Protokoll der Sitzung vom 15.11.2001

Konkret geht es bei der eingeführten Dezentralisierung um das Anstellungsverfahren für neue Lehrerinnen und Lehrer. Früher wurde dieses Besetzungsverfahren zentral durch das Bildungsministerium gesteuert, das dann die neu angestellten Lehrerinnen und Lehrer auf die Schulen verteilte. Das ist heute schon mehrfach erklärt worden.

Seit dem Schuljahr 1996/97 gibt es in verschiedenen Kreisen bei verschiedenen Schularten und bei den berufsbildenden Schulen Modellversuche, in denen das neue, dezentrale Besetzungsverfahren ausprobiert wurde.

(Präsident Heinz-Werner Arens übernimmt den Vorsitz)

Aus dem Bericht wird deutlich, warum die dezentrale Personalverwaltung ein Vorteil für das Land und für alle vor Ort Beteiligten ist, angefangen bei den Schulämtern über die Schulleiter bis hin zu den Personalvertretungen.

Ich will jetzt nicht alles aufzählen, was im Bericht nachzulesen ist und was auch von den Aussagen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arthur Anderson im Bericht erwähnt wird. Aber natürlich kann die Schulleitung vor Ort viel besser ein spezifisches Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle für die regional angesiedelte Schule erstellen, als es das Bildungsministerium oder das Schulamt kann, auch wenn es richtig ist, dass das dezentrale Besetzungsverfahren nicht vollständig an die Stelle der zentralen Vergabepraxis treten kann. Die Argumente sind ja auch schon ausgetauscht worden.

Mit diesem dezentralen Besetzungsverfahren wird die Eigenverantwortung der Schulleiterinnen und Schulleiter und der Schulen gestärkt. Das wollen wir. Wir wollen, dass sie ihr Personal direkt vor Ort einstellen können und dass sie auch die Bewerberinnen und Bewerber selbst beurteilen können. Es liegt auf

der Hand, dass solche Entscheidungen vor Ort besser aufgehoben sind als im fernen Kiel.

Ein noch wichtigeres Argument für eine Dezentralisierung der Lehrerpersonalverwaltung ist aus unserer Sicht der zukünftige Lehrermangel, der zu einem verschärften Wettbewerb zwischen den Ländern um Bewerberinnen und Bewerber führen wird. Die jungen Lehramtsanwärterinnen und -anwärter werden es sich nicht bieten lassen, dass das Bildungsministerium sie zentral an die Schulen verteilt. Es mag sein - Dr. Klug sagte es -, dass wir trotzdem eine zentrale Verteilung haben müssen. Aber wir müssen als Flächenland in Zukunft auch verstärkt auf die individuellen Wünsche der Bewerberinnen und Bewerber Rücksicht nehmen.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das passiert doch schon!)

Wir müssen lernen, dass Standorte attraktiv gemacht werden können, wenn für Familien Angebote bereitgestellt werden, wenn nicht nur auf die Schule fokussiert wird, sondern auf das ganze Umfeld.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Schulleitungen vor Ort oder auch die Schulämter einer weiteren Dezentralisierung und Flexibilisierung der Schulverwaltung widersetzen werden, und ich möchte in Erinnerung rufen, dass sich auch der SchleswigHolsteinische Gemeindetag ernsthaft Gedanken darüber macht, inwiefern man in Richtung Kommunalisierung von Schule weiterkommen kann.

Viel zu lange - das ist unsere Meinung - ist alles vom Bildungsministerium zentral gesteuert worden. Es wird Zeit, dass wir in der Bildungspolitik den Schulen mehr Eigenverantwortung, auch im finanziellen Bereich, zutrauen.

(Beifall beim SSW und der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN])

Für einen Kurzbeitrag hat nun der Herr Abgeordnete Hentschel das Wort.

Herr Dr. Klug, ich möchte mich dafür bedanken, dass unsere Auffassungen so nah beieinander liegen.

(Zuruf von der CDU: Wollt ihr eine Ampel machen?)

Wir befinden uns gegenwärtig in der konkreten Diskussion darüber, wie eine Verselbstständigung von Schulen tatsächlich stattfinden kann. Hierfür sind die

(Karl-Martin Hentschel)

freien Schulen durchaus ein Modell, das man sich ansehen muss. Sie haben völlig Recht. Ich kenne das aus dem Konzern auch.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Aus welchem Konzern? - Zuruf des Abgeordneten Martin Kayenburg [CDU])

- Herr Kayenburg, wenn ich eine dezentrale Personalverwaltung habe - das wissen Sie auch -, dann gehen trotzdem die normalen Arbeiten an die Personalbuchhaltung. Die Unterlagen müssen ja nicht in der Schule bearbeitet werden. In der Schule werden vielmehr die Entscheidungen getroffen und die Verwaltung erhält die Unterlagen. Das Gleiche gilt übrigens auch für die Kosten-Leistungs-Rechnung. Man erhält monatlich die Abrechnung. Trotzdem weiß man, wie man wirtschaftet, und kann entsprechende finanzielle Entscheidungen treffen. Das heißt, der Service soll weiter beim Land gemacht werden. Das ist völlig logisch.

