Protokoll der Sitzung vom 12.12.2008

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die heutige Sitzung und begrüße Sie alle sehr herzlich. Erkrankt sind die Abgeordneten Tobias Koch, Susanne Herold und Anette Langner. Wir wünschen ihnen gute Besserung.

(Beifall)

Beurlaubt sind die Abgeordneten Sandra Redmann und Rolf Fischer. Der Herr Ministerpräsident wird in Kürze eintreffen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, erlauben Sie mir, auf der Tribüne sehr herzlich die Seniorenunion aus Quickborn/Rellingen zu begrüßen. - Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall)

Des Weiteren habe ich folgende geschäftsleitende Mitteilung zu machen: Die Tagesordnungspunkte 6 und 28 werden auf die Januar-Tagung vertagt. Der Tagesordnungspunkt 46 soll ohne Aussprache behandelt werden. Ich schlage Ihnen daher vor, diesen Punkt vorzuziehen und sofort in die Abstimmung einzutreten.

Norddeutsche Nordsee-Hafenkooperation

Bericht der Landesregierung Drucksache 16/2322

Es wird Überweisung an den Wirtschaftsausschuss vorgeschlagen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Einstimmig so beschlossen!

Ich rufe Tagesordnungspunkt 45 auf:

Zielvereinbarungen für die Jahre 2009 bis 2013 zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den Hochschulen in Verbindung mit dem Antrag auf Zustimmung des Landtags zu der Vereinbarung der Zuweisungen an die Hochschulen über mehrere Jahre gemäß § 11 Abs. 1 Hochschulgesetz (HSG)

Bericht der Landesregierung Drucksache 16/2321

Ich erteile dem Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Verkehr, Herrn Dr. Werner Marnette, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist unsere Aufgabe, die Effizienz an unseren Hochschulen und Universitäten zu steigern und gleichzeitig planbare Rahmenbedingungen zu setzen.

(Beifall des Abgeordneten Jürgen Feddersen [CDU])

Mit den Zielvereinbarungen und dem Hochschulvertrag zwischen dem Land und den Hochschulen werden diese Rahmenbedingungen definiert. Zentrales Element dabei ist, den Hochschulen für die kommenden fünf Jahre den finanziellen Zuschuss des Landes bereits heute zuzusagen.

Mein Ministerium hat in den vergangenen Monaten intensiv mit den drei Universitäten, der Musikhochschule, der Kunsthochschule und den vier Fachhochschulen über den Inhalt der Zielvereinbarungen verhandelt und - so glaube ich - ein gutes Ergebnis erreicht, mit dem alle Beteiligten zufrieden sein können.

(Beifall bei CDU und SPD)

Die Zielvereinbarungen sollen den Rahmen der Gestaltungsspielräume und Flexibilitäten der Hochschulen, die ihnen durch das Hochschulgesetz gegeben werden, im Einvernehmen mit dem Land definieren. Das zentrale Ziel der Landesregierung bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Zielvereinbarungen war es, die Profilbildung und die Profilschärfung der Hochschulen stärker zu betonen.

Wir haben darauf geachtet, dass sich die Hochschulen auf wenige Kernbereiche als Schwerpunkte ihres Studienangebots festlegen und dass ähnliche Studienschwerpunkte inhaltlich gegeneinander abgegrenzt werden. Daneben haben wir vier hochschulpolitische Leitsätze zum Gegenstand der Verhandlungen gemacht.

Erstens. Den Wissenschaftsraum Schleswig-Holstein zu einer national bedeutenden und international wettbewerbsfähigen Region entwickeln.

Zweitens. Darauf hinwirken, dass die Hochschulen ihre Eigensteuerung, das heißt im Sinne einer gestärkten Autonomie, verbessern und ihrer Ergebnisverantwortung nachkommen.

Drittens. Die Hochschulen verpflichten, Lehre und Studium stärker an den gesellschaftlichen Belangen zu orientieren.

