märenergieverbrauch liegt bei knapp 1 %. Allerdings sagen die entsprechenden Studien, dass in Schleswig-Holstein ein Potenzial von immerhin 10 % vorhanden ist. Die Biomasse kann und soll damit nach der Windenergie die zweite Säule der Versorgung mit erneuerbarer Energie in Schleswig-Holstein werden. Erst mit der Verbesserung der Rahmenbedingungen auf Bundesebene unter der jetzigen Bundesregierung wurde die Chance für einen breiten Ausbau der Biomassenutzung geschaffen.
Besonders zu nennen sind die Erhöhung der Vergütungsansätze im Erneuerbare-Energien-Gesetz und die Steigerung der investiven Fördermittel im Rahmen des Marktanreizprogrammes um den Faktor 25. Die Landesregierung verstärkt die Impulse der Bundesebene durch ein Landesförderprogramm, das in den Bereichen gezielt fördert, die mit Bundesmaßnahmen nicht auskommen. Die von 2001 bis 2006 laufende Initiative Biomasse und Energie wurde gemeinsam von den drei Ressorts Landwirtschaft, Energie und Umwelt sowie der Energiestiftung auf die Beine gestellt. Schleswig-Holstein ist das erste und bisher einzige Bundesland, dem es gelungen ist, die Landesförderung durch Kofinanzierungsmittel aus einem landwirtschaftlichen Fonds der EU zu ergänzen und diese Mittel dafür einzuwerben.
Die Umweltvorteile der energetischen Biomassenutzung sind von großer Bedeutung. Auch hier gilt aber, mögliche Zielkonflikte frühzeitig zu erkennen und die Rahmenbedingungen umweltverträglich zu gestalten. Der Umweltminister legt noch Wert darauf hinzuweisen, dass die anstehende Novellierung der Düngemittelverordnung in diesem Kontext von großer Bedeutung ist.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die antragstellende Fraktion erteile ich jetzt der Frau Abgeordneten Dr. Happach-Kasan.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, vielen Dank für das Verlesen dieses Beitrages. Ich habe auf Fragen verzichtet. Ich bitte das gewürdigt zu wissen.
Düngemittel auf landwirtschaftlichen Nutzflächen gehen seit vielen Jahren auseinander. Die Kritiker verweisen auf Restrisiken und fordern ein Verbot der Verwertung. Die Befürworter betonen die Nutzwirkungen, die in der Landwirtschaft bei der Einhaltung der aktuellen Regeln der guten fachlichen Praxis mit der Biomassedüngung erzielt werden können.
In der Öffentlichkeit ist von verschiedenen Seiten, insbesondere aus dem rot-grünen Spektrum, Stimmung gegen die landwirtschaftliche Verwertung inszeniert worden. Dabei wurde zumeist vergessen: Eine Nulllösung gibt es nicht.
Klärschlämme und Gülle fallen an, lassen sich nicht vermeiden. Sie müssen verwertet oder entsorgt werden. Das von der SPD-geführten Landesregierung eingebrachte Abfallabgabengesetz sah vor, dass für Klärschlämme, die nicht verwertet wurden, eine Abfallabgabe in Höhe von 90 DM zu zahlen war. Dies war eine klare Entscheidung der SPD in Richtung Verwertung.
Außerdem: Äcker müssen gedüngt werden. Die bei der Ernte entnommene Menge an Nährstoffen muss über Dünger dem Boden zugeführt werden, damit eine nächste Ernte heranwachsen kann.
Da es keine Nulllösung gibt, müssen die verschiedenen Möglichkeiten des Einsatzes von Sekundärrohstoffdüngern gegeneinander abgewogen werden. Dabei ist das Ziel der Abwägung, die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und wenn möglich zu verbessern und die Ernte von wohlschmeckenden und gesundheitlich unbedenklichen Nahrungsmitteln zu gewährleisten. Eine solche Abwägung lässt sich nur anhand von konkreten Sachinformationen treffen. Vor diesem Hintergrund hat die FDP-Fraktion die Große Anfrage erarbeitet. Sie ist von der Landesregierung weitgehend ordentlich bearbeitet worden.
(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist aber ein Lob: weitgehend ordentlich! - Dr. Heiner Garg [FDP]: Da schau her!)
