Wir meinen, dass diese Änderung ebenfalls im Ausschuss erörtert werden muss. Der SSW hat sich bisher noch nicht festgelegt, ob lediglich ein Absenken oder die Gesamtaufhebung der Sperrklausel die richtige Lösung ist. Hierfür sollte im Rahmen einer Anhörung die Entscheidungsgrundlage erarbeitet werden. Grundsätzlich stehen wir -
- Ich denke, ich mache hier Schluss. Es ist wirklich bedauerlich. Ich habe versucht, Ihnen zuzuhören. Es ist sehr schwer, als vorletzte Rednerin zu reden, es hört wirklich keiner mehr zu!
Nun könnten sich manche dazu verleitet fühlen, zu denken: Der SSW ist eine kleine Partei, er wird sicher auch etwas davon haben, wenn die FDP mit ihrem Antrag durchkommt. Dem muss ich aber entgegensetzen, dass wir auf kommunaler Ebene von einer solchen Regelung wenig zu erwarten hätten. Der SSW ist nämlich im Gegensatz zur FDP und zu BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kommunalbereich bereits vertreten.
Er ist drittgrößte Kommunalpartei im Land und das, obwohl wir nur in einem Teil des Landes antreten.
Wir meinen aber, dass alle Kommunalparteien in Schleswig-Holstein genau überlegen sollten, ob die Intention der FDP nicht ein guter Ansatz ist, um die Wahlen gerade in Schleswig-Holstein attraktiver und demokratischer zu gestalten. In diesem Sinne freue ich mich auf eine Ausschussberatung.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn Sie mir noch einmal Ihr Ohr leihen, mache ich es kurz.
Überlegungen, das Wahlrecht in Schleswig-Holstein mit dem Ziel zu modernisieren, den Bürgerinnen und Bürgern mehr Möglichkeiten der Einflussnahme einzuräumen, sind bekanntlich nicht neu. Es ist immer ein Teil der Bemühungen der Landesregierung gewesen. In diesem Zusammenhang erinnere ich an die Bemühungen für ein umfassendes Ausländerwahlrecht im Kommunalwahlrecht, die Aufnahme direkter demokratischer Elemente, die Herabsetzung der Wahlaltersgrenze auf 16 Jahre, die Kandidaturmöglichkeit von Parteilosen im Kommunalwahlrecht sowie das Zwei-Stimmen-Wahlrecht für Landtagswahlen. Ich denke, das alles sind wichtige Stationen auf dem Weg zu einer modernen Bürgergesellschaft gewesen.
Jetzt hat die FDP-Fraktion erneut den Gedanken in die Diskussion gebracht, das bisher geltende Kommunalwahlrechtssystem einer personalisierten Verhältniswahl durch ein reines Listenwahlsystem zu ersetzen und mit den Möglichkeiten des Kumulierens und Panaschierens zu verbinden. Diese Regelung - Herr Maurus hat das bereits erwähnt - ist bereits 1992 auf der Fachtagung des Lorenz-vom-Stein-Instituts ausgiebig diskutiert worden. Ich kann mich deshalb so gut an die Diskussion erinnern, weil ich damals als Schatzmeister der Lorenz-vom-Stein-Gesellschaft die Veranstaltung selbst mit vorbereitet habe. Politische Folgerungen wurden damals jedoch nicht daraus gezogen.
Ebenso hat die Enquetekommission zur Kommunalverfassungsreform 1993 in ihrem Schlussbericht dargelegt, dass eine Erweiterung der bereits jetzt schon in Gemeinden unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bestehenden Möglichkeit des Panaschierens und die Einführung des Kumulierens nicht zu empfehlen sei. Ich kann nur auf den Schlussbericht verweisen. Die Gründe, die seinerzeit schon gegen eine solche Änderung des Wahlsystems sprachen, sind bis heute nach meiner Kenntnis - nicht ausgeräumt.
Hinzu kommt, dass nach allen Erfahrungen der Erfolg von Umgestaltungen gerade im Bereich des Wahlrechts sehr davon abhängig ist, ob und wie die Wahlberechtigten die Veränderungen akzeptieren. Deshalb halte ich es für wichtig herauszufinden, ob bei den Wählerinnen und Wählern wirklich der Wunsch besteht, über die schon vorhandenen Möglichkeiten hinaus weiteren Einfluss auf die personelle Zusammen
Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Ausschussdienst und Stenographischer Dienst
setzung der Vertretung nehmen zu wollen, oder ob das nicht der Wunsch - wie jetzt auch eingeräumt worden ist - der kleineren Parteien ist.
Ich darf beispielhaft - wie Herr Hildebrand vorhin auch - auf die Kommunalwahlen in Hessen am 18. März 2001 verweisen. Dort haben sich nach meiner Information 60 % - lassen Sie es 58 % sein - der Wählerinnen und Wähler bei der Stimmabgabe dafür entschieden, bei dem bisherigen Verfahren zu bleiben und nicht die erweiterten Möglichkeiten zu nutzen. Da war die Mehrheit also klar für das alte Verfahren.
Ich denke, es muss Übereinstimmung darüber geben, dass das Ziel all jener Überlegungen sein muss, mehr Politikinteresse bei unseren Bürgerinnen und Bürgern zu wecken.
Weiter muss es Ziel sein, die Wahlbeteiligung dadurch zu verbessern. Aber das Verfahren des Kumulierens und Panaschierens - wir haben hier schon etwas von Tapetenrollen gehört - ist kompliziert und hat in Ländern, die die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens schon lange in ihren Wahlgesetzen haben, nicht zu einer höheren Wahlbeteiligung im Vergleich zu Schleswig-Holstein geführt. Es ist also nachprüfbar, dass das kein Mittel ist, die Wahlbeteiligung zu steigern. Es gilt also, sehr sorgfältig abzuwägen und zu überlegen.
Zur Fünf-Prozent-Klausel lassen Sie mich sagen: Ich bin sonst sehr für das Agieren. Aber es hat jetzt so
lange gedauert, ich denke, jetzt sollten wir auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch abwarten. Nach den Informationen, die ich gerade heute bekommen habe, ist das in relativer Kürze zu erwarten.
- Meine Informationen sind etwas anders, Herr Kubikki! Vielleicht kommt das Urteil schon vor der Sommerpause. Sie können sicher sein, dass wir darauf sehr schnell reagieren können. Ich denke, wir sollten eine gute und ruhige Diskussion in dieser Frage hier im Haus führen.
Es ist beantragt worden, diese Entschließung dem Sonderausschuss zur Bearbeitung zu überweisen. Wer so verfahren will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit haben wir das einstimmig so beschlossen.
Ich möchte noch gern darauf hinweisen, dass unsere nächste Tagung am 11. Juli 2001 um 10 Uhr beginnen wird. Bis dahin wünsche ich Ihnen zunächst einmal ein frohes Pfingstfest.