7488 Schleswig-Holsteinischer Landtag (16. WP) - 101. Sitzung - Freitag, 12. Dezember 2008

Viertens. Den Wissens- und Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft intensivieren und erleichtern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, gerade dieser Punkt ist einer der wichtigsten Punkte für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Die Landesregierung hat Ihnen mit der Drucksache 16/2321 die Entwurfsfassungen aller Zielvereinbarungen zugeleitet. Bis auf marginale redaktionelle Änderungen, bei denen zurzeit noch nachgeschliffen wird, sind das die Fassungen, die mit den Hochschulen unterschriftsreif ausgehandelt worden sind.

Von verschiedenen Seiten hören wir auch Kritik an den Vereinbarungen. Ob diese im Einzelfall berechtigt ist, sei dahingestellt. Sicher ist: Wir sind Kompromisse mit der Folge eingegangen, dass nicht jede Seite ihre Idealvorstellungen durchsetzen konnte. Ich glaube, an dieser Stelle ist ein Hinweis auf die Kritik des Universitätsrats und des Landesrechnungshofs angebracht. Wir haben als Ministerium das verhandelt, was Beschlusslage des Parlaments und der Landesregierung war.

Es gab kein Mandat, die gesamte Hochschullandschaft - ich sage es einmal salopp - umzukrempeln, und ich glaube auch nicht, dass ein solcher Anlauf in dieser Wahlperiode noch gemacht wird. Ich sage an dieser Stelle ganz ausdrücklich: Selbstverständlich sehe ich weiteren Handlungsbedarf in einigen Bereichen. Ich bin aber dagegen, unsere Universitäten schlechtzureden. Dennoch sind wir für jede Anregung offen und werden die dann auch gemeinsam diskutieren - aber bitte nicht über die Presse.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Unser Ziel ist es daher gewesen, mit den Hochschulen eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wir haben daher keine Zieldiktate vorgelegt, sondern gemeinsam mit den Hochschulen die angestrebten Ziele im Dialog entwickelt und ausformuliert. Neben dem Formulieren von Zielen spielte die finanzielle Ausstattung der Hochschulen die wohl bedeutendste und kritischste Rolle. Dies ist auch der entscheidende Punkt für Ihre Zustimmung, die wir von Ihnen erbitten.

Die Landesregierung hat große Anstrengungen unternommen, um im Anschluss an die jetzt endende Fünfjahresperiode zusätzliche Mittel für den Hochschulbereich zur Verfügung zu stellen. Denn dieses

zusätzliche Geld ist nötig, um für die Hochschulen den qualitativen und quantitativen Herausforderungen der kommenden fünf Jahre gerecht zu werden.

Der Hochschulbereich wird nach den Vorstellungen der Landesregierung gegenüber dem Landeszuschuss 2008 eine Steigerung um insgesamt 3,6 % auf circa 249 Millionen € erfahren, ein Betrag, den das Wissenschaftsministerium aus eigener Kraft erwirtschaftet hat. Damit übernimmt mein Haus auch die Tarifkostensteigerung 2008 in Höhe von circa 5 Millionen €. Dieses finanzielle Engagement des Landes wird ausdrücklich von allen Hochschulen und Universitäten gewürdigt.

(Beifall bei der CDU)

Diese Zahlen berücksichtigen noch nicht den aktuellen Haushaltsbeschluss, der den Hochschulen weiteres Geld zur Verfügung stellen wird. Auch dafür will ich mich bedanken.

Betrachtet man die Zuweisungen an die einzelnen Hochschulen, so werden nicht alle an dem Zuwachs im gleichen Maße partizipieren; denn wir haben es mit zwei Sondersituationen zu tun. Die ChristianAlbrecht-Universität, CAU, wird prüfen, ob sie sich nach einer entsprechenden Vorbereitung dem Exzellenzwettbewerb im Bund stellen will. Dies ist ein bedeutender Schritt. Schon jetzt ist die CAU unter den zehn erfolgreichsten deutschen Universitäten im Rahmen der Exzellenzinitiative.

