Ich wiederhole es immer wieder gern: Die Landesforsten sind die größte zusammenhängende Naturschutzmaßnahme des Landes Schleswig-Holstein und sollen es nach Auffassung des SSW bleiben. Sie sollen deshalb auch unter besonderen Bedingungen unterhalten werden. Wer von der Gemeinwohlverpflichtung des Landeswaldes redet, muss ihn erhalten. Wer wünscht, dass Waldkindergärten kostenlos den Wald nutzen können und dass der Förster hier und da einmal bei den Kindern vorbeischaut, muss bereit sein, den Wald als öffentliche Aufgabe zu betreiben.
Schon 2001 hat der Zentralverband der Ingenieurvereine Schleswig-Holstein, Fachgruppe Forst, auf die damaligen Verkaufsabsichten der rot-grünen Landesregierung reagiert und ein Positionspapier vorgelegt, das deutlich macht, wie man die Landesforsten wirtschaftlicher betreiben kann, ohne dass auf Qualität in der Bewirtschaftung verzichtet werden muss. Zumindest ist die Landesregierung seinerzeit von den Verkaufsabsichten abgegangen. Aber das Konzept, das im Positionspapier beschrieben wurde, ist immer noch nicht umgesetzt worden.
Basierend auf diesem Konzept schlägt man in Dithmarschen nun die Einrichtung einer „WestküstenFörsterei“ vor, die alle öffentlichen Forsten im Kreis Dithmarschen unter einem Dach zusammenfassen soll und die dann nach Möglichkeit auch noch Forsten, die sich in räumlicher Nähe befinden, eingliedert. Damit soll es möglich gemacht werden, Christianslust und die Kreisforsten noch wirtschaftlicher zu betreiben.
Der Kreis Dithmarschen ist schon lange zu Gesprächen bereit, was bisher vom Land aber nicht positiv aufgenommen wurde. Schließlich ist es erklärtes haushaltspolitisches Ziel gewesen, den Staatsforst Christianslust zu verhökern. Wir hoffen, dass unser Antrag doch noch dazu beiträgt, dass auf Landesebene ein Sinneswandel erfolgt. Ich hoffe zumindest, dass das Land und der Kreis hier zusammen
Der Verkaufserlös von Christianslust soll eigentlich nur der Haushaltssanierung dienen. Ein Verkauf wäre somit dann okay, wenn es sich nicht um eine Landesaufgabe handelte, die erfüllt werden muss. Die Leistungen der Forstverwaltung werden aber bleiben müssen. Als waldärmstes Flächenland der Bundesrepublik hat auch das Land Schleswig-Holstein eine besondere Verantwortung. Unsere Forsten sind schon sehr klein. Sie dürfen nicht noch kleiner werden. Im Gegenteil, die IG Bau hat gegenüber den forstpolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen vorgeschlagen, einen Flächentausch zwischen der Stiftung Naturschutz und anderen Naturschutzorganisationen auf der einen Seite und dem Landesforst auf der anderen Seite vorzunehmen. Die Förster sollen den bisher den Naturschutzorganisationen gehörenden Wald betreuen. Dafür sollen die Naturschutzorganisationen Nichtwaldflächen bekommen.
Der Gedanke ist so einfach wie einleuchtend. Aber auf meine Kleine Anfrage zu dem Thema weicht die Landesregierung aus. Ich bin überzeugt, dass ein Flächenaustausch für beide Seiten sinnvoll wäre und auf beiden Seiten für Effizienzgewinne sorgen würde, die dann vielleicht auch unsere Försterei finanzieren könnten. Damit könnte auch der Forsthaushalt entlastet werden und so könnte mehr Spielraum für den Erhalt der Landeswälder gewonnen werden. Das könnte auch Christianslust helfen.
Für uns ist es ganz wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, dass der Forst Christianslust für eine ganze Region eine hohe Bedeutung hat. Im waldarmen Dithmarschen hat dieser Forst eine besondere Funktion. Das haben auch die dortigen Kreispolitiker erkannt und sind deshalb bereit, dem Land entgegenzukommen. Ein gemeinsamer Betrieb von Landesforsten und Kreisforsten in diesem Bereich wird nicht reibungslos vonstatten gehen können, aber der Staatsforst Christianslust wäre es wert, hier auf den Kreis Dithmarschen zuzugehen.
Von uns muss heute in jedem Fall das Signal ausgehen, dass der Staatsforst Christianslust nicht verkauft wird. Ich hoffe immer noch, dass die Kolleginnen und Kollegen bereit sind, diesen Antrag dem Ausschuss zu überweisen - das beantrage ich hiermit -, um die Option für Christianslust offen zu halten.
