Protokoll der Sitzung vom 31.05.2006

Greenpeace hat im letzten Jahr durch eine große, bundesweite Supermarktkontrollaktion sogar viele illegale Schadstoffe in Obst und Gemüse gefunden, zum Beispiel auch in Hamburg. Da verwundern die vergleichsweise beruhigenden Stellungnahmen des Landesberichts. Sollten Aldi, Lidl und andere Supermärkte ausgerechnet in Kiel und Lübeck gesündere Ware anbieten als eine Zugstunde weiter südlich? Greenpeace beklagte sich, dass auf seine Giftfunde in Obst und Gemüse die zuständigen örtlichen und überörtlichen Behörden und Handelsunternehmen auf ihre Messungen und Berichte

nicht reagiert haben. Hierzu müssen Unternehmen und Behörden bundesgesetzlich verpflichtet werden. Aber auch das fehlt im neuen Gesetzentwurf.

Der umfassende Landesbericht schreitet die einzelnen Gebiete des staatlichen Verbraucherschutzes ab. Diese staatliche Aufgabe umfasst dank eines gewachsenen kritischen Bewusstseins vieler Menschen inzwischen weit mehr als gesunde Nahrungsmittel oder den energiesparenden und FCKW-freien Kühlschrank. Sie umfasst alle Produkte, zum Beispiel auch Medikamente und medizinische Geräte sowie Strahlenschutz, Finanzdienstleistungen, Rentenversicherung, nicht zu vergessen Fahrgastrechte, Internethandel. Sie wiesen auch auf das Internet in diesem Zusammenhang ausführlich hin, Frau Ministerin. Auch die Energiepreise werden inzwischen auf gesetzlicher Grundlage überprüft. Verbraucherrechte und Schadensersatzregelungen werden definiert.

Dies ist - da sind wir ganz einer Meinung, Frau Erdsiek-Rave - angesichts der Liberalisierung und der Internationalisierung der Märkte in allen Bereichen der Daseinsvorsorge notwendig. Es ist eine von vielen einzelnen Bürgerinitiativen, insbesondere im Zusammenhang mit einer von vielen Frauen erkämpften Errungenschaft, die die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit, gesellschaftliche Teilhabe und soziale Gerechtigkeit erfahrbar macht. Verbraucherschutz ist nicht nur eine Querschnittsaufgabe, sondern eine unverzichtbare, wichtige Aufgabe. Von daher verwundert es, wenn die EUKommission diesem Thema eine eher untergeordnete Stellung einräumt.

Trotz der Ansicht der EU-Kommission gibt es für vieles aber inzwischen EU-Richtlinien, die überall in Europa für die gleiche Sicherheit sorgen sollen. Erst jüngst haben die Grünen im Europäischen Parlament zum Beispiel mit Erfolg das Verbot gefährlicher Weichmacher in Kinderspielzeug befördert, wie es der Bericht erwähnt. Vor diesem Hintergrund ist es völlig unverständlich, dass die Bundesregierung den Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetzes auf Lebensmittel und Tierfutter beschränken will. Hier ist die Landesregierung im Bundesrat gefordert, durch Änderungsanträge zu erreichen, dass diese Beschränkung aufgehoben wird.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Die Verantwortung für die Umsetzung des Verbraucherschutzes liegt vielfach bei den Bundesländern. Um hier effizient zu arbeiten, ist inzwischen unter den Bundesländern Arbeitsteilung vereinbart

(Ute Erdsiek-Rave)

worden. Schleswig-Holstein hat für die Vernetzung im Norden die Federführung, und zwar bis hin zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit skandinavischen Staaten. Ein einheitlicher Handlungsrahmen ist für eine solche Kooperation unerlässlich.

Das neue Gesetz des Bundes sieht hingegen große Ermessensspielräume vor. So sind Behörden nicht verpflichtet, die Öffentlichkeit vor wirtschaftlicher Täuschung durch Unternehmen zu informieren.

Der Verbraucherschutzbericht zeigt, dass zehn Jahre rot-grüne Regierung in Schleswig-Holstein das Land in vielen Bereichen zu einem Vorbild auf dem Gebiet des gesundheitlichen Verbraucherschutzes gemacht haben. Gerade diejenigen Behörden, die heute von den Koalitionsfraktionen auf den Gebieten der Landwirtschaft und des Umweltschutzes für überflüssig erklärt werden, bauten in den letzten Jahren nach dem BSE-Skandal ein mit vielen Akteuren vor Ort verzahntes System zur Überwachung von Tierhaltung und Futtermitteln auf, das BSE tatsächlich nachhaltig Einhalt gebieten konnte.

