Eine wirklich funktionierende Schulaufsicht könnte das, was der Schul-TÜV jetzt machen soll, schon seit langem praktizieren.
Die CDU-Fraktion verbindet mit Schulleistungsvergleichen hingegen ganz andere Anforderungen. Wir wollen die Leistung von Schulen nach klar definierten Leistungskriterien vergleichen und wir wollen die Ergebnisse dieser Schulleistungsvergleiche für die weiterführenden Schulen in einem landesweiten Ranking öffentlich machen.
Selbstverständlich weiß ich um die Skepsis, die es darum gibt. Aber machen wir uns nichts vor: Eltern vergleichen schon jetzt Schulen, nur machen sie es in einem Ranking im Selbstbausatz - nach Hörensagen.
Rufen Sie sich einmal in Erinnerung, was mittlerweile bei den Gymnasien in den kreisfreien Städten stattfindet, wo es einen Wettbewerb gibt und wie die sich vorstellen. Da erkennen Sie, dass hier sehr wohl ein Vergleich, auch über Zeitungen, stattfindet. Dafür gibt es aber keine klaren Kriterien. Diese wollen wir schaffen.
Zu den klaren Kriterien, von denen ich sprach, gehört natürlich auch, dass man die Leistung einer Schule unter anderem dadurch bemisst, dass man die Leistung der einzelnen Schülerinnen und Schüler prüft. Wir wollen das durch zentrale Prüfungen tun, weil wir glauben, dass nur zentrale Prüfungen auch tatsächlich vergleichbare Ergebnisse dieser Prüfungen erbringen können.
Deshalb beantragen wir, dass in Schleswig-Holstein auf der Grundlage vergleichbarer inhaltlicher Anforderungen - das ist die Conditio sine qua non - zentrale Prüfungen in den Kernfächern für die Abschlussklassen an allen weiterführenden Schularten eingeführt werden.
Solche Prüfungen schließen übrigens vorgeschaltete Vergleichsarbeiten, wie sie ja auch die Landesregierung plant, überhaupt nicht aus. Insofern befürworten wir die Vergleichsarbeiten. Sie können sehr wohl eine Grundlage für weiterführende Schritte sein.
Für uns ist die Einführung zentraler Prüfungen ein wesentlicher Punkt für Schulleistungsvergleiche. Wir verbinden damit aber auch inhaltliche und pädagogische Forderungen.
Ich weiß, welches Lamento in den nachfolgenden Reden wahrscheinlich ausbrechen wird und verweise deshalb vorsorglich auf die Tatsache, dass mittlerweile die Hälfte der Bundesländer in Deutschland zentrale Prüfungen durchaus schon kennt, darunter auch eine ganze Reihe sozialdemokratisch geführter Länder.
Wir wollen es bei der Diskussion um zentrale Prüfungen nicht bei einer reinen Formdebatte belassen. Wir glauben vielmehr, dass die Grundlage zentraler Prüfungen in den Kernfächern die Einführung verbindlicher und landeseinheitlicher Lehrinhalte ist. Ich habe das eben schon angedeutet. Deshalb fordern wir die Bildungsministerin auf, die Lehrpläne mit dem Ziel zu bearbeiten, dass zukünftig etwa zwei Drittel der Lehrinhalte tatsächlich verbindlich vorgegeben werden. In diesem Zusammenhang hoffen wir, dass Stoffe konkret benannt werden. Wir wollen auch so weit gehen - das ist eine Sache, die offenbar auch auf KMK-Ebene diskutiert wird -, dass Musteraufgaben enthalten sind.
Wir glauben, dass es ein Gebot der Fairness ist, den Schülerinnen und Schülern vorher zu sagen, was man hinterher von ihnen verlangt und abprüfen will. Wir glauben auch, dass es gute inhaltliche Gründe gibt, die Lehrinhalte und die Lerninhalte stärker und konkreter vorzugeben. Jede Gesellschaft muss sich auf die für sie wichtigen Bildungsinhalte verständigen. Wir glauben, dass eine stärkere Vorgabe dazu einen Beitrag leisten kann.
Frau Erdsiek-Rave, die verbindlichen inhaltlichen Standards sind übrigens die andere Seite der Medaille der Schulautonomie. Wir können eine stärkere Eigenverantwortung der Schulen nur dann machen, wenn wir Raster und Rahmen haben, die die inhaltlichen und organisatorischen zentralen Elemente tatsächlich vorgeben. Gegen solche von den Leistungsbeschreibungen her stärker eigenverantworteten Schulen wollen wir uns in diesem Zusammenhang nicht länger sträuben.
