Protokoll der Sitzung vom 11.05.2000

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Ausschussdienst und Stenographischer Dienst

Das kann als ein zusätzliches Qualifikationsmerkmal berücksichtigt werden und wird von uns anerkannt. Dagegen könnte also kaum geklagt werden. Die Kreise, Gemeinden und Städte bei uns im Lande sehen das und haben uns wissen lassen, dass sie eines gesonderten Appells der Landesregierung nicht mehr bedürften.

(Beifall bei CDU und F.D.P.)

Der Innenminister kann gute Leistungen der Kommunen in besonderer Form anerkennen, zum Beispiel durch persönlichen Besuch oder Schreiben. Andere Minister können das auch. Es wäre durchaus möglich, sich vorzunehmen, die Kommunen auszuzeichnen, die sich an der Stelle besondere Mühe gegeben haben. Das wären zum Beispiel diejenigen Kommunen, die den Bürgerinnen und Bürgern Ansprechpartner einer Regional- oder Minderheitensprache anbieten.

Es wäre zum Beispiel interessant und spannend zu sehen, ob die Betroffenen selbst nicht eine solche Art von Auszeichnung, die über das formalisierte Verfahren hinausgeht, erfinden oder anwenden könnten. Die Sprecherinnen und Sprecher von Regional- oder Minderheitensprachen könnten Kommunen und Behörden auszeichnen, die sich auf dem Gebiet der Sprachenvielfalt ausgezeichnet haben. Das wäre eine Anerkennung von außen, die einen anspornen könnte und die vielleicht sogar einen höheren Stellenwert hätte als ein verwaltungsinternes Lob oder ein verwaltungsinterner Brief. Außerdem könnten andere Kommunen und andere Behörden auf diese Art und Weise angereizt werden, ähnliche Appelle oder ähnliche Erfahrungen bei sich selber machen zu wollen.

Es gibt jedenfalls genügend Möglichkeiten, schon jetzt das, was in der Charta gefordert wird, umzusetzen. So hat zum Beispiel die Stadt Schleswig Aufkleber mit der Aufschrift „Ick snack Platt“ an ihre Plattdeutsch sprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verteilt. Auf diese Weise sollen Besucherinnen und Besucher ermutigt werden, die sich von selbst nicht trauen, in einem Amt oder einer Behörde Plattdeutsch zu sprechen, die dort Arbeitende, den dort Arbeitenden anzusprechen, weil sie oder er weiß, es wird verstanden und die Antwort kommt in der richtigen Sprache zurück.

(Caroline Schwarz [CDU]: Das hat Schles- wig allein gemacht! Ohne Antrag!)

Vielleicht würden manche sagen, „Mit der jungen Fru kann man kein Platt snacken“, und reden dann hochdeutsch, obwohl man das ausgerechnet mit der jungen Fru kann. Also, warum soll man das nicht hinschreiben? Ich halte das für eine sehr schöne Anregung. Das ist ein nachahmenswerter Ansatz, den andere Kommunen ohne viel Aufwand übernehmen könnten. Dänisch, Friesisch, Romanes oder andere Sprachen könnten auf ähnliche Art und Weise zum Ausdruck gebracht werden.

Der Staat darf nicht vorschreiben - auch nicht nach der Charta -, bei welchen Gelegenheiten und wie oft Niederdeutsch, Dänisch, Friesisch oder Romanes gesprochen wird.

(Beifall bei der SPD)

Dies ist nach Sinn und Buchstabe der Charta sozusagen ein staatlicher Eingriff. Die Minderheiten sollen die Möglichkeit haben, sich selber zu entwickeln. Dennoch glaube ich, dass der Staat die Aufgabe hat, den Rahmen zu erweitern, damit sich Minderheitensprachen entwickeln können, sie leben können und Zukunft haben. Wenn dies in den Diskussionen in den Ausschüssen sichergestellt werden kann, kann es dem Antrag nicht schaden und nützt den Sprachen.

(Beifall im ganzen Haus)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist Ausschussüberweisung beantragt, federführend an den Europaausschuss, mitberatend an den Innenund Rechtsausschuss. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um sein deutliches Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist so beschlossen.

Wir sind am Ende der heutigen Sitzung. Wir treffen uns morgen um 10:00 Uhr wieder.

Ich wünsche Ihnen allen noch einen schönen sommerlichen Abend in der Landeshauptstadt.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 18:19 Uhr