Nadel gestrickt haben? Wenn Sie als Gewerbebetriebe solche definieren, die gewerbesteuerpflichtig sind, werden mit der erhöhten Abgabe auch Einrichtungen und Betriebe aus dem sozialen Bereich belastet.
Auf langatmige Begründungen und Wohltaten möchte ich nur kurz eingehen. Das Sie den Standortvorteil eines günstigen Wasserpreises für sich selbst nutzen und nicht weitergeben und dafür den Bürgerinnen und Bürgern auch noch in die Tasche greifen, ist schier unverschämt.
Die Sicherung der Wasserqualität, der Kontinuität bei Fördermaßnahmen und einer zusätzlichen Neuwaldbildung lassen sich mit den bisherigen Abgabesätzen bei Aufrechterhaltung der 100-prozentigen Zweckbindung ermöglichen.
Ich kommen zum Schluss, Frau Präsidentin. - Ihr Problem liegt darin, dass Sie nicht wirtschaften können und daher ständig nach neuen Abgaben oder Erhöhungen schielen.
Die CDU fordert: Schluss damit, keine Erhöhung der GruWAG und Beibehaltung der Zweckbindung!
Sie nannten vorhin 50 %. War das ein Versprecher? Es sind meines Wissens nach nur 25 % der gesamten Abgabe, die in den Haushalt gehen. Sind es jetzt wieder 50 %?
- Ich weiß nicht, wie Sie die Nachschiebeliste gelesen haben. Es gibt einerseits die vorgesehene Erhöhung. Dort ist das Verhältnis 50:50. Dann heißt es: Mehreinnahmen, also Einnahmen, die über den Ansatz hinausgehen, der in dem Haushalt steht, werden nur noch zu 25 % in den Haushalt eingehen. Die restlichen 75 % sind für Umweltprojekte.
In Vertretung von Herrn Poppendiecker empfehle ich Kenntnisnahme des Berichts.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die europäische Wasserrahmenrichtlinie stellt hohe Anforderungen an die Gemeinschaft. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Richtlinie spätestens zum 22. Dezember 2003 durch Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften in nationales Recht umgesetzt zu haben. Dieser Pflicht kommen wir heute nach.
Lassen Sie mich jedoch eine Bemerkung voran stellen. Dass aufgrund des Zeitdrucks die Vorlagen nicht immer frühzeitig zur Verfügung standen, hat die Landesregierung ebenso zu verantworten wie die zweigeteilte Novellierung des Landeswassergesetzes, nachdem ein erster Teil im Landes-Artikelgesetz für die letzte Plenartagung bereits herausgebrochen wurde.
Die Wasserrahmenrichtlinie verschlingt im Umsetzungszeitraum von 15 Jahren allein in SchleswigHolstein annähernd 700 Millionen € Haushaltsmittel. Sie bietet unter großem Verwaltungsaufwand mit der Bildung neuer, an Flussgebietseinheiten ausgerichteten Strukturen eine Chance wirklich nachhaltiger Gewässerpolitik in Schleswig-Holstein und ganz Europa. Daran wollen wir uns gern beteiligen.
Die Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, geeignete Behörden dazu zu bestimmen, die die Richtlinie innerhalb der jeweiligen Flussgebietseinheit ihres Hoheitsgebietes umsetzen. Die Mitgliedstaaten können dabei auf bestehende Verwaltungsstrukturen zurückgreifen. So steht es im Bericht des Umweltministers vom 9. Oktober 2001, Umdruck 15/1488. Herr Minister, warum tun Sie nicht, was Sie dort formuliert haben?
