Protokoll der Sitzung vom 14.11.2001

übermittelt. Der Ältestenrat hat sich darauf verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln:

Zu den Tagesordnungspunkten 4 bis 7, 9, 10, 17 bis 19, 25 bis 27, 31 bis 33, 39 bis 41, 43, 45 und 46 ist eine Aussprache nicht geplant.

Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 8, 12, 23 und 30. Zur gemeinsamen Beratung sind die Tagesordnungspunkte 3 und 49 - Regierungserklärung über die Ergebnisse der Steuerschätzung sowie wirtschaftlichen Entwicklung in Schleswig-Holstein -, die Tagesordnungspunkte 14 und 48 - zum Nationalpark Wattenmeer - sowie die Tagesordnungspunkte 20 und 36 - Erfolgskontrolle ASH 2000 und Arbeitsmarktbericht - vorgesehen.

Anträge zur aktuellen Stunde liegen nicht vor. Wann die einzelnen Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratungen in der 17. Tagung. Wir werden - unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause - jeweils längstens bis 18 Uhr tagen. - Auch hier höre ich keinen Widerspruch. Wir werden so verfahren.

Zunächst darf ich Gäste begrüßen. Auf der Tribüne begrüße ich Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer der Klaus-Harms-Schule aus Kappeln. - Herzlich willkommen!

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 50 auf:

Fragestunde

Der Fragesteller, Herr Abgeordneter Dr. Ekkehard Klug, hat das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Frage lautet: Wie begründet die Bildungsministerin ihre in der gemeinsamen Sitzung des Finanz- und Bildungsausschusses am 8. Oktober 2001 im Hinblick auf geplante Einsparungen bei Landeszuschüssen an Schulen in freier Trägerschaft die laut Ausschussprotokoll getroffene Aussage, „... dass ihr die drohende Schließung einer bestimmten Schule nicht bekannt sei,“ angesichts dessen, dass der Geschäftsführer des Vereins zur Förderung der Waldorfpädagogik Flensburg am 14. August 2001 ein Schreiben an die Ministerpräsidentin gerichtet hat, in dem es unter anderem heißt:

„Mit der bevorstehenden Kürzung wird der Waldorfschule Flensburg ein tödlicher Stoß versetzt. Als Geschäftsführer des Trägervereins bin ich mit Blick auf die mit großer Pla

(Dr. Ekkehard Klug)

nungssicherheit prognostizierte Haushaltssituation 2002 nach aktuellem Insolvenzrecht dazu verpflichtet, dem Vorstand des Vereins zur Förderung der Waldorfpädagogik Flensburg e. V. die Anmeldung der Insolvenz zum 31. Dezember 2001 nahe zu legen“,

und angesichts dessen, dass der Staatssekretär des Bildungsministeriums den Eingang dieses Schreibens am 24. August 2001 mit der Bemerkung bestätigt hat, die darin vorgetragenen Bedenken würden „Gegenstand des weiteren Entscheidungsprozesses sein“?

Zur Beantwortung der Frage erteile ich Frau Bildungsministerin Erdsiek-Rave das Wort für die Landesregierung.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Klug, lassen Sie mich zunächst eine Vorbemerkung machen: Selbstverständlich prüft die Landesregierung jedes Anliegen, das schriftlich an sie herangetragen wird, ebenso wie jeden Anruf und jedes Gespräch. Sie wissen allerdings aus langjähriger Erfahrung ebenso gut wie ich, dass nicht jede Ankündigung eines Verbandes, eines Vereins oder eines Zuschussempfängers des Landes, er müsse bei einer Kürzung um den Betrag X seine Arbeit einstellen und Konkurs anmelden, weil seine Existenz in Gefahr sei, in der Vergangenheit auch immer eingetreten ist. Sie wissen auch, dass solche Ankündigungen in der Regel nicht - jedenfalls bestimmt nicht immer - dazu geführt haben, dass die Regierung - und anschließend das Parlament - Kürzungen zurücknahm. Ich will Ihre Frage auch lieber nicht so verstehen, dass Sie uns nahe legen wollten, dass wir so verfahren sollten. Dann wären Ihre Sparappelle leer und unglaubwürdig.

Nun zum Sachverhalt! Der von Ihnen zitierte Brief von Herrn Fitsch, dem Geschäftsführer des Vereins zur Förderung der Waldorfpädagogik in Flensburg, ging am 16. August im Ministerium ein. Ich war zu dieser Zeit im Urlaub. Der Staatssekretär hat den Brief abgezeichnet. Am 24. August - also weniger als zehn Tage später - wurde dieser Briefeingang bestätigt und beantwortet. Dies erfolgte ganz in meinem Sinne, nämlich dass wir als Landesregierung Kritik und Forderungen von Betroffenen genau prüfen und sie in unsere Entscheidungen einbeziehen. Genau das ist in der Folgezeit geschehen.