Für die Landesregierung erteile ich das Wort dem Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Herrn Dr. Christian von Boetticher.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine drei Herren mit dem H, Hildebrand, Hentschel und Harms, entschuldigen Sie bitte, dass ich jetzt die oppositionelle Märchenstunde beenden muss. Ein paar Dinge müssen klargestellt werden.
Zunächst zu den Tatsachen. Im Dezember 2005 ist mit dem Landeshaushalt 2006 beschlossen worden, dass der Wirtschaftsplan für das Sondervermögen „Landeswald Schleswig-Holstein“ eine entsprechende Deckungslücke beinhaltet. Es ist eine Deckungslücke von 3,5 Millionen €. Sie wissen alle, dass wir nach der Landeshaushaltsordnung verpflichtet sind, Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. Wer sich die Mühe gemacht hat, die Haushaltserläuterungen zu lesen, kann dort Folgendes finden - ich zitiere -:
„Der geringere Zuschuss an das Sondervermögen im Jahr 2006 ergibt sich aus der Absicht, im Wesentlichen einmalig Streu- und Splitterbesitz, insbesondere die Försterei Christianslust, mit einem Volumen von zusammen circa 3,5 Millionen € zu veräußern.“
Herr Hentschel, ich weiß nicht, was für eine Debatte in Ihrer Fraktion stattgefunden hat. Aber ich weiß, wie die Debatte in meinem Haus gelaufen ist. In meinem Haus hat Ihr Umweltminister den Verkauf der Försterei Christianslust, und zwar, bevor die Försterei abbrannte - die Situation hat sich seitdem ja noch einmal verändert -, ganz massiv vorangetrieben, weil natürlich auch er Deckungslücken an der Stelle stopfen musste. Er wusste genau, dass er für den Haushalt etwas zu erbringen hatte. Sie kennen die Debatte. Also sollten Sie an dieser Stelle keine Märchenstunde abhalten.
Dann zu Herrn Hildebrand. Sie haben gesagt, Christianslust sollte nicht verkauft werden. Aber die Deckungslücke von 3,5 Millionen € muss irgendwie gedeckt werden. Sie muss dann von woanders gedeckt werden. Ich nehme Sie gern mit zu anderen
Waldbesitzen, die wir dann verkaufen müssen. Dort können Sie dann erklären, dass irgendein anderes Waldstück verkauft werden muss, weil der Verkauf von Christianslust verhindert wurde.
Ich möchte einmal wissen, wo Sie als FDP die Grenzen ziehen. Die Post war einmal Staatsbetrieb. Da haben Sie der Liberalisierung zugestimmt. Ebenso wurde die Telekommunikation liberalisiert. Die Bahn wurde liberalisiert. Es gab natürlich Kräfte, die gesagt haben, Liberalisierung gehe nicht an. Aber es hat sich gezeigt, dass es doch ging und die Betriebe auch nach der Liberalisierung vernünftig geführt werden können. Es ist sehr merkwürdig, wenn Sie jetzt eine Kehrtwendung zur Staatspartei vollziehen. Das ist in höchstem Maße unglaubwürdig.
Herr Minister, würden Sie mir zugestehen, dass Liberalisierung nicht immer etwas mit Verkauf zu tun haben muss? Und würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass sich sowohl Post als auch Bahn noch mehrheitlich im Besitz des Bundes befinden?
- Das nehme ich gern zur Kenntnis. Trotzdem hat nie jemand widersprochen und gesagt, dass private Kräfte an der Stelle mit ihrem Einfluss negative Auswirkungen haben, wie es Kollege Hildebrand mit Bezug auf den Wald gesagt hat.
Nun zu den Geschichten bezüglich der Zusammenarbeit mit Dithmarschen. In diesem Bereich hat es ein Gespräch gegeben, in dem es genau um diese Fragen ging. Es war ein Gespräch am 16. September letzten Jahres mit Landrat Klimant. Das war eine Zeit, als sich die Opposition des Landtags mit diesem Thema noch gar nicht beschäftigt hatte. Da ging es um die Frage gemeinsamer Konzepte. Da wurde auch angesprochen, wie es mit einem Konzept für eine gemeinsame Bewirtschaftung stehe. Aber der Kreis ist andere Wege gegangen. Es war nicht so, dass uns der Kreis Konzepte zur gemeinsamen Bewirtschaftung vorgelegt hätte. Vielmehr gibt es inzwischen ein Kooperationsabkommen mit der Forstabteilung der Landwirtschaftskammer. Das
Abkommen ist beschlossen. Da sind Kapazitäten eingebracht worden. Da ging es nicht um eine entsprechende Zusammenarbeit mit dem Land.
