Protokoll der Sitzung vom 12.12.2002

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Tatsache, dass er Sozialdemokrat ist und ein erfolgreicher Sozialminister war, spricht nicht unbedingt gegen ihn. Das führt auch nicht unbedingt zur Politisierung. Wenn wir mit solchen Argumenten hausieren gehen, werden wir dazu beitragen, dass immer weniger Menschen bereit sind, sich in politischen Parteien zu organisieren, weil sie anschließend mit dem Etikett leben müssen, ihre berufliche Tätigkeit trage zur Politisierung bei.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein Letztes. Darin hat mich der Kollege Klug bestärkt und ich möchte es dem Hause zur Kenntnis geben. Ich kann dem Gedanken wirklich näher treten. Er hat mir gesagt, wenn es Günther Jansen gelingt, diese Herkulesaufgabe zu bewältigen, dann hätte er sich in der Tat qualifiziert, auch Bildungsminister zu werden.

(Beifall bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Beratung geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wir haben, wie vom Herrn Ausschussvorsitzenden berichtet, den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung vorliegen. Die CDU, Antragstellerin der Änderungsanträge, hat darauf bestanden, ihre Anträge hier noch einmal zur Abstimmung zu stellen.

(Martin Kayenburg [CDU]: Natürlich!)

Das geschieht unter der Drucksachennummer 15/2334, wie ich angekündigt hatte.

Wir haben uns darüber verständigt, nicht über jeden Spiegelstrich abzustimmen, sondern dieses Antragspaket zu Artikel 2 en bloc hier zur Abstimmung zu stellen.

Wer also den Änderungsanträgen der CDU in der Fassung der Drucksache 15/2334 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! – Stimmenthaltungen? – Damit sind

(Präsident Heinz-Werner Arens)

diese Änderungsanträge mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP abgelehnt.

Das heißt, ich habe jetzt den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen und vom Herrn Berichterstatter vorgetragenen Fassung hier zur Abstimmung zu stellen. Das ist niedergelegt in der Drucksache 15/2302. Wer dem Gesetz jetzt in der eben beschriebenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf, jetzt Gesetz, mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW beschlossen gegen die Stimmen von CDU und FDP.

Meine Damen und Herren, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, nutze ich die Möglichkeit, Gäste zu begrüßen. Auf der Tribüne haben Platz genommen Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler der Realschule Tarp. Herzlich willkommen!

(Beifall - mehrere Abgeordnete verlassen den Saal)

Ich bitte doch, das Verlassen des Saales, wenn das denn erforderlich ist, möglichst geräuschlos zu gestalten.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Natur und Landschaft SchleswigHolsteins (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 15/2312

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Damit eröffne ich die Grundsatzberatung und erteile das Wort der Abgeordneten Frau Todsen-Reese.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Landtagsfraktion hat diesem hohen Haus einen eigenen Entwurf eines Landesnaturschutzgesetzes vorgelegt. Heute wird er mit der ersten Lesung ordnungsgemäß eingebracht. Es war viel Arbeit, Zeit und Sachverstand erforderlich, um diesen umfassenden Gesetzentwurf zu erarbeiten. Ich danke allen, die zu unserem Gesetzentwurf beigetragen haben. Ich bin stolz auf meine Fraktion, die diesen Gesetzentwurf in vielen Sitzungen der Fraktionsarbeitskreise, des Vorstandes und der Gesamtfraktion diskutiert und dann in der vorliegenden Form verabschiedet hat. Ich danke allen ganz herzlich dafür, und ich freue mich über die bisherigen Ergebnisse.

(Beifall bei der CDU)

Lassen Sie mich einige Bemerkungen zu den Gründen und zu den Zielen unseres Entwurfes machen. Das geltende Landesnaturschutzgesetz stand von Beginn an in der Kritik, und zwar nicht nur wegen seiner Inhalte und seines überzogenen Regelungs- und Planungsdickichts, sondern auch wegen seiner wortreichen und damit verwirrenden Gesetzeslyrik. „Rechtstechnisch eine Katastrophe“ haben damals Fachleute geurteilt. Entsprechend hat dieses Gesetz in der Vergangenheit bei seiner praktischen Anwendung immer wieder Probleme bereitet. Schon allein deshalb ist die Überarbeitung mehr als überfällig.

Aktueller Anlass ist jetzt das Landesartikelgesetz der rot-grünen Landesregierung mit seinen unstrittig notwendigen Anpassungen an das Bundes- und Europarecht. Aus meiner Sicht ist der Entwurf des Landesartikelgesetzes unbefriedigend und unzureichend. Die spannende Frage war unter anderem, ob die Landesregierung diese Gesetzesanpassung auch nutzen würde, um das viel zu „geschwätzige“ Landesnaturschutzgesetz inhaltlich und sprachlich zu straffen, transparenter zu gestalten, rechtstechnisch zu verbessern und um die Bürger- und Eigentümerrechte zu stärken. Leider ist diese Chance vertan worden. Sie beweisen hier ein großes Beharrungsvermögen, Herr Minister, statt klare Signale für Entbürokratisierung und Verschlankung zu geben.

(Beifall bei der CDU)

Deshalb haben wir uns entschlossen, nicht nur einzelne Änderungsanträge einzubringen, sondern unsere Vorstellungen von einem modernen Naturschutz in Schleswig-Holstein in einem eigenen umfassenden Gesetzentwurf zu verankern und vorzulegen. An oberster Stelle steht dabei nach wie vor die Sicherung eines nachhaltigen Naturschutzes. Darum werden die in den §§ 1 und 2 des Bundesnaturschutzgesetzes formulierten Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege vollständig übernommen.