So sehr wir auch die Einbindung der Wasser- und Bodenverbände unterstützt haben, möchte ich an dieser Stelle erneut unser Unverständnis darüber zum Ausdruck bringen, dass es der Landesregierung nicht gelungen ist, die Kreise und kreisfreien Städte einzubinden. Es gab die Bereitschaft des SchleswigHolsteinischen Landkreistages, gemeinsam mit dem Landesverband der Wasser- und Bodenverbände und dem Bauernverband mitzuwirken. Ein entsprechendes Eckpunktepapier lag Ihnen vor, Herr Minister. Sie haben die Zusammenarbeit mit inakzeptablen Vorgaben verhindert. Sie haben Ihre Ermessensspielräume so genutzt, dass Sie die Kreise und kreisfreien Städte zugunsten der Staatlichen Umweltämter aufs Abstellgleis geschoben haben. Wir fordern Sie weiterhin auf, diese mit ins Boot zu nehmen. Wir brauchen alle Kräfte. Die Wasserrahmenrichtlinie beinhaltet neben der Zielsetzung, einen guten ökologischen Zustand der Gewässer zu erreichen, laut Artikel 1 b der Richtlinie auch die „Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung auf der Grundlage eines langjährigen Schutzes der vorhandenen Ressourcen“. In Artikel 9 (1) heißt es:
„Die Mitgliedstaaten sorgen bis zum Jahr 2010 dafür, dass die Wassergebührenpolitik angemessene Anreize für die Benutzer darstellt, Wasserressourcen effizient zu nutzen
und somit zu den Umweltzielen dieser Richtlinie beiträgt.“
Diese Aussagen nehmen Einfluss auf das bisher geltende Landeswassergesetz und finden auch in Artikel 1 Nr. 1 b § 2 der Novelle in einem zusätzlichen Absatz 3 ihren Niederschlag. Dort heißt es:
„Die Bewirtschaftung der Gewässer, insbesondere ihre nachhaltige Entwicklung sowie die sparsame Verwendung von Wasser soll auch durch ökonomisch wirkende Maßnahmen gefördert werden.“
Ob diese Formulierung so aus der Richtlinie abgeleitet werden muss, wage ich zu bezweifeln. Auf keinen Fall darf daraus die Schlussfolgerung gezogen werden, Schleswig-Holstein mit weiteren Lenkungsabgaben, wie bereits mit der Erhebung der Grundwasserentnahmeabgabe, der Abwasserabgabe und der Oberflächenwasserentnahmeabgabe geschehen, belasten zu dürfen. Dies wäre eine Fehlinterpretation der Wasserrahmenrichtlinie und wird von uns strikt abgelehnt.
Laut Aussage des Ministeriums sind weitere Abgaben definitiv nicht beabsichtigt. Dennoch konnten meine Bedenken nicht rückhaltlos ausgeräumt werden. Bevor ich zu unseren Änderungsanträgen komme, nun einige grundsätzliche Bemerkungen.
Die Notwendigkeit der Novellierung des Landeswassergesetzes ist unumstritten. Der Entwurf der Landesregierung geht nach unserer Auffassung jedoch in einigen Punkten über die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie und über das Wasserhaushaltsgesetz hinaus.
So reizvoll und interessant die Aufgabe der Umsetzung dieser Richtlinie für einen Umweltminister und seine Mitarbeiter auch sein mag, man sollte nicht der Versuchung erliegen, bei katastrophaler Haushaltslage überzogene und ehrgeizige Ziele anzustreben, die das Allgemeinwohl zu sehr belasten.
Die Wasserrahmenrichtlinie versucht, den geographischen und klimatischen Gegebenheiten der Region Rechnung zu tragen. Darin heißt es auch:
„In Fällen, in denen sich menschliche Tätigkeiten oder die natürlichen Gegebenheiten auf einen Wasserkörper in einer Weise auswirken, die es unmöglich oder äußerst kostspielig erscheinen lässt, einen guten Zustand zu erreichen, sind gegebenenfalls weniger strenge Umweltziele anhand geeigneter eindeutiger Kriterien festzulegen, wobei alle
praktikablen Vorkehrungen getroffen werden müssen, um einer weiteren Verschlechterung des Gewässerzustands vorzubeugen.“
Die Wasserrahmenrichtlinie setzt zwar Ziele und fordert Programme zur Überwachung des Zustands der Gewässer. Sie gewährt den Mitgliedstaaten aber auch einen Ermessensspielraum auf dem Weg zum Ziel und in der Wahl der Maßnahmenprogramme. Sie zwingt uns nicht, das Landeswassergesetz in den Kernaussagen zu verändern, unzumutbare Kriterien festzusetzen und weitere Abgaben zu schaffen.
