(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Martin Kayenburg [CDU]: Wenn Sie so einen Blödsinn erzählen!)
Was ist passiert? - Es hat von 1998 bis 2000 sehr wohl Erfolge gegeben, das Haushaltsdefizit auf allen Ebenen zu reduzieren.
Es waren vor allem die Gemeinden und die Länder, die das Haushaltsdefizit zurückgeführt haben. Es ist überhaupt nicht zu leugnen, dass wir im Jahr 2001 einen Rückschlag haben.
Das sind natürlich die Auswirkungen der Konjunktur, der Steuerreform, sodass wir 2001 das Problem haben, dass wir in die Nähe eines blauen Briefes gekommen sind.
Sie basiert auf vorläufigen Haushaltsabschlüssen, sie differenziert nicht Nettoneuverschuldung, volkswirtschaftliche Gesamtrechnung. Das hat das Statistische Amt noch gar nicht gemacht. Ich will noch einmal daran erinnern: Der Bund ist deshalb besser, weil er seine UMTS-Einnahmen hat, während wir mit den Folgen der Steuerreform zu kämpfen haben.
Es ist nicht zu leugnen, dass die Westländer insgesamt im letzten Jahr eine Ausgabensteigerung von 3,1 % hatten. Das muss man differenziert sehen.
Herr Kayenburg - auch wenn Sie es nicht gern hören -, ich will überhaupt nicht leugnen, dass unser Problem die hohe Pro-Kopf-Verschuldung ist. Im schwierigen Jahr 2001 mit der Steuerreform ist Schleswig-Holstein - Sie haben die Veröffentlichung gesehen - jedenfalls nach dem vorläufigen Haushaltsabschluss relativ gut weggekommen.
(Uwe Eichelberg [CDU]: Sie haben die Ver- schuldungsgrenze jedes Mal voll ausge- schöpft! Sie hätten mehr Schulden gar nicht machen dürfen!)
Meine Damen und Herren, der Stabilitätspakt ist eine Sache aller Ebenen, Sozialversicherung, Länder und Gemeinden.
Wenn man sich die mittelfristige Finanzplanung ansieht, dann weiß auch ich, dass der Bund eine Senkung der Nettoneuverschuldung auf Null 2006 geplant hat. Ich kenne kein Land, das erklärt, dass man das vor 2006 mit unterschiedlichen Jahreszahlen machen kann. Es bedarf zusätzlicher Anstrengungen, um Maastricht einzuhalten.
Ich komme auf die Finanzministerkonferenz vom 14.02. zurück. Es ist richtig, dass die Finanzminister deutlich gemacht haben, dass die Möglichkeiten, Einnahmen und Ausgaben zu beeinflussen, für Bund, Länder und Gemeinden in unterschiedlichem Umfang gegeben sind. Auch innerhalb der jeweiligen Ebenen bestehen erhebliche Unterschiede. Die Möglichkeit, in bestimmten Zeiträumen zu ausgeglichenen öffentlichen Haushalten zu kommen, sind daher verschieden. Bei Änderungen mit dem Ziel, durch ein abgestimmtes Vorgehen aller Ebenen zu ausgeglichenen Haushalten zu kommen, müssen diese Unterschiede berücksichtigt werden.
Dann noch einmal die Bestätigung Haushaltsgrundsätzegesetz und mit ein Vorschlag Schleswig-Holsteins, dass sich unverzüglich, möglichst noch vor Ostern, der Finanzplanungsrat, in dem alle Ebenen versammelt sind, zusammensetzt und wir natürlich insbesondere vom Bund erste Vorschläge erwarten, wie er sich das vorstellt; denn er ist ja diese Verpflichtung eingegangen.
Der Finanzplanungsrat wird vor der Osterpause tagen. Ich erwarte zwei Ergebnisse von der ersten Finanzplanungsratssitzung; wir werden eine weitere Sitzung nach der Mai-Steuerschätzung haben. Erstens sollten alle Länder darüber nachdenken, ob der Passus des Haushaltsgrundsätzegesetzes und der Mechanismus, der dort beschrieben ist, nicht erst im Jahr 2005, sondern vorher gelten soll.
Zweitens vermute ich, dass der Finanzplanungsrat unter diesen Bedingungen die Empfehlung „Ausgaben nicht über 2 %“ reduzieren wird; ich weiß nicht, ob auf 1,5 oder 1 %. Das ist jetzt ein wichtiges Signal, weil alle Länder vor den Haushaltsberatungen stehen.
Wir stehen am Beginn der Haushaltsberatungen. Ich möchte ein paar Punkte dazu sagen, was jetzt erforderlich ist. Die Rufe, auch von Herrn Stoiber, nach Konjunkturprogrammen und Steuersenkungen - auch hier im Hause zu hören - sind unter diesen Gesichtspunkten ruhiger geworden. Das ist richtig. Die großen Zeiten für Wahlversprechungen wird es auch nicht
geben. Alle Ebenen müssen sich zusammensetzen, um für alle Ebenen herauszufinden, wie wir dort hinkommen, dass wir möglichst frühzeitig close to balance schaffen.
Die Steuerreform und die Rentenreform sind zwei wichtige Reformvorhaben, die den Reformstau aufgelöst haben.
Was die Sozialversicherungssysteme angeht, stehen sowohl Gesundheits- als auch Arbeitsverwaltung und Arbeitslosenversicherung - darauf hat die Ministerpräsidentin wiederholt hingewiesen - auf der Tagesordnung. Trotz Wahlkampf muss man sich auch über Subventionsabbau unterhalten. Wir müssen dabei ehrlicherweise sagen: Wer den Abbau der Steinkohlesubventionen fordert wie die FDP, muss auch wissen, dass die Werftenhilfen auf der Tagesordnung stehen.