Die wichtigsten Instrumente zur Umsetzung der Ziele sind wie schon bisher die Landschaftsplanung, die Eingriffs-/Ausgleichsregelung und der Flächenschutz. Hier gibt es allerdings im Detail deutliche Veränderungen. Auf einige wenige werde ich noch beispielhaft eingehen. Das andere, denke ich, werden wir dann im Ausschuss tun.

Wir wollen die Eigenverantwortung der Menschen stärken. Vor diesem Hintergrund hat § 1 unseres Entwurfes eine ganz zentrale Bedeutung. Ich zitiere:

„Eigentum und die Wahrnehmung der sich daraus ergebenden Verantwortung sind die beste Voraussetzung zur Erreichung der Ziele gemäß § 1 Bundesnaturschutzgesetz“.

(Herlich Marie Todsen-Reese)

Wir können heute deutlich stärker als in den Anfangsjahren des Naturschutzes auf die Bereitschaft der Menschen setzen

(Zuruf des Abgeordneten Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- das interessiert Herrn Matthiessen offensichtlich nicht -, etwas für den Erhalt und den Schutz von Natur und Umwelt zu tun. Wir sollten uns über dieses veränderte Bewusstsein und die gestiegene Sensibilität für Naturschutzthemen freuen. Wir sollten diese positive Entwicklung durch Umweltbildungsmaßnahmen und finanzielle Anreize weiter fördern und stärken.

(Beifall bei der CDU)

Wir wollen den Menschen in Sachen Naturschutz mehr vertrauen und zutrauen. Dieses gilt insbesondere für diejenigen, denen die Flächen gehören, auf denen der Naturschutz stattfinden soll, also die Landwirte, die in der Mehrzahl immer noch die Eigentümer sind. Sie sind und bleiben mit die wichtigsten Partner eines gestaltenden modernen Naturschutzes.

(Beifall bei der CDU)

Darum setzen wir mehr auf Freiwilligkeit und weniger auf Ordnungsrecht und staatliches Eingreifen. Konkret haben wir deshalb dem Vertragsnaturschutz in unserem Entwurf eindeutig den Vorrang vor ordnungsrechtlichen Maßnahmen gegeben. Das Naturschutzrecht muss von allem überflüssigen Ballast befreit werden. Naturschutz darf nicht länger im rechtlichen, strukturellen und formalistischen Kleinklein ersticken, sondern muss wieder Luft zum Atmen und die dringend erforderlichen Gestaltungsräume bekommen.

(Beifall bei der CDU)

Erklärtes Ziel ist deshalb zum Beispiel die Beschränkung des Verwaltungs- und Personalaufwandes. Dazu werden die unterschiedlichen Planungsebenen, Genehmigungsverfahren und Schutzgebietskategorien gestrafft und die Aufgaben reduziert. Wir haben hierzu mutige und einschneidende Schritte getan, die sicherlich zu intensiven Diskussionen Anlass geben werden. Ich nenne hier nur beispielhaft das gutachtliche Landschaftsprogramm, den Wegfall der Landschaftsrahmenpläne und Grünordnungspläne. Ich denke, dass wir hier zu strafferen Wegen kommen können, die dem Anliegen des Naturschutzes weiterhin gerecht, aber uns schneller zu Ergebnissen führen werden.

Die Regelungen zu den Eingriffen in Natur und Landschaft sind erheblich vereinfacht und damit auch transparenter geworden. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden gleichrangig behandelt. Das Ökokonto bietet eine viel flexiblere Gestaltung der Ausgleichsmöglichkeiten,

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

sodass ich mir daraus ökologisch gesehen deutlich höherwertigere Ausgleichsmaßnahmen verspreche.

(Beifall des Abgeordneten Martin Kayenburg [CDU])

Zur Straffung und zu mehr Transparenz von Genehmigungsverfahren dienen zum Beispiel der naturschutzrechtliche Vorbescheid oder auch die Neuregelung in § 8 Nr. 2; danach gilt ein Antrag auf Genehmigung eines Eingriffs in Natur und Landschaft als vollständig, wenn die Genehmigungsbehörde nicht innerhalb von vier Wochen weitere Unterlagen nachgefordert hat.

(Beifall des Abgeordneten Martin Kayenburg [CDU])

Damit soll endlich einmal Schluss gemacht werden, dass ständig über Wochen und Monate neue Unterlagen nachgefordert werden können. Ich denke, dass die Bürger hier sehr viel zufriedener sein werden.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Intensive Diskussionen erwarte ich auch zu unserem Vorschlag, in Zukunft auf Landschaftsschutzgebiete zu verzichten. Sind wir mit diesem Schutzinstrument eigentlich noch auf der Höhe der Zeit? Für mich ist die entscheidende Frage, wie wir in Zukunft unsere Natur und Landschaft großflächig und am nachhaltigsten schützen und eingetretene Veränderungen negativer Art rückgängig machen können. Dafür stehen uns mit der Landschaftsplanung, mit der Eingriffs-/Ausgleichsregelung, mit den anderen klassischen Schutzgebietskategorien und vor allen Dingen mit dem Vertragsnaturschutz viel modernere Instrumente zur Verfügung.

(Martin Kayenburg [CDU]: Sehr richtig!)

Ich möchte kurz auf unser Ziel eingehen, die Verwaltungsstrukturen zu straffen. Es gibt dazu seit Jahren viele Vorschläge, Papiere, Gutachten von Kommissionen und Fachleuten, aber wirklich Vernünftiges ist im Grunde genommen noch nicht umgesetzt. Es müssen alle Einrichtungen von der ministeriellen Ebene über die Landesämter bis hin zu den Staatlichen Umweltämtern und den unteren Naturschutzbehörden auf den Prüfstand. Ich weiß, dass man sich damit angesichts der bisherigen mühsamen, eher wirkungslosen

(Herlich Marie Todsen-Reese)