Protokoll der Sitzung vom 20.06.2002

Vor diesem Hintergrund frage ich Sie auch: Wie soll ich denn Ihre Aussage vor der Mitgliederversammlung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Landwirtschafts- und der Umweltverwaltung in Schwabstedt im Juni 2002 verstehen? Sie sollen dort gesagt haben, dass Sie das Landesnaturschutzgesetz in einer Legislaturperiode nicht zwei Mal anfassen wollen. Was heißt das konkret? Werden Sie noch in dieser Legislaturperiode das Landesnaturschutzgesetz umfassend novellieren, ja oder nein? Und welchen Arbeitsauftrag mit welchen Zeitvorgaben hat die Arbeitsgruppe, die nach meiner Information am Anfang dieses Jahres ressortübergreifend zur Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes eingesetzt worden ist? Dazu hätte ich heute von Ihnen, Herr Minister, gern eine eindeutige Antwort. Denn Sie fassen jetzt das Landesnaturschutzgesetz an, und die logische Konsequenz wäre dann eigentlich, dass in dieser Legislaturperiode keine weitere Novellierung kommt. Diese Frage hätte ich von Ihnen heute gern eindeutig beantwortet.

(Martin Kayenburg [CDU]: Der weiß doch selber nicht, was er will!)

(Herlich Marie Todsen-Reese)

Wir wissen doch eigentlich genau, was wir brauchen und wollen: eine Entfrachtung des undurchdringlich gewordenen Gesetzesdickichts von allen überflüssigen Ballaststoffen.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Wir brauchen Freiräume und Ermessensspielräume, wenn wir modernen Naturschutz gemeinsam mit den Menschen gestalten und umsetzen wollen. Warum fehlen noch immer Weitsicht und Kraft für eine umfassende Novellierung, Straffung und Vereinfachung der Umweltvorschriften in Schleswig-Holstein?

(Martin Kayenburg [CDU]: Da müssen wir ihn nur angucken, dann wissen wir es!)

Im schleswig-holsteinischen Umweltrecht gab es laut meiner Kleinen Anfrage von 1999 mit zehn umweltrelevanten Gesetzen, 346 umweltrelevanten Verordnungen und 136 umweltrelevanten Verwaltungsvorschriften zusammen fast 500 Vorschriften im Landesrecht. Ich gehe davon aus, dass sich diese Zahl seit 1999 nicht verringert, sondern eher erhöht hat.

(Zuruf von der CDU: Bei dem Minister be- stimmt!)

Dieses Landesartikelgesetz leistet dazu einen weiteren Beitrag. Ich halte diese Entwicklung für absolut kontraproduktiv.

(Beifall bei der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, unabhängig von dieser grundsätzlichen Kritik werden wir uns in den nächsten Monaten mit den vorgelegten Neuregelungen im Detail auseinander setzen und die übliche Anhörung in den zuständigen Ausschüssen durchführen. Aus der Fülle der Diskussionspunkte will ich nur wenige Beispiele nennen, weil die Zeit so kurz ist:

Eine zentrale Frage wird es aus unserer Sicht schon sein, ob die EU-Vorschriften 1 : 1 umgesetzt worden sind oder ob die Landesregierung nicht doch die Chance genutzt hat - wie ja auch von einigen kritisiert -, über die europäischen und die bundesrechtlichen Vorgaben hinaus Verschärfungen vorzunehmen. Dies werden wir nicht mitmachen.

Besonders kritisch werden wir uns anschauen - Sie haben es vorhin noch einmal gesagt, Herr Minister -, ob es wirklich keine Erhöhung der Kosten und keine Steigerung des Verwaltungsaufwandes gibt. Schauen Sie sich bitte einmal an, wie man in MecklenburgVorpommern mit diesem Thema umgegangen ist. Die haben sich sehr viel ehrlicher damit auseinander gesetzt. Bei Ihnen lässt die Erfahrung eher das Gegenteil befürchten. Ich befürchte mehr Planungsaufwand, mehr Verwaltungsaufwand, mehr Gutachten, und das

heißt im Klartext: mehr Bürokratie, mehr Arbeitsaufwand und mehr Kosten.

(Beifall bei der CDU)

Diese Sorge haben ja auch viele in ihren Stellungnahmen zum Ausdruck gebracht.