In Schleswig-Holstein werden pro Jahr zwischen 50.000 t und 60.000 t Trockensubstanz Klärschlamm landwirtschaftlich, etwa 50.000 t energetisch verwertet und etwa 10.000 t deponiert. Ein Vergleich mit den Zahlen aus dem Jahr 1999 - Drucksache 14/2361 - zeigt, dass die Klärschlammverwertung in Schleswig-Holstein seit zehn Jahren weitgehend stabil strukturiert ist. Zusätzlich wurden 66.000 t Kompost auf landwirtschaftlich genutzten Flächen aufge
bracht. Der Import von Klärschlämmen ist gering, der Export deutlich größer, aber umfasst weniger als 10 % des Gesamtaufkommens.
Allein die Mengen machen deutlich, dass Sorgfalt im Umgang geboten ist. Die Landwirtschaftskammer hat sich frühzeitig mit der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlämmen befasst und Referenzwerte erarbeitet, die die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte nur zu 30 % bis 50 % ausschöpfen. Diese Grenzwerte haben in Schleswig-Holstein innerhalb der letzten zehn Jahre Berücksichtigung gefunden. Es wäre wünschenswert, wenn sich die Landesregierung weiterhin dafür einsetzte, dass auch auf Bundesebene diese Referenzwerte gelten könnten.
Die Bundesregierung hat in der Beantwortung einer Großen Anfrage der FDP-Fraktion zum Klärschlamm geäußert:
„Klärschlamm besitzt Düngeeigenschaften. Neben Stickstoff, Phosphat und Kalk sind dies auch Kalium und Magnesium. Klärschlamm kann daher andere Düngemittel, zum Beispiel Mineraldünger, ersetzen. Die in kommunalen Klärschlämmen insgesamt enthaltenen Phosphate könnten rechnerisch 15 % bis 20 % des Phosphatbedarfs der deutschen Landwirtschaft abdecken. Die Nutzung des Phosphats ist von großer Bedeutung, da die Vorkommen an cadmiumarmen Rohphosphaten weltweit begrenzt sind und in den nächsten Jahrzehnten weitgehend aufgebraucht sein dürften. Deshalb sollte mit diesem begrenzt verfügbaren Rohstoff sorgsam umgegangen werden.“
Im Januar dieses Jahres veranstaltete das Umweltministerium mit der Akademie für Natur und Umwelt ein Forum unter dem provokanten Titel „Deponie Acker?“ In der Einladung hieß es:
„Die landwirtschaftliche Düngepraxis kann zu einem Problem für unsere Böden und Gewässer werden. Wir nutzen Gülle, Mist, Klärschlamm, Bioabfallkompost oder mineralische Dünger zur Bodenverbesserung und Ertragssteigerung. So landen Nährstoffe und Schadstoffe auf unseren Äckern und gefährden Böden und Gewässer.“
„Vor dem Hintergrund der in SchleswigHolstein vorhandenen Klärschlamm- und Kompostqualitäten ist aus Sicht des Bodenschutzes bei ordnungsgemäßer landwirt
Der Titel der Veranstaltung zielte somit darauf ab, das vorhandene Misstrauen gegenüber landwirtschaftlicher Produktion weiter zu schüren. Genau dieses können wir uns nicht leisten, wenn wir die für die Erzeugung gesunder Lebensmittel und den nachhaltigen Schutz unserer Böden besten Lösungen wollen.
Unter dem Aspekt des Bodenschutzes ist entscheidend, dass bei allen Düngern - ob Sekundärrohstoffe, Mineraldünger oder Wirtschaftsdünger - dieselben Maßstäbe angelegt werden. Jeder Dünger kann missbräuchlich angewendet werden. Schadstoffeinträge aufgrund von Düngungen erfolgen nicht nur bei der Verwertung von Klärschlämmen. Auch andere Düngemittel tragen zu Schadstoffeinträgen bei. Deshalb ist für alle Düngemaßnahmen sicherzustellen, dass es zu keiner Aufkonzentration von Schadstoffen in Böden kommt.
Ich füge hinzu: Auch bei der Düngung mit Leguminosen im ökologischen Landbau kann es zu Schadstoffausträgen kommen, wenn dieses Verfahren nicht fachlich korrekt angewandt wird. Pauschale Einteilungen in gute und schlechte Düngemittel, wie sie die rot-grüne Landesregierung so gern konstruiert, gibt es nicht.
„Bei einer Klärschlammausbringung auf der Grundlage der Klärschlammverordnung sind derzeit keine wissenschaftlich erkennbaren Risiken für die Qualität pflanzlicher Nahrungsmittel erkennbar.“
Damit wird deutlich, dass die Risiken der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung eher im Emotionalbereich liegen als im gesundheitlichen Bereich. Leider beantwortet die Landesregierung die Frage nicht, ob sie auf landeseigenen Ackerflächen, die nicht dem Naturschutz dienen, die Verwertung von Klärschlämmen zulässt. Genauso verweigert die Landesregierung die Antwort auf die Frage, ob es aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes oder aus ökologischen Gründen gerechtfertigt ist, dass Verbände des Ökolandbaus von den ihnen angeschlossenen Betrieben einen Verzicht auf die Ausbringung von Klärschlamm fordern. Im Einklang mit den zuvor gemachten Aussagen müsste die Landesre
(Beifall der Abgeordneten Frauke Tengler [CDU] - Lothar Hay [SPD]: Es gibt ja auch Aussageverweigerungsrechte!)