Nun zu unseren Änderungsanträgen - ich werde nicht auf alle eingehen -: Da man ja nicht alle vier Wochen das Landeswassergesetz ändert, haben wir uns erlaubt, einige Änderungen vorzunehmen, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie stehen, aber im Rahmen der Anhörung im Umweltausschuss angesprochen wurden, wie zum Beispiel § 14 Abs. 1, der das Sporttauchen in landeseigenen Gewässern vorsieht.
- Das kennen wir schon lange. Sie haben es gar nicht gemerkt.
Bei Nummer 12 b - § 33 - des Gesetzentwurfs lehnen wir die neue Formulierung ab und favorisieren die bisherige Fassung des Landeswassergesetzes, mit der die Aufgaben weiterhin von der Landeswasserbehörde wahrgenommen werden sollen, da insbesondere kleine Abwasserbetriebe mit den Anforderungen des neu formulierten § 33 personell und materiell überfordert wären.
§ 38 des Gesetzentwurfs macht deutlich, wie sehr die Landesregierung in überzogenem Maße die Umsetzung der Richtlinie verfolgt. Maßnahmen zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss hatten im Landeswassergesetz bisher Priorität. Die Novelle setzt die Erhaltung und Entwicklung eines natürlichen oder naturnahen und standortgerechten Pflanzen- und Tierbestandes am Gewässer an die erste Stelle und die Entwicklung von Uferrandstreifen - § 38 a - an die zweite Stelle. Das kann es nicht sein. Wir haben eine entsprechende Korrektur vorgeschlagen, die mit Sicherheit der Zielsetzung der Wasserrahmenrichtlinie nicht entgegensteht, wohl aber den Übereifer des Umweltministers bremst.
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Zustands für den Wasserabfluss gehören nach wie vor an die erste Stelle.
Der neu hinzugefügte § 38 a - Uferrandstreifen - ist in vielerlei Hinsicht umstritten. Mit der in der Novelle vorgesehenen Formulierung, dass Uferrandstreifen von in der Regel 10 m Breite einzurichten sind, wird unnötigerweise ein Konflikt aufgetan. Die Wasserrahmenrichtlinie macht keine Vorgaben bezüglich der Uferrandstreifen, sodass der Entwicklung von Uferrandstreifen eine zu hohe Bedeutung beigemessen wird.
In der Wasserrahmenrichtlinie geht es lediglich darum, Schadstoffeinträge aus diffusen Quellen zu verringern.
In diesem Zusammenhang empfehle ich unter anderem, die Abhandlung von Professor Frede zum Thema Uferstreifen zu lesen, der zu der Schlussfolgerung kommt, „dass die Bedeutung der Filterwirkung von Uferstreifen für die Verminderung von Stoffeinträgen in Gewässer von verschiedenen Seiten bislang ganz erheblich überschätzt worden ist“.
Auch das Institut für Umweltchemie und Toxikologie der Fraunhofer Gesellschaft hält in einer Veröffentlichung aus dem Jahre 2001 eine Breite von 3 m für ausreichend. Wir lehnen eine Regelbreite von 10 m ab und schlagen die Formulierung „in der Regel 3 Meter“ vor.
Ferner müssen Bewirtschaftungseinschränkungen in den Uferrandstreifen entschädigt werden; sie sind vertraglich zu vereinbaren.
§ 51 bedarf ebenfalls der Nachbesserung. Zu dieser Erkenntnis sind auch die Regierungsfraktionen gelangt. Wir sehen darüber hinaus eine Kostenerstattung an die Wasser- und Bodenverbände vor.
Wir bekennen uns zur Wasserrahmenrichtlinie und halten eine Novellierung des Landeswassergesetzes für erforderlich. Wir können dem Gesetzentwurf der Landesregierung aber nur zustimmen, wenn unsere Änderungsvorschläge berücksichtigt werden, die wesentliche Extrakte aus der Anhörung im Umweltausschuss sind. Hier sind wir in Konsens mit der Wasserrahmenrichtlinie, die in Artikel 14 Abs. 1 eine aktive Beteiligung aller an der Umsetzung der Richtlinie interessierten Stellen ausdrücklich vorsieht.
