Ein Verkauf im Sinne des Vertrages liegt vielmehr erst dann vor, wenn Aktien an Dritte veräußert wurden. Bis jetzt ist kein Verkauf erfolgt, bei dem Übererlöse hätten anfallen können. Kurz gesagt: kein Verkauf, keine Übererlöse, kein Wertgutachten. Dass es sich bei der Umwandlung der Provinzial in eine Aktiengesellschaft nicht um einen Verkauf handelt, wurde dem Wirtschaftsministerium durch ein Gutachten von Professor Kollhosser vom 29. Juni 2001 bestätigt. Ich glaube, dass diese Auffassung in diesem Haus auch nicht umstritten ist.
Das vom Landtag geforderte Gutachten kann aus diesem Grund zum jetzigen Zeitpunkt sinnvollerweise noch nicht angefordert werden. Es kann erst bei der möglichen Entstehung eines Übererlöses, das heißt bei Veräußerung der Aktien an Dritte eingeholt werden.
Eines ist jedoch völlig klar - ich wiederhole das, was ich am 11. Mai letzten Jahres gesagt habe -: Die Landesregierung hat zu keiner Zeit auf Einnahmen verzichtet, die dem Land zustehen. Sie wird dies auch in
Zukunft nicht tun. Deshalb wird die Landesregierung auch nicht auf die dem Land zustehenden anteiligen Übererlöse verzichten. Selbstverständlich wird die Landesregierung dem Beschluss des Landtages folgen und ein unabhängiges Wertgutachten einholen, sobald die in Rede stehenden Aktien veräußert werden oder sobald dies in Aussicht steht. Es ist eine Mär, die Landesregierung ließe sich in Sachen Provinzial übervorteilen. Daraus wird auch durch Wiederholungen keine Tatsache.
Ich danke dem Herrn Minister für den Bericht. Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst Herrn Abgeordneten Kubicki das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 1995 hat das Land die Provinzial-Versicherungen an den Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein für 245 Millionen DM verkauft. Im Frühjahr 2001 wurde bekannt, dass die Provinzial in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden sollte. Im Mai 2001 beauftragte der Landtag die Landesregierung, ein unabhängiges Wertgutachten für die Provinzial einzuholen, um festzustellen, wie viel Geld dem Land nach Umwandlung und Verkauf der Aktien zustehen würde. Im September 2001 wurde die Provinzial in drei AGs umgewandelt.
Jetzt möchten wir von der Regierung wissen: Wie viel Geld ist die Provinzial wert und wie viel davon stünde dem Land zu? Das ist nicht ganz uninteressant; denn beim Wert der Provinzial geht es wahrscheinlich um einen Milliarden-Betrag - in Euro, versteht sich.
dass der Verkauf ein Geschäft zulasten des Landes sei. Wie unter Frau Simonis üblich, wurde Landesvermögen weit unter Preis verschleudert.
Bereits 1994 lag der einzig sinnvolle Vorschlag auf dem Tisch: Umwandlung der Provinzial in eine Aktiengesellschaft und anschließender Verkauf der Aktien zugunsten der Landeskasse. Der Vorschlag kam selbstverständlich nicht nur vom Rechnungshof, sondern auch von der FDP.
Aber die damalige Regierung und die sie tragenden Fraktionen wischten diesen Vorschlag vom Tisch. Sie ließen sich - das ist unsere Auffassung - lieber über den Tisch ziehen. Warum? - Weil eine Umwandlung der Provinzial in eine Aktiengesellschaft sowieso niemals infrage käme - so war damals die Antwort -; schließlich war es doch eine öffentlich-rechtliche Versicherung. Dass diese einmal privatisiert werden würde, das konnte nicht sein, weil es nicht sein durfte.
Dann zerschlug die Wirklichkeit unbarmherzig die rosaroten Fantasien der Staatsgläubigkeit. Im Jahre 2001 kündigte der Sparkassen- und Giroverband an, die Provinzial in eine AG umwandeln zu wollen. In dem Vertrag, der dem Geschäft zugrunde liegt, war festgeschrieben worden, dass bei einer Umwandlung der Provinzial in eine AG die Erlöse aus dem Verkauf der Aktien ganz oder teilweise dem Land zustehen.
Herr Minister, nach viel Hin und Her stellte sich dann im Ausschuss heraus, dass „ganz oder teilweise“ bedeutet, dass dem Land die Übererlöse aus einem Verkauf zustehen, also der Aktienwert der Provinzial abzüglich erstens der bereits an das Land gezahlten 245 Millionen DM und zweitens des Anteils der Wertsteigerungen seit 1995, die nicht dem Land zugerechnet werden können.
Die spannende Frage war - deshalb haben wir Sie beauftragt; vielleicht sollten Sie die Protokolle des Ausschusses noch einmal nachlesen -: Was ist eigentlich die Wertsteigerung, die dem Land nicht mehr zugerechnet werden kann? Je weiter wir uns von der Umwandlung fortbewegen, desto schwieriger wird es werden, in einem Wertgutachten festzustellen, wie hoch der Anteil des Landes, der Wert der Aktiengesellschaft, eigentlich gewesen ist.
- Herr Minister, hören Sie auf, mir das zu erzählen! Der Grund für die Beauftragung war ausdrücklich, dass wir gesagt haben: Wir wollen nicht 20 Jahre warten, weil wir es dann nicht mehr feststellen können. Wir wollen jetzt ein Gutachten über den Wert der Provinzial, damit wir uns künftig nicht mehr vorhalten lassen müssen, der Mehrerlös sei aufgrund der Aktivitäten anderer zustande gekommen.
