Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die letzte Sitzung der 41. Tagung. Ich darf Ihnen mitteilen, dass die Abgeordneten Thomas Hölck und Sandra Redmann erkrankt sind. Wir wünschen ihnen von dieser Stelle aus gute Besserung.
Beurlaubt für die heutige Sitzung sind der Abgeordnete Jürgen Weber und der Fraktionsvorsitzende der CDU, Dr. Johann Wadephul.
Auf der Besuchertribüne begrüße ich Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Sandesneben aus dem Herzogtum Lauenburg. - Herzlich willkommen!
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache an den Ausschuss zu überweisen. Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag der Fraktionen von CDU und SPD, Drucksache 16/2343, wird ein Bericht erbeten, der in dieser Sitzung gegeben werden soll. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Dann bitte ich den Minister für Justiz, Arbeit und Europa, Herrn Uwe Döring, um seinen Bericht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin um die Abgabe eines Berichts gebeten worden. Der Antrag ist schon vor längerer Zeit in den Landtag eingebracht worden. Ich hatte gehofft, Ihnen eine Erfolgsgeschichte darstellen zu können. Leider hat sich das kurzfristig anders entwickelt. Deswegen vielleicht ganz kurz etwas zum historischen Ablauf.
Am 20. Dezember 2007 hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der Verfassungsmäßigkeit der Jobcenter befasst und befunden, dass es sich in der jetzigen Form um eine nicht zulässige Mischverwaltung handelt. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, bis Ende 2010 eine neue Regelung zu treffen. Wenn bis dahin keine neue Regelung vereinbart worden ist, gilt die Aufgabentrennung. Das heißt, das, was früher Sozialhilfe war, was die Kommunen gut gemacht haben, geht zur Bundesagentur für Arbeit. Übrig bleiben nur die Kosten der Unterkunft und ein paar Sonderleistungen.
Das war ein Ergebnis, das politisch kaum jemand will. Daraufhin haben wir uns in der Arbeitsministerkonferenz mit Lösungen beschäftigt, die den Status quo optimieren, aber den Grundsatz der Hilfe aus einer Hand - „Fordern und fördern“ - berücksichtigen.
Wir haben als Schleswig-Holsteiner - ich darf mich an dieser Stelle ganz herzlich für die Unterstützung des gesamten Landtags bedanken - die Position vertreten, dass wir das Ganze verfassungsfest machen und dann auch die Verfassung ändern müssen. Ich möchte mich gegen die Argumente aussprechen, dass man die Verfassung nicht ändern dürfe, weil das Verfassungsgericht anders beschlossen habe. Es geht hierbei nämlich nicht um Ewigkeitswerte der Verfassung, sondern es geht schlicht um eine Organisationsform. Deshalb kann man das natürlich an dieser Stelle entsprechend ändern.
zwar sowohl von den Arbeitsministern als auch von den Ministerpräsidenten. Nach diesem Kompromiss werden künftig Zentren für Arbeit und Grundleistung als Körperschaften des öffentlichen Rechts errichtet. Träger sollen die Kommunen und die BA werden. Die Kommunen haben dabei Dienstherrenfähigkeit, sie werden mehr Einfluss als bisher haben. Deshalb kann nicht die Rede davon sein, dass es eine getrennte Aufgabenwahrnehmung gibt, sondern die Zentren sollen das gemeinsam wahrnehmen.
Dies ist Gegenstand des Koalitionsausschusses gewesen, der zu keiner Einigung gekommen ist. Die SPD hat dem Kompromiss zugestimmt. In der CDU gab es erhebliche Diskussionen, soweit ich gehört habe, auch im Präsidium. Die Ministerpräsidenten sind nach wie vor der Auffassung, dass es richtig ist, diesen Kompromiss zu beschließen.
In der Bundestagsfraktion der CDU/CSU ist es dann aber zu einem anderen Abstimmungsergebnis gekommen. Ich will das nicht weiter kommentieren, aber ich habe davon gelesen, dass es einen überraschenden kollektiven Nervenzusammenbruch gegeben haben soll. Das ist vielleicht nicht ganz abwegig. Ich hoffe, dass man sich wieder besinnt. Die Hoffnung stirbt zuletzt. Ich halte es für ganz schlecht, dieses Thema zu einem Wahlkampfthema zu machen; denn das begreift niemand und hilft den Menschen überhaupt nicht.
Sollte es nach der Bundestagswahl andere Mehrheiten als zuvor geben, dann wird die Lösung aber nicht einfacher.
Ich bin sehr dankbar für die Sicherheit der Beschäftigten der ARGEn in Ostholstein und Segeberg, dass die Verträge bis 2010 verlängert werden, sodass wir das Ganze jetzt nicht auseinandernehmen müssen. Das war ein gemeinsames Bemühen gegenüber dem Bund, das Gott sei Dank erfolgreich war. Allen, die dabei mitgeholfen haben, danke ich.
