Ein bisschen Steuersystematik muss schon sein - auch Sie selbst haben das gesagt -, das muss aber auch durchgezogen werden.
(Vereinzelter Beifall bei der SPD und Beifall der Abgeordneten Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Einen Moment, bitte, Herr Minister. Ich bitte wirklich um etwas mehr Ruhe. Es ist sehr schwer zu verstehen. - Sie haben das Wort.
(Vereinzelter Beifall bei der SPD und Beifall der Abgeordneten Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Der deutsche Gesetzgeber hat bei der Einführung der Umsatzsteuer nach dem Mehrwertsteuersystem 1968 eine Gesamtkonzeption für die Besteuerung der Umsätze im Gesundheitsbereich vorgelegt. Danach enthält das deutsche Umsatzsteuergesetz gezielte Vergünstigungen für wichtige Bereiche des Gesundheitswesens, wie beispielsweise die Steuerbefreiung für die Umsätze der Heilberufe und die Umsätze der meisten Krankenhäuser. Lieferungen orthopädischer Hilfs- und Fortbewegungsmittel für Kranke und Körperbehinderte unterliegen einem ermäßigten Steuersatz. Dasselbe gilt unter anderem für die Lieferung und die Wiederherstellung von Zahnprothesen und kieferorthopädischen Apparaten. Diesen umfassenden umsatzsteuerlichen Vergünstigungen, die Sozialversicherungsträgern und Privatpersonen gleichermaßen zugute kommen, steht die einheitliche Besteuerung der Arzneimittelumsätze zum allgemeinen Umsatzsteuersatz gegenüber.
In der Vergangenheit ist immer wieder angeregt worden, die umsatzsteuerliche Belastung von Humanarzneimitteln herabzusetzen; darauf zielt auch der Antrag ab, den Sie stellen. Dagegen sprechen zwei Gründe, die im Grunde schon angedeutet worden sind. Auf das Thema des fairen Wettbewerbs für Apotheken werde ich am Schluss meiner Rede noch eingehen,
weil das ein wichtiger Aspekt ist, der allerdings anders zu behandeln ist. Die Gründe sind erstens die Kosten und zweitens das EU-Recht.
Eine EU-rechtlich mögliche Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes auch auf Humanarzneimittel hätte Steuerausfälle von circa 1,3 Milliarden € jährlich zur Folge. Sie sagen in Ihrem Antrag nichts darüber, wie diese Steuerausfälle aufgefangen werden können.
Die geforderte Umsatzsteuerbefreiung für apothekenpflichtige Arzneimittelspezialitäten, selbst wenn sie EU-rechtlich möglich wäre - ich komme gleich noch darauf zurück -, wäre insofern fiskalisch nicht zu verantworten, jedenfalls dann nicht, wenn man kein Gesamtkonzept vorlegt, das auch eine Gesamtdeckung ermöglichen müsste.
Das ausschlaggebende Argument ist jedoch, dass eine Steuerbefreiung nicht mit dem geltenden EU-Recht vereinbar ist, jedenfalls nicht ohne Weiteres. Denn die Möglichkeiten der EU-Mitgliedstaaten, Umsätze im Inland von der Umsatzsteuer zu befreien, sind in Artikel 13 der 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern abschließend aufgeführt; Arzneimittelspezialitäten sind in dieser Aufzählung nicht enthalten. Wenn man also diese Diskussion führt, dann muss man eine Harmonisierung auf europäischer Ebene herbeiführen und das muss dann aber, Herr Garg, in einem Gesamtkonzept geschehen. Man darf keinen isolierten Vorstoß wie den vorliegenden betreiben. Mich erinnert das an die Frage der Sicherung eines fairen Wettbewerbs. Sie kennen den Vorschlag der eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Handwerksdienstleistungen vorsieht. Das alles kann man fordern. Aber es geht nicht, dass man jeweils für einen Bereich, der unter Wettbewerbsdruck steht - die Apotheker stehen unter Wettbewerbsdruck -, singulär etwas fordert. Vielmehr müsste man sich mit der EU auf ein neues, systematisches Steuerkonzept einigen. Alles andere halten wir für Stückwerk.
Im Übrigen stellt sich auch die Frage, ob eine solche Ermäßigung überhaupt dort ankäme, wo Sie sie haben wollen. Das ist die Frage der Überwälzung, also die Frage: Wer kommt am Schluss in den Genuss der Steuerbefreiung? Die Umsatzsteuer ist nur ein Be
standteil der Arzneimittelkosten. Der ist nicht kontrollierbar. Man muss also auf den Markt vertrauen.
Nach den uns vorliegenden Informationen ist jedenfalls nicht einmal der überwiegende Teil der Preisunterschiede auf der europäischen Ebene durch Umsatzsteuerdivergenzen zu erklären. Wenn Sie das behaupten, müssen Sie dies präziser darlegen; denn es gibt bekanntlich - ein paar Beispiele sind genannt worden - sehr viele andere Faktoren, die die Preisunterschiede bei Arzneimitteln in Europa erklären.
Das wird meines Erachtens auch aus den Preisunterschieden bei Internet-Apotheken deutlich. Wenn Sie die Internet-Preise vergleichen, sind die nicht ausschließlich und auch nicht überwiegend durch Umsatzsteuerdivergenzen zu erklären.
- Ja, dann muss man aber genauer sagen, ob das Problem wirklich hauptsächlich oder im Wesentlichen durch diesen Faktor bedingt ist. Den Nachweis - so meine ich - sind Sie bisher schuldig geblieben. Insofern glauben wir, dass Ihr Vorschlag nicht zu Ende gedacht ist.