Deutlich wird allerdings auch, dass es eine Reihe anderer häufiger Tierkrankheiten in Stallhaltungen gibt, die dank der Kontrollen auch angegangen werden. Vor diesem Hintergrund ist es völlig unbegreiflich, dass auf EU-Ebene die Aufhebung der Verfütterung von Tiereiweiß an Wiederkäuer diskutiert wird. Im Gegenteil, hier sind auch Fischmehle und manche Fette als Futter infrage zu stellen. Der Landesbericht dokumentiert: Bisher ist SchleswigHolstein weitgehend frei von gentechnisch veränderter Landwirtschaft. Hier hat sich der Einsatz des ehemaligen grünen Umweltministers gelohnt.

(Claus Ehlers [CDU]: Katastrophe!)

Allerdings stiegen in den letzten zwei Jahren die noch geringfügigen Anteile der gentechnisch veränderten Saatgutproben an. Wie wird es aussehen, wenn Herr Seehofer die Gentechnikversuche des Weltkonzerns Monsanto jetzt genehmigt oder wenn - wie die „taz“ vom 17. Mai 2006 berichtet - ab Mai in unserem Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern die ersten Kartoffeln mit Choleragenen auf Versuchsfeldern wachsen? Ich hoffe, dass sich Schleswig-Holstein diesen Versuchen nicht anschließen wird.

Auch bundespolitisch setzt sich wieder mehr Lobbyeinfluss durch, wie zum Beispiel bei der Käfighaltung von Hühnern. So wird bedauerlicherweise auch von Schleswig-Holstein - wie aus dem Landesbericht ersichtlich - als Alternative zum Freilandgebot die Käfighaltung akzeptiert, und zwar vor und völlig unabhängig von der Vogelgrippe. Dies geschieht, obwohl die Menschen hierzulande

inzwischen so viele Eier aus Freilandhaltung kaufen, dass diese schon etwa zu einem Drittel importiert werden müssen. Das wird auch im Bericht dokumentiert. Was für einen Markt lassen sich hier die Beteiligten der Handelsketten, die für Freilandeier zuständig sind, entgehen! Was für einen Markt lassen sich hier insbesondere die Geflügelzüchter und die Eierproduzenten entgehen! Ich kann das überhaupt nicht verstehen. Ein Drittel der Freilandeier müssen importiert werden, weil die Nachfrage der Verbraucher so hoch ist.

(Zuruf des Abgeordneten Claus Ehlers [CDU])

Grüne haben erste bundesweite Erfolge bei der Kontrolle der Energiedienstleistungen erreicht. Der Landesbericht beschreibt die Nachfrage nach Energieberatungen und Energiepreisberatungen auch als ein großes Arbeitsgebiet der Verbraucherzentralen. Die Menschen hierzulande haben messbar ihren Stromanbieter gewechselt. Es ist leider noch nicht messbar, dass sich die Informationspolitik der Energieunternehmen geändert hat. Viele Rechnungen sind immer noch nicht nachvollziehbar. Die neuerdings vorgeschriebenen Angaben zu den Energiequellen fehlen. Es bedurfte mehrerer Gerichtsurteile, um die Langfristigkeit der Gasverträge und die Bindung an den Ölpreis infrage zu stellen. Hier besteht ebenfalls Handlungsbedarf auf bundesgesetzlicher Ebene.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Einen Aspekt zum Thema Energie habe ich allerdings vermisst. Dieser steht im Zusammenhang mit dem Sozialressort. Im vergangenen Winter wurde laut Presseberichten in vielen Regionen des Landes armen Menschen auch bei Minustemperaturen der Strom abgeschaltet, weil diese ihre Rechnungen nicht bezahlen konnten. Allein in Lübeck hatten 14.000 Haushalte ihre Rechnungen nicht bezahlt, weil das Unternehmen ein halbes Jahr lang nicht gemahnt hatte. Die Zahl der Säumigen entspricht in etwa der Anzahl der Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften. Tatsächlich schalteten die Lübecker Stadtwerke Tausenden Menschen für längere Zeit den Strom ab, was vielfach auch bedeutete, über Wochen ohne Heizung zu sein. Es war für die Kommunalpolitik sehr mühsam, die Stadtwerke zur Kooperation mit Sozialbehörden und Wohlfahrtsverbänden zu bewegen und so das Recht auf Zahlung in sehr kleinen Raten zu vereinbaren. Das ist auch ein Feld des Verbraucherschutzes.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Ersiek-Rave, ich freue mich, dass wir uns darin einig sind, dass die soziale Frage eine zuneh

(Angelika Birk)

mende Bedeutung im Verbraucherschutz hat. Die Entscheidung des Landtages vor einigen Jahren, die Verbraucherberatung zu modernisieren, hat sich als richtig erwiesen. Die verschiedenen Verbraucherberatungseinrichtungen bemühen sich mehr als früher, gerade auch Menschen in schwierigen sozialen Lagen und mit wenig Bildung Verbraucherrecht und Verbraucherbildung zu vermitteln. Hierzu versuchen sie, gemeinsam mit vielen Multiplikatoren strategische Allianzen zu bilden, um zum Beispiel gegen die Verschuldung von Jugendlichen, für gesunde Kinderernährung und zur Beratung von älteren Menschen über Finanz- und Internetdienstleistungen niedrigschwellige Angebote zu schaffen.

