Protokoll der Sitzung vom 11.09.2002

Der heute in erster Lesung zu beratende Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass auf eine Wartefrist vollständig verzichtet wird, sofern eine bestehende Schule durch einen neuen Zweig oder eine neue Fachrichtung erweitert werden soll. Diesen Vorschlag begrüßen wir uneingeschränkt.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In einer Zeit, in der sich das Schulwesen, gerade was die öffentlichen Schulen angeht, in vielfältiger Weise auf neue Anforderungen einzustellen hat und sich weiterentwickelt, ist es einfach nicht einzusehen, dass die derzeitige Regelung, die dahin gehend extensiv ausgelegt wird, dass jede Änderung im Bereich der freien Schule sozusagen zu einem Neubeginn der vierjährigen Wartefrist führt, die freien Schulen in ihrer Weiterentwicklung behindert. Die geltende Rechtslage bringt eine eindeutige Diskriminierung für die freien Schulen mit sich. Deshalb begrüßen wir, wie gesagt, den Vorschlag der Union, in diesem Fall ganz auf eine Wartefrist zu verzichten, ausdrücklich.

Artikel 2 des Gesetzentwurfs der Union fordert, dass die Schulen freier Träger in die regionale Schulentwicklungsplanung einbezogen werden sollen. Das ist ein vernünftiger Vorschlag. Abgesehen davon habe ich dies bereits 1998 in der Schulgesetzdebatte der 14. Wahlperiode vorgeschlagen.

Der vorliegende Gesetzentwurf deckt nicht alle Bereiche ab, die im Sinne der Schulen freier Träger neu geregelt werden müssten. In wichtigen Punkten aber streben die unterbreiteten Vorschläge nach einem höheren Maß an Fairness, nach mehr Gerechtigkeit in der Landesgesetzgebung, was die Stellung der Schulen freier Träger angeht. Ein Fortschritt wäre ein solcher Gesetzesbeschluss auf der Basis des Gesetzentwurfs der Union allemal.

Vielleicht gibt die parlamentarische Beratung Gelegenheit, auch andere Themen noch einmal anzudiskutieren, die in der schulpolitischen Debatte aktuell angesprochen werden. Ich denke etwa an die Frage: Wie ist die finanzielle Ausstattung der Schulen freier Träger dann, wenn Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in diesen Schulen unterrichtet werden sollen? Die Regelung im staatlichen Schulwesen sieht vor, dass in einem nicht geringen Umfang Lehrkräfte von Förderzentren, also Lehrkräfte aus dem Sonderschulbereich, an die Grundschulen abgeordnet werden und als zusätzliche pädagogische Spe

zialisten den Unterricht in Grundschulen mitgestalten. Diese Angebote müssten auch im Bereich der freien Schulen entsprechend finanziell abgesichert sein. Da ist die derzeitige Regelung im Schulgesetz noch nachbesserungsbedürftig. Vielleicht ist dies ein weiterer Punkt, über den man in der Gesetzesberatung im Bildungsausschuss noch einmal eingehend diskutieren kann.

Ich würde mich freuen, wenn wir auf der Basis des Gesetzentwurfs, den die CDU-Fraktion eingebracht hat, eine substanzielle Verbesserung für die Schulen freier Träger in diesem Land erreichen könnten.

(Beifall bei FDP, CDU und der Abgeordne- ten Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN])

Ich erteile der Frau Abgeordneten Birk das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schulen in freier Trägerschaft - das gilt es hier erst einmal festzuhalten - sind eine Bereicherung unserer Schullandschaft. In Schleswig Holstein sind sie keineswegs, wie oft in Vorurteilen kolportiert, Institute der Schönen und der Reichen. Vielmehr zeugen die sozial gestaffelten Elternbeiträge der allgemein bildenden Schulen in freier Trägerschaft und das Bemühen um Kinder mit besonderem Förderbedarf von besonderem sozialem Engagement dieser Schulen.

