Protokoll der Sitzung vom 11.07.2001

(Beifall beim SSW - Wolfgang Kubicki [FDP]: Sehr gut!)

Ein wesentliches Feld für die Politik im Bereich innere Sicherheit und Polizei wird in Zukunft in zunehmendem Maße die internationale Zusammenarbeit sein. Das Zusammenrücken der Ostseeanrainer wird zur Folge haben, dass die Sicherheitsprobleme, die uns durch organisierte Kriminalität aus dem Osten erwachsen, offensiv angegangen werden müssen. Deshalb begrüßen wir auch den Ausbau beziehungsweise das Festhalten an der Sicherheitspartnerschaft im Ostseeraum.

Außerdem kommt aufgrund des Schengener Abkommens, insbesondere angesichts des Beitritts Dänemarks, auf die Landespolizei Schleswig-Holsteins ein größeres Aufgabenfeld im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit zu. Schleswig-Holstein stellt ein Nadelöhr für den skandinavischen Markt dar. Deshalb wird der Transit, insbesondere von Rauschgift und Ähnlichem, leider immer mehr eine herausgehobene Stellung bekommen.

Vor diesem Hintergrund hat uns doch etwas erstaunt, dass die Polizei im Lande bisher keine eigene Sprachenkompetenzpolitik betrieben hat. Bisher ist nämlich nicht einmal bekannt, wer über eine oder mehrere zusätzliche Sprachenkompetenzen verfügt. Angesichts der Tatsache, dass die verstärkte Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg deutliche Erfolge zeitigen kann, ist es nicht zu verstehen, dass man die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Einsatz anscheinend nicht nach diesen Qualifikationen befragt und diese berücksichtigt. Es ließe sich sicherlich ohne viel Ressourcenaufwand eine erhebliche Qualitätssteigerung der grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit erreichen, wenn beispielsweise für die Kooperation mit skandinavischen Polizeien Beamtinnen und Be

(Silke Hinrichsen)

amte mit entsprechender Sprachenkompetenz eingesetzt würden.

(Anke Spoorendonk [SSW]: Sehr gut!)

Auch für die tägliche Arbeit ist im Übrigen Türkisch, Russisch oder eine skandinavische Sprache sehr von Vorteil. Immerhin hat man im Grenzgebiet nach 70 Jahren erkannt, dass Dänischkenntnisse hilfreich sein können.

(Anke Spoorendonk [SSW]: Sehr gut!)

- Ja, das ist ein großer Fortschritt - nach 70 Jahren!

Was das Personal angeht, so sei nochmals darauf hingewiesen, dass sämtliche Sonderkommissionen und auch Ad-hoc-Kommissionen nicht aus zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammengestellt werden, sondern dass diese immer aus dem eigenen Bestand kommen. Das heißt, dass bei Gründung einer Sonderkommission bestehende Aufgaben ihrer Mitglieder durch andere Kollegen erledigt werden müssen oder neben der Arbeit in der Sonderkommission geleistet werden. Aus diesem Grunde ist es bedauerlich, dass die Mehrarbeitsstunden nicht klar erkennbar sind. Es wird im Bericht nur darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Personalführung so genannte Arbeitsengpässe möglichst kompensiert werden. Dies wird aber in der Zukunft wohl kaum noch möglich sein.

In Bezug auf die Budgetierung bei der Polizei ist für mich nicht nachvollziehbar, wieso die Auslagenerstattung im Zusammenhang mit Zeugen- und Dolmetscherentschädigungen, Blutalkoholkontrollen und Gewahrsamsnahmen bei Strafverfahren in den Justizhaushalt fließt, obwohl die Auslagen über den Polizeihaushalt laufen. Die Erstattung bei Ordnungswidrigkeiten durch die Kommunen hingegen fließt in den Polizeihaushalt.

Da die Polizei einer Budgetierung unterliegt, besteht die Gefahr, dass zu sehr auf die Kosten geschaut wird. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass laut Kabinettsbeschluss auch noch Tariferhöhungen aus dem Polizeihaushalt zu erwirtschaften sind, kann dies dazu führen, dass erforderliche Maßnahmen nicht durchgeführt werden.

