Protokoll der Sitzung vom 12.12.2002

(Vereinzelter Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da müsste nachgebessert werden, wobei die Zielrichtung, wie ich bereits vorhin gesagt habe, auch unseren Vorstellungen entspricht.

Dann kommt aber Absatz 2 als ungeschlagener sprachlicher Höhepunkt des Unionsgesetzentwurfes. Kollege Nabel hat ihn schon zitiert; deswegen brauche ich das jetzt nicht zu wiederholen.

(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch! Noch einmal!)

Als ich diesen Satz las, musste ich doch ein wenig lächeln. Da muss man auch über die Formulierung noch einmal reden. Wer oder was soll denn hier genutzt werden, liebe CDU? Außerdem ist der Satz inhaltlich falsch. Wenn ein Vertrag über die Beschränkung einer Sache nicht mehr besteht, kann sie

natürlich wieder frei benutzt werden, außer eine solche Nutzung verstieße gegen Rechtsvorschriften. Wenn aber etwas anderes vereinbart wäre, dann bestünden auch vertragliche Regelungen. So einfach ist das.

(Vereinzelter Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Meine Damen und Herren, die Union muss im Ausschuss nachbessern. Ansonsten kommen wir zu der paradoxen Situation, dass ein Gesetz mit einer vernünftigen Zielrichtung nicht verabschiedet werden kann, weil es in einigen Bereichen handwerklich schlecht gemacht wurde. Denn auch ein gut gemeintes, aber schlecht gemachtes Gesetz schadet dem Naturschutz.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ich erteile das Wort Herrn Abgeordneten Matthiessen.

Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der CDU-Entwurf eines Landesnaturschutzgesetzes ist fachlich ziemlich danebengegangen: Er trieft vor Ideologie und hat mit modernem Naturschutz nichts zu tun.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Richtig ist, dass das geänderte Bundesgesetz eine Anpassung des Landesrechtes notwendig macht. Diese Umsetzung leistet der vorliegende Entwurf jedoch nicht. Er ist handwerklich untauglich.

(Martin Kayenburg [CDU]: Das müssen Sie gerade sagen!)

Stattdessen pure Ideologie. Sie schreiben in § 1 - ich lese das noch einmal vor; mehrere Kollegen haben schon darauf abgehoben -:

„Eigentum und … Verantwortung sind die beste Voraussetzung zur Erreichung der Ziele …"

Wahrscheinlich haben Sie die Konflikte zwischen Eigentümern und Naturschützern bisher übersehen.

Nun ist Eigentum ja nichts Verwerfliches. Unser Grundgesetz schützt das Recht auf Eigentum ja auch explizit. In der Regel sind aber Eigentum und Besitz mit dem Wunsch zur wirtschaftlichen Nutzung verbunden. Das ist ebenso wenig verwerflich; unsere

(Detlef Matthiessen)

Wirtschaftsordnung sieht die Nutzung und das Gewinnstreben als elementares Prinzip vor.

Der Naturschutz geht in der Regel aber mit Einschränkungswünschen dieser Nutzung an Grund und Boden und Gewässern einher. Die Mähzeiten für Wiesen sollen sich nach den Bedürfnissen der Wiesenvögel richten. Sensible Gebiete sollen nicht gestört werden. Rebhühner vertragen allzu intensive Landwirtschaft schlecht und so weiter. Das bedeutet - alle praktische Lebenserfahrung in rot, schwarz, schwarz-gelb, rot-grün, rot-schwarz regierten Ländern unserer bunten Republik bestätigt das -: Zwischen Eigentum und Naturschutz besteht ein natürlicher Interessengegensatz, vergleichbar etwa mit dem Verhältnis zwischen Steuerzahler und Finanzamt.

Wenn Sie also behaupten, Eigentum sei die beste Voraussetzung zur Erreichung von Naturschutzzielen, dann ist das mehr als gewagt.

(Martin Kayenburg [CDU]: Wo lebt ihr ei- gentlich? - Heinz Maurus [CDU]: Ich würde mal den Blick in Richtung des stellvertreten- den Ministerpräsidenten werfen!)

- Ich möchte nur daran erinnern, was Herr Kayenburg vorhin gesagt hat, als ich hier einen sachlich sehr wohl begründeten Zwischenruf losgelassen habe. Aber er lässt einen kaum zu Wort kommen, wenn man hier redet.

Ich kann jedenfalls keine Begründung für Ihre Behauptung erkennen, Eigentum sei eine Voraussetzung für guten Naturschutz.

(Herlich Marie Todsen-Reese [CDU]: Das überrascht uns aber!)

Es kommt vielmehr darauf an, die divergierenden Interessen vernünftig zueinander zu organisieren. Das geht nicht immer konfliktfrei. Der Begriff Eigentum kommt übrigens im Bundesnaturschutzgesetz nicht vor; infolgedessen ist das auch nicht in landesrechtlicher Umsetzung zu regeln. Warum gebrauchen Sie also an dieser Stelle solche kruden Formulierungen? Vielleicht um sich aufzumunitionieren gegen die vermeintlichen Eigentumsfeinde? Oder was steckt dahinter?

