wirkungen hätte. Da wird für den § 51 eine erweiterte Finanzierung der Wasser- und Bodenverbände als teilweise institutionelle Forderung formuliert, obwohl man sich gerade mit den Verbänden auf eine Finanzierungsbasis geeinigt hat und das auch in die Ausschussberatungen eingebracht worden ist. Und da wird ständig die Forderung nach mehr Geld an die vom Gesetz Betroffenen in Gesetzesform gegossen, obwohl die Belastungen der Einzelnen sicher nicht unverhältnismäßig hoch sein werden und man anstrebt, zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen und dies auch im Gesetz formuliert hat.
Aber betrachtet man diese Geldforderung, kann man auch sagen, dass die CDU hier mit dem Geld nur so um sich wirft. Ich glaube, das ist nicht sehr seriös.
Wir hätten den Gesetzentwurf im Ausschuss auch gern noch weiter verbessert. Dafür haben wir aber leider keine Mehrheit gefunden. Das können wir als gute Demokraten auch akzeptieren.
Trotzdem können wir aber sagen, dass der Gesetzentwurf ein Fortschritt gegenüber den bisherigen Regelungen darstellt. Der Gesetzentwurf erfüllt die Notwendigkeiten der Gewässerbewirtschaftung genauso wie die Notwendigkeiten des Naturschutzes und des Gewässerschutzes. Er ist ein gutes Beispiel dafür, dass diese Ziele nicht nur nebeneinander erfüllt werden können, sondern dass sie inhaltlich zusammengehören und bei einer solchen Betrachtungsweise auch entsprechend in einem Gesetz abgesichert werden können.
Herr Kollege Harms, nachdem Sie festgestellt haben, dass wir viele Ihrer Vorschläge abgeschrieben haben, frage ich Sie, ob Sie diesen Punkten in einer Einzelabstimmung zustimmen werden.
- Wenn wir eine Einzelabstimmung durchführen werden und Sie das so formulieren, werden wir sicherlich unseren eigenen Vorschlägen zustimmen können. Dann hätten Sie aber auch bei uns im Ausschuss, als wir die Anträge gestellt haben, zustimmen können, Herr Kollege Kayenburg.
Nur, das hat die CDU nicht gemacht, weil sie sich anscheinend nicht traut, über ihren Schatten zu springen und auch einmal bei einem SSW-Antrag mitzustimmen.
Wir sind natürlich dazu in der Lage, über solche Schatten zu springen. Wir werden dem Gesetzentwurf so zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist gerade einmal ein halbes Jahr her, dass der Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Landeswassergesetzes in den Landtag eingebracht worden ist. Sie waren seinerzeit der erste Landtag in der Bundesrepublik, dem ein nach dem europarechtlichen Vorgaben modernisiertes Wasserrecht vorgelegt wurde. Heute sind Sie - dank der engagierten Arbeit des Umweltausschusses und der beteiligten Ausschüsse - wiederum der erste Landtag, dem ein solches Regelwerk zur Abstimmung vorliegt.
Meine Damen und Herren, das war viel Arbeit. Und dafür, dass sie so schnell geleistet worden ist, danke ich Ihnen, insbesondere den Obleuten im Umweltausschuss, ganz herzlich.
Der Gesetzentwurf, der Ihnen nunmehr zur Entscheidung vorliegt, dient der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Sie gibt uns als Ziel vor, bis zum Jahr 2015 einen guten ökologischen, chemischen und mengenmäßigen Zustand unserer Gewässer in Schleswig-Holstein zu erreichen. Die dafür erforderlichen Maßnahmen sollen zunächst gemeinsam - ich betone: gemeinsam - mit den vor Ort Betroffenen ermittelt und in eine Bewirtschaftungsplanung aufgenommen werden. Wenn die Landesregierung an dieser Stelle Lob und Unterstützung vom Bauernverband bis zum NABU erhält, kann sie hier nur auf dem richtigen Weg sein.
Unser Prinzip und unser Motto ist es, vor Ort mit den unterschiedlichsten Interessengruppen, mit den unterschiedlichsten Verbänden gemeinsam an einem Konsens zu arbeiten. Wenn vor Ort in 34 Bearbeitungsgebieten ein solcher Konsens unter Federführung der Wasser- und Bodenverbände erreicht wird, ist das für uns als staatliche Behörde auch Leitschnur unseres Handelns.
In solchen Diskussionen vor Ort kommen Nutz- und Schutzinteressen - wie es so schön heißt - zusammen. Und als ich vergangene Woche bei einem Wasser- und Bodenverband vor Ort zu Besuch war, hieß es dort auf Platt - das kann ich nicht ganz so schön sagen -: Selbst die beim BUND sind ja ganz vernünftige Menschen. - Das will was heißen, das ist praktizierter Naturschutz vor Ort in Schleswig-Holstein.
Dabei werden die Gewässer, ihre Auen und Einzugsgebiete als Einheit betrachtet, also von der Quelle bis zur Mündung.
Über die Inhalte des Gesetzes, über die ich in der ersten Lesung in der Dezember-Tagung bereits berichtet habe, möchte ich heute nicht noch einmal sprechen. Auch ich möchte mich auf die Anhörung im Umweltausschuss konzentrieren.
