In diesem Zusammenhang hat der Landesrechnungshof vorgeschlagen, die Aufgaben der Ämter für ländliche Räume, der Staatlichen Umweltämter sowie des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitssicherheit in einer Behörde zu bündeln und drei Ämter für Umwelt, Landwirtschaft und Gewerbe einzurichten.
Bevor das Behördenstrukturreformgesetz in Kraft trat, hatten wir mit den Ämtern für Land- und Wasserwirtschaft integrierte Fachbehörden, die aufgrund ihrer Aufgabenbereiche - Umweltschutz, Landwirtschaft und Häfen - drei Ministerien unterstellt waren. Wir wissen, dass die Kompetenzverteilung innerhalb dieser Ämter seinerzeit häufiger zu Schwierigkeiten geführt hat. Daher sollte, wenn über eine derartige Zusammenlegung - Stichwort: multifunktionale Dienstleistungszentren - nachgedacht wird, dann auch die Weisungsbefugnis genau definiert werden. Dies fehlt bis heute in allen Vorschlägen, die wir bekommen haben.
Meine Damen und Herren, wenn Sie noch über einen Rest von Aufmerksamkeit verfügen, sollten Sie sie dem Redner gönnen.
Dies sind jedoch nicht die einzigen Gedanken zur Verschlankung der Verwaltung, die derzeit im politischen Raum stehen, wenn es um die Staatlichen Umweltämter geht. So hat die Forderung der FDP, die Staatlichen Umweltämter bis Ende 2004 aufzulösen, für erhebliche Unruhe bei den betroffenen Beschäftigten gesorgt.
Aus einem Schreiben des Hauptpersonalrates beim Umweltministerium geht hervor, dass die bisherige Verwaltungspraxis gezeigt hat, dass die damalige Neugründung richtig und effizient war und ist, auch wenn dies seinerzeit erhebliche Konsequenzen für die Mitarbeiter der neuformierten Behörden mit sich brachte.
Uns ist klar, dass sowohl die Leiter der Landesbehörden als auch die Mitarbeiter Planungssicherheit brauchen. Deshalb muss das Reformkonzept für mehrere Jahre festgelegt werden, damit das Personal auch wieder motiviert ist. Durch Äußerungen wie „Auflösung“ wird das Vertrauen in notwendige Modernisierungsmaßnahmen unzulässig strapaziert. Das kann nicht gewollt sein, das kann vor allen Dingen nicht vier Jahre nach der letzten Umstrukturierung gewollt sein.
Darüber hinaus halte ich die Forderung der FDP, die überörtlichen Aufgaben der Staatlichen Umweltämter auf das Landesamt für Natur und Umwelt und die übrigen Aufgaben auf die kommunale Ebene zu übertragen, für sachlich falsch. Die Staatlichen Umweltämter haben ihre Berechtigung vor Ort, da sie unter
anderem Vollzugsbehörde für wasserwirtschaftliche Aufgaben und Aufgaben im Bereich des Immissionsschutzes und der Abfallwirtschaft sind und auch näher am Geschehen sind, als es das LANU je sein könnte.
Eine Übertragung des Vollzuges auf die Kreise birgt erhebliche Tücken. Am Beispiel der geplanten Müllverbrennungsanlage in Nordfriesland lässt sich der Auftrag des Staatlichen Umweltamtes sehr gut verdeutlichen. Der Kreis Nordfriesland schreibt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Entsorgung aus. Daher darf meines Erachtens nicht der Kreis das Verfahren für die notwendige immissionsrechtliche Genehmigung mit vorgeschalteter Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen, da sich der Auftraggeber bei einer solch heiklen und umstrittenen Frage dann nämlich selbst kontrollieren würde.
