Herr Kubicki, das ist heute schon das dritte Mal. Das zeigt, wie häufig Sie heute Nachmittag im Saal anwesend waren.
Liebe Anke Spoorendonk, der wohl größte Fehler, der bei der Abfassung dieses Antrags passiert ist, ist der,
dass er auf einige Leute so gewirkt hat, dass der Kollege Kubicki heute wieder den Kasper spielen und seine Jodelerklärung abgeben konnte
und dass damit die Intention dieses Antrags in eine Polarisierung geraten ist, die dem, wofür dieses Haus, die Landesregierung und die ganz große Mehrheit der Menschen in diesem Lande steht, nicht gerecht wird.
Das ist das Problem. Ich finde es schade, dass von der Opposition so viel Schärfe in die Diskussion hereingebracht wird. Ich muss aber auch ehrlich sagen, dass diese Debatte auch von den Verfassern dieses Antrags in eine falsche Richtung gelenkt worden ist. Dieser Antrag erweist - so, wie er jetzt formuliert ist - den Interessen von Minderheiten in diesem Lande ganz allgemein keinen guten Dienst, weil er die Gefahr der Polarisierung birgt.
(Beifall der Abgeordneten Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und bei F.D.P. und CDU sowie vereinzelt bei der SPD)
Ich bin nicht davon überzeugt, dass der richtige Weg der ist, diesen Antrag heute abzulehnen. Vielmehr sollten wir aus den Intentionen, die der SSW immer richtig und vernünftig vertreten hat, gemeinsam etwas Vernünftiges machen. Daher ist eine Ausschussüberweisung das Richtige, weil die Ablehnung dieses Antrags genauso ein Signal wäre, das falsch verstanden werden könnte.
Deshalb sind wir alle gefordert, dieses hochsensible Thema weiter zu beraten, denn die Verabschiedung der Charta über Minderheitensprachen in Europa ist ein ganz großer und sehr positiver Schritt für den Einigungsprozess in Europa gewesen, der eben nicht nur auf ökonomischen, sondern gerade auch auf kulturellen Daten beruht. Wenn Europa in den Herzen der Menschen tatsächlich eine Chance haben will, dann ist der kulturelle Aspekt der zentrale Aspekt.
Der Umgang mit Minderheiten ist ein Kernstück einer demokratischen Gesellschaft. Das heißt nicht nur, den Minderheiten ihre kulturelle Identität zu ermöglichen. Vielmehr muss die Minderheit eine Teilhabe an dem Geschäft der Mehrheit haben. Das bedeutet natürlich auch, dass die sprachliche Identität einer Minderheit
ihren Ausdruck auch in der Akzeptanz der Verwaltung und den staatlichen Organisationen findet, die von der Mehrheit der Gesellschaft bestimmt werden. Deshalb ist die Intention dieses Antrags völlig richtig. Das bringt ja auch die Charta über die Minderheitensprachen zum Ausdruck.
Daher appelliere ich ernsthaft an Sie, dass wir die Schärfe aus dieser Debatte nehmen und die Einigkeit, die wir als vorbildliche Region in Europa im Umgang mit Minderheiten gehabt haben, nicht durch so eine kontroverse Debatte belasten. Das bedeutet auch, dass der SSW vielleicht noch einmal in sich geht und seine richtige Intention neu formuliert und neu durchdenkt. Wir sind gern bereit, diesen Prozess zu unterstützen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein paar Bemerkungen muss ich noch los werden. Wenn man Anträge stellt, läuft man immer auch ein Risiko. Nichts ist Friede, Freude, Eierkuchen, das wissen wir alle.
Wir haben diesen Antrag gestellt, um weiter zu kommen, weil wir der Meinung sind: Wenn wir die Sprachencharta umsetzen, dann müssen wir uns auch überlegen, wie das geschehen kann. Natürlich hat keiner daran gedacht, dass das Finanzamt in Elmshorn jetzt dreisprachig besetzt sein soll. Das haben wir natürlich nicht gemeint.
- Liebe Kollegin Schwarz, dann will ich doch noch einmal deutlich sagen: Wenn man Schwarz heißt, kann man gern schwarze Bemerkungen machen, aber wenn man Klug heißt, sollte man vielleicht nur kluge Bemerkungen machen.
Noch etwas! Umsetzung der Sprachencharta heißt, dass wir uns alle bewegen müssen. Wir haben unseren Antrag konstruktiv gemeint.