Die geplante Aussetzung der Altersteilzeit für Beamte können wir nicht nachvollziehen. Angesichts dessen, dass diese nicht einmal seit einem Jahr gilt, ist es nicht zu verstehen, dass sie mit sofortiger Wirkung ausgesetzt wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben gerade entsprechende Überlegungen angestellt und müssen nun schon wieder umdenken. Gerade in diesen schwierigen Zeiten, in denen die Polizei solidarisch mit anderen Politikbereichen für die schwierige Situation des Landeshaushalts einstehen muss, muss

man den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zumindest so viel Planungssicherheit wie möglich geben. Im Moment scheint es aber so zu sein, als könnten sie sich auf gar nichts mehr verlassen.

(Beifall bei SSW und FDP sowie vereinzelt bei der CDU)

Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der FDP gibt umfangreich und kompetent Auskunft über die Situation der inneren Sicherheit und die Lage der Polizei. Sie zeigt auch zahlreiche Bereiche auf, in denen Verbesserungen möglich sind. Ich denke, sie wird für die kommende Beratung im Ausschuss eine gute Grundlage sein.

((Beifall beim SSW und der Abgeordneten Renate Gröpel [SPD])

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es ist beantragt worden, die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage zur abschließenden Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist das einstimmig so beschlossen.

(Fluggeräusche - Unruhe - Zahlreiche Abge- ordnete begeben sich zum Fenster)

- Der Zeitpunkt, zu dem wir die Plenarsitzungen nach draußen verlegen, ist noch nicht gekommen! Ich darf die Kolleginnen und Kollegen deshalb herzlich bitten, sich wieder auf ihre Plätze zu begeben.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst - Gesundheitsdienst-Gesetz (GDG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/1045

Zur Begründung erteile ich der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz, Frau Moser, das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie gut, dass ich in der Nähe des Flughafens Fuhlsbüttel wohne und gelegentlich solche Geräusche höre. Nach meiner Wahrnehmung sind die Geräusche hier nämlich nicht ganz echt.

(Beifall bei SPD und FDP)

(Ministerin Heide Moser)

Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf soll das geltende Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst aus dem Jahre 1979 ersetzen. Dies ist notwendig geworden, weil das Gesetz von 1979 zwar damals unbestreitbar ein Beitrag zu einer Reform des öffentlichen Gesundheitsdienstes war, heute aber nicht mehr uneingeschränkt die Anforderungen erfüllt, die an ein Regelwerk für ein modernes, flexibel agierendes und für die Bevölkerung attraktives Dienstleistungs- und Servicesystem gestellt werden müssen.

(Anhaltende Unruhe - Glocke des Präsiden- ten)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weiß, dass die Geräusche von draußen, die man hier leicht vernehmen kann, die Urlaubslust steigern. Nur, wir sind noch in der Plenarberatung. Ich bitte daher, der Rednerin aufmerksam zu folgen.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Der Gesetzentwurf basiert auf Eckpunkten, die in enger Zusammenarbeit mit einer Arbeitsgruppe aus dem Kreis der Landräte und Sozialdezernenten der kreisfreien Städte erarbeitet worden sind. Zu den entscheidenden Neuerungen gehört der § 3 Abs. 1 des Entwurfs. Durch die hier geregelte Ausweisung aller Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes als pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben wird die gesundheitspolitische Verantwortung der Kreise und kreisfreien Städte und damit der dort tätigen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker deutlich gestärkt. Damit wird nicht nur der höhere Stellenwert kommunaler Gesundheitspolitik deutlich, sondern auch den Forderungen der Funktionalreform und dem Grundsatz der Einheit der Verwaltung Rechnung getragen.

Ich erwarte - das sage ich mit allem Nachdruck -, dass die Politikerinnen und Politiker vor Ort die Chance zu einer eigenen Gestaltung und Gewichtung im öffentlichen Gesundheitsdienst zu nutzen verstehen.

(Beifall bei der SPD)

Damit bleibt aber weder Raum noch Notwendigkeit, Vorschriften über die Organisationsstruktur, über die Qualifikation des Leitungspersonals oder flächendekkende Standards für die Aufgabenerfüllung vorzusehen.