Ebenso sollte der übergeordnete und kreisübergreifende Naturschutz, so zum Beispiel die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen von Natura 2000 oder des Biotopverbundes, nicht von den Kreisen durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um Landes- und EU-bedeutsame Projekte, die in den Aufgabenbereich einer Landesbehörde vor Ort gehören. Dies entspricht § 26 Abs. 2 Landesverwaltungsgesetz, nach dem die untere Landesbehörde dann für sachlich zuständig erklärt werden soll, wenn einer Übertragung der Aufgaben auf Gemeinden, Kreise oder Ämter wichtige Gründe entgegen stehen. Dies ist beispielsweise bei den eben genannten Problemfeldern der Fall.
Das bedeutet jedoch nicht, dass sich der SSW der Frage der Neuorganisation der Staatlichen Umweltämter verschließt. Es mag wohl sein, dass es Bereiche innerhalb der Staatlichen Umweltämter gibt, die eine Reorganisation und eine damit verbundene Übertragung von Aufgaben auf das LANU und auf die Kreisebene rechtfertigen. Das hat auch die Landesregierung erkannt. Daher ist sie von ihrem ursprünglichen Vorhaben, die Aufgabenwahrnehmung bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie auf die Staatlichen Umweltämter zu verlagern, abgewichen. Stattdessen soll das Umweltministerium mit der Koordination und
Derzeit prüft das Umweltministerium anhand einer Wirtschaftlichkeitsberechnung, welche Ebene - Wasser- und Bodenverbände oder Kreise und kreisfreie Städte - für die operativen Aufgaben zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie federführend eingesetzt werden soll. Mit der Schaffung der EU-Wasserrahmenrichtlinie hat die EU im Dezember 2000 eine einheitliche Grundlage für eine zukunftsfähige und nachhaltige Wasserwirtschaft geschaffen. Es ist vorgesehen, in den nächsten 14 Jahren alle europäischen Gewässer - vom Grundwasser bis zu den Küstengewässern - in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen. Dafür sind sie naturnah zu gestalten, gefährliche Stoffe sind fern zu halten. Mit dem bestehenden Fließgewässerprogramm, dem Seenschutzprogramm und den wasserrechtlichen Vorschriften ist Schleswig-Holstein für diese europäische Herausforderung gut gewappnet.
Was die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie angeht, wissen wir, dass die Wasser- und Bodenverbände bereits Anfang Januar dieses Jahres ein Positionspapier verabschiedet haben, das sich grundsätzlich mit der Aufgabenübertragung an den schleswigholsteinischen Landesverband auseinander setzt. Die Mitgliedsverbände sind derzeit dabei, die verbandsrechtlichen Voraussetzungen von Zusammenschlüssen auf Bearbeitungsgebietsebene vorzubereiten. Damit diese letztendlich auch konkret eingerichtet werden können, ist es jedoch erforderlich, vonseiten der Landesregierung die Rahmenbedingungen festzulegen. Erst danach sind die Wasser- und Bodenverbände in der Lage, landesweit konkrete verbandliche Strukturen zur Übernahme von Aufgaben zu schaffen und rechtlich abzusichern. Das bedeutet, dass die Landesregierung hier noch ihre Hausaufgaben machen muss, wenn sie ihr Angebot ernst meint und die Wasser- und Bodenverbände als ihre potenziellen Partner für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Betracht zieht.
Meine persönliche Meinung dazu: Aufgrund der Gebietsstruktur hat es auch mehr Sinn, die Wasser- und Bodenverbände zu beauftragen, als dies den Kreisen zu übertragen.