Nochmals zu der Situation nördlich der Grenze! Ich will ganz klar Folgendes sagen: Der SSW hat mit als einer der Ersten gesagt, dass die Debatte, die von einigen Pressevertretern - nicht von der breiten Öffentlichkeit -, von einigen Zeitungen, auch von einer
großen Regionalzeitung in Gang gesetzt worden ist, mehr als peinlich ist. Ich habe an einer Veranstaltung der Slesvigsk Parti, das heißt der Partei der deutschen Minderheit, teilgenommen. Der SSW misst nicht mit zwei Maßen in Sachen Minderheitenpolitik, in Sachen Sprachenpolitik und in Sachen Gesellschaftspolitik. Wir wissen genau, wofür wir stehen. Wir stehen auch dazu - unabhängig davon, ob wir hier reden oder nördlich der Grenze. Das möchte ich gern gesagt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, um zur Sache zu kommen: Ich begrüße den Beitrag des Kollegen Fischer. Das war der einzige Beitrag, aus dem deutlich wurde, dass begriffen worden ist, um was es geht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der SSW will mit seinem Antrag erreichen, dass die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen auch bei der Einstellungspraxis in den Landesdienst und die Kommunen angewendet wird.
Nun komme ich zu dem Punkt zu sagen: Liebe Anke, das ist aber nicht nett von euch. Denn wenn ihr das zu Ende denkt, wäre ich nicht Ministerpräsidentin geworden und manch einer säße hier nicht im Landtag, wenn alle drei Sprachen entsprechend berücksichtigt worden wären. Wir können nicht behaupten, dass wir alle drei Sprachen beherrschen.
Das Land Schleswig-Holstein hat sich damals bemüht, die Charta im Bundesrat mehrheitsfähig zu machen. Es
ist uns nur gelungen, weil Schleswig-Holstein bei Münster eine so genannte Sprachentasche gefunden hat, die es dann den Nordrhein-Westfalen ermöglichte, zuzustimmen. Damit hatten wir die Mehrheit im Bundesrat.
Wir haben uns deswegen solche Mühe gegeben, weil wir die Regional- und Minderheitensprachen als bedrohten Teil des europäischen Kulturerbes erhalten und gefördert sehen wollten, wie das in der Charta zum Ausdruck kommt. Wir wollten das Recht schützen, dass jeder Mensch im privaten Bereich und in der Öffentlichkeit seine oder eine Regional- oder Minderheitensprache benutzen darf.
Im Rahmen des Möglichen und des Zumutbaren werden konkrete Gelegenheiten für die Benutzung dieser Sprachen geschaffen oder erhalten. Das ist ein sehr wichtiger Zusatz, der hinzugekommen ist.
Bei der Einstellung in den Landesdienst gibt es viele Möglichkeiten, diese Sprachen zu fördern. Es ist zum Beispiel möglich, Kenntnisse in Niederdeutsch, Dänisch, Friesisch und Romanes im Bewerbungsverfahren für den Landesdienst zu berücksichtigen - allerdings mit der Einschränkung - so jedenfalls bei uns festgehalten -, dass sie für die konkrete Tätigkeit notwendig oder förderlich sind. Auch in der Landesverwaltung kann es solche Arbeitsbereiche geben. Dabei werden die einschlägigen Sprachkenntnisse auch heute schon berücksichtigt.
Die Sprachenförderung in der Verwaltung greift die Sprachencharta für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, die über Kenntnisse in einer Regional- oder Minderheitensprache verfügen, besonders auf. Diese Mitarbeiter können den Wunsch äußern, in dem Gebiet eingesetzt zu werden, in dem ihre Sprache gebraucht wird.
Der Dienstherr muss diesem Wunsch als Vertragspartner der Charta nach Möglichkeit erfüllen. Wir erfüllen diese Verpflichtung, wann immer wir können, wenn sich jemand an uns wendet. Aber aus den obersten Landesbehörden hat sich noch nie jemand in diesem Sinne geäußert. Also muss man einmal sehen, ob ein Bedürfnis besteht oder ob sich bisher einfach niemand gewagt hat.
Es gibt auch einen Appell an die Personalpolitik der Kommunen, die im kommunalen Bereich sehr viel eher und kleinteiliger darüber wachen könnten, ob eine Sprache - die drei, vier, die dort genannt worden sind notwendig ist, um die Politik der Kommune der Bevölkerung näher zu bringen, oder ob es für das Wohlbefinden innerhalb einer Kommune förderlich ist.