Der Inhalt des Briefes ist zusammen mit den etwa 35 anderen Stellungnahmen und Briefen, die zur Ände

rung des Haushaltsgesetzes eingegangen sind, zusammenfassend geprüft worden.

Da mir die Nöte der privaten Schulen aus diesen Briefen natürlich bekannt sind, habe ich in der Sitzung des Finanz- und des Bildungsausschusses am 8. Oktober darauf hingewiesen, dass die vorgesehenen Kürzungen bei der Privatschulförderung in der Tat zu erheblichen finanziellen Engpässen bei den Schulen in freier Trägerschaft führen werden.

Der Wortlaut eines einzelnen Briefes, der neben 35 anderen Stellungnahmen eingegangen ist, war mir zu dieser Zeit nicht präsent, zumal auch nicht konkret nach einer bestimmten Schule, sondern sehr allgemein gefragt wurde. Ich erinnere mich aber sehr gut an die zusammenfassende Stellungnahme der Landesregierung für die entscheidende Kabinettssitzung. Im Übrigen sind die Existenzsorgen der Waldorfschulen Gegenstand diverser Beratungen in der Landesregierung gewesen.

Ihnen wird aber auch nicht entgangen sein, Herr Dr. Klug, was im „Flensburger Tageblatt“ vom 31. Oktober nachzulesen war. Dort wird nämlich der Geschäftsführer des Vereins zur Förderung der Waldorfpädadogik folgendermaßen zitiert: „Die Waldorfschule wird keinen Konkurs anmelden.“ Und weiter: „Wir gehen nicht Pleite. Die Schule wird nicht zumachen.“

Für mich folgt daraus, dass wir uns im Verfahren absolut korrekt verhalten haben. Das Beispiel von Herrn Fitsch, der sein Anliegen aus für mich nachvollziehbaren Gründen sehr drastisch dargestellt hat, führt uns in aller Deutlichkeit vor Augen, dass wir uns richtig verhalten haben. In dem Brief ist von Dolchstößen und von Insolvenz die Rede und zehn Wochen später kann von Konkurs oder Schließung keine Rede mehr sein.

Sie sehen, dass es richtig ist, diese Eingaben mit Sachlichkeit und Besonnenheit zu behandeln, womit ich das vorgetragene Anliegen jedoch nicht kleinreden will.

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug das Wort zu seiner ersten Nachfrage.

Frau Ministerin, sieht die Landesregierung eine politische oder rechtliche Verpflichtung, die Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft in jedem Falle so zu bemessen, dass Schließungen von Schulen vermieden werden?

Herr Dr. Klug, auch in der Vergangenheit hat es in den Haushalten einzelner Privatschulen Deckungslücken gegeben. Es sind immer wieder schwierige Situationen entstanden, die die Schulen aber gemeistert haben. Die Landesregierung ist in der Pflicht - auch nach dem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts -, das Privatschulwesen in seiner Existenz zu erhalten; das ist richtig. Diese Pflicht bezieht sich aber nicht auf einzelne Schulen, sondern auf das Privatschulwesen insgesamt.

Zu seiner zweiten Zusatzfrage erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug das Wort.

Frau Ministerin, haben Sie oder hat der Staatssekretär, nachdem die Stellungnahmen der betroffenen Schulträger bei Ihnen eingegangen sind - Sie haben die Zahl 35 genannt -, mit diesen Betroffenen über die von deren Seite vorgetragenen Sorgen, die auf Existenzgefährdungen in mehreren Fällen hinweisen, persönliche Gespräche geführt, um diesen Sachverhalt mit den Betroffenen und unter Hinzunahme weiterer Informationen von Ihrer Seite zu klären?

Herr Dr. Klug, mein Gespräch mit dem Verband der Waldorfschulen, mit Herrn Hadewig und dem Vorstand, wird in der nächsten Woche stattfinden. Es ist das können Sie sicherlich nachvollziehen - angesichts der Fülle von Stellungnahmen zu unterschiedlichen Kürzungen, die vorgenommen werden, kaum möglich, in der Zeit zwischen erster Lesung und endgültigem Beschluss Gespräche mit einzelnen Schulen zu führen. Wohl aber besteht für das entsprechende Fachreferat im Ministerium die Pflicht, die Situation der Schulen angesichts der bevorstehenden Kürzungen sehr intensiv zu betrachten.