Liebe Kollegen, nach unseren Vorstellungen sollen die Schulleistungsvergleiche also im Wesentlichen auf zentralen Prüfungen basieren. Sie sollen aber nicht allein daraus bestehen. Wir wollen das Ranking durch so genannte Schulportraits ergänzen. Dies ist ein Mittel, das im Freistaat Sachsen seit etwa zwei Jahren erfolgreich angewendet wird und - wie wir meinen - zu einem Höchstmaß an Transparenz über die einzelne Schule führt. Diese Schulportraits sollen all die Informationen über eine Schule enthalten, die über die Prüfungsergebnisse hinausgehen, zum Beispiel Angaben über Arbeitsgemeinschaften, die angeboten werden, Projekte oder Schulpatenschaften, die es gibt, sowie besondere Betreuungsangebote vormittags oder auch ganztags.
Der Ansatz der Transparenz, den wir damit verfolgen, ist für uns von einer eminenten Wichtigkeit. Wir glauben, dass die Eltern ein Recht haben zu wissen, wo die Schule steht, auf die ihre Kinder gehen. Wir glauben, dass diese Transparenz auch Potenziale für die Schulentwicklung an einzelnen Schulen freisetzt und freilegt, die sonst nicht erkennbar wären. In dem Maße nämlich, in dem die Eltern sehen können, was an der Schule XY möglich ist, können sie sich dafür einsetzen, dass das auch an ihrer Schule geschieht.
Damit sind die Schulportraits einerseits ein gutes Mittel, die Eltern mit ins Boot zu nehmen, und andererseits eine Chance für die Schule, ihr Angebot darzustellen und ein Schulprogramm zu veröffentlichen, das sie nach ihrem Willen haben erarbeiten müssen.
Zu der Transparenz gehört allerdings auch die klare Darstellung der Rahmenbedingungen, unter denen eine Schule arbeitet. Wir wollen deshalb, dass die Schulleitungen das Recht bekommen, Angaben über die Unterrichtsversorgung, über Planstellenzuweisungen und die Raumsituation ihrer Schule zu veröffentlichen. Denn um einschätzen zu können, warum eine Schule so ist, wie sie ist, muss ich wissen, unter welchen Rahmenbedingungen sie tatsächlich arbeitet. Ich
Ich muss wissen, wie viele Räume da sind, um Differenzierung und weitere Angebote zu machen. Wir glauben, dass gerade die Veröffentlichung der Unterrichtsversorgung vor Ort an der einzelnen Schule sehr viel aussagekräftiger ist als der jährliche Bericht über die Unterrichtsversorgung, der hier im Landtag gegeben wird. Denn dort finden wir am Ende Zahlenspielereien. Vor Ort in der einzelnen Schule finden wir klare Ergebnisse und belastbare Erkenntnisse über das, was an der Schule tatsächlich geschieht.
Meine Damen und Herren, wir glauben, dass wir mit unserem Antrag einen vielleicht strittigen, aber einen dennoch nötigen Schritt nach vorne tun. Es ist dringend erforderlich, dass wir nach PISA die Bildungspolitik mutiger diskutieren, als wir es vorher getan haben. Ich fürchte allerdings, dass wir im Begriff sind, in die schulpolitische Schläfrigkeit zurückzufallen, die viel zu lange auch hier in Schleswig-Holstein geherrscht hat. Deshalb denke ich, dass wir mit unserem Antrag ein Angebot machen, in eine streitige Diskussion über schulpolitische Schlussfolgerungen aus PISA einzutreten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor 14 Tagen auf einer Veranstaltung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft zu den Ergebnissen der PISA-E-Studie wurde der Referent Professor Jürgen Baumert vom PISA-Konsortium Deutschland von einem Lehrerkollegen aus einem Gymnasium zu Leistungsvergleichsarbeiten befragt, ob denn angesichts der herausragenden Ergebnisse und Kompetenzwerte der schleswig-holsteinischen Gymnasien und der sehr gleichmäßigen Leistungsdichte im Lande nicht auf landesweite Leistungsvergleiche verzichtet werden könnte. Professor Baumert antwortete sinngemäß, dass es eigentlich nichts Geeigneteres gäbe als Leistungsvergleiche in den Schularten, um feststellen zu können, wo und wie eine Schule leistungsmäßig steht, in der Schule selbst, vor den Eltern und für die Schüler. PISA selbst sei ein solches Instrument des Leis
tungsvergleiches und, wenn man so will, gerade aus diesem Grund zentrales bildungspolitisches Ereignis der Jahre 2001 und 2002 gewesen.
