Die von der FDP genannten drei Schwerpunktthemen sind und waren auch Schwerpunkte der Landesregierung. Im Folgenden hangele ich mich an der Gliederung des Antrags entlang, ohne jetzt auf die Überschriften einzugehen.
Aus der Sicht der Landesregierung ist ein hinreichender Zugang zu den Kapitalmärkten gerade auch in der Zeit der Finanz- und Wirtschaftskrise für die vorwiegend mittelständisch strukturierten Unternehmen in Schleswig-Holstein unerlässliche Voraussetzung zur Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in den Betrieben. Wir dürfen dabei die Kreditwirtschaft nicht aus der Verantwortung entlassen. Allerdings werden das Land und seine Förderinstitute mit den bewährten Finanzierungsinstrumenten aus Darlehen, Beteiligung und Bürgschaften wie schon erfolgreich in der Vergangenheit den mittelständischen Unternehmen weiter tatkräftig zur Seite stehen und damit auch die Kreditwirtschaft unterstützen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
Diesen Finanzierungsinstrumenten des Landes und der Förderinstitute Investitionsbank, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft und Wirtschaftsbank kommen in Ergänzung zu den von der Bundesregierung mit den Konjunkturprogrammen aufgelegten Finanzierungsinstrumenten eine besondere Bedeutung zu. Bei den Förderprogrammen werden selbstverständlich die von der Europäischen Kommission beschlossenen beihilferechtlichen Erleichterungen und die auf dieser Basis geschaffenen und bis zum 31. Dezember 2010 befristeten Bundesregelungen, zum Beispiel Kleinbeihilferegelungen bis 500.000 €, umfassend genutzt, um den Unterneh
Durch die in Schleswig-Holstein bestehende Vernetzung der Förderinstitute - räumlich, fachlich und auch personell - sowie die schlanken Strukturen haben wir gute Voraussetzungen, um für die jeweiligen individuellen Belange der KMU auch in schwierigen Zeiten passgenaue Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Es bedurfte nicht erst der Finanz- und Wirtschaftskrise, dass in Schleswig-Holstein Angebote auch für die Gründerinnen und Gründer beziehungsweise kleine Unternehmen geschaffen wurden. Bereits seit 1997 stand zunächst für die Gründerinnen und seit 2003 auch für die Gründer mit der „Starthilfe Schleswig-Holstein“ ein entsprechendes Angebot der Investitionsbank mit Unterstützung des Landes bereit.
Seit Ende 2005 können auch bestehende Unternehmen mit tragfähigen Konzepten von der Hausbankfunktion der Investitionsbank im Kleindarlehenbereich durch das Programm „IB.KMU direkt“ profitieren, wenn die originäre Hausbank keine Mittel zur Verfügung stellen kann.
Es mag ja sein, dass Sie das alles schon kennen. Aber Sie sollten den Minister trotzdem nicht stören.
Üblicherweise sind die zuständigen Handwerksund Handelskammern für Unternehmen die ersten Ansprechpartner. Vor allem Handwerkskammern bieten eine umfassende Betriebsberatung zu Themen der Existenzgründung, der Betriebswirtschaft, der Umwelt und der Betriebsvermittlung an. Die Betriebsberatung ist in der Regel für die Betriebe kostenlos.
Ergänzend erhalten Unternehmen Informationen zu Förderangeboten und zu Finanzierungsmöglichkeiten bei den Förderinstituten des Landes. Allein bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein stehen für Unternehmensgespräche vier Förderlotsen zur Verfügung. Die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH, die
WTSH, fungiert als sogenannte One-Stop-Agentur bei allen Fragen zu Ansiedlung, Außenwirtschaft und Innovation. Auch die Beratung der Investitionsbank und der WTSH ist für die Unternehmen kostenfrei.
Beispielhaft ist auch die Potenzialberatung für kleine und mittlere Unternehmen. Das Land bietet im Rahmen des Zukunftsprogramms Arbeit eine Analyse von Stärken und Schwächen des zu beratenden Unternehmens mithilfe externer Beratungskompetenz an. Bis zu zehn Tage lang erhalten alle KMU einen Zuschuss von 45 % der Beratungskosten, maximal 300 € pro Beratungstag. Ansprechpartner für die Potenzialberatung ist die Investitionsbank.
Ein weiteres Programm erscheint mir an dieser Stelle entbehrlich. Letztlich kommt es auf die Qualität der Beratungsangebote an. Orientierung und Übersichtlichkeit sollten Vorrang haben.
Wie mir Finanzminister Rainer Wiegard mitgeteilt hat, gehen die Finanzämter in Schleswig-Holstein sehr verantwortungsbewusst mit Anträgen auf Herabsetzung der Steuervorauszahlungen um und passen die Vorauszahlungen an die nachgewiesene oder glaubhaft gemachte aktuelle Gewinnsituation des einzelnen Unternehmers an. Insofern ist nicht zu befürchten, dass sich hier für diejenigen KMUs, die von der Wirtschaftskrise besonders betroffen sind, besondere Hürden aufbauen.
