Protokoll der Sitzung vom 14.12.2001

Ich weiß, dass es in diese Richtung Bestrebungen gibt.

Im Rahmen der vom Sozialausschuss durchgeführten Anhörung haben die Verbände - insbesondere die kommunalen Landesverbände, die Kassen, der Landesverband der Ärzte im öffentlichen Gesundheits

dienst - ihre Stellungnahmen im Wesentlichen wiederholt, die sie schon in der von uns durchgeführten Anhörung vorgetragen hatten. Es ging darum: zu wenig Regulierung des Zusammenwirkens der Akteure im Gesundheitsbereich, zu wenig gesetzlich vorgegebene Aufgaben, Befürchtungen, dass Sparzwänge in den Kommunen zulasten der Aufgabenerfüllung gehen werden. Ganz das Gegenteil wurde von den kommunalen Landesverbände vorgetragen, die meinten, ihnen seien zu viele Aufgaben und zu genaue Aufgaben zudiktiert worden.

Insbesondere in der Diskussion über die Zukunft der Jugendzahnpflege wurden die gegensätzlichen Standpunkte der Kassen und der Kommunen hinsichtlich der Subsidiarität der Leistungen im öffentlichen Gesundheitsdienst deutlich. Ich bin der Überzeugung, dass wir hier in § 7 einen guten Kompromiss haben.

Es ist die Stellungnahme der Krankenkassen angesprochen worden, die in der Tat zurückgezogen worden ist. Dabei ging es eindeutig nur darum, dass die Kassen meinten, hier wären ihnen zu viele Aufgaben zudiktiert und den Kommunen zu viel Entlastung gewährt worden.

Meine Damen und Herren, die Chancen und die Gestaltungsmöglichkeiten des neuen Gesetzes sind beträchtlich. Ich will es einmal in aller Vorsicht so sagen: Mit dem bisherigen Gesetz drohte der kommunalen Gesundheitspolitik mancherorts doch eher ein Kümmerdasein. Wir sollen doch nicht so tun, als seien das nun die vorrangigen Aufgaben in den Kommunen gewesen. Jetzt gilt es, Gestaltungs- und Gewichtungsmöglichkeiten wahrzunehmen, aber auch die Notwendigkeiten wahrzunehmen.

Ich sage es einmal so: Die Anstrengungen der Kommunen, aber auch die Versäumnisse der Kommunen werden auf dieser neuen Gesetzesgrundlage sehr viel deutlicher sichtbar sein, als das nach alter Gesetzeslage der Fall war. Deshalb - davon bin ich überzeugt werden die Kommunen ihre Verantwortung und Aufgaben wahrnehmen. Ich sage es noch einmal: Eine Berichterstattung dazu hier im Landtag, wie es der SSW vorschlägt, ist sehr hilfreich.

Ich begrüße es, dass der Landtag mit der Verabschiedung dieser Novellierung ein deutliches Signal zur Stärkung - jetzt erschrecken Sie nicht über den Begriff - der Volksgesundheit setzt. Dieser Begriff ist belastet, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber er fasst treffend eine ganze Reihe moderner Begriffe zusammen; ich nenne nur einige wie Gesundheitsförderung, Gesundheitsbewusstsein, Prävention, Herstellung gesunder Lebensverhältnisse für alle. Wenn man den

(Ministerin Heide Moser)

Begriff so versteht - so denke ich -, darf man ihn auch verwenden.

(Beifall des Abgeordneten Konrad Nabel [SPD])

Ich glaube, dass das neue Gesundheitsdienstgesetz eine wichtige Ergänzung für das System der GKV, der gesetzlichen Krankenversicherung, ist, und ich glaube im Übrigen auch, dass wir hier eine gute Vorarbeit im Hinblick auf die überfällige Reform des GKV-Systems leisten.

(Beifall bei SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Zunächst lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dieser Antrag ist abgelehnt mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des SSW gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP.

Dann lasse ich über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung insgesamt abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Diesem Gesetzentwurf ist zugestimmt mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des SSW bei Enthaltung der Fraktion der CDU.

Jetzt lasse ich über den Antrag der Abgeordneten des SSW abstimmen, Drucksache 15/1457. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dem ist zugestimmt worden mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des SSW bei Enthaltung der Fraktion der CDU.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 34 auf:

Generalplan Küstenschutz - Integriertes Küstenschutzmanagement Schleswig-Holstein 2001

Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW Drucksache 15/1075

Bericht und Beschlussempfehlung des Agrarausschusses Drucksache 15/1394

Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/1459

Ich erteile zunächst dem Berichterstatter des Agrarausschusses, Herrn Abgeordneten Hopp, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich verweise auf die Drucksache 15/1394. Den Generalplan Küstenschutz hat der Ausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen.

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wortmeldungen zum Bericht sehe ich nicht. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordnete Malerius.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Küstenschutz ist Ausdruck eines historisch gewachsenen und berechtigten Wunsches der Küstenbevölkerung, Leben und Eigentum vor Überflutungen und Landverlusten zu schützen. Küstenschutz muss somit Vorrang vor anderen Interessen - auch vor den Interessen des Naturschutzes - und somit oberste Priorität haben.