Die Bewegung für eine Humane Schule, die wesentlich von freien Schulen getragen wird, hat darüber hinaus in den staatlichen Schulen wichtigen pädagogischen Reformen den Weg bereitet. Autonomie der Schule, Schulprofil, Engagement der Eltern in der Schule, Einbeziehung auch von neuen pädagogischen Konzepten, all dies, was wir für die allgemein bildenden Schulen in Schleswig-Holstein inzwischen flächendeckend fordern und fördern und was langsam Realität wird, haben uns eine Reihe von Schulen in freier Trägerschaft vorgelebt; sie tun es heute noch. Nicht umsonst hospotieren Pädagoginnen und Pädagogen gern, um zu erfahren, was es denn heißt, zum Beispiel binnendifferenzierten Unterricht zu machen oder wie es gelingen kann, einen ganzen Tag durch Abwechslung von Unterricht und anderen Aktivitäten der Kinder und Jugendlichen zu gestalten.

Deshalb finden wir den Vorschlag der CDU - das wird Sie nicht überraschen -, die lange Wartezeit, während der neue freie Schulen sich zu beweisen haben, ohne während dieser Wartezeit noch hinterher

(Angelika Birk)

mit öffentlichen Zuschüssen rechnen zu können, zu verkürzen, sehr diskussionswürdig.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abgeordneten Torsten Geerdts [CDU])

Es ist kein Geheimnis, dass die Koalitionspartner an dieser Stelle nicht immer einer Meinung sind. Umso mehr freue ich mich, Herr Höppner, dass Sie es ähnlich wie Herr de Jager und auch Herr Dr. Klug für das Thema Förderschulen oder auch für sonstige fachliche Erweiterungen der schon bestehenden Schulen in freier Trägerschaft es auch nicht opportun finden, lange Wartezeiten einzuführen. Wenn wir auf der einen Seite sagen, dass sich die Schulen insgesamt der Integration der Förderschüler, der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Bedarf, mehr annehmen sollten, und ihnen dazu Anreize in Form von Fortbildung, Handreichungen, Zuweisung von Lehrerinnen und Lehrern und dergleichen bieten, dann ist es schon absurd, wenn auf der anderen Seite Schulen, die das aus eigenem Antrieb unter ganz anderen finanziellen Bedingungen tun, dafür mit Wartezeiten bestraft werden sollen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Situation, die wir im Augenblick vorfinden, im Schulgesetz so beabsichtigt war.

Insofern hoffe ich, dass wir hier zu einer guten Regelung kommen, die das, was das Schulprofil aussagt, auch für die Schulen in freier Trägerschaft umsetzt.

In der Frage der grundsätzlichen Neugründung ist es so, dass wir daran interessiert sind, zu erfahren, wie es in anderen Ländern aussieht. Das gilt sowohl für die Neugründung als auch für die Finanzierung. Es steht hier die Behauptung im Raum, dass SchleswigHolstein zwar eine lange Wartefrist hat, aber für eine bessere Finanzierung sorgt als andere Länder. Zumindest für Hamburg mag das zutreffen. Denn das Wahlversprechen, das von der jetzigen Regierung abgegeben wurde, ist nicht eingehalten worden. Die Schulen in freier Trägerschaft warten vergebens auf die zugesagte bessere Finanzierung. Ich möchte mich hier aber nicht auf Hamburg konzentrieren. Wir sollten wirklich darauf achten, wie wir hier im Bundesvergleich dastehen.

Ich mache keinen Hehl daraus, dass auch mir die Wartezeit von vier Jahren ohne Förderung als sehr lang erscheint. Denn wir müssen überlegen: Wer kann es sich leisten, eine solche Schule neu zu gründen? Entweder sind es diejenigen, die eine starke Institution im Rücken haben, zum Beispiel die Kirchen, oder es sind diejenigen, die tatsächlich sehr reich sind, oder es sind diejenigen, die bereit sind, ein sehr, sehr

großes Risiko einzugehen. Denn diese Institutionen bekommen das Geld ja nicht rückwirkend zurück, sondern müssen tatsächlich vier Jahre eigenwirtschaftlich arbeiten.

