Protokoll der Sitzung vom 15.05.2002

(Beifall bei der FDP)

Mit Nachhaltigkeit hat dies überhaupt nichts zu tun. Mit einer Gestaltung von Politik hat dies auch nichts zu tun.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Dieses Weiter-so-wie-bisher hat uns an den Abgrund gebracht und bringt uns weiter an den Abgrund. Gukken Sie sich die Wirtschaftsdaten an! Wir stehen miserabelst da. Und dann sagen Sie, aber wir bleiben auf dem gleichen Pfad und machen alles so weiter. Das ist eine Schande.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung und wir treten in die Abstimmung ein. Es geht zunächst um den Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der Überschrift „Nachhaltige Wasserwirtschaft“, Drucksache 15/1821. Es ist beantragt worden, den Antrag an den Umweltausschuss und an den Agrarausschuss zu überweisen.

(Heinz Maurus [CDU]: Und an den Wirt- schaftsausschuss!)

- Umwelt, Wirtschaft, Agrar; federführend Umweltausschuss.

(Zuruf: Wirtschaftsausschuss!)

- Bitte kein allgemeines Gemurmel. Ich muss die Abstimmungsgrundlage klären. Überweisung Umweltausschuss, Agrarausschuss, Wirtschaftsausschuss; federführend Umweltausschuss.

(Zuruf: Genauso ist es!)

- Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Damit ist das einstimmig vom Haus so beschlossen.

Wir sind noch weiter im Verfahren! Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Schleswig-Holstein, Drucksache 15/1829. Es ist beantragt worden, diesen Bericht zur weiteren Beratung an den zuständigen Umweltausschuss zu überweisen.

(Peter Jensen-Nissen [CDU]: Mitberatend Agrarausschuss!)

- Mitberatend Agrarausschuss! - Weitere „Angebote“ sehe ich nicht. Dann stimmen wir so ab.

(Rainder Steenblock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Europaausschuss!)

Wer den Bericht - - Bitte, was?

(Rainder Steenblock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Europaausschuss! - Zuruf von der CDU: Nein! - Zuruf von der SPD: Und Bildungsausschuss! - Unruhe)

- Eine Sekunde! Ich darf um ein bisschen Ruhe bitten. Die Diskussion zwischen den Bänken wird nicht die Abstimmungsgrundlage. Das ist Punkt eins!

Punkt zwei! Ich darf darum bitten, dass in Zukunft die Redner am Pult im Rahmen ihrer Rede die Möglichkeiten nutzen, dem Haus zu empfehlen, wie zu verfahren ist.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Drittens! Wir haben jetzt die Möglichkeit, darüber abzustimmen, diesen Bericht federführend dem Umweltausschuss, mitberatend dem Agrarausschuss zu überweisen. Werden weitere Anträge gestellt? - Das ist nicht der Fall. Dann frage ich, wer so beschließen möchte, und bitte um das entsprechende Handzeichen.

(Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Und Europaausschuss?)

Stimmenthaltungen? - Das ist vom Haus einstimmig so beschlossen.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf:

(Vizepräsident Thomas Stritzl)

Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) in Schleswig-Holstein

Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/1819 (neu)

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich darf darauf hinweisen, dass mit diesem Antrag ein Bericht der Landesregierung in dieser Tagung begehrt wird. Wenn das so ist, stelle ich das Einvernehmen darüber fest, dass wir zunächst dem zuständigen Minister für Umwelt das Wort erteilen.

Herr Minister Müller, Sie haben für die Landesregierung das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Das Freiwillige Ökologische Jahr in Schleswig-Holstein geht zurzeit in sein elftes Jahr. Was seinerzeit als Modellprojekt mit 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern begonnen hat, hat sich heute als eine bedeutende Umweltbildungsmaßnahme etabliert.

(Beifall der Abgeordneten Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Seit dem 1. August 2001 können wir 100 jungen Menschen die Möglichkeit eröffnen, sich für ein Jahr freiwillig zu engagieren, für Natur und Umwelt zu handeln, hier Verantwortung zu übernehmen und dieses Jahr zu nutzen, sich für den weiteren Lebensweg zu orientieren.

Das Freiwillige Soziale Jahr kann bereits auf eine Erfahrungszeit von 30 Jahren zurückblicken, in der über 6.000 junge Menschen ein solches Jahr im sozialpflegerischen oder im karitativen Bereich in Schleswig-Holstein geleistet haben.

Auch in Zeiten schwerster finanzpolitischer Belastungen hat Schleswig-Holstein immer daran festgehalten, dass das FSJ und das FÖJ mit einer besonderen Förderung zu versehen ist, um junge Menschen am Übergang von der Schule in das Berufsleben Hilfestellung zur persönlichen Orientierung und Selbstfindung zu geben, die sie mit einem freiwilligen Dienst im Umwelt- oder im Sozialbereich unserer Gesellschaft verbinden konnten.

Das FÖJ in Schleswig-Holstein wird in Zusammenarbeit mit der Nordelbischen Kirche durchgeführt, bei der die FÖJ-Betreuungsstellen eingerichtet sind, und in Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und Initiativen im Umweltbereich, bei denen unsere FÖJlerinnen und FÖJler eingesetzt sind. Trotz der Erhöhung auf 100 Plätze übersteigen die Bewer

bungen für das FÖJ noch immer bei weitem unser Angebot. Dies zeigt, wie wichtig den jungen Menschen heute ihr freiwilliges Engagement ist und dass ein weiterer Bedarf an FÖJ-Plätzen in Schleswig-Holstein besteht.

Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder haben sich zum Ziel gesetzt, freiwilliges, ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement zu stärken und Hemmnisse abzubauen. Dieses Ziel wird auch mit dem Entwurf des Gesetzes zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres angestrebt, das zum 1. Juni diesen Jahres in Kraft treten wird. Die Artikel 1 und 2 des Gesetzes umfassen die Änderungen der Gesetze zur Förderung des Sozialen Jahres und des Ökologischen Jahres. Hierzu möchte ich folgende Punkte ausführen.

Neu ist, dass Jugendliche jetzt nicht erst nach Beendigung des 16. Lebensjahres, sondern bereits nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht ein Jahr beginnen können.

Neu ist, dass bei einem Dienst im Inland die Möglichkeit besteht, den vereinbarten Dienst um bis zu sechs Monate zu verlängern.

Neu ist, dass Auslandseinsätze nicht mehr auf das europäische Ausland beschränkt sind.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nicht nur diese neuen rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern mehr noch die Tatsache, dass das FÖJ langsam den Kinderschuhen entwächst, führt zur Herausforderung der Weiterentwicklung. Insofern befinden wir uns derzeit in einer recht bewegten Umbruchphase, in der es natürlich auch unterschiedliche Interessen und Vorstellungen zu diesen neuen Wegen gibt. Ebenso hat auch beim FSJ die Neuorientierung durch die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen begonnen.

Diese aktuelle Dynamik ist übrigens auch der Grund dafür, dass ich den mit dem Landtagsbeschluss geforderten mündlichen Bericht sehr gern gebe. Er ist auch angemessener als ein schriftlicher, zurzeit.

Gemeinsam mit den FÖJ-Einsatzstellen und dem FÖJAusschuss, Vertreterinnen und Vertretern aus dem Landwirtschafts-, Bildungs- und Jugendministerium, der Staatskanzlei, den Vereinen und Verbänden und dem Landesjugendring wird sich das Umweltministerium mit den anstehenden grundsätzlichen Fragen auseinander setzen. Eine Reihe von Fragen hat mit den Rechtsänderungen zu tun, so zum Beispiel die Frage, ob die pädagogische Betreuung für die ganz jungen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die gerade ihre Schulpflicht erfüllt haben, anders aussehen muss, als dies bisher praktiziert wurde, wie und ob zum Beispiel

(Minister Klaus Müller)

die Finanzierung eines FÖJ-Platzes gesichert werden kann, der jetzt über die bisherige Dauer von 12 Monaten hinaus besetzt werden kann, oder wie zum Beispiel FÖJ-Auslandseinsätze, die nun weltweit ermöglicht werden können, in Zukunft aussehen und welche Auslandseinsätze im Rahmen eines FÖJs finanzierbar sind.

Schließlich ergibt sich für die beiden Freiwilligenjahre eine ganz bedeutende Neuerung aus der Änderung des Gesetzes über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer. Der neu eingeführte § 14 c ermöglicht es anerkannten Kriegsdienstverweigerern, beginnend mit dem 1. August dieses Jahres anstelle des Zivildienstes ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr abzuleisten.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch hierzu sind Fragen zu klären, wie zum Beispiel die Zuschüsse des Bundesamtes für Zivildienst für anerkannte Kriegsdienstverweigerer auf den Freiwilligenjahrplätzen verwendet werden. Denn umgerechnet sollen diese Plätze vom Bund höher bezuschusst werden als ein normaler Platz - dies allerdings nur dann, wenn diese Plätze speziell dafür neu eingerichtet werden.