Der Umweltausschuss hat die Verbände zu dem Gesetzentwurf, den die Landesregierung vorgelegt hat, mit dem wir eine ökologische Neuorientierung anstreben, angehört. Wir sind auf großes Interesse, auf großes Engagement gestoßen. Viele haben sich an dem Gesetzgebungsvorhaben mit engagierten und wertvollen Anregungen beteiligt. Dafür gilt allen Verbänden mein herzliches Dankeschön.
Die Mitarbeiter, insbesondere - das betone ich - der Wasser- und Bodenverbände sind deswegen so wichtig, weil sie für uns eine ganz entscheidende Rolle bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie spielen. Hier gilt explizit mein Dank an die auch heute anwesenden Herrn Boje und Herrn Rohde, die das ganz engagiert begleitet haben. Vielen Dank dafür!
Wir wollen in Schleswig-Holstein den Gewässerschutz zusammen mit den Menschen im Land planen und umsetzen. Dazu gehört es, mit den Betroffenen vor Ort zu reden, mit ihnen zu diskutieren und ihre Interessenvertretungen mit einzubeziehen. Dieser öffentliche Diskurs ist bisher sehr konstruktiv verlaufen und hat dazu beigetragen, dass wir auch heute einen ausgewogenen Gesetzentwurf vorlegen können. Konstruktiv heißt nicht, dass es hierbei nicht auch Streit geben könnte. Aber, sehr verehrte Damen und Herren, wo in einer Demokratie hat nicht auch Streit seinen Ort: genau in solchen Prozessen, wo wir das miteinander austarieren werden. Dafür legt der heutige Gesetzentwurf eine Grundlage.
Verehrte Damen und Herren, nach den vorausgegangenen Gesprächen war es zu erwarten, dass insbesondere die Vorschriften zur Gewässerunterhaltung im Kern der Diskussion stehen würden. Die Naturschutzverbände forderten hier eine weiter gehende Ökologisierung. Unter anderem der Bauernverband hat sich in verständlicher Weise darum bemüht, keine weiteren Pflichten auferlegt zu bekommen.
Heiß diskutiert wurde in diesem Zusammenhang die im Entwurf vorgesehene Ausweisung von Uferrandstreifen. Es handelt sich hierbei um Uferabschnitte, auf denen aus Gründen des Gewässerschutzes zum Beispiel der Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln nicht mehr erlaubt sein soll. Uferrandstreifen sind kein neues Instrument. Schon in der Vergangenheit sind sie nach dem geltenden Landeswassergesetz ausgewiesen worden. Es ist also kein Novum. Vielmehr bedient sich der Entwurf hier eines bewährten Instruments zum Gewässerschutz, mit
dem wir bisher gute Erfahrungen gemacht haben, weil wir damit jetzt engagiertere Ziele im Sinne der eingangs erwähnten Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie erreichen und vor allem umsetzen müssen.
Verehrte Damen und Herren, wir haben dies in der Vergangenheit und werden das in Schleswig-Holstein auch weiter tun mit einer klaren Zielvorstellung, aber immer mit Augenmaß. Wir werden dort Uferrandstreifen ausweisen, wo dies zur Wasserrahmenrichtlinie tatsächlich erforderlich ist und wenn wir dies zuvor vor Ort mit den Betroffenen besprochen haben.
Der Umweltausschuss hat den Gesetzentwurf und die Stellungnahmen der Verbände ausführlich beraten. Er hat es dabei offenbar ebenso wie die Landesregierung als ratsam angesehen, in dem Spannungsverhältnis zwischen Naturschutz und Gewässerschutz die Wasserrahmenrichtlinie 1:1 umzusetzen, wie sich das in Brüssel und demnächst von Portugal bis Finnland alle Mitgliedstaaten vorgenommen haben. Auch der vorliegende Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verfolgt dieses Ziel.
Verehrte Damen und Herren, lassen Sie mich zwei Sätze zur Opposition sagen. Frau Sassen, Sie tischen immer wieder die Mär auf mit den Kreisen und dem Umweltministerium und fragen, woran denn dieser Streit läge. Hier schieben Sie immer die Schuld einseitig dem Umweltministerium zu. Ich sage Ihnen: Wir haben intensiv an dem Eckpunktepapier gearbeitet, um nachträglich doch noch zu einer Einigung zu kommen. Wir haben alle möglichen Rechte und Möglichkeiten den Kreisen eingeräumt und angeboten. Ich sage Ihnen, woran das gescheitert ist: Es ist daran gescheitert, dass es den Wunsch gab, von dem der Landkreistag nicht abgerückt ist, zwischen der Ebene der Wasser- und Bodenverbände und dem Umweltministerium eine dritte Ebene einzuziehen.
Hier kann ich nur sagen und um Unterstützung bitten: Das ist nicht schlank, nicht effektiv, nicht vernünftig. Darum ist diese Vereinbarung leider durch den Landkreistag an der Stelle geplatzt. Wasser- und Bodenverbände sowie Bauernverband waren alle mit im Boot. Das Umweltministerium auch. Eine dritte Ebene einzuziehen, kann meines Erachtens nicht im Interesse der hier herrschenden Akteure sein.