Das ist bekannt. Deswegen leite ich daraus sogar die politische Aufgabe ab, in diese Richtung tätig zu werden.
Zu Ihrer Kenntnis: Die EU hat in ihrem Grünbuch zum „Öffentlichen Auftragswesen“ ausdrücklich die Vergabe für andere Kriterien geöffnet. Ich zitiere:
„... dass eine weitere Möglichkeit darin besteht, die Einhaltung von Pflichten sozialen Inhalts zur Vorbedingung für die Ausführung der vergebenen öffentlichen Aufträge zu machen, um beispielsweise“
„die Beschäftigung von Frauen oder den Schutz bestimmter benachteiligter Personengruppen zu fördern.“
„Aufträge werden an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen vergeben; andere oder weitergehende Anforderungen dürfen an Auftragnehmer nur gestellt werden, wenn dies durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist.“
Es ist explizit so vorgesehen und im GMSH-Gesetz in § 3 Abs. 4 in Schleswig-Holstein gesetzlich umgesetzt.
Frau Schmitz-Hübsch, Sie haben leider weder juristisch noch in der Sache Recht. Was uns aber Ihr Antrag beweist, ist das Weltbild, mit dem die CDU weiterhin Frauen betrachtet.
Wenn wir in diesem Parlament ein Problem haben, dann ist das Problem, vor dem wir mit diesem Antrag stehen, die Modernisierung der CDU.
Schauen wir doch zum Schluss noch einmal in die von Ihnen so geliebte USA. Da gibt es ein Instrument, das heißt „affirmative action“. Dadurch soll die Einstellungspraxis in öffentlichen Institutionen die Chancengleichheit von Minderheiten und benachteiligten Personengruppen herstellen.
Bei Ausschreibungen werden für die Vergabe öffentlicher Aufträge nur Firmen zugelassen, die sich dieser Politik verpflichten. Nur Firmen, in denen frauenfördernde Maßnahmen tatsächlich durchgeführt werden, dürfen einen Auftrag erhalten.
Diese Politik ist so erfolgreich, dass der Zugang zu höheren Positionen von Frauen deutlich fortgeschritten ist und bereits wesentlich weiter reicht als bei uns in der Bundesrepublik, was - denke ich - der USA wirtschaftlich nicht zu Schaden gereicht hat.
Der robuste Zustand der US-Wirtschaft zeigt, dass Frauenförderung kein Wirtschaftsvernichtungsinstrument ist, wie Sie es uns hier darstellen und für Schleswig-Holstein verkaufen wollen. Es wäre gut, Frau Schmitz-Hübsch, wenn die CDU davon etwas lernen würde.
(Brita Schmitz-Hübsch [CDU]: Senkung der Lohnnebenkosten! - Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Neben der aktuellen Problematik der neuen Beschaffungsordnung werde ich auch auf das Vergabewesen im Allgemeinen eingehen, da der CDU-Antrag auch allgemein gehalten ist und sich nicht nur auf die Beschaffungsordnung bezieht. Die Worte „vergabefremde Kriterien“ im Antrag der CDU implizieren ja Mauschelei, Bevorzugung, Unkorrektheit. Ich hoffe nicht, dass das mit dem Antrag gemeint ist.
Das Vergaberecht schreibt eindeutig vor, was berücksichtigt werden darf und was nicht. So kann man Bevorzugungen und Ähnlichem auch einen Riegel vorschieben.
Gemeint ist vielmehr, dass neben betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten auch eine Reihe anderer Kriterien eine Rolle spielen sollen. Zu nennen sind die von Ihnen, Frau Schmitz-Hübsch, kritisierten Frauenförderpläne und darüber hinaus Qualitätsstandards, beispielsweise im Umweltbereich. Dies sind politische, inhaltliche, gesellschaftsrelevante und vor allem gesamtwirtschaftliche Vergabekriterien.
oder um bestimmte politische Ziele zu erreichen. Das hat Herr Hentschel eben sehr gut deutlich gemacht.
Was ist in dem CDU-Antrag eigentlich mit „wirtschaftlichsten Angebot“ gemeint? Das betriebswirtschaftlichste oder das volkswirtschaftlichste?
Eine reine Preisbetrachtung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist zu einfach und würde auch der Verantwortung der öffentlichen Hand nicht gerecht werden.
(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Brita Schmitz-Hübsch [CDU]: Sehen das Ihre kommunalen Vertreter auch so?)
Es geht um eine ganzheitliche Betrachtungsweise. Die öffentliche Hand muss die Auswirkungen von Ausschreibungen beachten.
Wenn einzig und allein der geringste Preis den Ausschlag gibt, sinkt die Qualität. Dem muss man entgegenwirken.
(Brita Schmitz-Hübsch [CDU]: Nicht der ge- ringste, der wirtschaftlichste! - Dr. Heiner Garg [F.D.P.]: Haben Sie sich je mit Wirt- schaft beschäftigt?)
Herr Abgeordneter Garg, Zwischenrufe sind sehr erwünscht, aber den Ausdruck „Blödsinn“ weise ich als unparlamentarischen Ausdruck zurück.
Ich nenne einmal ein Beispiel: ÖPNV. Die Beförderung von A nach B wird im europaweiten Wettbewerb ausgeschrieben. Ohne ein Qualitätskriterium spielt nur der Preis eine Rolle. Mit Qualitätskriterium spielen auch die Ausstattung der Fahrzeuge oder die Ausbildung der Mitarbeiter eine Rolle.