Die Antwort der Landesregierung macht weiter deutlich, dass das in anderen Bundesländern diskutierte Verbot der Ausbringung von Klärschlamm teuer wird. Die Deponierung ist ab 2005 nicht mehr möglich, die Verbrennung ist etwa fünfmal so teuer wie das jetzt praktizierte Verfahren. In SchleswigHolstein fallen pro Jahr etwa 12 Millionen m3 Gülle an, die im Wesentlichen als Wirtschaftsdünger verwendet werden. Deren Ausbringung kann Konflikte mit dem Grundwasserschutz hervorrufen, Methan- und Stickstoffemissionen verursachen und auch zu Geruchsbelästigungen führen.
Einen Ausweg bietet die energetische Nutzung in Biogasanlagen oder Blockheizkraftwerken. Allerdings ist die Lösung der Standortfrage ausgesprochen schwierig. Niemand will sie.
- Herr Minister, inzwischen haben wir ein ausgesprochen positives Engagement für Biogasanlagen. Leider finden wir keinerlei Unterstützung durch die Landesregierung. Gewerbegebiete lehnen Biogasanlagen ab. Im Vorgarten will sie keiner und im Außenbereich dürfen sie nicht angesiedelt werden. Es ist bedauerlich, dass sogar gut vorbereitete Vorhaben, die auch die Nutzung der anfallenden Wärme geregelt haben, nur unter großen Schwierigkeiten verwirklicht werden können. Auch wenn Schleswig-Holstein gern seine Standortqualitäten im Bereich moderner Technologien hervorhebt, sind wir darauf angewiesen, uns auch weiterhin mit Fragen der Landwirtschaft, der Ernährung und des Bodenschutzes zu beschäftigen. Wie die Entwicklung des „Seaborne-Verfahrens“ zeigt, gehen manchmal Landwirtschaft und moderne Technik Hand in Hand. Ich bitte um Überweisung der Antwort auf die Große Anfrage an den Umwelt- und den Agrarausschuss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Bioabfall hat uns im Landtag schon öfter beschäftigt. Es gab von der FDP mehrere Große Anfragen und vor drei Jahren einen umfangreichen Berichtsantrag, mit dessen Bearbeitung das Umweltministerium lange beschäftigt war. In dem Bericht zur Bioabfallverwertung wurde umfangreich informiert, was jetzt durch die Große Anfrage erfragt wird.
(Dr. Christel Happach-Kasan [FDP]: Das ist nicht richtig! Das „Seaborne-Verfahren“ wird nicht erwähnt!)
- Auch darüber wurde ausführlich berichtet. Meine Kollegin Dr. Happach-Kasan weiß aus der Vergangenheit, dass ich stets einige Probleme mit derartigen Berichten und Großen Anfragen hatte, weil mir selten klar war, welche Absichten dahinter standen und welche Lehren daraus gezogen werden sollten. In 34 Fragen möchte die FDP Antworten über den Einsatz von Klärschlamm und Komposten, über den Umgang mit Gülle, über die Verwertung von Holz, Stroh und Treibsel und über den Einsatz von pflanzlichen Ölen in Schleswig-Holstein. Ich habe - ehrlich gesagt - nie gewusst, dass man zu diesen Themen so viel fragen kann beziehungsweise dass Politiker an so viel Spezialwissen interessiert sein könnten. Mit der Beantwortung werden wir umfassend über die Bioabfallproblematik in Schleswig-Holstein informiert. Mein Dank geht an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltministeriums.
Frau Dr. Happach-Kasan, wir erfahren zum wiederholten Mal, dass der Einsatz von Komposten und Klärschlämmen in der Landwirtschaft von der Landesregierung deshalb begrüßt wird, weil dadurch Phosphatressourcen geschont und Nährstoffe optimal genutzt werden können.
Schon 1998 hat der damalige Umweltminister Steenblock in einer Presseerklärung gesagt, dass die Landesregierung vorrangig das Ziel verfolgt, Klärschlamm und Kompost weitestgehend landwirtschaftlich zu verwerten. Die Ministerin hat darauf hingewiesen.