Im Übrigen haben wir auch die Verkaufsbedingungen mit dem Kreis abgestimmt. Es ist gewährleistet, dass der Gemeinnutz über einen Verkauf hinaus erhalten bleibt. Herr Hentschel, vielleicht wissen Sie es nicht: Die Verkehrssicherungspflichten treffen natürlich alle, auch bei einem Waldkindergarten. Die treffen den Privaten aus dem bürgerlichen Recht heraus ganz genauso, wie sie die öffentliche Hand treffen. An der Stelle gibt es keinen Unterschied. Lassen Sie sich da noch einmal beraten!
Wer hier von Synergieund Einspareffekten spricht, muss natürlich auch wissen, dass wir nach Wettbewerbsrecht verpflichtet sind, wenn ein anderer öffentlicher Träger unsere Aufgaben übernimmt, diese zu erstatten. Auch das bitte ich zu berücksichtigen.
- Wenn wir einen Privatwald haben und es einen Waldkindergarten gibt, gibt es natürlich Verkehrssicherungspflichten. Informieren Sie sich noch einmal!
Demnächst wird das Bieterverfahren abgeschlossen sein, dann wird ein Höchstgebot vorliegen und dann wird der Landtag in seiner Weisheit beraten und entscheiden, ob verkauft wird. Auf jeden Fall werden die 3,5 Millionen € als Deckungslücke erbracht werden müssen.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 16/782 an den Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer der Ausschussüberweisung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen?
- Noch einmal in aller Ruhe: Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 16/782 dem Umweltund Agrarausschuss zu überweisen. Wer so entscheiden will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag auf Ausschussüberweisung mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW abgelehnt.
Damit kommen wir zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag Drucksache 16/782 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW abgelehnt.
Zunächst lasse ich über den Antrag abstimmen, dass ein Bericht in dieser Tagung zu geben ist. Wer dem Berichtsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich bitte nunmehr für die Landesregierung den Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Herrn Dr. Christian von Boetticher, den Bericht zu geben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 6. Februar hat die Landesregierung beschlossen, eine Reihe von FFH-Vorschlagsgebieten fristgerecht an die Europäische Kommission zu melden und damit die Lücken, die die Vorgängerregierung hinterlassen hat, zu schließen - auch aufgrund einer mit Gründen versehenen Stellungnahme der Europäischen Kommission zur Vorbereitung eines Zwangsgeldes gegen die Bundesrepublik Deutschland. Im Unterschied zum Vogelschutz befinden wir uns beim FFH-Verfahren bereits in einem Zwangsgeldverfahren.
Es gab damals eine kurze Diskussion, es war kaum Zeit, es war auch keine Zeit, mit der Kommission in Verbindung zu treten und sich intensiv über Kulissen auseinander zu setzen. Wir haben uns entschieden, in das Elb-Ästuar auch das St. MargarethenVorland einzubeziehen.
Wir haben das damals unter Abwägung der finanziellen Risiken für das Land auf der einen Seite getan und auf der anderen Seite nach dem, was uns die Naturschutzexperten zu der Gegebenheit vor Ort mitgeteilt haben.
Wir haben allerdings deutlich gemacht, dass wir jedenfalls für Teile von St. Margarethen-Vorland Zweifel haben, ob dies der Bezeichnung eines
Ästuars entspricht, wie das die Kommission von uns verlangt. Folgt man einer strikten Definition, dann ist St. Margarethen-Vorland sicherlich Teil eines Elb-Ästuars, wenn man zum Beispiel die Definition von Deich zu Deich ansieht. Wenn man allerdings auf die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort abstellt, wird man feststellen, dass gerade das Bütteler Vorland zum Teil eine Höhe von mehr als vier Meter über Normalnull aufweist und damit nur zu ganz seltenen Zeitpunkten von Wasser überspült wird. Wer weiß, was ein Ästuar ist, weiß, dass das Gebiete sind, die regelmäßig dem Salzeinfluss des Meeres in den Flussläufen ausgesetzt sind.
Der ökologische Wert dieses Teils des Elb-Ästuars ist gering, es wird landwirtschaftlich genutzt und Teile des Gebietes werden zudem durch bestehende Ver- und Entsorgungsleitungen industriell genutzt. Darum haben wir diese Zweifel bei der Meldung mit aufgenommen.