Auch nach unserer Auffassung wäre es wünschenswert, den angehenden Berufsschullehrern einen gewissen Ausgleich für das Bundesbesoldungsreformgesetz von 1998, das immerhin noch von der alten Bundesregierung beschlossen worden ist, anzubieten. Ich habe das, Frau Eisenberg, zugegebenermaßen immer auf Veranstaltungen signalisiert und stehe auch dazu. Es ist uns allen klar, dass wir im laufenden Haushalt keine Spielräume für solche Zulagen haben, erst recht
nicht dafür, wie von Ihnen als Prüfauftrag angeregt, den Kreis der Berechtigten erheblich auszuweiten.
Ein Grundsatzbeschluss muss meines Erachtens im Zusammenhang mit dem Landeshalt für 2003 getroffen werden. Wir haben dabei die Maßnahmen anderer Länder auszuwerten, von denen sich einige für solche Zulagen entschieden haben. Ich jedenfalls hatte noch nie Verständnis dafür, dass ein Berufsschullehrerreferendar ein geringeres Einkommen hat als sein Schüler. Die Schüler an den Berufsschulen haben oft höhere Ausbildungsbeihilfen als ihre Referendare.
Ich warne aber vor der Vorstellung, dass beispielsweise 100 € oder 200 € mehr das ausschlaggebende Argument für jemanden sein könnten, seinen Lebens- und Arbeitsort in Schleswig-Holstein oder einem anderen Land zu suchen. Jeder weiß, der Entscheidung liegen ganz andere Dinge zugrunde.
Richtig und von uns bereits seit Jahren angeregt ist hingegen, in Absprache mit den neuen Bundesländern, besonders Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, nach Möglichkeiten zu suchen, Lehrkräften aus diesen Ländern ein Angebot in Schleswig-Holstein zu unterbreiten. Dies ist vertretbar, weil die stark rückläufigen Schülerzahlen im Osten dort eine ganz andere Problemlage am Lehrerarbeitsmarkt geschaffen haben.
Jede Anstrengung, die Versorgung der Schulen mit Lehrkräften zu sichern, hat Anspruch auf unsere Unterstützung. Wenn es gelungen ist, bisher 70 Pädagogen, die zu einem früheren Zeitpunkt aus dem Schuldienst ausgeschieden sind, zu einem Wiedereinstieg zu bewegen, halte ich es für unangebracht, hier von „nur“ 70 zu sprechen. Ich freue mich, dass wir an unseren Schulen 70 bereits ausgebildete Kolleginnen und Kollegen wieder begrüßen können.
Gerade im besonders kritischen Bereich der beruflichen Schulen ist die Werbung von Quereinsteigerinnen und -einsteigern von besonderer Bedeutung.
Ich frage mich, Frau Eisenberg, welchen Bericht Sie heute gelesen und ausgewertet haben. Wenn in dem Bericht steht, dass sich 2.000 Quereinsteiger für eine Übernahme in den schleswig-holsteinischen Schuldienst interessieren, dann ist das wahrhaftig eine unerwartet hohe Zahl. Und wenn sogar 800 dieser Bewerberinnen und Bewerber in die engere Wahl kommen, dann, denke ich, haben wir neue Lehrer mit hoher Qualifikation zu erwarten.
nicht so aussieht, wie es täglich in der Presse zu lesen ist und auch von den Oppositionsparteien oft herbeigeredet wird.
Zunächst begrüße ich auf der Tribüne Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler der Sachsenwaldschule in Reinbek. - Herzlich willkommen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf der letzten Personalversammlung der Berufsschulreferendare haben die anwesenden Landtagsabgeordneten, zu deren Kreis auch der Kollege Jacobs gehört hat, miterleben können, wie die Wut unter den jungen Pädagogen allmählich hoch kocht. Man werde diesem Land nach Abschluss der Ausbildung den Rücken kehren, so die Ankündigung einer Referendarin unter breitem Beifall der Kolleginnen und Kollegen im Saal.
(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Die werden sich alle in Hamburg mel- den! - Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: FDP-Senator Lange!)
Im Übrigen: Wenn dies nur ein Teil der Teilnehmer dieser Personalversammlung machen wird, dann gute Nacht für das berufsbildende Schulwesen. - Herr Kollege Hentschel, Frau Kollegin Heinold, bringen Sie es doch einmal fertig, durch eine parlamentarische Entscheidung eine Fehlentscheidung der eigenen Regierung zu korrigieren.
die Abschaffung der Abendschulen und damit des zweiten Bildungsweges in diesem Land rückgängig zu machen.
Plustern Sie sich also jetzt nicht auf. In Hamburg hat der Haushaltsgesetzgeber seine Rolle wahrgenommen und gesagt: Diese Stellenstreichung machen wir als Parlament, als Hamburger Bürgerschaft, als Fraktion nicht mit.
(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist überhaupt noch nicht be- schlossen! - Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bei einer so schlechten Vorlage kann man gar nicht anders handeln!)
Gründe für die jungen Berufsschullehrer, zu sagen, es reicht ihnen allmählich, wie das Land SchleswigHolstein mit ihnen umgeht, gibt es genug: Referendarbezüge unter den Sozialhilfesätzen, Fahrtkostenentschädigungen, die gerade einmal die Hälfte des Satzes erreichen, den ausgebildete Lehrkräfte erhalten.