Wir plädieren dafür, darüber eine systematische Diskussion zu führen und nicht einmal so nebenbei eine spezielle Vergünstigung einzuführen. In diesem Sinne schlagen wir vor, dann, wenn man darüber im Ausschuss diskutiert, es systematisch zu tun.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag dem Finanzausschuss zu überweisen. - Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Neugebauer!
Frau Präsidentin! Vielleicht habe ich es versäumt mitzuteilen, dass wir Abstimmung in der Sache beantragen.
Neben der Ausschussüberweisung ist also auch Abstimmung in der Sache beantragt worden. Ich lasse zunächst über die Überweisung an den Finanzausschuss abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Dieser Antrag ist abgelehnt mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und des SSW.
Dann lasse ich in der Sache über den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 15/1824, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Dieser Antrag ist abgelehnt mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des SSW gegen die Stimmen der Fraktion der FDP.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir brauchen in Schleswig-Holstein zusätzliche Ausbildungsangebote für Musiklehrer. Anderenfalls würde das Fach Musik allmählich aus dem Schulunterricht verschwinden. Das gilt es zu verhindern.
Viele Lehrkräfte, die an schleswig-holsteinischen Schulen Musikunterricht erteilen, unterrichten Musik als so genanntes Neigungsfach. Im Bereich der Grund- und Hauptschulen hat die Landesregierung die Zahl dieser Lehrer vor einiger Zeit in einer Landtagsdrucksache auf mehr als 2.200 Lehrkräfte beziffert. Ein reguläres Lehramtsstudium in diesem Fach haben hingegen nur 800 Grund- und Hauptschullehrer absolviert. Zusammen sind es also aus diesen beiden Gruppen etwa 3.000 Lehrkräfte, die an den Grundund Hauptschulen in diesem Land Musikunterricht erteilen. Ich nenne diese Schulart exemplarisch, um Ihnen das Problem zu verdeutlichen.
Wegen der Pensionierungswelle an den Schulen des Landes werden viele dieser etwa 3.000 Lehrkräfte in den nächsten Jahren nach und nach aus dem Schuldienst ausscheiden. Gleichzeitig stehen aber viel zu wenig reguläre Musikpädagogen als Lehrernachwuchs zur Verfügung. So waren zum Beispiel im Studienjahr 2001 an der Universität Flensburg nur 13 Studienanfänger im Studienfach Musikerziehung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen immatrikuliert und in den Vorjahren sind es sogar noch weniger gewesen: 1998 = 7, 1999 = 3 und im Jahr 2000 = 6 Studienanfänger.
Wenn das Fach Musik also nicht immer mehr aus dem Unterrichtsangebot der Schulen verschwinden soll, müssen in vermehrtem Umfang Lehrkräfte mit Musik als Neigungsfach nachqualifiziert werden. Das ist die schlichte Konsequenz aus den von mir dargelegten Zahlen. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass die mit der Musiklehrerausbildung befassten Hochschulen des Landes - das sind die Musikhochschule in Lübeck und die Universität Flensburg - künftig auch entsprechende Zusatzqualifikationen vermitteln. Für solche zusätzlichen Ausbildungsangebote spricht sich unser Antrag aus.
Wir reagieren damit auch auf die warnenden Hinweise des Landesmusikrates Schleswig-Holstein. Der Landesmusikrat hat wiederholt auf den eklatanten Mangel an Musiklehrernachwuchs hingewiesen. Im Oktober des letzten Jahres stellte er in seinem Mitteilungsblatt fest - ich zitiere -:
„Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur stimmt insofern mit uns überein, als sie das Unterrichtsfach Musik durchaus für wichtig hält und den Lehrermangel bedauert und gern beseitigen würde. Einig ist man sich darüber, dass zahlreiche Lehrkräfte fehlen und dass sich dieser Mangel aufgrund der anstehenden Pensionierungswelle weiter ausdehnen wird.“
Meine Damen und Herren, wir Liberalen sind der Meinung, dass unser Land aus dieser Lagebeurteilung, die ja nach dem Bericht des Landesmusikrates die Ministerin offensichtlich teilt, Konsequenzen ziehen muss. Ohne die Schaffung neuer Angebote zum Erwerb von Zusatzqualifikationen als Musiklehrer wird es in Schleswig-Holstein nicht möglich sein, das Fach Musik im Schulunterricht zu erhalten. Die Kompetenz zur Entwicklung solcher Lehrerbildungsangebote ist an der Musikhochschule Lübeck und an der Flensburger Universität vorhanden. Wer jetzt nicht rasch handelt, der verschuldet eine massive Verschlechterung der musisch-kulturellen Bildung an schleswigholsteinischen Schulen. Wir halten es für richtig, dass wir deshalb in diesem Sinne der Schaffung von Angeboten zum Erwerb von Zusatzqualifikationen einen regelrechten Auftrag an die Landesregierung erteilen, statt nur - wie es die Koalitionsfraktionen wollen einen reinen Berichtsantrag an die Landesregierung zu richten, wie das der Änderungsantrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beinhaltet. Ich halte es für richtig, dass wir gleich „Butter bei die Fische“ geben und der Landesregierung schon jetzt einen entsprechenden Arbeitsauftrag erteilen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Kollege Klug hat einen Antrag eingebracht, der im Grunde nicht nur das Ziel beschreibt, sondern schon die Lösung vorgibt.
Das ist deshalb für uns Grund gewesen, einen eigenen Antrag zu stellen, weil wir der Landesregierung hinsichtlich der denkbaren Lösungen und Umsetzungen doch die Chance geben wollen, eigene Vorschläge zur Verbesserung des Unterrichtsangebotes im Fach Musik und zur Qualifizierung von Lehrkräften vorzulegen.