Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Dr. Klug, ich kann mich an eine Anhörung zum Fremdsprachenunterricht in Grundschulen - das muss im Jahr 2000 gewesen sein - erinnern, an der ich als Landeselternbeiratsvorsitzende im Bildungsausschuss gesessen habe. Da haben Sie ganz anders geredet. Offensichtlich misst man, so wie Sie es sagen, nicht nur die Äußerungen einer Ministerin an der Wahlperiode, sondern auch die Äußerungen der FDP, denn damals waren Sie derjenige, der den Englischunterricht in der dritten Klasse flächendeckend mit eingefordert hat.
(Beifall bei der CDU - Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wider- spricht dem doch nicht! - Zuruf des Abgeord- neten Dr. Ekkehard Klug [FDP] - Unruhe)
Im Weißbuch der Europäischen Kommission „Lehren und Lernen“ von 1995 wird empfohlen, dass alle EU-Bürger drei Gemeinschaftssprachen beherrschen sollen. Mehrsprachigkeit fördert die Chancen unserer Kinder im europäischen Raum. So steht es in der Resolution des Bundeselternrates zum Fremdsprachenunterricht in der Schule. Das ist ein hehres Ziel!
Gerade wir hier in Schleswig-Holstein sind uns sicherlich einig, dass das Beherrschen von Fremdsprachen das Verhältnis zum Nachbarn günstig be
einflusst. Leider sprechen noch immer mehr Dänen Deutsch als Deutsche Dänisch. Ob nun Dänisch, Englisch, Französisch oder auch Friesisch und Niederdeutsch; welche europäische Sprache es auch immer sein mag, Fremdsprachen gewähren Einblicke in andere Kulturen, verschaffen Kenntnisse über Lebensgewohnheiten und Mentalitäten in anderen Ländern. Sie sind ein Weg zu mehr Akzeptanz von anderen Kulturen, Respekt vor anderen Kulturen und Verständnis für andere Kulturen.
Gerade vor der Tatsache, dass sich die wirtschaftliche Entwicklung und der Arbeitsmarkt nicht unbedingt an Landesgrenzen halten, ist das Erlernen von Fremdsprachen ein wichtiger Teil der Ausbildung unserer Kinder. Inzwischen ist auch die gesellschaftliche Entwicklung zum frühen Erlernen von Fremdsprachen zu begrüßen. Die Stimmen, die verlangen, dass die Kinder erst einmal richtig Deutsch lernen sollen, sind erfreulicherweise immer leiser geworden. Das soll nicht heißen, dass wir die Muttersprache vernachlässigen dürfen. Hier haben wir in der Tat eine Aufgabe, der wir uns mit der Sprachförderung in Kindertagesstätten und Grundschulen angenommen haben.
Dennoch wünschen immer mehr Eltern für ihre Kinder einen frühen Einstieg in eine Fremdsprache. Dem von der ehemaligen Landesregierung im Jahr 2000 vorgelegten Bericht zum Fremdsprachenunterricht an Grundschulen war damals zu entnehmen, dass sich Schleswig-Holstein im damaligen Bundesvergleichs hinsichtlich des Erwerbs von Fremdsprachenkompetenzen in der Grundschule nach unserer Auffassung nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat. Daher steht die CDU-Fraktion zu ihrer langjährigen Forderung, die mit Beginn des nächsten Schuljahres auch umgesetzt wird, an allen Grundschulen ab der dritten Klasse Englisch als Fachunterricht zu erteilen.
Immer wieder haben sich in der Vergangenheit Eltern und Schulen auf den Weg gemacht, um unterschiedlichste Angebote schulischer und nichtschulischer Art wie Arbeitsgemeinschaften, Begegnungssprachenkonzepte oder freiwilligen Nachmittagsunterricht - manchmal auch gegen Bezahlung der teilnehmenden Kinder - zu organisieren. Die Qualität dieser Angebote - insbesondere der außerschulischen - ist allerdings nur selten überprüft worden. Die CDU-Fraktion war schon im Jahr 2000 der Auffassung, dass die Verantwortung für die Inhalte des Englischunterrichts bei den Schulen und bei den Lehrkräften und nicht zuletzt bei der Landesre
In Zukunft werden wir mit dem Englischunterricht ab der dritten Klasse auch sicherstellen, dass die Eingangsvoraussetzungen in der Sekundarstufe I nicht mehr so unterschiedlich sein werden. Im Augenblick reicht die Spannweite von keinen Vorkenntnissen bis hin zu Kenntnissen sogar im Schrifterwerb. Annähernd gleiche Eingangsbedingungen sind ein Vorteil für alle; für Lehrerinnen und Lehrer ebenso wie für Schülerinnen und Schüler.