Wir müssen versöhnen und dürfen nicht spalten. Die Natur kann nicht für sich selber sprechen. Sie kann aber nachfolgende Generationen bestrafen, wenn wir ihr Recht heute mit Füßen treten.

Das Ziel einer Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben erreichen Sie nicht, indem Sie zum Beispiel, wie Sie es in § 6 Ihres Entwurfes regeln, die Landwirtschaft pauschal freistellen. Das sieht das

Bundesnaturschutzgesetz so nicht vor. Was ist zum Beispiel mit Grünlandumbruch in bestimmten sensiblen Gebieten?

In § 10 formulieren Sie:

„Verträge haben Vorrang... wenn ein gleichwertiger Schutz bei angemessenem Aufwand gewährleistet ist."

Sie haben das ja als einen der Höhepunkte entdeckt. Bei aller Liebe zum Vertragsnaturschutz - und das meine ich auch so, ich schließe mich da Ihren Ausführungen an; Vertragsnaturschutz, wo er möglich ist und etwas bringt, ist das zu bevorzugende Instrument, auch aus meiner Sicht -: Eine Formulierung wie „bei angemessenem Aufwand“ öffnet doch Interpretationen Tür und Tor. So etwas nennt man im Volksmund „Gummiparagraph“. Haben Sie sich von einem Anwalt beraten lassen, der seine zukünftigen Pfründe schon mal sichern will? Oder wollen Sie den Gerichtsstandort Deutschland nur allgemein stärken, weil es so viele arbeitssuchende Juristen gibt?

(Lars Harms [SSW]: Das kann Vorteile ha- ben!)

An vielen Stellen ersparen Sie sich die Denkarbeit und schreiben eine Ermächtigung ins Gesetz. Ich habe Ihrem Redebeitrag entnommen, Frau TodsenReese, dass Sie die Bildungs- und Informationsarbeit stärken wollen. Das geht aber aus Ihrem Entwurf überhaupt nicht hervor; an keiner Stelle treffen Sie dazu eine Regelung. Im Gegenteil, die Akademie für Natur und Umwelt soll weg, Naturschutzbeauftragte und Beiräte gibt es bei Ihnen nicht mehr. Dabei haben diese sich als Mittler zwischen den Fronten bewährt.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wollen Sie sie abschaffen?

(Herlich Marie Todsen-Reese [CDU]: Haben Sie mir nicht zugehört?)

Wo bleiben die Landschaftsschutzgebiete? Wollen sie auch die abschaffen?

Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Abgeordneter.

Das mache ich gern, Herr Präsident.

An den vor mir erwähnten und vielen anderen Stellen ist der Vorschlag der CDU für ein Landesnaturschutzgesetz sehr diskussionsbedürftig. Im Rahmen einer kurzen Landtagsredezeit ist das natürlich nicht

(Detlef Matthiessen)

ausreichend abzuarbeiten. Wir stimmen einer Überweisung in den Ausschuss zu.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Dann erteile ich Herrn Abgeordneten Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was schon auf den ersten Blick deutlich wird, ist, dass der vorliegende Entwurf eines Landesnaturschutzgesetzes wesentlich schlanker ist als das derzeit vorhandene Original. Insofern muss ich sagen, dass der Entwurf, was die Verminderung der Regelungsdichte angeht, vernünftig ist. So finden sich zum Bespiel in Bezug auf die Regelungen zu Schutzgebieten eindeutige Formulierungen und gleichzeitig der Hinweis, dass die näheren Fragen zur Nutzung von Schutzgebieten durch Verordnungen geregelt werden sollen. Ich glaube, ein solcher Weg wäre gut, da die Politik dann den Rahmen vorgeben und das Ministerium die Umsetzung der Ziele per Verordnung steuern würde. Da habe ich großes Vertrauen zu unserem Umweltministerium.

Dies führt nicht nur zu einer Vereinfachung der Abläufe, sondern sorgt auch für eine gewisse Flexibilität in der Umsetzung. Denn man kann auf dem Verordnungswege wesentlich schneller auf konkrete Problemstellungen reagieren.

Aber nach dem vorliegenden Gesetzestext könnte die Ausgestaltung der Schutzgebiete hinter die derzeitige Regelung zurückgehen. Das wird von uns kritisch gesehen. Wir würden damit den Naturschutz ohne inhaltliche Begründung zurückdrehen. Das kann nicht Sinn einer Naturschutzgesetzänderung sein.

Ein anderes positives Element ist, dass die CDU vorschlägt, dem Vertragsnaturschutz Vorrang einzuräumen. Das ist genau der richtige Weg, um für eine breite Akzeptanz von Naturschutzmaßnahmen in der Bevölkerung zu sorgen.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP)