Protokoll der Sitzung vom 12.12.2002

(Herlich Marie Todsen-Reese)

und sogar negativen Umstrukturierung nicht sehr beliebt macht, aber „weiter so“ geht eben auch nicht.

Kritische Anmerkungen wird es sicherlich auch dazu geben, dass zum Beispiel der Landesnaturschutzbeauftragte, die Beiräte und die Akademie für Natur und Umwelt rechtlich nicht mehr verbindlich verankert sind. Aber auch hier gilt, dass es keine Bereiche geben darf, die tabu sind, wenn wir endlich einen ernsthaften Versuch der Verschlankung unternehmen wollen.

Ich will die Verdienste dieser Einrichtungen und der damit verbundenen Persönlichkeiten in keiner Weise schmälern. Im Gegenteil, sie alle verdienen hohen Respekt und Anerkennung, denn sie haben sich um die Entwicklung des Naturschutzes in unserem Land verdient gemacht. Aber trotzdem muss die Frag erlaubt sein, ob wir weiterhin eine rechtliche Verankerung brauchen. Denn wer gute Arbeit macht - und dann auch da, wo es gewollt ist -, hat immer die Möglichkeit, diese Einrichtungen alle auf freiwilliger Basis zu etablieren und weiter zu betreiben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen eine kreativen Naturschutz in Schleswig-Holstein, bei dem die Umsetzung der Ziele und der konkreten Maßnahmen entscheidend ist. Hier genau steckt der Naturschutz zurzeit aber in der Sackgasse. Er ist auf das Abstellgleis geraten und unser Gesetzentwurf soll den Naturschutz wieder auf flotte Fahrt bringen. Er ist eine solide Diskussionsgrundlage. Ich erwarte, dass er in der Anhörung und Beratung des bereits vorliegenden Landesartikelgesetzes mit beraten wird.

(Beifall des Abgeordneten Martin Kayenburg [CDU])

Parallel dazu werden wir ihn in ein breites Beteiligungsverfahren geben. Wir sind dabei offen für Anregungen, Bedenken und konstruktive Kritik. Ich freue mich auf lebhafte Diskussionen und auf das Ringen um die besten Regelungen im Sinne des Naturschutzes und der Menschen.

Der Naturschutz ist kraftlos geworden in SchleswigHolstein. Ich bin zuversichtlich, dass wir ihm über die Diskussion dieses Gesetzentwurfs ein Stück seines früheren Stellenwertes zurückgeben werden. Das ist mein Ziel.

Ich beantrage Überweisung in den Umweltausschuss.

(Beifall bei CDU und FDP)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Nabel das Wort.

(Unruhe)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich ja, dass Sie sich freuen. Ich habe mir eine Rede aufgeschrieben und ich glaube, ich bleibe besser dabei, obwohl mich vieles gejuckt hat.

Meine Damen und Herren, der folgende Satz zeigt beispielhaft das Verständnis der CDU von Naturschutz, das diesen Gesetzentwurf wie ein tiefschwarzer Faden durchzieht, § 10 Abs. 2: „Nach Beendigung des Vertrages kann genutzt werden, wie vor dem Vertrag, soweit nichts anderes vereinbart ist.“

Nicht nur dieser Satz zeigt, dass Sie den Naturschutz in unserem Land nur von der Nutzerseite, von der Seite der privaten Landbesitzer her betrachten; er lässt vermuten, dass Ihnen dieser Gesetzentwurf vom Verband „Eigennutz statt Naturschutz“ in die Feder diktiert wurde. Es ist also nicht die Verpflichtung gegenüber der Natur an sich und damit der Menschheit insgesamt, die Sie umtreibt, sondern das Wohl Einzelner, partikulare Interessen.

(Zuruf des Abgeordneten Martin Kayenburg [CDU])

Dass der Schutz des Eigentums im Grundgesetz gesichert ist, reicht Ihnen nicht aus, Sie müssen es hier noch einmal und wiederholt betonen. Unter der Überschrift „Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ verweisen Sie in Absatz 1 kurz und unpräzise auf das Bundesnaturschutzgesetz und treiben es dann in Absatz 2 auf die Spitze, indem Sie das Eigentum in den Mittelpunkt Ihrer Ziele und Grundsätze des Naturschutzes stellen. Sie haben den Paragraphen zitiert, ich brauche das hier nicht noch einmal zu tun.

Auch dies ist charakteristisch für Ihren Gesetzentwurf: Sie zitieren darin immer dann ausführlich bereits anderweitig Geregeltes, wenn es Ihnen gefällt, anderes lassen Sie aus. So fehlt zum Beispiel die ausdrückliche Benennung der Ziele des Naturschutzes, und die ebenfalls im Grundgesetz verankerte Sozialpflichtigkeit des Eigentums erwähnen Sie auch nicht. Das würde auch nicht zu Ihrer Generalamnestie für die gegen das Gesetz errichteten oder erhaltenen Stege an Seen passen. So unsauber und unpräzise formuliert Ihr Gesetzentwurf auf der einen Seite ist, so deutlich und klar ist auf der anderen Seite das, was Sie damit verfolgen: Es ist reine Klientelpolitik.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Völlig unpräzise - und auch damit wird europäisches und Bundesrecht nicht sauber umgesetzt - ist auch der gesamte vierte Abschnitt Ihres Entwurfs. Statt die in

(Konrad Nabel)

Schleswig-Holstein zu schützenden Biotope ausführlich zu nennen, bleiben Sie bei ein paar Beispielen. Wie kommen Sie eigentlich hier dem Bestimmtheitsgebot nach? Wenn Sie glauben, europäisches Recht lediglich durch Verordnungen umsetzen zu können (Zoo-Richtlinie), werden Sie es mit dem EuGH zu tun bekommen und das würde genauso negativ ausgehen wie Ihre Verfassungsklage gegen das Landesnaturschutzgesetz von 1993; Sie werden verlieren.

Im Übrigen würden Sie damit die Gerichte heftig beschäftigen. Ist das Ihr Verständnis von einer Reduzierung des Verwaltungs- und Personalaufwandes?

(Herlich Marie Todsen-Reese [CDU]: Sie beschäftigen sie doch heute schon damit!)

In Ihrer Pressemitteilung verweisen Sie stolz darauf, dass Ihr Entwurf nur halb so lang sei wie das bestehende Gesetz. Wenn wir alle Auslassungen, Verwässerungen, Abschwächungen, Ungenauigkeiten und Fehler zusammennehmen, bleiben in der Substanz weniger als 10 % einer vernünftigen Umsetzung des europäischen und des Bundesrechts. Das ist mir für die Beratung eines Gesetzes in diesem Hause zu wenig. Eigentlich müssten Sie den Entwurf zurückziehen und noch einmal von vorn anfangen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn Sie dabei bleiben, dann werden Sie den Vereinen in unserem Land erklären müssen, warum Sie deren Rechte einschränken wollen, dann werden Sie den im Stiftungsrat und in anderen Beiräten ehrenamtlich Tätigen erklären müssen, inwieweit die Streichung aller Beiräte und des Landesnaturschutzbeauftragten eine Stärkung des Ehrenamts und des Naturschutzes ist. Ich jedenfalls verstehe das nicht. Sie werden sich natürlich auch der Diskussion um Ihr antiquiertes Naturschutzverständnis insgesamt stellen müssen. Dazu haben Sie im Ausschuss Gelegenheit. Wir freuen uns darauf.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Hildebrand das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Nichts ist so beständig wie der Wandel. Ich darf hier für Christel Happach-Kasan, die eine ausgewiesene Fachfrau auf dem Gebiet des Umweltschutzes und der

Agrarpolitik ist, die Stellungnahme der FDP zum Landesnaturschutzgesetzentwurf abgeben.

(Beifall des Abgeordneten Detlef Matthies- sen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Sie ist ja in diesen Bereichen jetzt in Berlin tätig und wird sicherlich auch da für Schleswig-Holstein die Stimme erheben.

Zunächst möchte ich den Damen und Herren von der Union meine Anerkennung zollen. Das Landesnaturschutzgesetz ist keine leichte Materie und erst recht keine mit untergeordnetem Wert. Die CDU hat sich nun darangemacht, das bisherige Gesetz zu analysieren und zu vereinfachen. Ziel war und ist es, ein schlankes Gesetz vorzulegen, das mit weniger Vorschriften und weniger Bevormundung einen nachhaltigen Schutz der Natur und die Erhaltung unserer Lebensgrundlagen in Schleswig-Holstein gewährleistet.

Bei aller Kritik an Ihrem Gesetzentwurf, die auch wir zum Teil haben, sollten wir alle dieses Ziel auch bei den Beratungen im Ausschuss verfolgen. Wir benötigen eine Deregulierung der Verfahren bei gleichzeitiger ausreichender Qualität des Naturschutzes.

(Beifall bei FDP und CDU)

Allerdings sind uns schon nach oberflächlicher Lektüre mehrere handwerkliche Mängel aufgefallen, die eine Beschlussfassung über den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form ausschließen. Ich nenne Ihnen einige konkrete Beispiele.

Der erste Problemfall findet sich gleich am Anfang des Gesetzentwurfes. In § 1 Abs. 2 heißt es:

„Eigentum und die Wahrnehmung der sich daraus ergebenden Verantwortung sind die beste Voraussetzung zur Erreichung der Ziele gemäß § 1 Bundesnaturschutzgesetz.“

Zunächst die Frage: Welches Eigentum meinen Sie? Wieso ist Eigentum die beste Voraussetzung? Es gibt doch gar keine Alternativen. Naturschutz ohne Eigentum gibt es nach unserer Verfassung nicht. Auch öffentliches Eigentum ist Eigentum. Außerdem haben Sie die Sozialpflichtigkeit des Eigentums aus Artikel 14 unseres Grundgesetzes falsch verstanden. Daraus ergeben sich keine unmittelbaren Pflichten eines Eigentümers, sondern es ist vielmehr die Voraussetzung für den Gesetzgeber zur Einschränkung der Nutzung von Eigentum. Kurz: Dieser Satz ist inhaltlich falsch und ansonsten überflüssig.

(Vereinzelter Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Günther Hildebrand)

Wenn aber in Verbindung mit dem Vertragsnaturschutz die Förderung von Schutzmaßnahmen auf privatem Eigentum mit einer gleichzeitigen Nutzungseinschränkung gemeint ist, entspricht das auch unserer Überzeugung. Oftmals ist diese Variante preisgünstiger und mindestens genauso erfolgreich wie der Ankauf von Flächen durch das Land. Das wird aus dem Gesetz aber so nicht klar.

(Martin Kayenburg [CDU]: So ist es!)

Kommen wir zu § 10 Ihres Entwurfes, der sich mit dem Vorrang des Vertragsnaturschutzes befasst. Dieser Punkt sollte einer der großen Würfe sein, wenn man Ihrer Presseerklärung, Frau Todsen-Reese, vom 4. Dezember Glauben schenken darf. Hier gibt es den Absatz 1, der da lautet:

„Verträge haben Vorrang vor ordnungsrechtlichen Maßnahmen, wenn ein gleichwertiger Schutz bei angemessenem Aufwand gewährleistet ist.“

Erster Fehler: Die CDU definiert den Begriff des Vertragsnaturschutzes nicht, wie es im jetzigen Gesetz der Fall ist, und öffnet damit Tür und Tor für Rechtsstreitigkeiten über die Auslegung dieses Begriffes.

Zweiter Fehler: Was bedeutet „gleichwertiger Schutz“ im Verhältnis zu „angemessenem Aufwand“?

(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, das habe ich mich auch ge- fragt!)

Diese Regelung ist so vage, dass sie sich am Rande des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots bewegt.

(Vereinzelter Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)