Dass die Wahl für die erste Fremdsprache auf Englisch gefallen ist, erklärt sich logischerweise daraus, dass Englisch bekanntlich die Weltsprache ist. Darüber hinaus bereichern insbesondere die Sprachen der europäischen Nachbarländer ebenso wie die Minderheitensprachen den Stundenplan unserer Kinder in Schleswig-Holstein. Für den Englischunterricht in der Grundschule wird die Landesregierung zusätzliche Ressourcen zur Verfügung stellen. Das konnte man heute noch einmal der Presse entnehmen. Selbstverständlich ist, dass die Ausbildung der Lehrkräfte sichergestellt ist, was in den vergangenen Jahren passiert ist, und dass ein entsprechender Lehrplan für den Englischunterricht an Grundschulen erarbeitet werden muss. Wenn wir den Englischunterricht in der Grundschule vorziehen, dann müssen wir uns im weiteren Schulverlauf auch darüber Gedanken machen, ob wir den Einstieg in die zweite Fremdsprache vorziehen können.
Inzwischen hat die Wissenschaft nachgewiesen, dass sich das frühkindliche Erlernen einer Fremdsprache günstig auf die Entwicklung und auf die Lernfähigkeit von Kindern auswirkt. Kinder, die zweisprachig aufwachsen oder im Kindergarten von einer Fremdsprache begleitet werden, haben es später in der Schule oft leichter. Daher ist es erfreulich, dass sich neben den vorhandenen dänischen Kindertagesstätten rund zwölf Kindertagesstätten auf den Weg gemacht haben, um die Begegnung mit Fremdsprachen zu ermöglichen. Vorzugsweise wird die englische Sprache angeboten, aber auch Französisch und Japanisch werden angeboten.
Die Fremdsprachenarbeit dieser Kindertagesstätten ist aber nur dann sinnvoll, wenn sie von qualifiziertem Personal geleistet wird. Die Begegnung mit der Fremdsprache muss vor allen Dingen spielerisch erfolgen und muss sich die Neugier und den Forscherdrang der kleinen Kinder zunutze machen. Der Spaß an der fremden Sprache muss unbedingt
im Vordergrund stehen. Damit für die Kinder die Begegnung mit Fremdsprachen nicht nach der Kindergartenzeit endet, wollen wir es Grundschulen möglich machen, auch über den Englischunterricht in der dritten Klasse hinaus bilinguale Projekte im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden personellen und Sachmittel, insbesondere für die englische Sprache, anbieten zu können.
Gerade das Beispiel der Grundschule in Pinneberg macht deutlich, dass der Wunsch der Eltern nach einer bilingualen Fortführung der Erziehung und Bildung ihrer Kinder in der Vergangenheit zugenommen hat. Dort, wo sich die Schulen aus eigener Kraft in der Lage sehen, die bilinguale Arbeit der Kindertagesstätten fortzusetzen, sollte es auch möglich sein. Allerdings sage ich noch einmal ganz deutlich, dass dieses zusätzliche Angebot nicht von der Landesregierung finanziert werden kann und dass sich das Angebot natürlich an einigen Qualitätsmerkmalen orientieren muss.
Bilingualität stellt andere Ansprüche an das Lehrpersonal als Englischunterricht. Hier sind Nativespeakers oder aber Lehrkräfte mit einem längeren einschlägigen Auslandsaufenthalt, zumindest aber mit Englisch-Fakultas notwendig, die sich wie selbstverständlich in einer Sprache „bewegen“ und ausdrücken können. Ebenso wichtig ist es, das sichergestellt ist, dass Kindern, die bilingual in der Grundschule unterrichtet werden, ein weiterführendes Angebot in der Sekundarstufe I gemacht wird. Hier stellt beispielsweise die Grundschule in Altenholz, die sehr erfolgreich bilingual arbeitet, eine entsprechende Kooperation mit einem Gymnasium sicher.