Diesen Handlungsansatz begrüßen wir sehr. Wir bitten, hierbei zukünftig noch mehr mit Migrantenorganisationen zusammenzuarbeiten. Vor diesem Hintergrund stellt sich aber auch die Frage, ob sich Banken und Sparkassen sowie andere Finanzdienstleister angesichts der zunehmenden Schulden nicht an einem Finanzierungspool für Schuldenberatungsstellen beteiligen müssen. Die wenigen Einrichtungen sind nämlich total überlaufen. Auf jeden Fall brauchen wir endlich das gesetzlich verbriefte Recht auf ein eigenes Girokonto. Hier erwarten wir vom Land eine klare Haltung.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Gegen starken Lobbyeinfluss der Wirtschaft und trotz der Tatsache, dass die EU-Kommission Verbraucherschutz nicht als Schwerpunkt definiert, sind eine Reihe von Verbraucherrechten international durchgesetzt worden. Schleswig-Holstein geht in einigen Feldern in seiner Arbeit beispielgebend über die EU- und über die Bundesnormen hinaus. Das Land hat für die bundespolitische Diskussion gute Anregungen gegeben. An einigen Bewertungen des Berichts kann man erkennen, dass dies zukünftig vielleicht weniger der Fall sein wird. Damit sind wir natürlich nicht einverstanden. Ansonsten stellt der Bericht aber einen guten Überblick über den Verbraucherschutz dar. Ich danke an dieser Stelle dem großen Engagement vieler Menschen im Lande, die diesen Bericht überhaupt erst möglich gemacht haben. Wenn sie nicht tätig wären, gäbe es nichts zu berichten.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb verdient es dieser Bericht, in ansprechender Form in das Internet gestellt zu werden. Hier stimme ich der Ministerin zu. Er stellt ein Stück Verbraucheraufklärung im Land dar.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der CDU erteile ich Herrn Abgeordneten Torsten Geerdts das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Verbraucherinnen und Verbraucher haben in allen Bereichen Schutzrechte. Verbraucherschutzpolitik ist daher eine Querschnittsaufgabe. Meine Fraktion ist davon überzeugt, dass die Ernährungswirtschaft, der Verbraucherschutz und die Wertschöpfung für den ländlichen Raum durch Qualitätsstandards nachhaltig gesichert und gestärkt werden.

Der Verbraucherschutz genießt zu Recht eine immer größer werdende Bedeutung; für die Kunden, die ein höheres Maß an Sicherheit verlangen, und für die Erzeuger, die sich nur mit höchster Qualität überhaupt noch am Markt behaupten können. Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelqualität sind dabei das Aushängeschild unserer Land- und Ernährungswirtschaft. Wie in jedem Bereich des menschlichen Lebens kommt es aber auch hier zu Problemen, die es schnell abzustellen gilt.

Zusammenfassend kann man nach der Lektüre des vorliegenden Berichts zum Verbraucherschutz auch feststellen: Nahrungsmittel, die in Schleswig-Holstein hergestellt und geprüft werden, gehören zu den besten und sichersten in Europa.

(Beifall bei der CDU)

Wir wollen auch für die Zukunft gewährleisten, dass Verbraucherzentralen handlungsfähig bleiben. Die Kosten - aber auch die Leistungen - der Verbraucherzentralen müssen transparent dargestellt werden. Ein Verbraucherinformationsgesetz schafft die Grundlage dafür, dass Ergebnisse von Kontrollen transparent veröffentlicht werden. Das Verbraucherschutzinformationsgesetz ist in Berlin jetzt in der parlamentarischen Beratung. Das ist innerhalb der letzten fünf Jahre übrigens der dritte Versuch, ein bundeseinheitliches Verbraucherinformationsgesetz mit einem Recht der Verbraucher auf Zugang zu Behördeninformationen durchzusetzen. Auch CDU und SPD haben sich während der Koalitionsverhandlungen hier in Kiel für ein solches Gesetz ausgesprochen. Wir sind froh und dankbar, dass es jetzt in Berlin auf den Weg kommt. Ich glaube, nach einem langen Anlauf und nach langen Diskussionen im Vorwege wird dieses Gesetz die Rechte der Verbraucher deutlich stärken. Hier liegen die Unterschiede zur Kollegin Birk.

