Der Verbotsantrag ist notwendig, weil sich die NPD im Lauf der letzten Jahre zunehmend zu einem Sammelbecken für Neonazis, Nationalrevolutionäre und Skinhaeds entwickelt hat. Als Wahlpartei stellt sie sicherlich keine Gefahr für unsere Verfassungsordnung dar. Der Wählerzuspruch ist in der Tat nur gering. Das ist aber nur eine Seite der Medaille.
Die andere Seite ist, dass sich die NPD zur Organisationshülse für die Mitglieder der zahlreich verbotenen Neonaziorganisationen entwickelt hat. Sie macht mit so genannten freien neonationalsozialistischen Kameradschaften unter dem Kampfbegriff „Nationaler Widerstand“ gemeinsame Sache. Sie ist politischer Verstärker und Resonanzboden für Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, rechtsextreme Straßenmilitanz -,
für neonationalistische Umsturzphantasien und schlimmstenfalls auch für terroristische Aktionen. Die Verbindungslinien der NPD zum historischen Nationalsozialismus treten immer deutlicher zutage.
Wenn sie in ihrem Strategiepapier von Sozialismus zur Volksgemeinschaft, von der Mobilisierung der Massen, von der Schlacht der Straße und von der legitimen Wut der nationalen Jugend spricht, ist das das Vokabular der NSDAP, das nur ein Ziel hat: die kompromisslose Bejahung der Gewalt in der politischen Aus
Die Landesregierung hält den Antrag unverändert für begründet. Ich verhehle natürlich nicht, dass die handwerklichen Fehler bei der Betreibung des Verfahrens schmerzen. Da gibt es überhaupt nichts zu beschönigen. Es ist einiges nicht so gelaufen, wie es in der Tat hätte laufen müssen. An der Substanz des Antrages, an der Beweiskraft der zusammengetragenen Fakten aber hat sich nichts geändert. Die an wenigen Stellen vorhandenen Verbindungslinien zu VLeuten des Verfassungsschutzes haben im Gesamtzusammenhang nur eine marginale Bedeutung.
- Selbstverständlich. Das wissen Sie selber ganz genau. Sie sind doch Kollege. Sie wissen doch, wie das läuft. Sie kennen die Anträge doch.
Von Beginn an war im Übrigen hinlänglich bekannt, dass qualifizierte Erkenntnisse über das Netzwerk der NPD-, Neonazi- und Skinhaedszene in wesentlichen Teilen auch durch die Informationen von VLeuten gewonnen wurden und gewonnen werden mussten wegen der Undurchsichtigkeit des rechtsextremen Netzwerks. Ich sage noch einmal: Alles, was man über V-Leute sagen kann und was hier auch bezüglich der Handhabung der V-Leute zu Recht bemäkelt worden ist, trifft für unser Land Gott sei Dank nicht zu. Aber ich sage auch, lieber Karl-Martin Hentschel - dem ich ungern widerspreche -: Verfassungsschutz ist kein Fremdkörper in einem demokratischen Rechtsstaat.
Es ist klare Aufgabe einer Demokratie, alles zu tun, um ihre Verfassung, die Grundlage des Staates, der Gesellschaftsordnung, in der wir alle leben, zu schützen.
Derartige Erkenntnisse zu gewinnen, ist ausdrücklich der gesetzliche, verfassungsrechtlich legitimierte Auftrag des Verfassungsschutzes. Die Landesregierung sieht sich in ihrer Haltung nicht zuletzt durch Altpräsident Roman Herzog bestärkt, der selbst Präsident des Bundesverfassungsgerichts war - wie Sie alle wissen und der nach einer dpa-Meldung, den „Lübecker Nachrichten“ vom 11. Februar 2002 meint: „Die Verbotsanträge müssen nicht zurückgezogen werden. Es reicht, wenn die Begründung überarbeitet wird.“ Roman Herzog versteht ein Stück davon - behaupte ich einmal.
