Im August diesen Jahres legte der Bundesinnenminister sein Zuwanderungskonzept vor. Auch im Bericht des Flüchtlingsbeauftragten spielt diese Frage eine Rolle. Wir begrüßen ausdrücklich, dass er sich ausführlich mit konkreten Problemen in diesem Zusammenhang auseinander gesetzt hat. Zu Recht heißt es in seinem Bericht:
„Integration ist ein Prozess, bei dem beide Seiten aufeinander zugehen müssen. Dieser Prozess wird erleichtert, wenn von der Politik die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden.“
Das ist ein wichtiger Punkt. Die sprachliche Integration ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für einen weiteren Aufenthalt bei uns und dafür, dass die Integration gelingt. Unabhängig von Parteizugehörigkeit haben wir uns hier auch schon mit eben diesem Problem beschäftigt. Dabei muss man aber berücksichtigen Herr Präsident, ich komme gleich zum Schluss! -, dass es bereits aus den Heimatländern mitgebrachte Probleme gibt. Mangelnde Schulbildung und Analphabetismus erschweren das Erlernen der deutschen Sprache. Das muss berücksichtigt und geändert werden.
Diese Integration würde vor allem erleichtert, wenn die Menschen die Möglichkeit erhielten, hier zu arbeiten. Es herrscht aber weiterhin das Vorurteil, dass sie anderen die Arbeit wegnehmen. Deshalb können wir gar nicht oft genug unterstreichen:
Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger leisten einen erheblichen Beitrag zur Wirtschaft in SchleswigHolstein.
Kurz und gut: Der Bericht des Flüchtlingsbeauftragten ist parteilich, er ist nicht parteipolitisch. Der Beauf
tragte soll auch parteilich sein, denn er ist zu Recht Anwalt der Flüchtlinge und der Asylbewerber im Land.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu den bedeutenden politischen Themen der vergangenen Monate in Deutschland gehört zweifelsohne die Zuwanderungsfrage. Das verdeutlichen die ausführliche politische Diskussion über die angedachten Regelungen bei der Zuwanderung und die umfängliche Berichterstattung darüber. Rückblickend hat sich die Entscheidung des Landtages vom 28. Oktober 1998 zur Schaffung des Amtes eines Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen als richtig herausgestellt.
Ich bin - das ergibt sich aus diesem Satz schon, Herr Wadephul - keineswegs der Auffassung, dass dieses Amt überflüssig ist. Genau das Gegenteil ist aus meiner Sicht richtig. Die Einsetzung eines solchen Beauftragten sehe ich als eine ganz wichtige vertrauensbildende Maßnahme an, nämlich Vertrauen zu schaffen zwischen den Flüchtlingen und Asylsuchenden auf der einen Seite und uns, den Einheimischen, den Behörden, auf der anderen Seite.
Ich selbst - gestatten Sie mir diese persönliche Bemerkung - bin 1945 als Flüchtling in dieses Land gekommen. Rückblickend hätte ich mir gewünscht, dass wir damals auch einen solchen Beauftragten gehabt hätten.
Herr Wadephul, so ein Appell wie den von Herrn Puls vorhin an das Ministerium und die Ausländerabteilung ist doch lieb gemeint und zeigt nur, dass wir in die richtige Richtung arbeiten.
- Man nimmt manchmal auch Unnötiges entgegen, wenn es lieb gemeint ist, Herr Wadephul. Das ist bei Ihnen nicht anders.
Mit der Berufung von Helmut Frenz konnte eine Persönlichkeit gewonnen werden, die aus meiner Sicht für dieses Amt bestens geeignet ist.
Welche Wertschätzung der Beauftragte auch als Person erfährt und wie sehr sein Eintreten für die Belange der Flüchtlinge gewürdigt wird, habe ich in zahlreichen Gesprächen mit Vertretern von Flüchtlingsorganisationen oft erlebt. Ich möchte deshalb Helmut Frenz und seiner Mitarbeiterin und seinem Mitarbeiter an dieser Stelle für ihren unermüdlichen Einsatz zugunsten der Migrantinnen und Migranten hier in Schleswig-Holstein ein herzliches Dankeschön sagen.
In seinem Tätigkeitsbericht stellt der Flüchtlingsbeauftragte unter anderem die gute Zusammenarbeit mit dem Innenministerium und dort vor allem der Ausländerabteilung heraus. Darüber freue ich mich selbstverständlich sehr. Ich sehe darin einen Beleg, dass aufgrund der regelmäßig geführten Gespräche mit dem Beauftragten über Grundsatz- und Einzelfragen der Migration im Laufe der Zeit ein Klima des Vertrauens entstanden ist.
Der Beauftragte bezeichnet sich selbst als Anwalt der Flüchtlinge und damit als Partei. Der Innenminister handelt nach Gesetz und Recht, ohne Ansehen der Person. Da kann es doch nicht ausbleiben, dass beide trotz vielfachen Einvernehmens gelegentlich unterschiedlicher Meinung sind. Deshalb hat es mich auch nicht erstaunt, dass im Tätigkeitsbericht neben positiven Äußerungen auch kritische Anmerkungen über die Flüchtlingspolitik der Landesregierung und die Haltung der Kommunen bei der Lösung von Problemfällen enthalten sind.
Ich bin nicht der Auffassung, dass bei der Polizei unseres Landes ein besonderes rechtsextremes Potenzial zu finden ist.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hat sie auch nicht gesagt! - Wi- derspruch bei der CDU)
Unsere Polizei - darüber sind wir auch froh und dankbar - ist in unsere Gesellschaft eingebettet und damit auch ein Spiegel unserer Gesellschaft.
(Vereinzelter Beifall bei der SPD - Martin Kayenburg [CDU]: Aber dann muss Frau Fröhlich sagen, was sie meint!)
Natürlich wird es in Einzelfällen Dinge gegeben haben, die nicht in Ordnung sind. Ich weiß zum Beispiel von zwei Ermittlungsverfahren, die gegen Beamte aufgrund solcher Dinge, die hier genannt worden sind, laufen. Aber das sind wirklich Einzelfälle. Diese können natürlich aus der Sicht der betroffenen Gruppe, subjektiv, von der Befindlichkeit her schwerer wiegen oder so betrachtet werden. Deshalb sehe ich es auch als eine wichtige Aufgabe an, darauf hingewiesen zu werden und durch Gespräche hin und zurück vertrauensbildend zu wirken. Auch insofern sehe ich die Arbeit des Flüchtlingsbeauftragten als eine Hilfe an.
Schleswig-Holstein ist nach Ansicht des Flüchtlingsbeauftragten bundesweit Schlusslicht bei der Unterbringung von Asylbewerbern. Fehlende Mindeststandards - so schreibt er - für Unterkünfte seien ein ganz dunkler Fleck auf der Weste des Landes. - Diese Kritik, lieber Herr Frenz, weise ich nun entschieden zurück. Soweit in einigen anderen Bundesländern Mindeststandards für Gemeinschaftsunterkünfte in Verwaltungsvorschriften festgelegt wurden, werden in Schleswig-Holstein entsprechende Anforderungen an die Unterkünfte im Rahmen des Anerkennungsverfahrens als Gemeinschaftsunterkunft durch das Innenministerium und die Fachbehörden der Kreise und kreisfreien Städte vor Ort geprüft. Unabhängig hiervon gehen wir - das wissen Sie auch sehr genau - Beanstandungen konkreter Art genau nach.
Da bimmelt es schon wieder, meine Damen und Herren. Ich hätte Ihnen noch so gern so viel Gutes erzählt.
Lassen Sie mich nur noch einen Schlusssatz sagen. Ich sehe die Arbeit des Flüchtlingsbeauftragten als auch für unsere Arbeit wichtig an. Das möchte ich noch einmal sagen. Sie ist ein Stück vertrauensbildende Maßnahme, für die wir dankbar sind, an der wir uns manchmal natürlich auch reiben. Das soll gar nicht verschwiegen werden. Letzten Endes ist sie für uns aber sehr hilfreich.
Ich denke, wir alle gemeinsam - da werden wir den Flüchtlingsbeauftragten einbinden - müssen angesichts der Terroranschläge in den USA prüfen, wie wir unter Einvernahme des gesamten Flüchtlings- und Asylbewerberproblems und der Zuwanderungsfragen in Zukunft sicherstellen können, die Gefahren, die unserer Gesellschaft neuerdings drohen, möglichst zu minimieren. Darüber wird intensiv miteinander zu sprechen sein.
- Er zieht zurück. - Dann erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Wadephul zu einem Kurzbeitrag das Wort.