Das Wort zu einer ersten Zusatzfrage erteile ich Herrn Abgeordneten Jost de Jager.

Frau Ministerin, uns liegt eine rechtsgutachterliche Stellungnahme vor, aus der hervorgeht, dass ein Verfahren dann grob fehlerhaft ist, wenn der Gesetzgeber und derjenige, der es beantragt - das ist beim Haus

haltsbegleitgesetz die Landesregierung -, nicht richtig ermittelt, welche Auswirkungen die gesetzlichen Bestimmungen haben.

Die Frage ist: Hat die Landesregierung beziehungsweise Ihr Ministerium die Auswirkungen ermittelt oder will sie die Auswirkungen - und zwar auch für die einzelnen Schulen, da die einzelnen Schulen in der Summe das freie Schulwesen ausmachen - in den bevorstehenden Gesprächen mit den Waldorfschulen klären?

Ich weiß nicht, von welchem Rechtsgutachten Sie sprechen. Mir liegt es nicht vor. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie uns das zur Verfügung stellen könnten, dann könnte ich auf den Inhalt dessen, was Sie gesagt haben, eingehen.

Selbstverständlich sind die finanziellen Auswirkungen geprüft worden. Ich könnte Ihnen für jede einzelne Schule den Betrag nennen, der durch die Absenkung des Förderschulanteils bei den Waldorfschulen - von denen ist bei Ihnen jetzt vermutlich die Rede - im nächsten Jahr auf sie entfällt. Selbstverständlich sind die finanziellen Auswirkungen exakt berechnet worden.

Das Wort zu einer zweiten Zusatzfrage hat Herr Abgeordneter de Jager.

Welche Auswirkungen haben denn die Kürzungen nach Ihren Ermittlungen? Teilen Sie die Auffassung, dass die Auswirkungen darin bestehen, dass entweder die Schulbeiträge der Eltern drastisch erhöht oder Lehrkräfte an den Waldorfschulen entlassen werden müssten?

Ich glaube, dass man diese Frage so pauschal nicht bejahen kann. Auch die Festschreibung der Fördermittel in den vergangenen Jahren hat in den Schulen zu sehr unterschiedlichen Maßnahmen geführt, übrigens nicht nur zur Erhöhung der Beiträge, sondern auch zur Aufnahme von Krediten.

Ich habe Ihre Frage nicht so verstanden, dass ich Ihnen jetzt vorlesen soll, um welchen Betrag bei welcher Waldorfschule gekürzt wird. Das kann ich jedoch tun.

(Jost de Jager [CDU]: Oder schriftlich!)

(Ministerin Ute Erdsiek-Rave)

- Ich kann Ihnen das auch gern schriftlich geben. Je nach Größe der Schule - insofern muss man den Betrag immer in Beziehung zur Schülerzahl setzen - sind es 50.000 bis 159.000 DM pro Schule und Jahr.

Diese Absenkung - ich will es gern noch einmal erklären - beruht auf dem Haushaltsgesetz 1995, mit dem beschlossen worden war, den Förderschulanteil an den Schülerkosten schrittweise abzusenken.

(Jost de Jager [CDU]: Sie haben meine Frage nicht beantwortet!)

Das Wort zu einer ersten Zusatzfrage hat Herr Abgeordneter Hildebrand.

Frau Ministerin, welches Konzept verbirgt sich dahinter, dass das Land der Schülerschule in Schenefeld für Kauf, Umbau und Anbau der Schule in diesem Jahr einen Zuschuss von rund 2,5 Millionen DM bewilligt, die Schule aber durch die zu geringen Zuweisungen zum laufenden Betrieb gezwungen wird, den Betrieb einzustellen, worauf beispielsweise der Paritätische Wohlfahrtsverband mit Schreiben vom 28. Juli 2001 hingewiesen hat?

Ich bin Ihnen dankbar dafür, Herr Abgeordneter, dass Sie auf die erheblichen Beiträge, die das Land zum Ausbau der freien Schulen in den vergangenen Jahren geleistet hat, hingewiesen haben.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das gilt gerade für die Schülerschule Schenefeld.

Was die Stellungnahme des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes angeht, so ist sie genauso zu werten, wie es in der allgemeinen Wertung, die ich zu Beginn der Fragestunde abgegeben habe, zum Ausdruck kommt. Wir befinden uns noch im Haushaltsverfahren. Ob die Schule wirklich von der Schließung bedroht ist, wie es zum Teil formuliert wird, bleibt - so denke ich - abzuwarten.