Hinzu kommt, dass viele dieser jungen Lehrer zwischen Referendariat und der Einstellung in eine Lehrerstelle mit einer Zeit zurechtkommen müssen, in der sie ohne Job und ohne Einkommen sind.
In der Antwort auf eine von mir gestellte Kleine Anfrage hat die Landesregierung im März folgende Zahlen bekannt gegeben. Von den 224 Anwärterstellen im Bereich der beruflichen Schulen sind schon einmal 20 wegen Bewerbermangel vorab den Sonderschulen übertragen worden. Sie sind also gar nicht in die Besetzung hineingenommen worden. Von den übrig bleibenden konnten 13 Referendarstellen aus Bewerbermangel nicht besetzt werden. Es sind - das ist auch von der Kollegin Eisenberg schon genannt worden - 17 Berufsschulenlehrerstellen, also Vollzeitlehrerstellen aus Bewerbermangel nicht besetzt worden. Dadurch,
dass diese Stellen nicht besetzt werden können, spart das Land Geld. Selbstverständlich stünde dieses Geld für die unbesetzten Stellen zur Verfügung, um wenigstens die Jobs der Referendare attraktiver zu machen. Selbstverständlich gäbe es Finanzierungsmöglichkeiten.
Es gibt aber auch viele Punkte, in denen die Unzufriedenheit bei den jungen Lehrern gar nicht mit den Einstellungsbedingungen in finanzieller Hinsicht zusammenhängen. Auch der Umgang mit Bewerbungen und Bewerbern ist ein wunder Punkt. in der Personalpolitik unseres Kultusministeriums. Mir ist in dieser Beziehung einschlägige Kritik von einer ganzen Vielzahl von Betroffenen hervorgetragen worden.
Ich habe zum Beispiel Unterlagen über einen Fall erhalten, wie einerseits Schleswig-Holstein auf Bewerbungen reagiert und wie dies andererseits die Bezirksregierung Lüneburg handhabt. Nun kommt Frau Staatssekretärin Wolff-Gebhardt - sie sitzt heute leider nicht auf der Regierungsbank - von dort. Vielleicht könnte sich das Kultusministerium einmal bei der früheren Lüneburger Regierungspräsidentin danach erkundigen, wie der niedersächsische Regierungsbezirk mit Bewerbungen von jungen Lehrern umgeht.
Nach den Unterlagen, die mir vorliegen, sieht das so aus: Aus Lüneburg bekommt ein Bewerber auf eine Lehrerstelle geradezu postwendend eine Antwort mit genauen Hinweisen zum weiteren Prozedere und mit detaillierten Angaben zu voraussichtlichen Beschäftigungsmöglichkeiten in den verschiedenen Teilen des Regierungsbezirks. Aus Kiel kommt hingegen, und zwar erst nach erheblicher Wartefrist - das dauert etliche Wochen -, eine eher unpersönlich gehaltene Eingangsbestätigung und dann herrscht lange lange Zeit Funkstille. Welchem potenziellen Arbeitgeber schlägt da wohl eher Sympathie entgegen, dem in Niedersachen oder dem Dienstherrn in SchleswigHolstein? Vielleicht kann man sich jetzt direkt bei Frau Wolff-Gebhardt nach dem Vorbild in Lüneburg erkundigen.
Ein echtes Glanzlicht ist das Merkblatt für die Einstellung in den Schuldienst an berufsbildenden Schulen in Schleswig-Holstein. Das kann man übrigens auch aus dem Internet - Stichwort: Bewerbungslotse - von der Internetseite des Ministeriums von Frau ErdsiekRave runterladen und anschauen. Interessant ist, was der geschätzte und, wie wir wissen, im Berufsschulbereich gar nicht so oft zu findende Bewerber alles beibringen soll, und zwar schon zur Bewerbung. Ich will Ihnen das einmal vortragen.
Neben dem üblichen Papierkram wie Bewerbungsbogen, tabellarischem Lebenslauf und einer Erklärung zu Vorstrafen sind folgende Dokumente - bei der Bewer
bung! - einzureichen: Erklärung zur Staatsangehörigkeit mit amtlicher Bestätigung der Gemeinde, Geburtsurkunde im Original, Heiratsurkunde gegebenenfalls im Original, gegebenenfalls Geburtsurkunden der Kinder im Original. Zu folgenden Punkten werden amtlich beglaubigte Kopien und Abschriften verlangt: Schulabschlusszeugnis, Nachweise über Berufsausbildung, Nachweise über Berufstätigkeit, Nachweise über abgeleistete Praktika, Dienstbescheinigungen über Wehr- oder Zivildienst respektive Entwicklungshelfertätigkeit oder Freiwilliges Soziales Jahr, Nachweise für das erste und das zweite Staatsexamen oder die Diplomprüfung, gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis, gegebenenfalls Nachweise über einen besonderen persönlichen sozialen Härtefall, gegebenenfalls Freigabe- und Dienstfähigkeitserklärung, falls der Bewerber bislang im Schuldienst eines anderen Landes tätig war. Wie gesagt, all dies soll man bei der Bewerbung vorlegen, nicht etwa dann - was selbstverständlich wäre -, wenn das Land sagt: dich wollen wir einstellen. - Bei der Bewerbung!