Manchmal bringt etwas weniger Ideologie in der Sache mehr. Geben Sie sich einen Ruck und springen Sie über Ihren Schatten. Dies wird sich bei allen Beteiligten positiv auf die Mitarbeit bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auswirken.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum zweiten Mal beschäftigt sich der Schleswig-Holsteinische Landtag in dieser Wahlperiode auf Initiative der CDU mit dieser Thematik. Wo auch immer ich darüber spreche, taucht die Frage auf: Gibt es das bei uns? - Ja, wir haben es gehört, auch in Schleswig-Holstein gibt es einen Frauenhandel mit einhergehender Zwangsprostitution und mit anderen Delikten in zunehmender Tendenz. Die Beratungsstelle contra hat einen wesentlichen Beitrag geleistet, dem zu begegnen.
Die Landesregierung war Mitveranstalterin der Fachtagung zur Bekämpfung des Frauen- und Mädchenhandels am 5. September 2001; sie übernimmt 48,4 % der Förderung, den Hauptanteil mit 51,6 % trägt das Nordelbische Frauenwerk. contra hat einen Abschlussbericht nach Ablauf der Modellphase vorgelegt, sodass man eigentlich davon ausgehen kann, dass die Landesregierung über die Arbeit von contra hinreichend informiert ist und in regelmäßigem Kontakt steht. Dennoch wurde meine diesbezügliche Kleine Anfrage vom 22. Juli 2002 nur unzureichend dahin beantwortet, dass der Facharbeitskreis „Frauenhandel“ bestehend aus Mitgliedern verschiedener Beratungsstellen und der Kriminalpolizei, eine fünfseitige Stellungnahme abgegeben hat, um in Beantwortung der Kleinen Anfrage auf die Mängel hinzuweisen.
Hatte die Landesregierung dort noch die Ansicht vertreten, die personellen Kapazitäten bei contra seien ausreichend für die Bewältigung der Anforderungen, muss sie jetzt zugeben, dass längerfristig begleiteten Frauen im vergangenen Jahr nur alle drei bis vier Wochen ein Gesprächstermin angeboten werden konnte, wodurch wertvolle Zeit verstrichen ist. 42 Erstberatungen mussten sogar aus Kapazitätsgründen abgesagt werden. So geht es nicht.
Das Geschäft mit den Frauen boomt. Etwa 250 €, wenn überhaupt, verdient eine Prostituierte aus Osteuropa durchschnittlich pro Monat in Deutschland. Das ist zwar ein Hungerlohn, aber das erscheint den Mädchen zunächst einmal als eine große Summe. Den Löwenanteil ihres Verdienstes ziehen die Zuhälter ein, die nach Schätzung des BKA jährlich 8,5 Millionen € an die Schleuser zahlen.
Alle diese Fakten haben mich bewogen, zusammen mit den Kolleginnen diesen Bericht anzufordern.
Ich bin froh, dass contra nach der dreijährigen Modellphase mithilfe des Nordelbischen Frauenwerkes seine Arbeit weiter fortführen kann. Es darf nicht geschehen, dass die Förderung der Landesregierung
von der jeweiligen Haushaltslage abhängig gemacht wird. Eine solche Zitterpartie angesichts dieses globalen Problems, das nur durch eine europaweite Zusammenarbeit und durch Aufklärungskampagnen in den Herkunftsländern gelöst werden kann, ist nicht zu verantworten.
Wir begrüßen, dass die Landesregierung in Zukunft contra institutionell fördern will, um Kontinuität bei der Bewältigung der schwierigen Aufgaben zu gewährleisten.
Da aber schon jetzt die personellen Kapazitäten nicht ausreichen und weitere kostenträchtige Maßnahmen erforderlich sind, stellt sich die Frage, wie die finanziellen Mittel aufgebracht werden sollen. Heißt das Zauberwort etwa freiwilliges bürgerschaftliches Engagement? Sieht die Landesregierung darin einen Weg, die finanzielle Förderung zurückschrauben zu können? Ich vermisse Ausführungen darüber, wie contra dazu steht.
Mit der Förderung von Fortbildungsmaßnahmen allein ist es nicht getan. Hier verlässt sich die Landesregierung zu sehr auf die Kreativität und Belastbarkeit der zwei hauptamtlich Tätigen, wohl wissend, dass diese beiden Sozialpädagoginnen nur mit 75 % der regulären Arbeitszeit tätig sind. Wie sollen diese auch noch Zeit finden, bürgerschaftlich Engagierte anzuwerben, Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, Spenden zu akquirieren und längerfristige Betreuung zu gewährleisten?
