Deswegen scheuen wir nicht nur die politische Diskussion nicht, Herr Wiegard, auch die Zeit bis zur Bundestagswahl macht uns keine Angst. Nein, wir unterstützen die Landesregierung in ihrer Initiative und
Denn, meine Damen und Herren, es ist doch unstrittig für all jene, die nicht nur populistisch auf den nächsten Wahltermin schauen: Eine Reform der Erbschaftsteuer dient der Steuergerechtigkeit,
sie dient der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils und - das sage ich an die Adresse der FDP und der CDU, die ständig in diesem Hause Anträge auf Mehrausgaben stellen - sie dient auch der Erhaltung der Steuereinnahmen und damit der finanzpolitischen Gestaltungsfähigkeit des Landes.
(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Martin Kayenburg [CDU]: Die haben Sie längst verloren!)
Der Herr Finanzminister hat schon darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht - wie ich sage - absichtsvoll zu Recht 1995 festgestellt hat, dass die unterschiedliche Bewertung des Immobilienvermögens und sonstiger Vermögensarten wie zum Beispiel das Kapitalvermögen, verfassungswidrig ist. Es hat zu Recht - aus meiner Sicht allerdings viel zu spät den Gesetzgeber zu einer Korrektur aufgefordert. Denn - Herr Wiegard, Sie wissen das; deshalb kann ich Ihren Antrag gar nicht verstehen - wenn der Gesetzgeber nicht bis zum Ende dieses Jahres handelt, wird uns mit der Erbschaftsteuer das passieren, was bei der Vermögensteuer durch Ihr Verhalten in Bonn leider eingetreten ist, nämlich der Wegfall einer Steuer.
Zur Erinnerung für jene, die sich mit dem Haushalt nicht so auskennen, sage ich: Allein in diesem Jahr
- Herr Schlie! - erwarten wir bei der Erbschaftsteuer und bei der Schenkungssteuer eine Einnahme von 184 Millionen DM. Ich sage das, damit wir alle wissen, worüber wir reden.
Das ist doch das Problem: Bei einem Wegfall dieser Einnahme wäre die Gestaltungsfähigkeit der Länder, denen diese Einnahmen zustehen, gefährdet.
Es geht aber nicht nur um die Gestaltungsfähigkeit des Haushalts. Es geht bei diesem Problem auch um die Frage: Wie ernst nehmen wir es mit einem anderen Verfassungsauftrag?
Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, Herr Kubicki: Der jüngste Armuts- und Reichtumsbericht hat doch festgestellt, dass die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander geht. Ein Unterlassen dieser Reform würde diese verfassungsrechtlich, aber auch gesellschafspolitisch nicht verantwortbare Entwicklung verstärken.
Wegen der Kürze der Redezeit muss ich es mir leider ersparen, zu schildern, wie die derzeitige Bewertung stattfindet und was der Finanzminister mit seiner Initiative vorgesehen hat.
Letztlich geht es darum, dass künftig Grundbesitz mit den aktuellen Werten beim Besteuerungszeitpunkt erfasst wird. Es gibt doch in der seriösen Steuerrechtsliteratur - wer wie Herr Wiegard zu den Experten zählt, wird das wissen - niemanden, der diese Notwendigkeit der übereinstimmenden Bewertung von Immobilienvermögen und Kapitalvermögen infrage stellt. Es gibt auch niemanden - einmal abgesehen von der Partei der Besserverdienenden, der FDP -,
Ich würde die gern gestatten, wie das meine Art ist, aber Sie haben mir ja nur fünf Minuten Redezeit genehmigt und ich weiß ja auch, wie streng Sie darauf achten, dass die Redezeit eingehalten wird, Herr Präsident. Deswegen, Herr Wiegard, keine Zwischenfrage,
Ich hatte dazwischengerufen: „Sie haben sie nicht zu Ende zitiert!“ Wenn Sie sie nämlich zu Ende zitiert hätten, hätten Sie vorgelesen, was die „Frankfurter Rundschau“ zu dieser Initiative vor zwei Tagen kommentiert hat. In der „Frankfurter Rundschau“ sagt nämlich der Kommentator:
„Verglichen mit dem kraftvollen Zugriff des Fiskus auf Löhne und Gewinne wirkt die niedrige Besteuerung von Erbschaften grotesk.“
Ich füge für jene hinzu, die das nicht wissen: Die Erbschaftsteuer ist nicht die Steuer des Erblassers, sondern sie ist die Steuer des Erben.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Was sonst? - Martin Kayenburg [CDU]: Der Erblasser kann nicht mehr zahlen!)
Abschließend will ich Ihnen, meine Damen und Herren, nicht das vorenthalten, was die „FAZ“, die nicht im Verdacht steht, eine SPD-nahe Zeitung zu sein, zu dieser Initiative geschrieben hat. Vor wenigen Tagen schrieb die „FAZ“:
„Wer heimlich darauf hofft, im Testament mit Omas Häuschen bedacht zu werden, braucht sich vor der Gesetzesinitiative nicht zu fürchten.“
Meine Damen und Herren, Sie können also ganz beruhigt sein. Die allermeisten Immobilien können auch weiterhin ohne Steuer an Ehegatten, Enkel und Kinder weiter vererbt werden.
dass es angesichts der von mir geschilderten Zusammenhänge - Steuergerechtigkeit, Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Gerechtigkeit in der Besteuerung der Menschen in diesem Land nach der jeweiligen Leistungsfähigkeit - keinen Grund gibt, dem Begehren der FDP zu folgen und die Regierung aufzufordern, den Antrag zurückzuziehen.