Für die CDU-Landtagsfraktion gehören nach unserer Verbraucherpolitik ausreichende Verbraucherin

(Angelika Birk)

formationen zum Bild des mündigen Bürgers. Ich bin fest davon überzeugt, dass Verbraucherschutz der Schlüssel für eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik ist. Beides gehört untrennbar zusammen. Im Verbraucherinformationsgesetz geht es darum, den Bürgern eine Dienstleistung anzubieten. Die Bürger bekommen vor allem ein Recht auf Zugang zu Informationen, die bei den Behörden ohnehin vorhanden sind. Deshalb trägt dieses Gesetz auch nicht zu zusätzlicher Bürokratie bei. Vielmehr schafft es eine zusätzliche Dienstleistung der öffentlichen Hand zugunsten der Menschen.

(Beifall bei CDU und SPD)

Der erste wesentliche Punkt in diesem neuen Gesetz ist eine Konsequenz aus den Fleischskandalen des letzten Jahres. Das Stichwort lautete „Gammelfleisch“. Das geltende Recht hat zu der eigenartigen Situation geführt, dass der Name der Firma nicht mehr öffentlich genannt werden durfte, wenn ein verdorbenes Produkt bereits verkauft und im Regelfall schon verzehrt war. Eine solche Situation konnte keinem logisch denkenden Menschen erklärt werden. Daher gilt es jetzt, diese Gesetzeslücke zu schließen.

(Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Schön, wenn Sie das auch so sehen!)

Frau Birk, genau das steht im Gesetzentwurf, den Minister Seehofer im Namen der großen Koalition in Berlin eingebracht hat.

(Zuruf: Lesen Sie auch das Kleingedruckte!)

Bisher war es auch Realität, dass die eine Ebene des Staates, nämlich die Strafverfolgungsbehörden, zwar Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht durchführt, die andere Ebene des Staates aber, nämlich die für Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden, nicht unterrichtet. Die eine Ebene des Staates hat also Erkenntnisse und die andere Ebene des Staates hält sich unwissend. Es ist richtig, dass ein zentrales Element des Gesetzentwurfes die Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden ist, die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Ermittlungsbehörden in Zukunft auch zu unterrichten.

Ein für meine Fraktion weiterer gewichtiger Punkt ist, dass Firmen, die selber feststellen, dass ihre Produkte nicht in Ordnung sind, und die die Öffentlichkeit informieren wollen, nicht länger nur auf Eigeninitiative angewiesen sind. Diese Betriebe erhalten in Zukunft Unterstützung von den Behörden. Die Behörden können nun öffentlich vor entsprechenden Produkten warnen und Hinweise auch ins Internet einstellen. Das ist ein wichtiger Fortschritt

und eine richtige Konsequenz aus den Erfahrungen der letzten Monate.

Das Verbraucherinformationsgesetz gilt auch für Kosmetika und Bedarfsgegenstände wie beispielsweise Bekleidung und Schuhe, Spielwaren - ich glaube, das ist auch ein ganz wichtiger Punkt, wo es Regelungsbedarf gab -, Lebensmittelverpackungen, Bettwäsche, Putz- und Waschmittel, aber auch für Babyartikel wie Schnuller und Flaschen.

Ich finde, es gut, dass wir diesen Bericht der Landesregierung in einer Zeit beraten, in der sich das auch für uns so wichtige Verbraucherinformationsgesetz in der parlamentarischen Beratung im Deutschen Bundestag befindet, weil wir jetzt noch die Chance haben, Einfluss zu nehmen. Dieses neue Gesetz bedeutet nicht, dass wir uns jetzt auf Landesebene weniger mit dem Verbraucherschutz befassen sollten. Ganz im Gegenteil, das wäre nicht die Richtung meiner Fraktion.

Die CDU-Landtagsfraktion erwartet von der Landesregierung und von den zuständigen Einrichtungen, dass sie weitere Maßnahmen zur Fortentwicklung der Qualität unseres Verbraucherschutzes ergreifen. Dazu zählen unter anderem folgende Maßnahmen: Die Lebensmittelsicherheit muss durch eine Qualitätssicherung stets verbessert werden. Wir brauchen dringend wirksame Sanktionen, um Produktschwindel vorbeugen zu können. Wir begrüßen dort auch die Initiative unseres eigenen Justizministers.

Das Gütezeichen „Hergestellt und geprüft in Schleswig-Holstein“ soll weiterentwickelt und zu einem Marketing-Instrument ausgebaut werden. Dabei ist die Qualitätssicherung und der Verbraucherschutz in den Vordergrund zu stellen. Die Prozesse der Qualitäts- und Produktüberwachung vom lebenden Tier bis zum Verkauf sind gemeinsam mit der Land- und Ernährungswirtschaft zu optimieren. Ich glaube, auch hier gibt es weiter dringenden Handlungsbedarf.

Dringend geboten ist ein stärkerer Einsatz beim Missbrauch neuer Technologien, aber auch beim Missbrauch von Kommunikationsdienstleistungen.