Eine von der Einzelfallprüfung losgelöste Reduzierung der Vorauszahlungen, wie sie eventuell im Antrag der FDP-Fraktion zum Ausdruck kommt, ist auch angesichts der eindeutigen Rechtslage nicht zulässig.
Auf der Ebene der Verordnungen haben wir bereits mit § 62 Landesverwaltungsgesetz eine landesgesetzliche Regelung zur Befristung der Geltungsdauer. Bei Gesetzen ist die Legislative frei, dort, wo es angebracht erscheint, Befristungen beziehungsweise Evaluationen vorzunehmen.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes, das im Auftrag des Bundes eine Bürokratiekostenmessung nach dem Standardkostenmodell vorgenommen hat, liegen die Gesamtkosten bürokratischer Belastungen in Deutschland bei gut 47 Milliarden €. Die Belastung der Wirtschaft durch Statistik beträgt rund 350 Millionen €. Das sind weniger als 1 % der gemessenen Belastung der Wirtschaft durch Informations- und Berichtspflichten. Allein zehn Statistiken verursachen 81 % der Statistikbelastung, nämlich 284 Millionen €.
Zu den aufwendigsten Statistiken zählen die Intrahandels-Extrahandels-Statistiken sowie der Monatsbericht einschließlich Auftragseingangserhebung und die Produktionserhebung für das verarbeitende Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden.
Das Land Schleswig-Holstein hat im Bereich der Wirtschaftsstatistik bereits alle Erhebungen abgeschafft, die allein in der Verfügungsgewalt des Landes liegen. Die derzeitigen statistischen Erhebungen sind durch Bundesgesetz vorgeschrieben, nicht selten auf der Grundlage einer EU-Anforderung.
Angesichts der Tatsache, dass bestimmte statistische Auskunftspflichten auch in Zukunft unumgänglich sein werden, begrüßt die Landesregierung die Bestrebungen der amtlichen Statistik, zusammen mit den Herstellern von Unternehmenssoftware Module zu entwickeln, die ergänzend zur normalen Unternehmenssoftware die erforderlichen statistischen Informationen direkt aus der betrieblichen Software herausfiltern. Wir haben auch hier schon viel erreicht und sind auf einem guten Weg.
Durch die Reform des Landesnaturschutzgesetzes sind bei der Eingriffsregelung im Flächenschutz Vereinfachungen eingeführt worden. Die Landschaftsrahmenplanung sowie die Grünordnungsplanung sind komplett weggefallen, und beim vertraglichen Naturschutz sind die Naturschutzbehörden verpflichtet, die Möglichkeit von vertraglichen Regelungen als Alternative zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen zu prüfen.
Im Denkmalrecht ist seit vielen Jahren eine verbindliche Höchstdauer der Bearbeitungszeit festgelegt und für den Fall der Verfristung eine Genehmigungsverpflichtung festgeschrieben. Dieses langjährig bewährte und bürgerfreundliche Verfahren soll beibehalten werden.
Die neue Landesbauordnung ist erst kürzlich, nämlich Ende April, in Kraft getreten. Sie enthält zahlreiche Vereinfachungen und beschleunigt die Genehmigungsverfahren, ohne dabei die Sicherheit und Gesundheit der Menschen zu vernachlässigen. Im Mittelpunkt steht das Genehmigungsfreistellungsverfahren. Liegt ein Bebauungsplan vor, braucht ein Gebäude bis 7 m Höhe keine Baugenehmigung mehr.
Im Bereich der Landesplanung sind die Entbürokratisierungsmaßnahmen schon erfolgreich vollzogen worden, und die Landesregierung hat, wie Sie wissen, die EU-Dienstleistungsrichtlinie von Beginn an als einen Motor zur Verwaltungsmodernisierung gesehen.
Durch den einheitlichen Ansprechpartner, der mit den kommunalen Partnern sowie mit den IHKs und HBKs kooperativ umgesetzt wird, werden Verwaltungsstrukturen und Geschäftsprozesse nutzerfreundlich verbessert, Verfahren für die Unternehmen vereinfacht und beschleunigt. Grundsätzlich gilt eine Genehmigung nach Fristablauf als gesetzt.
Eine neue Steuerung soll die Arbeit der Verwaltung nicht primär über den Mitteleinsatz, sondern über Ziele und Ergebnisse steuern. Hierzu werden Zielvereinbarungen und ein Finanzmanagementsystem eingeführt. Der betriebswirtschaftliche Ansatz umfasst Methoden wie Kosten- und Leistungsrechnung und das Controlling.
Lassen Sie mich zu einem Fazit kommen: Wie Sie meinen Ausführungen entnehmen können, ist das meiste von dem, was die FDP-Fraktion mit dem Investitionserleichterungsprogramm fordert, schon vorhanden oder eingeleitet worden. Natürlich ist nichts so gut, als dass es nicht noch verbessert werden könnte. In Teilbereichen sollten wir noch einmal genauer hinsehen. Vieles ist auch noch sehr im Anfangstadium. Da müssen noch Erfahrungen gesammelt werden und in Verbesserungsvorschläge eingehen. Allerdings sollten wir uns vor einem Überangebot an Programmen und Begrifflichkeiten hüten. Das Vorhandene ist gut und praktikabel. Wir müssen nicht unbedingt mehr machen, sondern das, was wir tun, muss besser vermittelt werden.
Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 16/2634 dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen!
Ich will Sie kurz auf den weiteren Ablauf der Tagung aufmerksam machen. Der Tagesordnungspunkt 40 wird auf die Juni-Tagung verschoben. Der Tagesordnungspunkt 13 wird morgen Vormittag nach Tagesordnungspunkt 29 a, also nach dem Dringlichkeitsantrag, aufgerufen. Die Tagesordnungspunkte 14 und 27 werden am Freitag ohne Aussprache behandelt werden.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Frau Abgeordnete Angelika Birk.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In unserem Antrag fordern wir den Landtag dazu auf, unserem Anliegen „Keine Zustimmung im Bundesrat zu den neuen Frequenzbereichen für den Mobilfunk“ zu folgen. Wir fordern also die Landesregierung auf, ihren Einfluss geltend zu machen. Die Sitzung findet schon am 15. Mai 2009 statt.
Worum geht es? Werden demnächst die Landtagsdebatten abgebrochen werden müssen, weil der Handygebrauch im benachbarten Restaurant an der Kiellinie durch unsere Lautsprecheranlage Störgeräusche überträgt? Wird die Bundesregierung hierfür gesetzlich veranlassen, dass wir für eine technische Schutzausrüstung der Lautsprecherübertragung des Landtags Schadenersatz erhalten?
Diese Fragen müssten sich eigentlich alle stellen, die mit kabellosen Mikrofonen arbeiten, denn die Bundesregierung hat eine neue Verteilung der Medienfrequenzen beschlossen, ohne die weitreichenden Folgen zu prüfen, die alle kabellosen Lautsprecheranlagen betreffen. Die meisten Betroffenen - und wer ist das in diesem Fall nicht, denn das fängt bei einer privaten Party an und hört bei den Sport- und Theaterveranstaltungen nicht auf? - wissen überhaupt nichts von diesem drohenden Ärgernis, auf das dankenswerterweise der Bühnenverein bundesweit aufmerksam gemacht hat.
Mitte Mai soll im Bundesrat über den Entwurf „Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung" abgestimmt werden. Die Änderung bedeutet eine Öffnung des Bereichs zwischen 790 und 862 MHz für breitbandige Mobilfunkanwendungen. Dieses Frequenzspektrum war ursprünglich dem Rundfunk zugeteilt und ist durch die Einführung der digitalen Technik nun frei geworden.
Schon am 4. März 2009 hat das Bundeskabinett die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung verabschiedet. Eine Technologiefolgenabschätzung dieser Maßnahme hat bisher nicht stattgefunden.
Diese Verordnung ist ein Eckpfeiler der Breitbandstrategie der Bundesregierung und soll dazu dienen, die angeblich nicht genutzten Rundfunkfrequenzen im genannten Bereich für breitbandiges Internet an Mobilfunkanbieter zu versteigern. Derzeit werden diese Frequenzen aber von Betreiberinnen und Betreibern so genannter Mikroportanlagen, also Funksysteme zur drahtlosen Audioübertragung, genutzt. Dieses Frequenzband wurde den Mikroportanlagen als so genannter Sekundärdienst von der Bundesnetzagentur bis 2015 zugewiesen.
Die fachlichen Hintergründe haben aber zur Folge so sagen es viele Fachleute, die sich damit beschäftigt haben -, dass vom Pop-Konzert bis zur Sportveranstaltung einschließlich der städtischen Theater, sofern sie sich auch der Mikrofonverstärkung bedienen, Störungen vorliegen können, sobald Handynutzung erfolgt. Sie können aber nicht wie im Flugzeug allen in der Umgebung sagen: Bitte, machen Sie Ihr Handy aus. Aus den USA liegen bereits Berichte vor, die besagen, dass Konzerte wegen Frequenzüberschneidungen sogar abgebrochen werden mussten.
Das Bundeswirtschaftsministeriums will dies zwar vermeiden, aber seine Überlegungen, Frequenzen zwischen 1785 und 1800 MHz für Mikroportanlagen zuzuweisen, so wie dies offenbar in anderen europäischen Ländern vorgesehen ist, sind nicht realistisch: In diesem Bereich schwingen die Mikrowellen so kurz, dass sie von kleinsten Hindernissen absorbiert werden.
Das bedeutet im Klartext: Für eine saubere und stabile Übertragung des Audiosignals ist eine Sichtverbindung zwischen Sender und Empfänger dringend erforderlich. Der Vorteil der Bewegungsfreiheit der Mikrofonträger und die sendesichere Überbrückung auch unter schwierigen Bedingungen wären also hinfällig. Die Mikroportanlagen wieder auf einen Frequenzbereich des Rundfunks zu legen, wo sie wieder nur als Sekundärnutzer senden können, ist ebenso wenig praktikabel, da sich durch die Digitalisierung die Frequenzauslastung im Rundfunkband ebenfalls verändert hat. Das DVB-T-Signal stört bei paralleler Nutzung das Signal der Mikroportanlagen ebenfalls erheblich.