Ein wichtiger Punkt in diesem neuen Gesetz ist die in § 7 Abs. 2 getroffene Regelung der Jugendzahnpflege; diese haben wir hier im Parlament ja schon des Öfteren behandelt. An die Stelle des aufzuhebenden Ju

gendzahnpflegesetzes von 1966 tritt als kommunale Pflichtaufgabe - die Betonung liegt hier auf „Pflicht“ der ausdrückliche Auftrag der Kreise und kreisfreien Städte, die Durchführung der Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen der Gruppenprophylaxe unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung der gesetzlichen Krankenkassen sicherzustellen.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Insbesondere bei diesem Thema ist symptomatisch deutlich geworden, dass es - wie sollte es auch anders sein - eine unterschiedliche Interessenlage gibt zwischen den Kreisen und kreisfreien Städten einerseits und den Krankenkassen andererseits. Die Kommunen betonen natürlich die vorrangige Leistungsverpflichtung der Krankenkassen nach § 21 SGB V und die Krankenkassen befürchten einen vollständigen Rückzug der Kreise und kreisfreien Städte. Wir meinen, dass wir mit der Formulierung in § 7Abs. 2 eine ausgewogene Formulierung gefunden haben, die beide Seiten deutlich für eine gute Jugendzahnprophylase in die Pflicht nimmt.

Nach meiner Auffassung muss es darum gehen, das Politikfeld Gesundheit zu einem integrativen Bestandteil von Kommunalpolitik zu machen. Dass dies im Moment noch nicht so ist, müssen wir - so glaube ich feststellen. Es bedarf auf diesem Gebiet also vieler Anstrengungen. Das neue Gesetz soll vor allem die sozialstaatlichen Funktionen des öffentlichen Gesundheitsdienstes stärken. Die Aufgabenschwerpunkte werden von der hoheitlichen Krisenintervention - Gesundheitspolizei - hin zu präventiven Leistungen verlagert. Gesundheitsförderung und Gesundheitsberichterstattung bilden demgemäß die neuen Kernaufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Sozusagen im Gegenzug kann die bisherige personalintensive Hygieneüberwachung künftig auch in der Weise wahrgenommen werden, dass externe Zertifizierungsstellen der zu überwachenden Einrichtung die Einhaltung der infektionshygienischen Anforderungen bestätigen und die Kreise die Zertifikate sozusagen nur noch kontrollieren.

Lassen Sie mich noch zwei Beispiele im Servicebereich nennen, die vielleicht besonders attraktiv sind. Das eine ist das wichtige Feld der Ernährungsberatung als Teil der Gesundheitsförderung; das andere - das gehört auch dazu - sind die Kompetenzen des öffentlichen Gesundheitsdienstes im umweltbezogenen Gesundheitsschutz, die insbesondere durch den § 9 und die dort vorgesehene Einführung einer umweltmedizinischen Beratung gestärkt werden.

(Ministerin Heide Moser)

Dies, meine Damen und Herren, sind nur zwei Beispiele für die vielfältigen Möglichkeiten, gesundheitspolitische Kompetenz vor Ort im Gesundheitsland Schleswig-Holstein zu entwickeln. Dies ist ein nochmaliger Appell an die kommunale Selbstverwaltung und an die kommunale Verwaltung. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen.

(Beifall bei der SPD)

Ich eröffne die Grundsatzaussprache. Das Wort für die Fraktion der SPD hat der Herr Abgeordnete Arno Jahner.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin Moser, ich gratuliere Ihnen, auch im Namen meiner Fraktion, und Ihrem Haus für dieses - wenn ich mich recht erinnere - erstmals seit dem Jahre 1979 überarbeiteten Gesundheitsdienst-Gesetz.

(Beifall bei der SPD)

Mit der Novellierung dieses Gesetzes ist es Ihnen gelungen, deutlich zu machen - wie in § 2 ganz besonders hervorgehoben wird -, dass zukünftig in diesem Bereich Management gefragt ist. Die Koordinierung zeigt ein neues, modernes Verständnis vom Staat, der nicht vorschreibend bis ins letzte Detail alles regeln will, sondern eher vermittelnd, koordinierend und vernetzend tätig ist.

Die Übertragung der Aufgaben an die Kreise und kreisfreien Städte betont das Prinzip, möglichst viel vor Ort zu regeln, und es macht die Deregulierungsbestrebungen des Landes sehr deutlich. Unterstützt wird diese Ausrichtung durch die anzustrebenden Vereinbarungen mit den Kosten- und Leistungsträgern.

Ich will noch einmal ausdrücklich meinen Dank an die mitberatende Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Kommunen, Leistungsträgern und anderen relevanten Gruppen, zum Ausdruck bringen. Diese Art von Zusammenarbeit stellt sicher, dass sich die dieses Gesetzes Ausführenden in ihrer Arbeit wiederfinden.