- Ja, gut und Sie! - Im Übrigen kann man sich durchaus auch noch eine andere öffentliche Diskussion vorstellen, wenn im Verbotsverfahren nur auf offen zugängliche Materialien gesetzt würde und dann das Verfahren an der unzulänglichen Beweislage scheiterte. Sofort käme doch die Frage auf den Tisch, weshalb nicht auch die nachrichtlichdienstlich gewonnenen Erkenntnisse in das Verfahren eingeführt worden seien, wozu habe man sie denn sonst.
Die NPD hat die in der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geforderte aggressivkämpferische Haltung. Eine aktive aggressivkämpferische Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung liegt dann vor, wenn planvoll das Funktionieren dieser Ordnung beeinträchtigt und im weiteren Verlauf die Ordnung selbst beseitigt werden soll. Das planvolle politische Vorgehen gegen unsere Verfassungsordnung ist bei der NPD ernsthaft nicht infrage zu stellen.
Vereinzelt wird statt eines Parteiverbots gefordert, individuell die Verwirkung von Grundrechten feststellen zu lassen - so Herr Kubicki in den „Lübecker Nachrichten“ vom 12. Februar. Eine solche Zielrichtung wäre jedoch eine ganz andere. Man muss bedenken, dass das Bundesverfassungsgericht bereits zweimal ein Parteiverbot ausgesprochen hat, aber sämtliche Anträge auf Entziehung von Grundrechten bisher abgelehnt hat, zuletzt 1996 gegen zwei führende Neonazis.
Die Landesregierung - wie gesagt - hält den Verbotsantrag unverändert für politisch geboten. Auch darüber lässt sich - wie wir erfahren haben - trefflich streiten. Die ganz große Mehrheit der demokratischen Kräfte hat sich nach gründlicher Abwägung des Für und Wider dafür entschieden, Verbotsanträge einzubringen. Das kommt in den Anträgen von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung zum Ausdruck. Es ist aus meiner Sicht ein beeindruckendes Beispiel für den gemeinsamen Willen, die wehrhafte Demokratie des Grundgesetzes entschlossen zu verteidigen.
Wir befinden uns dabei in Übereinstimmung mit den hierzu formulierten Leitgedanken des Bundesverfassungsgerichts.
Danach ist das Einschreiten gegen eine Partei aufgrund von Artikel 21 Abs. 2 Grundgesetz seinem Wesen nach eine Präventivmaßnahme, Vorsorge für die Zukunft, die das Aufkommen von Parteien mit antidemokratischer Zielsetzung rechtzeitig verhindern soll.
Darüber hinaus stimmen wir mit maßgeblichen Repräsentanten unserer Gesellschaft überein. Ich zitiere
ausdrücklich Michel Friedman, den Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden, der in der „Welt“ vom 13. Februar 2002 wörtlich ausgeführt hat:
„Das Ziel, die NPD neben politischen auch mit juristischen Mitteln zu bekämpfen, ist richtig und überfällig. Der Antrag beim Verfassungsgericht ist absolut erforderlich.“
Wer dem Antrag der Fraktion der FDP zur Rücknahme des NPD-Verbotsantrages des Bundesrates in Drucksache 15/1571 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der überwiegenden Zahl der Abgeordneten der CDU gegen die Stimmen von FDP und SSW bei wenigen Stimmenthaltungen aus der CDU abgelehnt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 11. Mai 2001 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag die Landesregierung einstimmig aufgefordert, zur Wertermittlung der Provinzial-Versicherungen ein unabhängiges Wertgutachten einzuholen. Das ist gut so.
Die Kernfrage, um die es heute in der Sache geht, ist folgende: Zu welchem Zeitpunkt kann ein Wertgutachten eingeholt werden, um die Übererlöse festzustellen, die dem Land zukommen? Die Kernfrage, um die es der FDP offenbar geht, lautet: Wie dichten wir am besten eine neue Strophe zu dem immer gleichen Lied mit dem Refrain „Die Landesregierung verkauft das Eigentum des Landes unter Wert“?
Wie richtig festgestellt wurde, sind die ProvinzialVersicherungen im September 2001 in Aktiengesellschaften umgewandelt worden. Bei der Umwandlung in Aktiengesellschaften handelt es sich nicht um einen Aktienverkauf im Sinne von § 3 Abs. 3 des öffentlichrechtlichen Vertrages, bei dem ein Übererlös anfallen könnte.