Es muss erneut über die Verwendung der für verfallen erklärten Gelder nachgedacht werden. Im ersten Halbjahr 2002 sind - sicherlich nicht zuletzt durch die Verstärkung der Ermittler - Vermögenswerte in Höhe von 185.588 € zugunsten des Landes und 2.774.000 € zugunsten Geschädigter vereinnahmt worden. Dies zeigt, dass wir darüber noch einmal sprechen müssen. So einfach, dass das haushaltsrechtlich problematisch sei, lassen wir unseren Antrag nicht vom Tisch fegen.
Der Bericht der Landesregierung gibt zwar Aufschluss über die Ermittlungszuständigkeit im Einzelfall, lässt aber die Frage offen, ob die personelle Ausstattung der zuständigen Behörden ausreichend ist, um optimale Ermittlungsergebnisse erzielen zu können. Bei entsprechend mehr Personal bei der Polizei und noch intensiverer Kooperation mit der Staatsanwaltschaft ließe sich die Abschöpfung von Verbrechensgewinnen sicherlich noch verstärken und der Frauenhandel wirkungsvoller bekämpfen.
Veränderte ausländerrechtliche Rahmenbedingungen könnten sich in Einzelfällen positiv auswirken, tragen aber nicht an der Wurzel des Übels zur Bekämpfung des Frauen- und Mädchenhandels wirklich bei.
Ich komme zum Schluss. - Der Bericht lässt viele Fragen offen und wirft neue auf. Wir werden das Thema weiter begleiten. Ich beantrage Überweisung an den Innen- und Rechtsausschuss.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach langem Ringen um eine Lösung des Konfliktes Strandparken in St. Peter-Ording wurde im Herbst 1999 der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Gemeinde St. Peter-Ording geschlossen, um sowohl den Interessen des Naturschutzes als auch den Belangen des Gemeinwohls Rechnung zu tragen.
Die Gemeindevertretung hat seinerzeit einstimmig diesem Vertrag zugestimmt, in der Hoffnung, die vom Land geförderten Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen seien geeignet, Attraktivitäts- und Umsatzverluste abzufedern. Man war sich einig, der Vertrag könne bei unzumutbaren Umsatzeinbußen, bedingt durch die neuen Parkregelungen, angepasst werden. Die Gemeinde St. Peter-Ording hat im Gegenzug einen nicht unerheblichen Beitrag zum Interessensausgleich geleistet. So wurden Dünen und Salzwiesen dem Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer zugeschlagen, Maßnahmen des Naturschutzes und der Besucherlenkung durchgeführt und die Nationalpark Service GmbH erhält seither 51 Cent pro geparktem Auto am Strand. Außerdem hat die Gemeinde sämtliche Folgekosten der Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen Jahr für Jahr zu tragen.
Das schmerzlichste Opfer war jedoch die Schließung des Südstrandes für den PKW-Verkehr. Die zum Südstrand mit einer Asphaltdecke ausgebaute Fahrspur für den Ortsbus - etwa 4.500 Quadratmeter Fläche des Vorlandes wurden zum Preis von etwa 350.000 € versiegelt -
ist ein Mahnmal ideologisch verblendeter Fehlentscheidung und ein Fall für den Bund der Steuerzahler.
In der Hauptsaison fährt der von der Gemeinde subventionierte Ortsbus im 30-Minuten-Takt den Südstrand an. Kaum jemand steigt aus. So kehrt der Bus an der Wendeschleife um und die Restaurantbetreiber hoffen auf den nächsten. Der Südstrand ist verwaist, neue Zielgruppen sind trotz Workshop nicht in Sicht.
