gesetzt. Wir haben hier in Schleswig-Holstein Menschen, die fließend deutsch sprechen, die in Russland oder in der Türkei jahrelang als Lehrkräfte Leute zur Hochschulreife gebracht haben. Und hier wird ihnen gesagt: Ihre Ausbildung erkennen wir höchstens als Abitur an, und wenn Sie Glück haben, erkennen wir das als erstes Staatsexamen an. Als Hilfslehrer dürfen Sie selbstverständlich für einen Appel und ein Ei an unseren Schulen tätig sein - beim Nachmittagsprogramm oder der Hausaufgabenhilfe. Ja, wir setzen Sie sogar als Vertretungslehrer ein. Aber einen Job im Angestelltenverhältnis mit unbefristeter Anstellung, das bekommen Sie hier nicht, denn wir erkennen ja Ihren Abschluss nicht an. Machen Sie noch mal ein Referendariat, machen Sie am besten noch mal ein neues Studium!
Warum können wir nicht zum Beispiel solchen Lehrkräften, weil sie nur ein Unterrichtsfach und nicht zwei haben, berufsbegleitend, wie wir das bei anderen Lehrkräften auch tun, die Weiterqualifikation anbieten? Wo ist der Einstellungskorridor an unseren Jugendzentren, an Kindertagesstätten und im gesamten Bereich der sozialen Arbeit für so dringend gebrauchte pädagogische Fachleute mit Migrationshintergrund?
Einen Gedanken nur noch: Es wird immer gesagt, das ginge nicht wegen der Personalräte, und Migranten dürften nicht bevorzugt werden. In dem Moment, in dem man den reflektierten Migrationshintergrund als Qualifikation in der Ausschreibung benennt, ist es völlig legitim, hier einen Einstellungskorridor zu schaffen. Ich verstehe nicht, warum dies nicht geschieht, und ich denke, wir sollten dieses Thema im Ausschuss gründlich besprechen - und zwar lösungsorientiert.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Bericht sagt es klipp und klar: „Es gibt keine allgemeine Rechtsgrundlage und keinen allgemeinen Rechtsanspruch“ für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Jeder Ausländer, der nach Deutschland kommt und in seinem erlernten Beruf arbeiten möchte, ist ein Einzelfall. Er oder sie ist aber nicht auf sich allein gestellt. Schleswig-Holstein hat eine solide Beratungsinfrastruktur, in der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kompetent und unabhängig unterstützen und informieren. Ich denke, auch das sollte einmal gesagt werden.
Doch im Kampf um die rechtliche Anerkennung oder Teilanerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen hilft auch die beste Beratung nicht weiter. Letztlich kommt es darauf an, dass erstens die Anerkennungsverfahren einfacher werden und zweitens die Wege zur Anerkennung verkürzt werden. Optimal wäre eine zentrale Anlaufstelle für die Anerkennung. So eine Institution ist allerdings nicht in Sicht.
Aber es ist einiges in Bewegung geraten, und das ist gut so. Der Bericht listet die Initiativen und Arbeitsgruppen auf, die sich auf Bund-Länder-Ebene mit der Verbesserung der Situation beschäftigen. Noch für 2009 werden greifbare Ergebnisse in Aussicht gestellt. Gleichzeitig wird einer „Herabstufung von Qualitätsansprüchen deutscher Bildungsgänge“ bereits auf der ersten Seite des Berichts eine Absage erteilt, was unter nationalen Gesichtspunkten sehr verständlich ist - füge ich hinzu -, aber den Sachverhalt meiner Meinung nach nicht ganz zutreffend umschreibt. Weder einem iranischen Ingenieur noch einer indischen Ärztin geht es um eine Herabsetzung des Standards durch die Hintertür.
Diese Theorie entbehrt also jeder Grundlage und war trotzdem bisher eines der Haupthindernisse für die Einführung einfacher Anerkennungsverfahren.
Das zweite Hindernis ist sicherlich die berufsständische Verfasstheit der Bundesrepublik. Wir können es uns aber nicht leisten, gerade angesichts des sich abzeichnenden Fachkräftemangels, dass Potenziale brachliegen, nur weil die Anerkennung eines
ausländischen Berufsabschlusses nicht die bürokratischen Hürden überwinden kann. Darum begrüßen wir auch ausdrücklich die Bemühungen der Landesregierung, einen deutsch-dänischen Berufsanerkennungspakt abzuschließen.
Aus Sicht des SSW ist dies einer der wichtigsten Bausteine zur Etablierung eines deutsch-dänischen Arbeitsmarktes. Der Kollege Callsen ging vorhin ausführlich darauf ein.
In der von mir gestellten Kleinen Anfrage zur bilateralen Anerkennung von Berufsabschlüssen ist deutlich geworden, wie groß die Hürden sind, um Ausbildungen über die deutsch-dänische Grenze hinweg anzuerkennen. Nicht nur, dass die Entscheidungen auf der Ebene Berlin-Koppenhagen gefällt werden, auch Anzahl, Struktur, Inhalte und Partner unterscheiden sich. An dem guten Willen scheint es aber nicht zu fehlen. Es sind die konkreten Hindernisse in der Praxis, die die Anerkennung so schwierig machen.
