Wenn ich dann einmal sehe, dass für die Grund- und Hauptschullehrerinnen und -lehrer regulär an der Uni Flensburg sechs - sechs! - Studienplätze vorgesehen sind, für Realschullehrerinnen und -lehrer aber 18 und das an derselben Uni - ich weiß ja, dass dort zum Teil auch dieselben Pädagogen tätig sind -, dann frage ich mich: Wieso muss das sein? Wieso können wir dann nicht auch bei den Grund- und Hauptschulen auf eine Zahl wie 18 kommen?
Ähnlich sehe ich das bei der Musikhochschule. Auch hier liegt die angenommene Lehrkapazität schon im einstelligen Bereich. In der Vergangenheit haben wir hier ja im zweistelligen Bereich ausgebildet. So viel Leute sind ja aus der Professorenschaft nicht abgewandert, dass das nicht mehr möglich wäre.
Aber - das hat Herr Klug betont - wir haben leider auch in der Nachfrage Defizite. Deshalb finde ich es richtig und gut, dass der Bericht hier auch eine ganze Menge Vorschläge macht, wie wir in der Fortbildung weiterkommen.
Nun habe ich selber in Podiumsdiskussionen mitbekommen, die Musikhochschule bietet ein zu hohes Fortbildungsniveau an. Hier teilen wir ausdrücklich die Einschätzung des Bildungsministeriums. Es hat keinen Sinn, Leute, die schon eine Musikerausbildung hinter sich haben, noch einmal mehrere Semester mit einem aufwendigen Programm zu beschäftigen. Ich glaube, das wirkt eher abschreckend.
Auf der anderen Seite müssen wir natürlich an den individuellen Fähigkeiten der Leute ansetzen und ihnen genügend Pädagogik bieten. Umgekehrt ist es
bei denjenigen, die schon pädagogisch fit sind, die vielleicht schon in der Schule in anderen Fächern unterrichten. Hier ist mir manchmal das, was im IPTS angeboten wird, doch diskussionswürdig in der Richtung, ob die angebotene Stundenzahl ausreicht. Hier würde ich gern auch einmal das Urteil aus der Praxis hören. Denn es wäre irgendwie ungerecht, wenn wir einerseits sagen, die Ausbildung muss topp sein, sonst kommt man in das Fach überhaupt nicht hinein, also auf sehr hohe Standards setzen, und auf der anderen Seite dürfen es die Leute, die zum IPTS gehen, irgendwie einmal so nebenbei machen. Hier müssen wir uns also auf Standards einigen.
Aber alle - das finde ich ganz wichtig -, die Uni Flensburg wie die Musikhochschule wie auch das IPTS, gehen von einem modularisierten Fortbildungsangebot aus. Das ist gut. Denn so kann man auf die individuelle Vorbildung der Bildungswilligen eingehen.
Das weitere Fazit ist, dass die regulären Studienabsolventinnen und -absolventen und Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger offensichtlich - das hat Frau Schwarz deutlich gemacht - irgendwie doch im Schuldienst zu wenig ankommen. Hier wäre ich daran interessiert, im Ausschuss zu erfahren, woran das denn im Einzelnen liegt. - Einmal an zu wenig Referendarstellen, aber zum anderen ja offensichtlich auch daran, dass bei den Verhandlungen, ob Quereinstieg möglich ist oder nicht, offensichtlich noch keine gute Lösung mit den Personalräten gefunden wurde. Anders kann ich mir diese hohe Schwundquote nicht erklären.
Sehr erfreulich - dies ein Weiteres - ist die Kooperation mit den Musikschulen. Auch hier wird deutlich: Wir brauchen die selbstständige Schule, damit die Schulen selbst mit den Musikschulen Verträge machen können.
Jetzt ist noch immer der Umweg über die Elterninitiativen notwendig. Ich glaube auch, gerade bei den Musikschullehrerinnen und -lehrern - das gilt nicht generell; das gilt sicherlich für Einzelfälle - wird es auch Persönlichkeiten geben, die mit einem Fortbildungsangebot in der Lage sind, regulär in der Schule zu unterrichten. Das ist quasi ein Quereinsteigerpotenzial, das wir ausschöpfen sollten.
Ich finde es sehr gut, dass in der kurzen Zeit doch alle diejenigen, die sich dem Musikunterricht in den Ausbildungsgängen verpflichtet fühlen, sehr gute Vorschläge gemacht haben. Ich habe sie jetzt in einem ersten Durchgang kritisch gewürdigt, aber diese Kri
tik soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass ich alle diese Vorschläge für sehr ernsthaft und brauchbar halte und hoffe, dass wir im nächsten Jahr mit konkreten Maßnahmen anfangen.