Ich vermisse neue konzeptionelle Ansätze für eine moderne bürgernahe Umweltverwaltung. Die Kritik insbesondere des Landkreistages an der Stärkung der Umweltämter ist deutlich geworden. Wir werden uns aber auch um Fragen kümmern wie die Erweiterung des Betretungsrechtes, Entschädigungsregelungen, Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen auf geschützten Flächen. Wir werden nicht akzeptieren, dass die Rechte der Eigentümer noch weiter eingeschränkt werden.

Es gäbe eine Fülle weiterer Anmerkungen, aber die Zeit lässt das heute nicht mehr zu. Auch beim UVPGesetz bin ich sehr gespannt - der Arbeitskreis Eigentum und Naturschutz hat einen interessanten Vereinfachungsvorschlag gemacht -, ob wir in der Lage sind, diesen politisch aufzunehmen und eventuell einzubringen, um insgesamt zu einer Vereinfachung zu kommen.

Unbefriedigend und halbherzig sind die neuen Formulierungen zu vertraglichen Vereinbarungen. Wir fordern nach wie vor eindeutig den verankerten Vorrang des Vertragsnaturschutzes, und eine zentrale Forderung bleibt die Neustrukturierung, Modernisierung und Straffung von Landschaftsplanung und Landesraumordnungsplanung.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Ich fasse zusammen: Dieser rot-grüne Gesetzentwurf ist nicht der große Wurf. Dieser Gesetzentwurf bringt ein Mehr an Planungsaufwand, an Verwaltungsaufwand und an Gutachten. Er verursacht eben mehr Bürokratie, mehr Arbeitsaufwand und mehr Kosten. Wir werden in den weiteren Beratungen nichts unversucht lassen, um über ein Mehr an Entbürokratisierung und Entfrachtung ein deutliches Mehr an modernem, partnerschaftlichem Naturschutz in Schleswig-Holstein zu erreichen.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP)

Für die Fraktion der SPD hat jetzt der Herr Abgeordnete Konrad Nabel das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPDLandtagsfraktion unterstützt die Landesregierung in ihrem Vorhaben, verschiedene europäische Richtlinien in einem Artikelgesetz in Landesrecht umzusetzen.

(Martin Kayenburg [CDU]: Das ist aber überraschend!)

- Das hat Sie sicherlich nicht überrascht. Im Übrigen hat auch der Bund diese Richtlinien in gleicher Weise umgesetzt.

(Martin Kayenburg [CDU]: Bei der Bundes- regierung!)

Während mit der UVP/IVU-Richtlinie unmittelbares europäisches Recht in Landesrecht umzusetzen ist, werden die Richtlinien zu Natura2000 - die Vogelschutzrichtlinie und die FFH-Richtlinie - auf der Basis des Bundesnaturschutzgesetzes umgesetzt. Sie erinnern sich sicherlich - da muss ich an Frau TodsenReese gar nicht lange appellieren - an Folgendes: Die Regierung Kohl hatte mit der Umweltministerin Merkel die Umsetzungsfristen für EU-Recht um Jahre überzogen und erst kurz vor der letzten Bundestagswahl ganz schnell - nämlich am 26. August - das Bundesnaturschutzgesetz verändert, um Vertragsstrafen der EU zu verhindern.

(Herlich Marie Todsen-Reese [CDU]: Sie wollen doch immer alles besser machen! Dann machen Sie es!)

Das ist die reine Wahrheit, meine liebe Kollegin. Reden Sie hier nicht über Versäumnisse des Umweltministers! Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn auch die neuen im Landesrecht zu verankernden einzelnen Tatbestände gewichtige Rechtsnormen darstellen, so wurden sie zum einen als geltendes Bundesrecht, zum anderen per Erlassweg in unserem Land bereits umgesetzt. Für die tägliche Praxis wird sich also - auch insofern bin ich anderer Meinung als Sie nichts ändern. Die Regelungen in Form unserer Landesgesetze schaffen aber eine höhere Verbindlichkeit und eine höhere Rechtssicherheit. Ich will damit verdeutlichen, dass es uns bei den der im Artikelgesetz geregelten Gesetzesänderungen nicht allein um die Vermeidung von EU-Sanktionen geht, sondern auch um eine verstärkte Rechtssicherheit.

Aus dem bisherigen Verfahren war zu hören, dass zahlreiche Änderungen und Bedenken der angehörten Verbände in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden

und dass nur wenige umstrittene Punkte übrig geblieben sind.

(Lars Harms [SSW]: Welche sind das?)