Die dänische Ausbildungsstätte EUC Syd hat einen detaillierten Vergleich der Ausbildungsgänge und ihrer Inhalte angestellt. EUC Syd ist eine Ausbildungsinstitution, in der berufliche Ausbildungen angeboten werden. Man hat dort also einen detaillierten Vergleich der Ausbildungsgänge und ihrer Inhalte angestellt, um so Schritt für Schritt der Anerkennung von Ausbildungen näher zu kommen. So ein Gutachten liegt also vor. Parallel dazu arbeiten die verschiedenen Berufsschulen in der deutschdänischen Grenzregion seit Jahren in Projekten zusammen und haben es geschafft, Projektsarbeitsforen in der pädagogischen Ausbildung zu etablieren, Informationsstrukturen aufzubauen und konkrete Unterrichtsprojekte gemeinsam durchzuführen.
Es liegt also jetzt an der Politik auf Landes- und auch nicht zuletzt auf Bundesebene, der bereits vorhandenen Zusammenarbeit den formell notwendigen Hintergrund zu geben. Ministerpräsident Peter Harry Carstensen ist der Bericht von EUC Syd präsentiert worden. Außerdem hat er bei seiner letzten Reise nach Kopenhagen mit Vertretern der dänischen Regierung über dieses Thema gesprochen. Das fanden wir gut. Es war auch notwendig. Aus Sicht des SSW ist es jetzt dringend notwendig, dass den Gesprächen auch Taten folgen. Ich bin zuversichtlich, dass dies im Herbst geschehen wird.
(Beifall beim SSW und der Abgeordneten Jürgen Weber [SPD] und Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung. Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 16/2525, federführend an den Wirtschaftsausschuss und mitberatend an den Bildungsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf zwei geschäftsleitende Bemerkungen machen: Es ist zwischen den Fraktionen vereinbart worden, die Beratung über Tagesordnungspunkt 31 von der Tagesordnung abzusetzen und im Verlauf der nächsten Tagung wieder aufzurufen. Ferner wird die Behandlung des Tagesordnungspunkts 13 aus der Liste der Tagesordnungspunkte ohne Aussprache auf die nächste Sitzung vertagt. Alle Antragsteller sind davon informiert.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Hochschulzulassungsgesetzes und eines Gesetzes zur Änderung des Zustimmungs- und Ausführungsgesetzes zu dem Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung
Ich erteile der Berichterstatterin des Bildungsausschusses, der Frau Abgeordneten Sylvia Eisenberg, das Wort.
Angesichts der vorgerückten Zeit will ich es kurz machen. Mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Bildungsausschuss in seiner Sitzung am 18. Juni 2009 dem Landtag empfohlen, dem Gesetzentwurf mit Änderungen zuzustimmen. Sie finden die Änderungen in der Vorlage. Ich bitte, das zu berücksichtigen. Das ist die Drucksache 16/2681.
Ich danke der Frau Berichterstatterin. Da die erste Lesung dieses Gesetzentwurfes ohne Aussprache stattgefunden hat, erteile ich zunächst für die Landesregierung Herrn Minister Dr. Jörn Biel das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung setzt mit diesem Gesetzentwurf den konsequenten Weg der Stärkung der Eigenverantwortung der Hochschulen fort, den wir mit dem neuen Hochschulgesetz begonnen haben.
- Gut. Mit dem Entwurf eines Hochschulzulassungsgesetzes hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der einerseits technisch sehr abstrakt ist und sich entsprechend an die Fachleute in den Hochschulverwaltungen wendet, der aber andererseits eine Problematik aufgreift, die in den letzten Wochen in den Medien sehr präsent war. Das Problem der zu komplizierten und langwierigen Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen ist hier zu nennen. Der Gesetzentwurf regelt nicht die bundesweit zulassungsbeschränkten Studienfächer, die sogenannten ZVSFächer, sondern die regional an den einzelnen Hochschulen Schleswig-Holsteins zulassungsbeschränkten Studiengänge, das sogenannte Landesverfahren.
Der Gesetzentwurf ist ein weiterer Schritt hin zur Stärkung der Hochschulautonomie, ohne die Hochschulen dabei durch neue und zusätzliche Aufgaben zu belasten. Das Auswahlrecht wird gegenüber der bisherigen Regelung flexibilisiert. Die Hochschulen erhalten weitergehende Möglichkeiten der Studierendenauswahl. Sie sind nicht wie bisher auf Kriterien wie den Grad der Qualifikation, in der Regel also Schulabschlussnoten, und Wartezeit festgelegt. Es - ich betone - können weitere Auswahlmaßstäbe hinzugezogen werden. Zu nennen sind zum Beispiel in diesem Zusammenhang studienfachbezogen gewichtete Einzelnoten, Auswahlgespräche und Studierfähigkeitstests. Hier ist die Landesregierung in ihrem Entwurf einem Wunsch der Hochschulen gefolgt, der im Anhörungsverfahren geäußert wurde. Zur Vermeidung eines zu ho
hen Aufwandes bei der Studierendenauswahl wurde auf die Vorgabe verzichtet, dass mindestens zwei Kriterien kombiniert werden müssen. Dies können die Hochschulen nunmehr nach Bedarf in den einzelnen Studienfächer selbst entscheiden.
