Automatenhersteller melden daher derartige Umsätze nicht mehr an. Die Finanzämter sind gezwungen, diese Umsätze zu schätzen und wegen der Rechtsprechung die Vollziehung der angefochtenen Umsatzsteuerbescheide auszusetzen. Das ist eine unbefriedigende Situation.
Es ist zu erwarten, dass der Bundesfinanzhof auch in dem anhängigen Revisionsverfahren gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster entgegen der Verwaltungsauffassung zu einer Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze an Geldspielgeräten gelangen wird.
Ziel eines neuen Spieleinsatzsteuergesetzes ist daher ein eigenständiges Verkehrsteuergesetz für Glücks- und Geschicklichkeitsspiele mit Gewinnmöglichkeit. Wir brauchen auch hier - so meine ich - eine gesicherte Rechtsgrundlage.
Denn bis zum In-Kraft-Treten einer gesicherten gesetzlichen Regelung ist nicht nur mit jährlichen Ausfällen bei der Umsatzsteuer von über 150 Millionen € zu rechnen, sondern darüber hinaus werden Rückerstattungen in nicht unbekannter Höhe für den Zeitraum eintreten, seitdem die Umsatzsteuerfestsetzung durch Einsprüche offen gehalten wurde.
Gerade bei der aktuellen Haushaltslage bei Ländern und Kommunen sind die genannten Steuerausfälle nicht hinnehmbar.
Unabhängig davon ist auch politisch nicht zu vermitteln, dass Automatenaufsteller in absehbarer Zeit voraussichtlich keine Umsatzsteuer für Umsätze an Geldspielgeräten entrichten müssen, während jeder Handwerker auf die von ihm erbrachten Leistungen Umsatzsteuer zahlt.
Dies sieht der Automatenverband Schleswig-Holstein im Übrigen genauso. Ich habe Anfang dieser Woche ein ausführliches Gespräch mit den Verbandsvertretern geführt und die Verbandsvertreter haben mich auch autorisiert, hier noch einmal zu sagen, dass sie - wie bisher - Steuern zahlen wollen, und zwar gegebe
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Wolfgang Kubicki [FDP]: Das ist unser An- trag! Da gibt es mit uns keinen Streit!)
Insofern ist die Gesetzesinitiative Niedersachsens grundsätzlich zu begrüßen. Das heißt aber nicht, dass der Gesetzentwurf so unverändert die Gesetzgebungsgremien passieren wird.
Ich will aus meiner Sicht Folgendes sagen: Ich vermute, dass dabei mindestens ein Gesetzentwurf herauskommt, der die bisherigen Steuerausfälle kompensiert.
Was beim niedersächsischen Entwurf diskussionswürdig ist, ist die Frage, ob die Bemessungsgrundlage der Einsatz statt der Kasseninhalt wird und wie hoch die Spieleinsatzsteuer sein soll. Der durch die Umsatzsteuerfreiheit entfallende Vorsteuerabzug muss dabei auch bedacht werden. Deshalb sage ich noch einmal: Erstens ist es richtig, ein eigenständiges Gesetz zu machen. Zweitens müssen insgesamt zumindest die bisherigen Steuerausfälle kompensiert werden.
Der Finanzausschuss des Bundesrates hat am 27. Juni den Gesetzentwurf einstimmig auf unbestimmte Zeit vertagt. Ich weiß nicht mehr, wer vorhin gesagt hat, das habe mit dem Wahlkampf zu tun gehabt. Dieser Gesetzentwurf ist von Niedersachsen lange vor der Wahl eingebracht worden; das hat nichts mit dem Wahlkampf zu tun.
Er ist aus zwei Gründen auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Erstens waren wir alle der Auffassung, dass mit den Beteiligten noch ausführlich zu diskutieren ist. Zweitens sollte abgewartet werden, was der Bundesfinanzhof nun wirklich sagt. Insofern sollten wir uns heute nicht auf eine konkrete Lösung für die Automatenaufsteller festlegen. Deshalb plädiere ich für die Ablehnung des Antrags in der jetzigen Form oder für die Annahme.
Dies würde die Handlungsfähigkeit des Landes im Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene von vornherein beschneiden.
- Ich habe gesagt, es sei vernünftig, was hier vorgeschlagen worden ist, nämlich hier in der Sache nicht zu entscheiden, sondern im Ausschuss weiter darüber zu diskutieren.
(Dr. Ekkehard Klug [FDP]: Ablehnung oder Annahme, haben Sie gesagt! - Wolfgang Kubicki [FDP]: Sie haben eben etwas ande- res gesagt! - Glocke des Präsidenten)
Die Erfahrung zeigt, dass gerade bei der Steuergesetzgebung ein Gesetzentwurf, der eingebracht wird, meist nicht unverändert verabschiedet wird. Wir sollten deshalb weiter mit den Beteiligten im Gespräch bleiben und mit Ihnen Möglichkeiten diskutieren, wie den beiderseitigen Anliegen Rechnung getragen werden kann.
Ich habe dem Automatenverband in SchleswigHolstein zugesagt, wenn es einen neuen Gesetzentwurf, ob aus Niedersachsen oder von jemand anders, oder eine neue Diskussion gibt, vor einer Meinungsbildung der Landesregierung erneut das Gespräch in den Gremien zu führen. Ich sage noch einmal: Ein Gesetz ist erforderlich. Über die Höhe der Steuer kann man streiten. Der Ausfall muss mindestens kompensiert werden.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Es ist der Antrag gestellt worden, an den Fachausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die internationale Vergleichsstudie PISA und die nationale Ergänzungsstudie PISA E haben vieles gezeigt und viele Schwächen des deutschen und des schleswigholsteinischen Schulwesens aufgezeigt. Vor allem aber hat PISA eines deutlich gemacht: dass wir über den Zustand und den Leistungsstand einzelner und aller unserer Schulen, also über das Schulwesen insgesamt, über weite Strecken ahnungslos gewesen sind und zum Teil noch sind.
Neben allen pädagogischen Aspekten, die wir im so genannten Post-PISA-Prozess zu lösen haben, ist dies ein Zustand, den wir uns auf Dauer nicht länger erlauben können. Wir brauchen dringend Instrumente, um nicht nur die Leistungen einzelner Schülerinnen und Schüler, sondern auch von Schulen zu testen. Wir brauchen dies als eine Art Frühwarnsystem, um Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken.
Der Ruf nach Schulleistungsvergleichen gehört mittlerweile zum Standardrepertoire von Bildungspolitikern jeglicher Couleur. Dennoch verbergen sich unter dem gleichen Leitbegriff ganz unterschiedliche Konzepte, zwischen denen mitunter sogar Welten liegen.
Die Landesregierung will den so genannten SchulTÜV einführen. Der Schul-TÜV setzt den sozialdemokratischen Glauben an die magische Kraft der Evaluation fort. Wir kennen das Mittel der Evaluation aus dem Bereich der Hochschulen. Es soll nun auf das Schulwesen übertragen werden.
Ich danke für die Unterstützung, Herr Präsident. - Ein wenig polemisch könnte man sagen, dass der SchulTÜV darin besteht, dass eine Gruppe von Leuten, deren Job die Schulleitung und Schulaufsicht ohnehin schon ist, verschiedene Schulen besucht und hinterher ein Ergebnis präsentiert, das nicht veröffentlicht wird. Wir halten diesen Schul-TÜV für bürokratisch, für zu aufwendig und für ineffektiv.
Eine wirklich funktionierende Schulaufsicht könnte das, was der Schul-TÜV jetzt machen soll, schon seit langem praktizieren.