Interessant ist dabei die zu beobachtende unterschiedlicher Wahrnehmung der Angemessenheit der - Lars, hör zu! - 1997 zwischen Land und Kommunen lang und zäh diskutierten Funktionalreformschritte. Das Ergebnis dieser Diskussion war mir schon mager genug. Wenn jetzt die wenigen neuen Zuständigkeiten umgesetzt werden sollen, dann ist das der richtige Weg.

(Beifall des Abgeordneten Karl-Martin Hent- schel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Selbst bei diesen kleinen Schritten hat die kommunale Familie aber plötzlich Probleme an der einen oder anderen Stelle, sodass vorgesehene Übertragungen von Aufgaben nun doch ausbleiben. Das geschieht dann aber - der Minister hat es erwähnt - auf Wunsch der Kommunen. Gerade vor diesem Hintergrund und vor dem Hintergrund der in den letzten Monaten auch in diesem Hause diskutierten Aufgabenübertragungen im Rahmen der europäischen Wasserrahmen-Richtlinie auf Teile der kommunalen Familie wundert mich das schon sehr. Noch mehr wundert mich allerdings die aktuelle Verweigerungshaltung der Funktionäre des Landkreistages, die schmollend die Mitarbeit in den Arbeitsgruppen der 34 Bearbeitungsgebiete abgelehnt haben.

(Martin Kayenburg [CDU]: Das sind doch Ihre Truppen!)

Hören Sie sich das an, dann wissen Sie, was wir an Schritten bei der Funktionalreform noch vor uns haben. Wenn sich die Kommunalfamilie dabei verweigert, wird das Ganze nicht gerade einfach. Ich kann nur sagen: Das ist dann die verkehrte Welt. Wir wollen gemeinsam die Funktionalreform fortführen. Dazu brauchen wir aber auch Verbindlichkeit bei unseren kommunalen Partnerinnen und Partnern.

Auch den Umweltverbänden muss das eine oder andere in diesem Zusammenhang gesagt werden. Aufgabendelegationen im Rahmen der Funktionalreform funktioniert dann gut, wenn seitens des MUNF eine Fachaufsicht gewährleistet ist. Ich habe gehört, der Minister und seine Abteilungsleiter seien unterwegs, um diese Aufgabe der Fachaufsicht in den unteren Naturschutzbehörden deutlich zu machen. Ich bin sicher, dass das MUNF diese Aufgaben vernünftig wahrnimmt und fachgerecht eine an Gesetzen orientierte Umsetzung vor Ort garantiert.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

(Konrad Nabel)

Da ich in der kurzen Redezeit nicht auf alle einzelnen Punkte eingehen kann, will ich mich abschließend auf die Umsetzung der Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes konzentrieren. Vielfach wurde in den bisherigen Stellungnahmen Unverständnis gezeigt auch Frau Todsen-Reese hat das getan -, dass die letzte Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes, welche im April dieses Jahres in Kraft trat, im vorliegenden Artikelgesetz nicht ebenfalls in Landesrecht umgesetzt wird. Die Landesregierung konnte dies nicht, denn der Minister hat es erklärt - das Verfahren zum vorliegenden Artikelgesetz wurde bereits im Jahr 2000 eingeleitet. Das musste so sein, wollte man nicht die vom Bundesgesetzgeber gesetzten Fristen ungebührlich überschreiten.

Die Koalitionsfraktionen prüfen deshalb zurzeit die Möglichkeiten, die Änderungen der letzten Novelle des Bundes-Naturschutzgesetzes von uns aus in das laufende Verfahren einzubringen. Wir halten das jetzt geltende Bundesnaturschutzgesetz für eine erhebliche Verbesserung des Bundesrechts, die wir rasch in Landesrecht umsetzen wollen. Während in anderen Bundesländern erhebliche Änderungen des Landesrechts zu erwarten sind, wird sich das schleswigholsteinische Landesnaturschutzgesetz nicht so dramatisch ändern.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unser Landesnaturschutzgesetz ist seit 1993 das modernste Landesnaturschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir sind stolz darauf, dass unser Gesetz in Berlin für das neue Bundesgesetz Modell gestanden hat. Wir wissen, dass viele der neuen Vorschriften in unserem Gesetz schon verankert sind.

Wir bitten die Landesregierung, uns bei diesem Vorhaben zu unterstützen. Wir sagen den Verbänden an dieser Stelle eindeutig zu, dass das ihnen zustehende Anhörungsrecht gegenüber uns als dem Gesetzgeber selbstverständlich umfassend wahrgenommen werden kann.