(Beifall beim SSW)

Diesen Vorrang und diese oberste Priorität definiert der uns vorliegende „Generalplan Küstenschutz Integriertes Küstenschutzmanagement“ als Entwicklungsziel des Küstenschutzes und geht damit über die Fortschreibung des alten Generalplans des Jahres 1986, unterschrieben vom damaligen Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Günter Flessner, weit hinaus.

Der diesem Hause vorliegende neue Generalplan ist in mehreren Regionalkonferenzen an der Ost- und Westküste den Verbänden und der Öffentlichkeit vorgestellt worden und hat allgemein eine hohe Anerkennung gefunden. Für den vorliegenden Generalplan ist ein neues flexibles Verfahren entwickelt worden. Regelmäßig in etwa 10- bis 15-jährigem Rhythmus wird der Sicherheitsstatus der vorhandenen Deiche in Bezug auf Wasserstand und Wellenauflauf überprüft. Die Deiche, die nicht dem jeweiligen Sicherheitsstandard entsprechen, werden in eine Prioritätenliste für Deichverstärkungen aufgenommen.

Mit dem neuen Überprüfungsverfahren wird eine aktuelle, umfassende Übersicht über den Sicherheitsstatus der Deiche gewährleistet. Neue Erkenntnisse auch hinsichtlich der Folgen von Klimaänderungen können zusätzlich einfließen.

Für den Küstenschutz hat das Vorland eine große Bedeutung; es dämpft die Wellen und mindert dadurch

(Wilhelm-Karl Malerius)

die hydrodynamische Beanspruchung der Deiche. Darum ist es das gemeinsame Ziel des Fachbeirates „Vorlandmanagement“, dem auch die Vertreter der Marschenverbände angehören, vorhandenes Vorland zu erhalten und vor Schardeichen neu zu entwickeln. Das Vorlandmanagementkonzept ist nicht als starres Planungsziel angelegt, es bietet die Möglichkeit, der heutigen Zeit angepasst flexibel zu reagieren.

Problembereiche können rechtzeitig erkannt und Schutzmaßnahmen können ergriffen werden. Zum Beispiel wurde in den Bereichen Westerhever, der Tümlauer Bucht, der Hallig Gröde, der Insel Sylt und dem Neufelderkoog das Managementkonzept ergänzt und fortgeschrieben. Mit zusätzlichem Lahnungsbau wurde dort auf geänderte naturräumliche Verhältnisse reagiert, um Kantenabbruch erfolgreich zu begegnen.

(Vereinzelter Beifall bei SPD und SSW)

Die Vorlandsicherungsmaßnahmen wurden anteilig aus Ausgleichsgeldern finanziert. Zur Finanzierung von Vorlandarbeiten können seit neuestem unter bestimmten Voraussetzungen Ausgleichsgelder aus Küstenschutzmaßnahmen Verwendung finden.

(Beifall der Abgeordneten Konrad Nabel [SPD] und Lars Harms [SSW])

Der Bestand der Inseln und Halligen in der Nordsee übernimmt für das Festland eine Wellenbrecherfunktion. Somit ist die Sicherung der Watt-, Insel- und Halligsockel eine öffentliche Aufgabe des Landes Schleswig-Holstein und es müssen die sandigen Küsten der Inseln Sylt, Föhr und Amrum entsprechend gesichert werden.

Seit 1972 wurden an der Westküste von Sylt insgesamt 30 Millionen Kubikmeter Sand mit Gesamtkosten von etwa 224 Millionen DM aufgespült.

(Konrad Nabel [SPD]: Ein bisschen teuer!)

Aus haushaltstechnischen Gründen wurden die Maßnahmen bisher für ein Jahr oder für zwei Jahre ausgeschrieben für große Geräte mit kurzer Aufspülzeit. Besser und auch wirtschaftlich günstiger ist der Einsatz von speziell für diesen Zweck gebauten Geräten mit kleinerer Leistung und einem langfristigen Vertragsabschluss. Hierfür muss aber die Landesregierung die haushaltstechnischen Voraussetzungen schaffen.

Jetzt zu Ihren Änderungsantrag, meine Damen und Herren von der CDU! Ihr heutiger Änderungsantrag ist wirklich ärgerlich.

(Lars Harms [SSW]: So ist es!)

Scheinbar haben Sie bei der Diskussion über den Generalplan geschlafen.

Punkt 1 Ihres Antrages ist nicht Bestandteil des Generalplans.

Punkt 2 Ihres Antrages im letzten Satz: Fragen Sie Frau Todsen-Reese nach ihrer Meinung!

(Beifall der Abgeordneten Dr. Christel Hap- pach-Kasan [FDP] und Lars Harms [SSW])

Sie hatte einen ähnlichen Antrag des SSW in diesem Haus vehement abgelehnt und Herrn Harms abgewatscht.

(Beifall der Abgeordneten Konrad Nabel [SPD], Dr. Christel Happach-Kasan [FDP] und Lars Harms [SSW])

Punkt 3: Stammpersonal ist auf den Inseln und Halligen ausreichend vorhanden.

Punkt 4: Das ist im Generalplan vorgesehen.