(Beifall bei CDU und SPD)

Weniger begeisternd allerdings war die Nachricht im Sommer 2008, dass die Akkreditierung der Lehramtsstudiengänge an der Universität Flensburg ausgesetzt wurde mit der Folge, dass eine Steigerung des Budgets um mindestens rund 10 % erforderlich ist. Beide Ereignisse machen es nötig, Geld in die Hand zu nehmen. Wir haben deshalb die zusätzlichen Mittel nicht nach dem Gießkannenprinzip gleichermaßen auf alle Hochschulen verteilt, sondern wollen mit diesen Mitteln eindeutige Akzente setzen. So wird der Zuschuss an die CAU deutlicher erhöht als bei anderen Hochschulen, um die Exzellenzfähigkeit zu stärken. Denn wir wissen, es ist schwer genug, exzellent zu werden, aber es ist noch viel schwerer, exzellent zu bleiben.

(Beifall bei CDU und SPD)

Zusätzlich haben wir für die Vorbereitung zur Teilnahme am Exzellenzwettbewerb ab 2011 bis 2013 mit jährlich 5 Millionen € ein Exzellenz- und Strukturbudget vorgesehen. Daran sollen auch weitere Universitäten und Fachhochschulen teilhaben kön

Schleswig-Holsteinischer Landtag (16. WP) - 101. Sitzung - Freitag, 12. Dezember 2008 7489

(Minister Dr. Werner Marnette)

nen, letztere besonders dann, wenn sie sich an Programmen des Bundes speziell für Fachhochschulen beteiligen wollen. In beiden Fällen sollen diese Mittel die Gegenfinanzierung für gewonnene Bundesmittel unterstützen.

Um die Akkreditierungsfähigkeit der Lehramtsstudiengänge zu erreichen, soll der Landeszuschuss an die Universität Flensburg um 1,4 Millionen € erhöht werden. Durch diese Mittel sollen zusätzliche Stellen auf der Grundlage der Empfehlungen der Strukturkommission eingerichtet werden, die im übrigen in den letzten Tagen in Flensburg getagt hat. Im Vorgriff auf die im ersten Quartal 2009 erwarteten Empfehlungen der Strukturkommission sind kurzfristig die Studienbedingungen in der Lehramtsausbildung zu verbessern. Für diesen Zweck hat das Ministerium für die Jahre 2008/2009 einen Sonderfonds im Umfang von insgesamt 600.000 € vorgesehen. Vor dem Hintergrund dieses Engagements bin ich zuversichtlich, dass auch die Universität Flensburg am 17. Dezember 2008 die Zielvereinbarung und den Hochschulvertrag unterzeichnen wird. Darüber hinaus werden wir im Jahre 2009 gemeinsam mit der Universität und dem Universitätsrat über die strukturelle Weiterentwicklung der Universität entscheiden.

Meine Damen und Herren, unsere Hochschulen und Universitäten im Land sind insgesamt gut aufgestellt. Ich bin zuversichtlich, dass sie die kommenden Herausforderungen auch meistern werden. Mit den Zielvereinbarungen leisten wir einen wichtigen Beitrag; denn wir geben den Hochschulen für die kommenden fünf Jahre die nötige Planungssicherheit. Dies ist Teil unserer modernen Hochschulpolitik. Wir wollen Stärken stärken und Wege ebnen.

(Beifall bei CDU und SPD)

Entsprechend § 11 Abs. 1 Hochschulgesetz bitte ich deshalb abschließend das Parlament, den Zuweisungen an die Hochschulen über mehrere Jahre gemäß § 11 Abs. 1 Hochschulgesetz zuzustimmen.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke dem Herrn Minister für seinen Bericht. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort für die CDU-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Niclas Herbst.