Es wird argumentiert, in der jetzigen Form dürfe man nicht umorganisieren, weil die Arbeitslosigkeit steige und dies somit zu Verunsicherungen führe. Dieses Argument würde zutreffen, wenn das Nicht
Wenn man nicht handelt, passiert Folgendes: Das Bundesverfassungsgericht fordert die Aufgabentrennung nach dem Ende des Jahres 2010. Das ist sehr kompliziert auseinanderzunehmen. Ich erinnere nur daran, dass die Kommunen in diesem Bereich keine eigene IT haben, dass der gesamte Aktenbestand über alle Arbeitslosen kopiert werden muss. Das heißt, gerade das Nichtstun führt dazu, dass die Umorganisation spätestens im zweiten Quartal 2010 stattfinden muss. Das heißt, nichts tun führt genau zu diesem Ergebnis.
Um nicht missverstanden zu werden: Ich bin auch dafür, dass die Optionen abgesichert werden. Auch der letzte Kompromiss lief darauf hinaus, dass die Optionen in der Verfassung entsprechend abgesichert werden sollen.
Ich darf Ihnen mitteilen, dass die Ministerpräsidenten - und zwar alle Ministerpräsidenten - gestern beschlossen haben, erneut Verhandlungen aufzunehmen, um eine Lösung herbeizuführen. Sie haben auch beschlossen, auch andere Parteien, die Regierungsverantwortung tragen - ich schaue jetzt in Richtung FDP -, entsprechend in die Diskussionen einzubinden, damit noch die Möglichkeit besteht, eine entsprechende Entscheidung zu treffen, damit wir nicht in eine andere Richtung abdriften.
Zuletzt möchte ich ganz kurz auf den Antrag der Grünen eingehen. Ich möchte nicht despektierlich klingen, aber ich finde es sehr bedauerlich, dass gut gemeinte und gut gewollte Anträge häufig auf einem Erkenntnisdefizit beruhen. Frau Birk, Sie haben das schlicht und einfach nicht zu Ende gelesen. Sie hätten mich nur einmal anrufen müssen.
In Ihrer Pressemitteilung vertreten Sie die Auffassung, dass es gut gewesen sei, dass dieser Kompromiss gescheitert ist, und dass, wenn er denn käme, die getrennte Zuständigkeit von Arbeitsagenturen und Kommunen festgeschrieben wird. Das ist völlig falsch. Umgekehrt ist es richtig. Wenn dieser Kompromiss zustande kommt, dann sind die Kommunen mit drin. Dann haben wir Hilfen aus einer Hand.
Das wäre ganz einfach gewesen. Sie müssen das nur nachlesen. Wenn Sie das nicht wollen, dann rufen Sie mich doch bitte an, und ich erkläre Ihnen das dann. Das heißt, genau das wird dort gemacht und die getrennte Aufgabenwahrnehmung kommt, wenn man nichts tut.
Die Übertragung auf die Kommunen, für die man viele Sympathien haben kann, ist im Interesse des Landes bei der jetzigen Verfassungslage verheerend, denn nach der Föderalismuskommission I ist es nicht mehr möglich, dass der Bund Aufgaben direkt auf die Kommunen überträgt; er kann nur noch auf die Länder übertragen, die dann auf die Kommunen weiter übertragen. Dass das nach unserer Verfassung nur eines, nämlich Konnexität bedeuten kann, ist doch klar. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass der Bund, der 40 Milliarden € für Arbeitslose ausgibt, auch nur einen Cent mehr überträgt, als unbedingt notwendig ist; und zwar wird der einen Festbetrag übertragen. Auf eines kann man sich verlassen, wenn der Bund Aufgaben überträgt: Er überträgt sie unterfinanziert, unabhängig davon, wer regiert. Alles andere als Zustimmung würde ein unkalkulierbares Risiko bedeuten; wir haben gestern über die Schuldenbremse diskutiert. Deshalb bitte ich das Parlament, dem Antrag der Grünen nicht zuzustimmen und ihn auch nicht an den Ausschuss zu überweisen. Was unsinnig ist, sollte abgelehnt werden.
Den Fraktionen ist dadurch, dass die Landesregierung etwas mehr Zeit brauchte, eine längere Redezeit entstanden. Wir können jetzt also sehr flexibel sein.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die antragstellende Fraktion hat die Frau Abgeordnete Angelika Birk.
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So gern ich mit Ihnen telefoniere, Herr Minister, fürchte ich, dass das mit einem Anruf nicht erledigt wäre.