Das scheint mir möglich zu sein, ohne dass hierbei Millionen an Geld bewegt werden müssen, sondern einfach Synergieeffekte genutzt werden können.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde nur ein paar Punkte aufgreifen, weil ich denke, dass wir uns in dieser Sache doch parteiübergreifend einig sind. Der doch sehr beeindruckende Versuch der Kollegin Schwarz, hier jetzt die Rechenfehler des Ministeriums nachzuweisen, führen dazu, dass ich es gar nicht mehr wage festzustellen, ob es denn stimmt, dass die Anzahl der Studienanfänger im Semester 2001/2002 weiter gesunken ist. Aber so steht es zumindest im Bericht.
Die Landesregierung verweist dann in ihrem Bericht auch darauf, welches die Ursachen sein könnten, und spricht an, dass die entsprechenden Studiengänge im Fach Musik, die ja im März 1998 von Kiel nach Flensburg verlegt wurden, eine mögliche Ursache sind. Hier möchte ich doch noch einmal das aufgreifen, was ich schon zur Gewinnung von Lehrkräften - so hieß der andere Bericht, den wir ja auch debattiert haben - gesagt habe.
- Genau! - Daraus gehen ja auch einige Zahlen hervor. Ich muss sagen, das ist ein undokumentierter Vorwurf
- ja - und ein Vorwurf, der nicht berücksichtigt, dass jetzt die Landesverordnung über die erste Staatsprüfung der Lehrkräfte, die ja seit 1999 in Kraft ist, auch von einem Dreifächerstudium ausgeht. Dadurch
wird unterschlagen, welche Bedeutung das frühere Zwei-Fächer-Studium für das Fach Musik gehabt habt; denn durch die Verengung der Studierenden auf nur zwei Fächer haben im Zweifel gerade die peripheren Fächer -
Gerechterweise muss ich hier hinzufügen - das geht aus dem Bericht so hervor -, dass die Landesregierung das jetzt auch korrigiert hat. Deshalb möchte ich auch noch einmal deutlich machen, dass die Klagen über die Verlegung eines großen Teils der Lehrerbildung von Kiel nach Flensburg jetzt endlich aufhören sollten.
Natürlich kann ich nicht bestreiten, dass es in der Übergangsphase Probleme gegeben hat. Die Probleme in Bezug auf die Musiklehrerausbildung an der Uni Flensburg werden aber spätestens zum Wintersemester 2002/2003 zum größten Teil behoben sein.
Wir haben genau wie die Landesregierung die begründete Hoffnung, dass es dann zu einer Trendwende in Bezug auf die Anzahl der Studierenden im Fach Musik kommen wird.
Die Landesregierung führt in ihrem Bericht die Maßnahmen an, die jetzt hoffentlich auch greifen werden: Bewerbungen aus anderen Bundesländern, Wellcome-back-Aktionen und das Quereinsteigerprogramm. Wir hoffen, dass diese Maßnahmen letztlich auch zu einer Verbesserung der Unterrichtsversorgung im Fach Musik führen werden.
Positiv ist aus unserer Sicht auch, dass Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ausgebaut werden und dass es auch an der Universität Flensburg einen Ergänzungsstudiengang im Fach Musik geben wird. Ich teile die Auffassung der Kollegin Birk - das ist ja auch das, was das Ministerium dazu sagt -, dass der Qualifizierungsstudiengang an der Musikhochschule Lübeck doch wohl eher an der Sache vorbeigeht und dass dieser Studiengang gekürzt werden muss.
Wichtig ist aus unserer Sicht eigentlich das Letzte, nämlich, dass es zu einem geplanten Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Kreismusikschulen und den allgemeinbildenden Schulen kommen soll.
Ich denke, das ist die richtige Erneuerung und Strukturverbesserung und ein Beleg dafür, wie wichtig solche grenzüberschreitenden Maßnahmen sind. - Eineinhalb Minuten habe ich euch geschenkt!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Beratung. Ich schlage vor, den Bericht dem Bildungsausschuss zu überweisen. - Zur abschließenden oder nicht zur abschließenden Beratung?
- Zur abschließenden Beratung! Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen!
Europäische Beschäftigungsstrategie in der Arbeitsmarktpolitik des Landes Landtagsbeschluss vom 13. September 2002 Drucksache 15/2066 Bericht der Landesregierung Drucksache 15/2231
Die Fraktionen und die Regierung haben sich darauf verständigt, diesen Punkt ohne Aussprache dem Fachausschuss zu überweisen und dort auch mündlich die Berichterstattung durch die Regierung erfolgen zu lassen. Wer so verfahren will, den bitte ich um das Handzeichen. - Überweisung des Berichtes, Berichterstattung im Ausschuss - -