Ich will noch einen Punkt nennen, bei dem es - auch bei den Modellversuchen - momentan Schwierigkeiten gibt. Das sind die Einstellungstermine. Wir müssen bei den Einstellungsterminen flexibler werden.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Ich denke, dass die Schule, wenn sie selber die Entscheidungen trifft - das ist auch der Wunsch der Schulen, mit denen ich geredet habe -, weiß, wo sie der Schuh drückt, ob sie eine Stelle eine Zeit lang unbesetzt lassen kann, wann die Einstellung notwendig ist. Das ist nicht immer nur zum Schuljahresbeginn. Es kann auch Gründe geben, die zwischendurch eine Einstellung notwendig machen. Das hat auch den Vorteil für die Bewerber, dass man ihnen feste Zusagen zu einem bestimmten Termin machen kann. Heute besteht die Situation, dass bestimmte Bewerber aufgrund der Einstellungstermine erst einmal schauen, ob sie in anderen Bundesländern eine Stelle bekommen. Ich glaube, dass auch in diesem Punkt zusätzliche Flexibilität erforderlich ist, und wünsche mir, dass wir auch in diesem Punkt weiterkommen. - Danke schön.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU - Wolfgang Ku- bicki [FDP]: Herr Hentschel, Sie sollten Ihre Fraktion besser organisieren, bevor Sie hier solche Reden halten!)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Beratung. Es gibt im Ausschuss noch viel zu diskutieren. Ich empfehle daher, den Bericht dem Fachausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um

das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das haben wir so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf:

Sicherheitsmaßnahmen auf kleineren Flughäfen und Luftlandeplätzen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/1355

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Es ist Berichterstattung durch die Landesregierung beantragt worden. Die Landesregierung ist berichterstattungsfähig.

(Heiterkeit - Martin Kayenburg [CDU]: Das musste einmal gesagt werden!)

Ich erteile Herrn Minister Dr. Rohwer das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung ist immer berichterstattungsfähig, auch heute.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Nur nicht immer willig!)

- Bei sinnvollen Anträgen schon, Herr Kubicki.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Ach! Sie wollten sagen: Das ist ein sinnvoller Antrag?)

Zur Sache!

Das Thema Sicherheit im Flugverkehr hat seit dem 11. September eine völlig neue Dimension erhalten. Aus dem Verkehrsmittel Flugzeug ist - so furchtbar das ist - eine potenzielle Mordwaffe geworden. Der Absturz der Airbus-Maschine am vergangenen Montag in den New Yorker Stadtteil Queens hat dies noch einmal schrecklich vor Augen geführt.

Der Staat ist in dieser brisanten Situation gefordert, die Sicherheit im Luftverkehr zu optimieren. Hier gilt ebenfalls das, was gestern beim Thema Milzbrand gesagt worden ist: Absolute Sicherheit vor Terroristen wird es nicht geben können. Wir werden allerdings alles tun müssen, um vorbereitet zu sein, und wir werden die Sicherheitsmaßnahmen optimieren und maximieren müssen.

Die Staats- und Regierungschefs der EU haben am 19. Oktober ein Maßnahmenpaket gegen den internationalen Terrorismus verabschiedet. Dieses sieht neben

(Minister Dr. Bernd Rohwer)

der besseren Sicherung der Cockpits und dem erschwerten Zugang zu Flugsimulatoren und Flugschulen auch die Verschärfung der Sicherheitsbedingungen auf den Flughäfen der EU-Staaten vor.

Auch auf den Flughäfen in Schleswig-Holstein sind eine Reihe von Maßnahmen getroffen worden, um die Sicherheit im Luftverkehr zu erhöhen. Dies gilt sowohl für die Flughäfen Kiel-Holtenau, Lübeck, Blankensee und Westerland als auch für die 12 Verkehrslandeplätze in Schleswig-Holstein und in nochmals abgestuftem Maße auch für die Sonderlandeplätze.

Bisher schon - das wissen Sie - wurden die Fluggäste im Linienverkehr, also in Kiel, Lübeck und Westerland, überprüft: Kontrollen des Hand- und des Reisegepäcks, Zugangsüberwachung der nicht öffentlichen Bereiche. Für alle Flugplätze galt auch schon bisher, dass Luftfahrtführer und Luftfahrzeuge kontrolliert werden. Diese Bestimmungen wurden inzwischen durch Änderungen im Luftverkehrsgesetz des Bundes deutlich verschärft. Das Luftverkehrsgesetz sieht ein Verbot der Mitnahme von gefährlichen Gegenständen vor, die sich zu Angriffen auf Personen oder zur Beschädigung von Luftfahrzeugen eignen. Hier sind die Kontrollen auch in Schleswig-Holstein ausgeweitet worden. Sie werden es bemerkt haben, wenn Sie fliegen.

Für die Angestellten im Flughafenbereich gilt das Gebot, einen Ausweis bei sich zu tragen, den der Flughafenbetreiber den Mitarbeitern nach einer Überprüfung der Person ausstellt. Weiterhin gibt es die stichprobenartige Überprüfung des Kabinenund Cockpitpersonals. Die Überwachung der abgestellten Flugzeuge und die Videoüberwachung weiterer Flugplatzbereiche ist in Schleswig-Holstein ausgeweitet worden. - Alle diese Maßnahmen gelten für Kiel, Lübeck und Westerland.

An allen Flughäfen in Schleswig-Holstein fährt die Polizei in Abstimmung mit dem Innenminister verstärkt Streife.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Einen Augenblick, Herr Minister. - Ich habe bestimmt Verständnis für Konditionsprobleme. Aber die sollten nicht schon am Vormittag auftreten.

(Heiterkeit)

Ich bitte um etwas mehr Konzentration!