Selbstverständlich muss der Zugang zu bilingualen Unterrichtsangeboten an Grundschulen für alle Kinder offen sein, auch für Kinder nicht deutscher Muttersprache. Ebenso muss sichergestellt sein, dass Kinder, die dieses Angebot nutzen und bei denen festgestellt wird, dass sie aufgrund der bilingualen Unterrichtsform dem Unterricht nicht folgen können, ohne Nachteile den bilingualen Zweig dieser Schule wieder verlassen können. Das setzt voraus, dass sich die Schulkonferenzen und die Fachkonferenzen mit der Problematik, die damit unter Umständen verbunden sein könnte, befassen und Lösungswege für diese Kinder aufzeigen. Grundlage dafür kann nur eine ständige, intensive Absprache der Lehrkräfte über die inhaltliche Verteilung der Unterrichtsinhalte sein.
Der bilinguale Unterricht kann nur ein zusätzliches Angebot sein und nicht die ausschließliche Unterrichtsform an einer Schule. Wir wollen keine englische Schule haben, an der Deutsch die erste Fremd
sprache ist, sondern es muss wirklich sichergestellt sein, dass das nur ein Teilbereich der Schule ist.
Meine Damen und Herren, die Schulen, die einen solchen Weg gehen, müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie damit eine erhebliche Verantwortung für ihre Schülerinnen und Schüler übernehmen. Für Kinder, die bilingual unterrichtet werden, gelten selbstverständlich die gleichen Rahmenbedingungen wie für alle anderen auch. Die Beteiligung an Leistungsvergleichen ist ebenso sicherzustellen wie die Orientierung an den Inhalten der Lehrpläne und den Bildungsstandards der Grundschule. Grundschulen und Kindertagesstätten, die sich angesichts dieser Voraussetzungen der Aufgabe stellen, Kindern bessere Voraussetzungen für ihr späteres Leben mit auf den Weg zu geben, haben unsere Unterstützung.
Ein flächendeckendes bilinguales Angebot, wie von der FDP gefordert, halten wir allerdings für nicht umsetzbar. Das notwendige entsprechend ausgebildete Personal ist nicht vorhanden, weder gibt es genügend Grundschullehrer mit Englisch-Fakultas noch sind genügend Nativespeakers vorhanden.
Lassen Sie mich kurz über die Initiativen bezüglich der Bilingualität hinaus noch etwas sagen. Über Initiativen im Fremdsprachenbereich hinaus sind weitere Initiativen an Schulen denkbar, zum Beispiel bei der musischen Erziehung, von der wir ebenfalls wissen, wie positiv sie sich auf die kognitive und persönliche Entwicklung von Kindern auswirkt, oder aber bei der Förderung von Kindern mit besonderen Begabungen.
Wir haben in der Vergangenheit und werden auch in der Zukunft, insbesondere dann, wenn wir uns über die Novellierung des Schulgesetzes unterhalten werden, über Autonomie, Schulprogramme, Schulprofile und Wettbewerb unter den Schulen sprechen. Die CDU-Fraktion will, dass sich Schulen an der Qualitätsentwicklung ihrer Schüler und der Schullandschaft beteiligen. Wenn wir tatsächlich wollen, dass sich Schulen weiterentwickeln, dann müssen wir ihnen auch etwas zutrauen und ihnen Verantwortung übertragen. Wir müssen insbesondere angesichts der knappen Kassen des Landeshaushalts alle Potenziale unserer Schulen nutzen und Eigeninitiativen, soweit sie sich in den gesetzlichen Möglichkeiten bewegen, zulassen und selbstverständlich kritisch begleiten.
Die CDU-Fraktion begrüßt ausdrücklich das Engagement von Kindertagesstätten und Grundschulen für die sprachliche Entwicklung unserer Kinder. Ich würde mich freuen, wenn Sie unserem Antrag zustimmen könnten.
Ich danke der Frau Abgeordneten Franzen. - Das Wort für die SPD-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Dr. Henning Höppner.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Internet ist heute eine nicht wegzudenkende Informationsquelle. Wer sich schlau machen will, wählt in einer Suchmaschine, tippt das Suchwort ,,Bilingualer Unterricht" ein und erhält 88.100 Hinweise. Wer wissen will, wie es andere Bundesländer machen, wählt ,,europschool.net". Er wird feststellen: Alle Bundesländer fangen in Klasse drei und vier mit regulärem Sprachunterricht im Fach Englisch an.
