Sie haben jede Frage sehr schnell und sehr gut beantwortet. Das hat die Landesregierung bisher sehr gut gemacht und wird es auch weiterhin sehr gut machen.
Frau Todsen-Reese, die Landesregierung hat sich absolut nicht ausgeklinkt. Im Gegenteil, die Dithmarscher und die Nordfriesen haben gesagt: Wir wollen bitte weiter mit rein und darum machen wir das auch.
- Ich spreche auch für die Nordfriesen, weil wir die nämlich immer einholen müssen. Die wissen immer gar nicht, was wir machen.
Das sind die Fakten. Kommen Sie doch einmal mit! Ich lade Sie ein. Bringen Sie Gummistiefel mit! Dann können wir durchs Vorland laufen.
Ich zeige Ihnen alles und Sie wissen dann, worüber wir reden. Danach können wir hier neu diskutieren.
Die drei Wattenmeerstaaten Deutschland, Dänemark und die Niederlande arbeiten seit 1982 zum Schutze des von Esbjerg bis Den Helder reichenden Ökosystems Wattenmeer zusammen. Die Erarbeitung eines gemeinsamen Managementplans für das Wattenmeer geht auf die Ministererklärung der 6. Trilateralen Regierungskonferenz 1991 in Esbjerg zurück.
- Herr Schlie, Ihr Ruf eilt Ihnen voraus. Ich weiß, was mit Ihnen los ist. Darauf reagiert man doch gar nicht mehr.
1994 wurde anlässlich der 7. Trilateralen Regierungskonferenz in Leeuwarden das Gebiet der trilateralen Wattenmeerzusammenarbeit erstmalig definiert. Unter deutschem Vorsitz fand am 21. und 22. Oktober 1997 im Rahmen dieser Zusammenarbeit in Stade die 8. Trilaterale Regierungskonferenz statt. Herr Feddersen, das müssten Sie eigentlich begriffen haben. Da haben wir als regionale Träger zum Beispiel die Husumer Erklärung abgegeben. Kennen Sie die überhaupt? Vielleicht wissen Sie überhaupt nicht, wo Husum liegt?
(Zuruf des Abgeordneten Klaus Schlie [CDU] - Unruhe - Klaus Schlie [CDU]: Wir sind hier nicht beim SPD-Stammtisch! - Glocke des Präsidenten)
Bei den Beiträgen, die bisher vonseiten der CDU gekommen sind, muss man leider aufgeregt sein, weil es gar nicht anders geht.
Die wichtigsten Ergebnisse der 8. Trilateralen Regierungskonferenz zum Schutz des Wattenmeeres sind die Verabschiedung einer Ministererklärung - die sogenannte Erklärung von Stade -, die Verabschiedung des Trilateralen Wattenmeerplans und die Ent
Einige der wichtigsten Elemente der Erklärung von Stade sind: Die Anerkennung der herausragenden ökologischen Bedeutung des Wattenmeergebiets und der gemeinsamen Verantwortung für dieses Gebiet sowie die an die zuständigen Behörden, Verbände und Regierungen gerichtete Aufforderung, den kooperativen Dialog - den wir immer noch führen - mit allen Betroffenen und Interessengruppen fortzusetzen oder zu verstärken, um deren Beteiligung an der Umsetzung der ökologischen Ziele sicherzustellen und die öffentliche Akzeptanz des Plans zu fördern. Darüber reden wir. Das Nationalparkkuratorium ist kein elitärer Haufen, sondern da sitzen Bürgermeister und Vertreter aus Kommunen mit uns zusammen und dort diskutieren wir darüber. Danach wird es weiter in die Kommunen getragen.
Die Klarstellung, dass die Beteiligung der Bevölkerung auch dadurch gesichert werden muss, dass die Information in den jeweiligen Landessprachen erfolgt, ist ein weiteres Element der Erklärung. Sie haben kürzlich den Qualitätsmerkmalbericht auf Englisch ausgehändigt bekommen. Hier fehlt eine Übersetzung, damit wir das auch begreifen. Das ist das Einzige, was ich kritisch anmerke.
Der Wattenmeerplan ist völkerrechtlich nicht verbindlich. Er verkörpert jedoch klare politische Zielvorstellungen, über die Einvernehmen herrscht, und zwar überall. Seine Umsetzung darf nicht mit den einschlägigen und insoweit vorrangigen Rechtsvorschriften der Seeschifffahrt, der Unterhaltung von Schifffahrtsrouten, des Betriebs der Häfen, des Katastrophenschutzes, der Seenotrettungsdienste und anderer Aspekte der inneren und äußeren Sicherheit kollidieren. Jegliche Nutzungsinteressen - nun hören Sie zu, Herr Feddersen, das ist wichtig für Sie - sind mit dem Schutzzweck im Allgemeinen - das ist jetzt auch im Nationalparkgesetz verankert - und im Einzelfall gerecht abzuwägen. Unzumutbare Beeinträchtigungen der Interessen und der herkömmlichen Nutzungen der Küstenbewohner sind zu vermeiden. Dafür haben wir uns stark eingesetzt.
- Aber ja, genau das! Da haben wir nämlich die Nordfriesen einmal einholen müssen; da sind die Dithmarscher vorangegangen, und dann haben wir euch zu fassen gekriegt. So sieht das nämlich aus.
Der Plan führt die konkreten Ziele der gemeinsamen deutsch-dänisch-niederländischen Bemühungen zum Schutz des Ökosystems Wattenmeer getrennt für die verschiedenen Teilbereiche des Wattenmeers - nun reden wir auch über die Projekte: Salzwiesen, Dünen, Ästuare, Tidebereich, Offshore-Zone, ländliche Gebiete sowie Vögel und Meeressäuger - einzeln auf. Der Wattenmeerplan enthält ferner die für die Erreichung der Ziele notwendigen Maßnahmen und Aktionen sowie die weiterführenden trilateralen Projekte zur Weiterentwicklung des Wissensstandes.
Fakt ist: Die Stader Erklärung und der Wattenmeerplan umfassen 41 Einzelprojekte, und Fakt ist auch da gebe ich Ihnen Recht -: Noch keines dieser Einzelprojekte ist endgültig abgeschlossen.
- Ich lade Sie doch ein, Herr Harms; ich lade Sie ein und gebe Ihnen dann Politikunterricht und auch Informationsunterricht.
Der aktuelle Stand ist im Zwischenbericht dokumentiert. Fertig gestellt wurde der Wattenmeerzustandsbericht. Er liegt dem Umweltausschuss des Landtages und den Nationalparkkuratorien vor und steht allen beteiligten Verbänden und Institutionen zur Verfügung.
Das gemeinsame Monitoring-Programm ist für Schleswig-Holstein vollständig implementiert - nachzulesen in einer Broschüre mit Ergebnissen der ökologischen Dauerbeobachtung.
Im Rahmen der Novellierung des Nationalparkgesetzes definiert Schleswig-Holstein ein Walschutzgebiet. Der Antrag der trilateralen Arbeitsgruppe WATCULT ist in den Kuratorien vorgestellt worden, und nach INTERREG IIc wurde für das Projekt