So ist die Forderung nach Leistungsvergleichen ein Aspekt, der aus der PISA-Studie selbst herzuleiten ist. Wer sich mit den Schulsystemen der Länder beschäftigt, die in den Kompetenzwerten ganz oben liegen, wird feststellen müssen, dass alle diese Länder Leistungsvergleiche als notwendiges und reguläres Instrument der Evaluation von Unterricht und Schule einsetzen: Finnland, wie ich vorhin schon erwähnt habe, mit sehr offenen Rahmenbedingungen für die schulinterne Gestaltung des Unterrichtes, oder Großbritannien, dessen Schullandschaft mit unterschiedlichen Schulformen und Schulträgern sehr bunt ist. Aber auf der Insel gibt es - um es einfach zu beschreiben - ein knallhart organisiertes staatliches Verfahren der abschnittsweisen Leistungsvergleichskontrollen über das OFSTED, das Office of Standards of Education.
So lässt sich das Prinzip, den Schulen möglichst viel Freiheit bei der Formulierung eigener pädagogischer Konzepte einzuräumen, durchaus mit einem starken Controlling hinsichtlich der Einhaltung gleichmäßiger Leistungsstandards verbinden. Dazu braucht es nicht unbedingt kleinteilig definierte Unterrichtsraster wie Stundentafeln und Lehrpläne.
Schleswig-Holstein kannte in seiner jüngeren Geschichte solche landesweiten Schulvergleichsuntersuchungen. Das war zurzeit des Kultusministers Osterloh Ende der 50er-Jahre. Hierauf hat uns ein pensionierter Schulleiter aufmerksam gemacht. Es ging damals im Wesentlichen um eine Bestimmung der Leistungsstandards aufgrund der vielen kleinen ländlichen Volksschulen.
Sehr verehrter Kollege de Jager, die SPD-Landtagsfraktion kann sich mit Ihrem Antrag durchaus anfreunden, hat doch - das möchte ich betonen - gerade die Kultusministerin einen ersten Schritt in Richtung Parallel- und Vergleichsarbeiten eingeleitet. Wir begrüßen diesen Schritt außerordentlich, Frau Ministerin.
Unter Punkt 2 Ihres Antrages fordern Sie zentrale Prüfungen für die Abschlussklassen aller Schularten. Wie der Begriff „zentral“ auszulegen ist, müssen wir diskutieren. Diskutieren müssen wir dann aber auch die Rolle unserer Gymnasien im Hinblick auf die Abschlussprüfungen. Heute erreichen Sie auf dem Gymnasium die Mittlere Reife mit der Versetzung in die elfte Klasse. Sie erreichen an den Gymnasien den schulischen Teil der Fachhochschulreife mit einem
Müssen Realschüler zur Erlangung der Mittleren Reife eine Abschlussprüfung ablegen und sollen Hauptschüler eine solche ebenso ablegen, dann ist eigentlich die Tatsache, dass ein Gymnasiast bislang ein Studium an einer Fachhochschule aufnehmen kann oder sich für den gehobenen Dienst bewirbt, ohne je eine schulische Abschlussprüfung erreicht zu haben, etwas sehr Vorteilhaftes für eine Schulart. Vielleicht sollten wir doch einmal über eine allgemeine Abschlussprüfung am Ende der Sekundarstufe I nachdenken.
Punkt 3 Ihres Antrages betrifft das Veröffentlichen der zentralen Prüfungsergebnisse in einem landesweiten Ranking. Hier gehen bei uns in der Fraktion einige Fragezeichen auf, auch was das Verhältnis der CDU zu landesweiten Rankings betrifft. Im Umweltbereich pfui, im Schulbereich hui? Das müssen Sie uns, lieber Kollege de Jager, schon erklären.
(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Dr. Johann Wadephul [CDU]: Ein transparentes Verfah- ren haben wir gefordert, Herr Kollege Höpp- ner!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Leistungsstand einer Schule hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab: erstens vom Umfang und der Qualität des Unterrichts, zweitens vom Engagement und der Kompetenz der Lehrerinnen und Lehrer, drittens von der Anstrengungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Schüler. Keiner dieser drei Faktoren wird durch die im CDU-Antrag enthaltenen Punkte beeinflusst. Zumindest im Hinblick auf das in der Überschrift genannte Ziel einer Leistungssteigerung verspricht der Antrag mehr, als er zu halten vermag.
Gleichwohl sind durchaus einige Punkte aus diesem Antrag diskussionswürdig. Andere halten wir, die FDP-Fraktion, hingegen nicht für zielführend.