Gerade wenn wir wollen, dass die Schulen in freier Trägerschaft keine Eliteinstitutionen sind, sondern den gesamten Kreis der Bevölkerung widerspiegeln und offen für diesen sind, dann dürfen wir keine finanziellen Hürden schaffen, die das ausschließen.

Insofern hoffe ich, dass es uns wie in der Vergangenheit gelingt, mit unserem Koalitionspartner zu einer sachlichen Beurteilung der Lage und zu einem fairen Ergebnis zu kommen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Spoorendonk.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe schon bei der Präsentation des vorliegenden Gesetzentwurfs im Juli gesagt, dass der SSW den Vorstoß des Kollegen de Jager im Prinzip begrüßt. Denn der Vorschlag, die Wartezeit der Privatschulen zu verkürzen und zu neuen Ersatzschulen schneller Zuschüsse zu den laufenden Sach- und Personalkosten zu ermöglichen, weist in die richtige Richtung.

Der SSW setzt sich bekanntlich für die Einführung einer ungeteilten Schule von der ersten bis zur neunten Klasse mit der Möglichkeit eines freiwilligen 10. Schuljahres ein. Das tun wir aus einer ganzen Reihe von Gründen, die ich in diesem Hause schon so oft genannt habe, dass ich davon Abstand nehme, sie heute zu wiederholen.

Ein wichtiger Punkt verdient hervorgehoben zu werden. Die entscheidende Pointe - ich weiß, auch das habe ich schon gesagt - ist nämlich, dass wir dadurch ein Schulwesen erhielten, das schnell auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren könnte, weil dann nicht alles erst durch alle Schularten durchdekliniert werden müsste. Das gilt auch für die Lehreraus- und -weiterbildung.

Doch was nun, wenn sich Eltern für ihre Kinder eine andere Art von Schule vorstellen? Die andere Seite unserer Forderung nach einer ungeteilten Schule ist daher die Forderung nach einem Privatschulgesetz, das klare Richtlinien für die Finanzierung solcher Schulen hergibt. Nördlich der Grenze heißt das unter anderem, dass es um eine Finanzierung der Schulbaukosten und der Schülerbeförderung geht.

(Anke Spoorendonk)

Hier in Schleswig-Holstein wurde die Finanzierung der freien Schulen im letzten Haushaltsjahr so geregelt, dass die Schulen zunächst eine finanzielle Planungssicherheit für die nächsten Jahre erreichen. Das haben wir begrüßt und mitgetragen.

Für die Schulen der dänischen Minderheit war dies nach dreijähriger Festschreibung der Schülerkostensätze auch überlebenswichtig. Denn die dänischen Schulen im Landesteil Schleswig sind schulrechtlich gesehen Privatschulen oder öffentlich anerkannte Ersatzschulen. Inhaltlich sind unsere Schulen eher als öffentliche Schulen für den dänischen und den nationalfriesischen Bevölkerungsteil zu definieren. Unsere Schülerinnen und Schüler haben anders als beispielsweise die Waldorfschüler keine andere Wahl, als die Schulen von Dansk Skole Foreneningen zu besuchen. Das heißt, unsere Forderung nach einem richtigen Privatschulgesetz hat mehr mit Schulpolitik als mit Minderheitenpolitik zu tun. Diese Klarstellung wollte ich gern hinzufügen.

Ein richtiges Privatschulgesetz bedeutet aus unserer Sicht, dass wir keine Gesetzesänderung gutheißen können, die einer Privatisierung des öffentlichen Bildungsauftrags gleichkommt.

(Beifall bei der SPD)

Die Begründung für die Einführung von Privatschulen darf nicht sein, dass das für das Land billiger ist.

Die Finanzierung der Privatschulen ist in vielen Bundesländern wegen der Haushaltsprobleme bekanntlich ein Thema. Das wissen wir. Das ist in Schleswig-Holstein nicht anders; auch das ist schon gesagt worden. Angesichts der angespannten Finanzsituation des Landes muss sich der Kollege de Jager die Frage gefallen lassen, wie eine Halbierung oder gar ein Wegfall der Wartezeit im Rahmen der staatlichen Bezuschussung zu finanzieren ist.