Wer ermitteln will, welche Schulen bilingualen Unterricht anbieten, wird feststellen, dass dies zu 98 % Berufliche Schulen oder Gymnasien sind und der bilinguale Unterricht nicht vor Klasse sieben angeboten wird. Ich erwähne hier einmal als Beispiel die „Bili“-Klassen am Internat Louisenlund; dort beschränkt sich der bilinguale Unterricht ab Klasse sieben auf die Fächer Geographie und Geschichte, und zwar sehr erfolgreich.
Immer wieder wird die Hansestadt Hamburg zitiert - auch vorgestern in einem Presseartikel -, die an einigen Grundschulen quasi das Altenholzer Projekt kopieren soll. In den Veröffentlichungen der Hamburger Bildungsbehörde oder im Hamburger Bildungsserver ist davon allerdings nichts zu finden. Die bestehenden bilingualen Angebote an Hamburger Grundschulen begründen sich anders. Diese Angebote zielen auf binationale Familien in der Hansestadt ab. Diese Angebote sind TürkischDeutsch, Portugiesisch-Deutsch, Spanisch-Deutsch und Italienisch-Deutsch. Letzteres zum Beispiel als Kooperationsprojekt mit dem Außenministerium der Republik Italien. Das müssen wir vor allem als ein Angebot in einem großen Welthandelszentrum verstehen, was Hamburg nun einmal ist mit einem großen Anteil an ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern.
Meine Damen und Herren, niemand will verhindern, dass auch Grundschulen besondere Profile entwickeln. Wir wollen es geradezu. Aber wir sind in diesem Parlament aufgefordert, Sorge dafür zu tragen, dass die Bildungsversorgung in unseren Schulen gleichmäßig ist - ob man nun in Nordfriesland, Ostholstein oder im Hamburger Rand lebt. Im Falle eines Umzugs muss gewährleistet sein, dass
Wir haben eine Entscheidung im Koalitionsvertrag getroffen, wie der Unterricht der ersten Fremdsprache in der Grundschule organisiert werden soll. Wir werden, beginnend mit dem nächsten Schuljahr, in der Jahrgangsstufe drei mit dem Fach Englisch starten und diesen Unterricht schrittweise auf die anderen Jahrgangsstufen der Grundschule ausbauen. Jede Grundschule in Schleswig-Holstein wird so verfahren und die für dieses Fach ausgebildeten oder weitergebildeten Lehrkräfte werden im Fach Englisch eingesetzt.
Andere Formen und Methoden der Spracherziehung in der Grundschule sind daher nachrangig und können nicht als alleinige Alternative in den Grundschulen eingerichtet werden. Sie können nach unserer Auffassung zusätzlich Angebote sein, wenn die Voraussetzungen an den Schulen gegeben sind, wenn es zum Beispiel unter den Lehrkräften Nativespeakers oder Lehrkräfte mit einschlägigen längeren Auslandsaufenthalten gibt, die zu mehr in der Lage sind, als wir selbst mit unserem „KitchenEnglish“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Kollege Dr. Klug ist ja bekannt dafür, dass er gern Anliegen von einzelnen Schulen aufnimmt, um scheinbar ein Grundsatzproblem zu lösen. Die Kollegen unserer ehemaligen Partnerfraktion tun heute in der Oppositionsrolle eigentlich genau dasselbe. Liebe Kollegen, ich darf sie daran erinnern, dass auch wir im kleinen Koalitionsvertrag vorhatten, den Fremdsprachenunterricht als regulären Unterricht beginnend mit Klasse drei einzurichten.
Wir haben in Schleswig-Holstein 627 Grundschulen, wir unterhalten uns hier aber über das Problem einer Grundschule und ein Sprachenkonzept, das nicht einmal an einer Handvoll Schulen geübt wird. Es kann nach meiner Auffassung nicht angehen, dass Eltern einer Kindergartengruppe, in der es ein besonderes pädagogisches Angebot gibt, automatisch ein Anrecht auf Fortführung dieses Angebotes in einer öffentlichen Schule entwickeln.
Hier könnte es sonst auch noch Erwartungshaltungen geben für vergleichbare Angebote der Kindertageseinrichtungen im Bereich der musischen Erziehung, des Sports oder anderer Bereiche.
Niemand bestreitet die Sinnhaftigkeit bilingualen Unterrichts in der Grundschule, der nach Auskunft ihrer Befürworter keine zusätzlichen Personalressourcen an den Schulen erforderlich macht, was ich aber eher bezweifele.