(Beifall der Abgeordneten Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Uwe Ei- chelberg [CDU]: Und die Windenergie!)
Bei solchen Reformen darf es nicht dazu kommen dieser Versuchung unterlagen alle Bundesregierungen -, eine Lastenverschiebung nach unten vorzunehmen.
Wir haben die Verantwortung für die Kommunen und der Bund darf Kosten nicht auf die Länder abwälzen. Die Kommission zur Gemeindefinanzreform wird im März zusammentreten. Sie wird in diesem Jahr sicherlich keine Ergebnisse mehr zeitigen. Sie ist wichtig, aber sie ist nicht ausreichend. Wichtig ist, was auch im Landtag diskutiert worden ist: Wir brauchen eine gesamte Finanzreform, eine sachgerechte Aufteilung der Aufgaben und Finanzzuweisungen zwischen allen Ebenen.
Das ist mit erforderlich, damit es hier nicht zu unterschiedlichen Schuldzuweisungen kommt. Das alles machen wir uns nichts vor - wird nicht sonderlich stark für den Haushalt 2003 greifen. Deshalb meine ich jedenfalls, was den Haushalt 2002 angeht, sind wir im Soll weit unter der 2-%-Grenze, bei 0,6. Wir werden
Es gibt, auch wenn ich skeptisch bin, einige Signale, die andeuten, dass wir in diesem Jahr vielleicht doch 1 % Wirtschaftswachstum - das ist wenig - erreichen können. Die EU geht davon aus, dass im Jahr 2003 2,8 % möglich sind. Das sind Hoffnungsschimmer, aber man weiß immer noch nicht, ob das Wirtschaftswachstum auch mehr Steuereinnahmen bedeutet. Das ist die große Frage. Ich meine, für die Konjunktur wäre in dieser Lage ein zusätzliches Zinssignal der EZB richtig. Auf diesem Gebiet sind die amerikanischen Notenbanker mutiger als die Europäer.
Wir werden sehr sorgfältig die Folgen der Steuerreform beobachten: Ist das, was mit der Körperschaftsteuer passiert ist, einmalig oder wiederholt es sich? Müssen wir gegebenenfalls Steuergestaltungsmöglichkeiten jedenfalls für die Großindustrie einschränken? Und - es wird gerade ein Vorschlag der Wirtschaft vorgelegt - können wir zu einer Vereinfachung im Umsatzsteuerrecht kommen und für bestimmte Ebenen den Vorsteuerabzug ganz abschaffen? Damit sind automatisch auch die Steuerhinterziehungsmöglichkeiten geringer. Das sind Punkte, auf die wir auf der Einnahmenseite achten müssen.
Gleichwohl führt überhaupt nichts daran vorbei, dass wir in den folgenden Jahren, Wahlkampf hin oder her, auf allen Ebenen einen harten Konsolidierungskurs werden fahren müssen. Ich sage unumwunden, was gestern auch viele Finanzministerkollegen gesagt haben: Ohne durchgreifende Reformen - Gesundheitswesen, Arbeitslosen- und Sozialversicherung oder andere Sparmöglichkeiten, die nur auf Bundesebene angepackt werden können - sind die Länder weitgehend am Ende der Fahnenstange. Der Bund hat seine Mehrkosten für innere Sicherheit durch Steuererhöhungen finanziert. Wir mussten unser Sicherheitspaket zusätzlich aus unserem Haushalt finanzieren und wir haben die großen Ausgabenblöcke Sicherheit, Bildung und so weiter.
Ohne das Greifen solcher nur bundesweit möglicher Strukturveränderungen ist ein ausgeglichener Haushalt oder ein Haushalt ohne Nettokreditaufnahme in Schleswig-Holstein 2004 nicht machbar. Ich halte dies selbst 2008, wenn wir nicht ein deutlich besseres Wirtschaftswachstum haben, für ein ehrgeiziges Ziel. Aber dem haben wir uns verschrieben und daran werden wir festhalten.
Ich möchte nur geschäftsleitend für das Präsidium zum Ablauf der Aktuellen Stunde, weil ich den einen oder anderen Hinweis bekommen habe, kurz die Kommentierung zu § 32 wiedergeben. § 32 Abs. 8 bestimmt, dass die Redezeit jedes Abgeordneten bis zu fünf Minuten beträgt. Überschreitet der Redner diese Redezeit, muss ihm der Präsident nach einmaliger Mahnung das Wort entziehen. Die Mitglieder der Landesregierung sind der 5-Minuten-Regelung nicht unterworfen, da Artikel 21 Abs. 2 der Landesverfassung eine Beschränkung der Redezeit von Regierungsmitgliedern ausschließt. Die Landesregierung hat sich aber grundsätzlich bereit erklärt, sich im Interesse der Durchführung der Aktuellen Stunde zu bemühen, sich bei der Abgabe von Erklärungen und Diskussionsbeiträgen ebenfalls an die Redezeit von fünf Minuten zu halten:
Sitzung des Landtages am 22. April 1968, Plenarprotokoll Seite 883. Juristen wissen, „grundsätzlich“ heißt „Ausnahmen“. Aber es ist die Regel. Insofern war dieser 15-Minuten-Beitrag eine Ausnahme, so möchte ich einmal vermuten. Es war ja ein Bericht. Aber wir sind in der Aktuellen Stunde. Deswegen muss ich sagen: Abgeordneten steht jetzt nicht, wie es nach der normalen Geschäftsordnung wäre, eine längere Redezeit zu. Es bleibt bei den fünf Minuten für die Beiträge der Abgeordneten, die reden wollen. Nur damit wir das wissen und sich die Redner bitte auch darauf einstellen.
Die erste Wortmeldung liegt von der antragstellenden Fraktion vor. Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg das Wort.