Das Problem mit der Wartezeit ist auf der einen Seite, dass durch die lange Wartezeit freie Schulen gegründet werden, die eine echte Überlebenschance haben. Auf der anderen Seite ist richtig - was auch schon angeklungen ist -, dass man durch die lange Wartezeit Eltern die Möglichkeit verweigert, eine freie Schule zu gründen. Beides ist problematisch.

Darum sage ich aus unserer Sicht noch einmal: Wenn wir die Wartezeit reduzieren oder ganz wegfallen lassen und dadurch eine schlechtere Finanzierung der freien Schulen erhalten, dann werden wir letztlich nur freie Schulen erhalten, die für gutsituierte Eltern da sind. Das ist das Problem. Damit müssen wir uns auseinander setzen. Der Teufel steckt also im Detail.

(Beifall bei der SPD)

Ich finde aber, es ist gut, wenn wir uns im Bildungsausschuss gründlich und vorurteilsfrei mit diesem Gesetzentwurf befassen. Ich denke, das werden wir tun. Vielleicht können wir auch einen Kompromiss aushandeln.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort Frau Ministerin Erdsiek-Rave.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe bei der Rede und der öffentlichen Begründung dessen, Herr de Jager, was Sie hier eingebracht haben, genau zugehört und mich gefragt: Wo ist denn eigentlich die bildungspolitische Begründung? Ich bin aus dem, was Sie gesagt haben, nicht ganz schlau geworden. Gibt es bei Ihnen einen bildungspolitischen Gesinnungswandel? Privatschulen und freie Schulen haben bei der Union in der Vergangenheit ja nicht gerade die besten Freunden gehabt; das ist Fakt. Wir sind uns in weiten Teilen ja durchaus ähnlich, das staatstragende und öffentliche Schulsystem sehr schätzend.

Also entweder hat es einen Sinneswandel gegeben. Dann lohnt es sich, sich darüber bildungspolitisch auseinander zu setzen. Oder Sie haben mit Betroffenen Gespräche geführt, was dann in diesen Antrag eingemündet ist. Dies kann ich mir am ehesten vorstellen. Deswegen will ich jetzt auf Bekenntnisse zum Wert der freien Schulen und so weiter verzichten und auf ein paar schlichte Fakten hinweisen.

Ich wundere mich über diese Diskussion, die auf Folgendes hinausläuft. Angesichts absehbar sinkender Schülerzahlen in Schleswig-Holstein, von denen wir wissen, dass diese Abnahme im Jahr 2006 beginnen wird - das setzt sich dann von den Grundschulen nach oben hin fort -, und angesichts unmittelbar eintretender Mehrkosten muss man Folgendes berücksichtigen.

(Die Abgeordneten Holger Astrup [SPD] und Dr. Ekkehard Klug [FDP] unterhalten sich)

- Lieber Kollege Astrup, es stört mich, wenn du vor dem Kollegen Klug stehst. Der Kollege Klug hat da mitdiskutiert. Ich muss ihm jetzt etwas antworten können. Wenn du aber davor stehst, stört das.

(Beifall bei der SPD)

Nun muss ich noch einmal anfangen. Erstens. Die Schülerzahlen sinken absehbar, nachlesbar. Zweitens.

(Ministerin Ute Erdsiek-Rave)

Wenn wir das, was Sie vorschlagen, unmittelbar umsetzten, träten unmittelbar die Kosten ein - ich werde Ihnen das nachher noch einmal vorrechnen -, und zwar zulasten der öffentlichen Schulen. Wie anders sollen wir das nämlich finanzieren als im letzten Jahr dadurch, dass wir Lehrerstellen in Geld für die Privatschulen umwandeln? Dann kommt von Ihnen das Argument mit der Stellenlüge. Das Spiel kennen wir. Wie sonst soll es bitte finanziert werden? Was es kostet, werde ich Ihnen gleich sagen.