Wir haben im Landtag im November 2000 erstmalig über die Einführung des Fremdsprachenunterrichts in der Grundschule diskutiert. Die SPDLandtagsfraktion hat im Jahre 2001 eine öffentliche Veranstaltung zum Fremdsprachenunterricht an Grundschulen und der Bildungsausschuss hat am 5. April 2001 eine Anhörung durchgeführt. Das Immersionskonzept und das Projekt an der Claus-Rixen-Schule in Altenholz sind uns wohl bekannt. Ich bin zum Spaß einmal das Protokoll dieser Anhörungssitzung durchgegangen. Da äußern sich zum Immersionskonzept: die GEW: „Das Immersionskonzept ist auf Schleswig-Holstein nicht übertragbar, allenfalls auf den nördlichen Landesteil“ mit der Zweisprachigkeit friesisch/dänisch. Frau Professorin Fredsted vom Institut für Dänische Sprache und Literatur der Universität Flensburg machte sehr deutlich, dass sie keine Anhängerin der von Professor Wode vertretenen Immersion sei.
Der Landeselternbeirat Grund-, Haupt- und Sonderschulen fordert die Einführung des Faches Englisch, nicht die bilinguale Sprachbegegnung. Für den Verband Bildung und Erziehung steht das von Professor Wode vertretene Konzept nicht zur Diskussion. Der VDR schlägt ein eigenes Konzept eines frühen Fremdsprachenunterrichtes in der Grundschule vor, das allerdings nicht vor der dritten Grundschulklasse beginnen soll. Der Philologenverband hält das von Professor Wode vertretene Immersionsmodell für theoretisch interessant, in der Praxis für nicht realisierbar.
Meine Damen und Herren, das Immersionsmodell zur Spracherziehung in den Grundschulen ist nicht anders als eine in der Bundesrepublik im Jahre 2001 absolut singuläre Erscheinung geblieben. Es hat keine weitere breite Diskussion in den pädagogischen Wissenschaften um dieses Modell gegeben, die über die Gruppe von Professor Wode hinausgeht. Zwischenberichte zum Altenholzer Modell gibt es. Eine abschließende wissenschaftliche Bewertung oder Evaluierung des Modellversuchs an der Claus-Rixen-Schule steht noch aus. Auch aus diesem Grund wäre ein weiterer Laborversuch nicht notwendig. Ich sehe auch keine größere Entwicklungsmöglichkeit für dieses Modell. Es mag daher auch nicht verwundern, dass die wenigen Projekte in den letzten fünf Jahren nur durch persönliche Ansprachen dazugekommen sind.
Meine Damen und Herren, ich habe mit meinen Kolleginnen Heike Franzen und Monika Heinold am 7. Februar in Pinneberg die Diskussion mit der Elterinitiative des Kindergartens und des Schulausschusses der Stadt Pinneberg geführt. Ich habe erklärt, dass die Einrichtung eines bilingualen Angebotes nach der Immersionsmethode an der CarlElitz-Schule kein Ersatz für den regulären Unterricht im Fach Englisch sein kann, der im nächsten Schuljahr mit der Klasse drei auch an dieser Grundschule beginnen soll. Es darf keine Exklusivveranstaltung in der Schule allein für aufwachsende Kindergartengruppen sein. Dieses Angebot muss allen interessierten Eltern offen stehen und darf die Kinder, die eine Einführung in die Fremdsprache im Kindergarten nicht genießen konnten, nicht benachteiligen. Das bilinguale Angebot kann also ein zusätzliches sein, für das es keine zusätzliche Personalausstattung gibt. Die Vernetzung des Fremdsprachenunterrichts zwischen den Grundschulen in Pinneberg und den weiterführenden Schulen muss zu allererst über den regulären Englischunterricht sichergestellt werden.
Mit der letzten Feststellung greife ich eine Forderung des Kollegen Dr. Klug auf, der in der Plenardebatte am 17. November 2000 Folgendes gesagt hat: „Es kommt entscheidend darauf an, dass der Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule im Auge behalten wird“, und: „Herr Höppner hat Recht“, sagt er, „das bunte Bild, der bunte Flickenteppich in punkto Englischunterricht in den Grundschulen muss zu einer einheitlichen Regelung vereinheitlicht werden“.