Ausschlaggebend für den damaligen Vertragsabschluss waren durchgeführte sozioökonomische Untersuchungen. Die Gemeinde hat auf eigene Kosten weitere Untersuchungen durchführen lassen, um das Gästeverhalten bei Fortfall der Strandparkplätze in der Vor- und Nachsaison - das wird in diesem Jahr erstmals der Fall sein - zu ermitteln. Die Ergebnisse stellen die Vertragsgrundlagen infrage und sind hier stichwortartig genannt: Abwanderungspotenzial von 31,3 % der Urlaubsgäste
- auch Sie waren lange nicht mehr da -, mögliche Netto-Umsatzverluste in St. Peter-Ording in Höhe von 7,9 Millionen €, mögliche Einkommensverluste
in St. Peter-Ording in Höhe von 4,1 Millionen €. Die Verluste der Nachbargemeinden kommen noch hinzu.
Schleswig-Holstein hat derzeit die höchste Arbeitslosenquote seit 1954.
Herr Minister Müller, Sie sind auf dem besten Wege, mit Billigung der Landesregierung mehr als 200 Arbeitsplätze in den Sand zu setzen.
Sie wollen uns zwingen, auf Einnahmen zur Sicherung von Arbeitsplätzen zu verzichten, obwohl die Umwelt keinen erkennbaren Schaden nimmt. Die Gemeinde St. Peter-Ording ist bereit, angemessene Zugeständnisse zu machen. Den ständig wieder kehrenden Vorwurf, St. Peter-Ording habe Fördermittel kassiert und solle nun endlich Ruhe geben, mag ich Außenstehenden verzeihen, nicht aber den Verhandlungspartnern und Insidern und auch nicht der Ministerpräsidentin.
St. Peter-Ording hatte nicht die Wahl zwischen der Beibehaltung uneingeschränkter Parkmöglichkeiten am Strand oder Fördermitteln des Landes, sondern stand vor der Tatsache, dass diese Landesregierung keine Ausnahmegenehmigung mehr erteilen wollte, und hat daher nach dem Strohhalm gegriffen.
Den Sinn der Kleinen Anfrage des Kollegen Dr. von Hielmcrone nach Strukturfördermitteln für Bad St. Peter-Ording seit 1988 kann man nur erahnen, hilfreich ist die Anfrage für den Wahlkreis nicht.
Was hat zum Beispiel der Zuschuss für ein Feuerwehrhaus oder eine Kläranlage mit der Strandbeparkung zu tun?
Die Fördermittel des Landes wurden nur einmal gezahlt, die prognostizierten Einnahmeverluste von 4,1 Millionen € entstehen dauerhaft und jährlich. Die bisherigen Vorschläge des Umweltministers sind nicht geeignet, den Knoten zu zerschlagen, wie Sie vielleicht denken.
Sie sind ein Beweis dafür, dass er den angekündigten Weg mit den Menschen vor Ort nicht gehen will.
Schließlich soll an Parkgebühren noch ein € mehr, für die Nationalpark Service GmbH gezahlt werden, was nicht vertretbar ist. Dieser ganze Kuddelmuddel in der Parkerei ist nicht mehr vermittelbar.
Frau Präsidentin, wer soll zum Beispiel verstehen, dass man am Ostermontag am Strand parken darf, aber am Dienstag der Umwelt schadet?
Der Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist nichts sagend und trägt mit schwammigen Formulierungen nicht zur Problemlösung bei. Ich beantrage daher Abstimmung in der Sache, soweit es den letzten Absatz unseres Antrages betrifft, und zwar eine Entscheidungsfindung als Übergangsregelung, und ansonsten Überweisung federführend an den Umweltausschuss und mitberatend an den Wirtschaftsausschuss.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn kein vernünftiger Kompromiss gefunden wird, dann wird die Gemeinde demnächst wieder auf der Matte stehen, und zwar dann als Sonderbedarfsempfänger.
Ich möchte den Umweltminister fragen: Wo wird denn das Geld für Ihre ehrgeizigen Pläne im Umwelthaushalt verdient? Das geschieht doch in der Wirtschaft und nirgendwo sonst. Nehmen wir zum Beispiel das OWAG. Sie nehmen auch das Geld von den ungeliebten Kernkraftwerken und stopfen damit ein ganz großes Loch in Ihrem Haushalt.
Noch etwas: Wo sind denn die Gäste, die jetzt sagen: Jetzt kommen wir noch viel lieber nach St. PeterOrding? Nicht ein einziger ist da. Das möchte ich noch einmal zu bedenken geben.