Diesen Auftrag haben Sie nachweislich nicht erfüllt, wahrscheinlich, weil Sie ihn nicht erfüllen wollen. Dafür brauchen wir eine Begründung. Wir wollen wissen, wie viel Geld die Provinzial wert ist und wie viel Geld dem Land zustünde. Um das herauszufinden, hat der Landtag die Landesregierung am 11. Mai 2001 unter anderem aufgefordert, ein unabhängiges Wertgutachten einzuholen, das genau diese Frage beant
„Ich sehe da kein Problem. Das, was man macht, ist einfach der Stand der Technik. Man erstellt ein Wertgutachten, schaut, was damals war, zieht ab, was hinzugekommen ist, und kommt zu einem vernünftigen Wert... Die Landesregierung wird selbstverständlich, wie in Nummer 3 des Antrages gefordert, auf ein unabhängiges Gutachten zum Wert des Rede stehenden Aktienpaketes der ProvinzialVersicherungen bestehen.“
Sie hätten in der damaligen Debatte doch sagen können, dass das in 20 oder 30 Jahren - wann immer das passiert - der Fall sein soll. Sie wissen doch genau, was der Sparkassen- und Giroverband mit dem Aktienpaket der Provinzial machen wird. Sie müssen uns erklären, was beispielsweise bei Fusionierungen mit dem Wert des Aktienpaketes passiert, wenn es zur Sicherung der Einlagen des künftigen Fonds des Sparkassen- und Giroverbandes dienen soll. Wir wollen von Ihnen wissen, was die Provinzial als Aktiengesellschaft heute wert ist.
Wenn Sie sagen, es sei kein Problem, das festzustellen, dann machen Sie das. Wenn Sie sagen, dass Sie den Beschluss vom 11. Mai 2001 so nicht verstanden haben, dann müssen wir einen neuen Antrag einbringen, in dem wir zum Ausdruck bringen, dass wir wissen wollen, was die Aktiengesellschaft Provinzial mit Stand von heute wert ist, damit wir in 20 Jahren nicht erneut - durch wen auch immer - über den Tisch gezogen werden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn die Landesregierung diese Frage nicht beantworten können sollte, dann muss sie uns allerdings die Frage beantworten: Warum hat die Landesregierung diesen doch angeblich so einfachen Auftrag des Parlaments bisher nicht erfüllt? Sie sagen, es besteht keine Notwendigkeit, weil noch kein Mehrerlös abgeführt werden soll. Herr Minister, leuchtet Ihnen nicht ein, dass Sie einem künftigen Vertragspartner erklären müssen, warum Sie darauf bestehen, einen bestimmten Mehrerlös zu bekommen, oder wollen Sie sich wie in der Vergangenheit damit abfinden lassen, dass Ihnen der Sparkassen- und Giroverband sagt, das bekommen Sie noch als Brosamen? Wenn Sie das feststellen wollen, dann müssen Sie heute den Wert der Provinzial AG feststellen und nichts anderes. Das werden wir im Zweifel auch durchsetzen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Kubicki, es gibt keinen Anlass, sich zu erregen. Denken Sie an Ihren Adrenalinspiegel; das ist eh ungesund. Im Übrigen bitte ich, sich doch zu erinnern, worum es wirklich geht und was wir im Mai des letzten Jahres beschlossen haben.
Sie haben hier ja eine vorbereitete Rede gehalten und deswegen ist Ihnen vielleicht das entgangen, was der Wirtschaftsminister konkret festgestellt hat. Er hat festgestellt, die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft ist erfolgt.
Als wir darüber diskutiert und den Antrag gemeinsam beschlossen haben, Kollege Kubicki, gingen wird davon aus - auch nach den Mitteilungen des Sparkassen- und Giroverbandes -, dass der Anteilsverkauf - es wurde ja sogar der Partner genannt, die HASPA unmittelbar bevorstünde. Deswegen - so denke ich - ist der Wirtschaftsminister gut beraten, für sich und uns festzustellen: Es ist noch nicht verkauft worden.
Aber ich lasse doch keine Wertermittlung meines Autos vornehmen, wenn es noch gar keinen konkreten Hinweis auf einen möglichen Verkauf gibt.
(Brita Schmitz-Hübsch [CDU]: Der Ver- gleich passt nicht! - Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])
Nein, richtig ist, Kollege Kubicki, wir haben in unserem Beschluss am 11. Mai keinen Zeitpunkt genannt, zu dem eine Wertermittlung stattfinden soll. Wir haben vielmehr gesagt, wenn verkauft wird, dann soll ein
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das hätten wir gar nicht zu beschließen brauchen! So ein Quatsch! Bei einer Veräußerung muss ein Gutachten erstellt werden!)
- Aber das ist doch die Voraussetzung um feststellen, was ich hier jetzt sagen will, was der zweite Teil des Beschlusses gewesen ist. Wir haben beschlossen, dass ein etwaiger Übererlös in Gänze, soweit nicht Alteigentümer betroffen sind, an das Land fließen soll. Wir warten den weiteren Prozess mit ruhiger Hand ab.
Wenn eine Anteilsveräußerung zu erwarten ist, dann gehen wir davon aus, dass dieses unabhängige Wertgutachten in Auftrag gegeben wird. Nicht vorher und nicht später. Dann gehen wir weiterhin davon aus, dass ein etwaiger Übererlös an das Land fließen wird.