Wie wir wissen, wird die Umsetzung der EUWasserrahmenrichtlinie das Land Schleswig-Holstein noch einige Jahre beschäftigen. Ich freue mich schon heute auf die nächste Debatte zu diesem Thema und erwarte, dass bis dahin auch die Frage - denn das ist letztlich die Kernfrage - geklärt ist, wer für die Um
setzung zuständig sein wird. Die Kernfrage in diesem Umweltbereich ist nicht unbedingt die übergeordnete Frage der Zweistufigkeit der Verwaltung; hier geht es - wie die Kollegin Heinold eben deutlich machte nicht nur um die Wirtschaftlichkeit, sondern auch um sachliche Fragen. Das sind die Kernfragen, die wir zunächst zu lösen haben. Danach passen wir es den wirtschaftlichen Gegebenheiten an.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass auch die Landtagsfraktion der SPD sich für eine Wiederaufnahme und Fortführung der Funktionalreform ausspricht und sich aktiv daran beteiligen will, hat nicht zuletzt unser Fraktionsvorsitzender Lothar Hay in seiner Rede zum Haushalt 2002 hier überdeutlich ausgeführt.
Wir haben die Landesregierung aufgefordert, ihren Beschluss zu überdenken, die Fortführung der Funktionalreform erst zu Beginn der nächsten Wahlperiode weiter zu verfolgen.
Im Bericht über die Zweistufigkeit der Landesverwaltung und aus der heutigen Debatte wird deutlich, dass die Landesregierung diese Anregung aufgenommen hat. Herzlichen Dank dafür, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank.
In den letzten Wochen und Monaten ging unser Bemühen dahin - das ist nicht kabarettreif, sondern war sehr anstrengend -, dass diese Absichten auch bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie beachtet und Strukturen gewählt werden, die bei dem weiteren Verfahren im Rahmen der Funktionalreform hilfreich und nicht blockierend wirken. Das ist so weit gelungen. Dafür danken wir der Landesregierung und in erster Linie dem Umweltminister.
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert von den Mitgliedstaaten eine koordinierte Bearbeitung in Flussgebietseinheiten, die durch die Einzugsgebiete der Fließgewässer von der Quelle bis zur Mün
dung definiert sind. Für diese Gebiete werden unter anderem Umweltziele festgelegt. Eine breit angelegte Analyse des Istzustands einschließlich der in diesen Bereichen liegenden Schutzgebiete ist durchzuführen. Auf dieser Grundlage sind Überwachungs- und Maßnahmeprogramme aufzustellen, bei deren Durchführung die Öffentlichkeit zu beteiligen ist und bei denen es eine Berichtspflicht gegenüber der EU gibt.
In den letzten Wochen vor der Kabinettsentscheidung ging es vor allem darum, auf welchen behördlichen Ebenen die einzelnen Aufgaben umzusetzen sind, in erster Linie um die Rolle der Staatlichen Umweltämter und der Aufgabenübernahme durch die Kreise und die Wasser- und Bodenverbände.
Das Kabinett hat in seiner Entscheidung vom 18. Dezember 2001 über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie deutlich gemacht, dass die Staatlichen Umweltämter die ihnen zunächst zugedachte tragende Rolle nicht bekommen sollen und der gesamte operative Bereich der Umsetzung auf der Ebene der Wasser- und Bodenverbände beziehungsweise der Kreise erfolgen soll. Damit steht die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in unserem Land nicht weiteren Bemühungen der Funktionalreform im Weg. Das ist gut so.
Aber das ist dann auch alles, was die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zum heutigen Zeitpunkt mit der Fortführung der Funktionalreform überhaupt zu tun hat.
Es gibt überhaupt keine Veranlassung, in unnötige Hektik zu verfallen und bei den jetzt notwendigen Entscheidungen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie eventuelle Entscheidungen im Rahmen der Funktionalreform vorzuziehen oder durch politische Erklärungen aus ihren Anträgen bestimmte Behörden zum Beispiel die Staatlichen Umweltämter - aus der Diskussion um die Funktionalreform von vornherein herauszulösen.
Wir wollen, dass die Funktionalreform gründlich und ordentlich durchdacht und mit den Partnern auf der kommunalen Ebene besprochen wird. Das alles braucht seine Zeit.
(Beifall der Abgeordneten Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Wolfgang Kubicki [FDP]: Eingeschlafene Füße!)