Diese Flexibilisierung wird mit Artikel 2 des Gesetzentwurfs im Übrigen auch auf die Studienplätze in den ZVS-Fächern erstreckt, die nach Landesrecht vergeben werden können. Die Verpflichtung, mindestens zwei Auswahlmaßstäbe zu kombinieren, entfällt dort zukünftig auch, sodass die Regelungen für ZVS-Fächer und für Nicht-ZVS-Fächer in dieser Beziehung einheitlich sein werden.
Was aber hat der Gesetzentwurf mit dem in den Medien bisweilen als Zulassungschaos an deutschen Hochschulen überschriebenen Problem zu tun, wonach bis zu 20 % der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen unbesetzt bleiben? - Zunächst einmal nichts, denn in Schleswig-Holstein sind die zulassungsbeschränkten Studiengänge fast vollständig ausgelastet. An der CAU zu Kiel liegt die Auslastungsquote bei 97,8 %. Die Universität Lübeck meldete Vollauslastung, die Universität in Flensburg meldete eine Auslastungsquote von 90,1 %. Eine im Schnitt noch höhere Quote ist aufgrund kurzfristig möglicher Ausfälle zum Beispiel aus familiären Gründen oder aus Krankheitsgründen kaum zu erreichen.
Falls sich die Situation in Schleswig-Holstein aber verschlechtern sollte, ist vorgesorgt. Der Gesetzentwurf enthält schon jetzt die rechtliche Grundlage dafür, dass sich die Hochschulen mit ihren Auswahlverfahren einem bundesweit angebotenen Serviceverfahren anschließen können. Sie können so zum Beispiel die Administration des Auswahlverfahrens auslagern und einen Abgleich von Mehrfachzulassungen bereits zu einem frühzeitigen Zeitpunkt vornehmen lassen. Schleswig-Holstein ist damit ein Vorreiter unter den Ländern, wenn es darum geht, einem drohenden Zulassungschaos unverzüglich entgegentreten zu können.
Neben diesem anschaulichen Themenkomplex der Studierendenauswahl ist der zweite Regelungsbereich des Gesetzes technisch abstrakter Natur. Er betrifft die Bestimmungen der Kapazitätsermittlung. Aufgrund dieser Regeln ermitteln die Hochschulen die Aufnahmekapazität für die ersten Fachsemester ihrer angebotenen Studiengänge. Bisher war durch staatsvertragliche Regelungen exakt vorgegeben, wie hoch der Lehraufwand gemessen in Semesterwochen für einen Studierenden in der Regelstudienzeit sein durfte. Dieser Wert wird durch
Für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge bleibt es bei dem System einheitlich vorgegebener Curricularnormwerte. Bei allen übrigen Studiengängen, die den weitaus größeren Teil ausmachen, geht Schleswig-Holstein jetzt einen neuen Weg, was sehr zur Freude unserer Hochschulen ist. Gemeint ist die Einführung eines Bandbreitenmodells. Künftig werden bis auf wenige Ausnahmen keine exakten CNWs vorgegeben, sondern nur Bandbreiten, innerhalb derer die Hochschulen die konkret für die Berechnung der Studienplatzkapazitäten anzuwendenden CNWs selbst festsetzen.
Damit können die Hochschulen eine gewisse Schwerpunktbildung in ihrer Fächerstruktur vornehmen und dort jeweils die Qualität der Ausbildung der Studierenden, das heißt die Betreuungsrelation, verbessern. Die Bandbreiten dürfen allerdings nicht so großzügig vorgesehen werden, da auch bedacht werden muss, dass es nicht zu einem überzogenen Abbau von Studienplatzkapazitäten kommt. Wir befinden uns hier im Spannungsfeld zwischen dem Interesse, möglichst vielen Studierenden einen Studienplatz ihrer Wahl anbieten zu können, und dem gegenläufigen Interesse, eine hohe Ausbildungsqualität mit einer guten Betreuungsrelation zu gewährleisten.
Die Bandbreiten werden in einer separaten Verordnung des Ministeriums festgelegt, die selbstverständlich nur nach Anhörung der Hochschulen erlassen wird, sodass wir ein System haben werden, das auch bei den Hochschulen Akzeptanz findet.
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Niclas Herbst das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden über das Hochschulzulassungsgesetz. Der Minister hat schon dargestellt, dass es da in der Tat Vieles gibt, was eher verwaltungstechnischer Natur ist. Deshalb ist es vielleicht ganz gut, wenn wir einmal von denjenigen reden, an die sich das Gesetz wendet. Auch bei der Ausschussberatung ist mir im Nachhinein aufgefallen, dass wir von denen relativ wenig geredet haben. Das sind ja nicht die Hochschulen, es sind auch nicht die Hoch