Dabei fällt mir auf, Herr Wadephul, dass Sie uns schon in der letzten Sitzung des Landtags relativ wenig zu sagen hatten
und uns nur durch wenige Wortbeiträge erfreut haben. Wir müssen uns keine Sorgen machen, Herr Wadephul; denn Sie sind in Ihrer Fraktion ja nicht der Elderstatesman, sondern einer der jungen Wilden, die der Bevölkerung eine junge, dynamische CDU präsentieren wollen.
Nachdem die CDU ihren Gesetzentwurf zur Änderung des kommunalen Verfassungsrechts eingebracht hatte, meldete sich die SPD durch Herrn Puls zu Wort und qualifizierte den Entwurf als unausgegorenes Sammelsurium ab.
(Beifall des Abgeordneten Andreas Beran [SPD] - Holger Astrup [SPD]: Wo er Recht hat, hat er Recht!)
Die letzten Änderungen der Kommunalverfassung liegen drei beziehungsweise fünf Jahre zurück und wenn ich es richtig weiß, waren seinerzeit alle Fraktionen der Meinung, dass die Auswirkungen nach einiger Zeit einmal überprüft werden sollten.
Insofern ist meines Erachtens ein Konglomerat aus verschiedenen Punkten der Normalfall und es darf uns nicht überraschen, dass hier an unterschiedlichsten Stellen Änderungsvorschläge unterbreitet werden.
Das darf deshalb auch nicht als Kriterium zur Beurteilung dieses Gesetzentwurfs herangezogen werden.
Doch nun zum Inhalt! Heute, während der ersten Lesung hat es sicherlich keinen Sinn, sämtliche Einzelpunkte des Entwurfs anzusprechen. Viele, meist zweitrangige Punkte sind sicherlich unstrittig. Die wenigen wesentlichen Punkte aber sind häufig problematisch.
Die CDU möchte wie bei den kreisfreien Städten auch bei den Gemeinden und Kreisen erstmalig so genannte hauptamtliche Stellvertreter beziehungsweise Beigeordnete einrichten, alles als hauptamtliche Wahlbeamte.
Zum einen fordern Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, eine Stärkung des Ehrenamtes, zum anderen setzen Sie den ehrenamtlich Tätigen einen Hauptamtlichen vor die Nase.
(Martin Kayenburg [CDU]: Dann haben Sie es nicht verstanden! - Klaus Schlie [CDU]: Jederzeit zur Erklärung bereit!)
Darüber hinaus wird dadurch die Verwaltung auch nicht gerade gestrafft und teuer ist es allemal. Ich hoffe nicht, dass Ihr Vorschlag nur dazu dienen soll, bewährten Parteisoldaten eine berufliche Absicherung zu ermöglichen.
(Klaus Schlie [CDU]: Nie! - Martin Kayen- burg [CDU]: Das gibt es nur bei der F.D.P.! - Heinz Maurus [CDU]: So kann auch nur ei- ner denken!)
Ihre Änderungsvorschläge zum Hauptausschuss können wir im Wesentlichen auch nicht mittragen. Sie wollen den Hauptausschuss beziehungsweise den Kreisausschuss wieder in seiner alten Form und ihm den Status eines verwaltungsleitenden Organs einräumen.
Dann kann wieder schön hinter verschlossenen Türen gekungelt werden. Auch dies machen wir nicht mit.
(Beifall bei der F.D.P. und des Abgeordneten Andreas Beran [SPD] - Zuruf des Abgeord- neten Klaus Schlie [CDU])
- Herr Schlie, ich kann das leider jetzt nicht alles wahrnehmen, weil hier eine gewisse Unruhe herrscht. Aber wir können uns anschließend noch einmal darüber unterhalten. - Außerdem würde damit die Position des Bürgermeisters ausgehöhlt und die Entscheidungen würden nicht beschleunigt, sondern verzögert.
Dieser Effekt wird noch durch Ihre Forderung verstärkt, sämtliche Tagesordnungspunkte einer Ratssitzung im Hauptausschuss vorbereiten zu wollen, obwohl die Fachausschüsse schon beraten und die Rats
versammlung ohnehin mit ihren Mehrheiten alle Empfehlungen des Hauptausschusses revidieren kann. Das ist insgesamt also eine völlig unnötige Aufblähung der Abläufe, ohne dass die Entscheidungen mehr Qualität erhalten oder schneller getroffen werden.
Wir und vor allem die Bürgerinnen und Bürger benötigen - das ist das Wesentliche - eine entscheidungsfreudige Kommune mit klaren Zuständigkeiten.
(Vereinzelter Beifall bei der SPD - Martin Kayenburg [CDU]: So ist das! - Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Sehr richtig!)
So sollten zum Beispiel Personalentscheidungen über Führungspositionen von Bürgermeistern im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss getroffen werden.
(Beifall bei F.D.P. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Heinz Maurus [CDU]: Bei die- sem Punkt können Sie wörtlich zitieren!)
Ein weiterer Punkt, der von uns abgelehnt wird, ist die Bündelung der Öffentlichkeitsarbeit auf den Bürgermeister und den Bürgervorsteher. Wir können nicht verstehen, dass zum Beispiel eine Ausschussvorsitzende künftig nicht mehr die Presse über ihre Ausschussarbeit unterrichten darf,
wohl aber der Bürgervorsteher, der im Zweifel noch nicht einmal an der Ausschusssitzung teilgenommen hat.