Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen und schlage Ihnen erneut offene Abstimmung vor. - Widerspruch höre oder sehe ich nicht. Ich verweise darauf, dass für die Wahl eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich ist.
Wer dem Wahlvorschlag Drucksache 16/874 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Er ist mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Der Bericht soll in der 16. Tagung gegeben werden. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage Ihnen Abstimmung in der Sache vor. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Damit ist die Drucksache 16/818 einstimmig angenommen worden.
Dies ist ein Berichtsantrag für die 15. Tagung. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage Abstimmung in der Sache vor. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen. Die Drucksache 16/842 ist angenommen worden.
Das ist ein Berichtsantrag für den September. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Drucksache 16/845 (neu) angenommen worden.
Das ist ein Berichtsantrag für die 15. Tagung. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage Ihnen Abstimmung in der Sache vor. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Drucksache 16/850 ist einstimmig angenommen.
Das ist ein Berichtsantrag für die 15. Tagung. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage Ihnen Abstimmung in der Sache vor. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Damit ist die Drucksache 16/854 (neu) einstimmig angenommen.
Das ist ein Berichtsantrag zur 15. Tagung. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage Ihnen Abstimmung in der Sache vor. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Drucksache 16/862 angenommen.
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Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, diesen Antrag in den Sozialausschuss zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Das ist bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen so geschehen.
Dies ist ein Berichtsantrag für die 15. Tagung. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage Ihnen Abstimmung in der Sache vor. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Antrag Drucksache 16/869 ist einstimmig angenommen.
Ich erteile das Wort der Berichterstatterin des Sozialausschusses, der Frau Abgeordneten Sigrid Tenor-Alschausky.
Der Landtag hat den Antrag zum Thema Beteiligung von Kindern und Jugendlichen - § 47 f Gemeindeordnung durch Plenarbeschluss vom 27. Januar 2006 federführend an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an alle übrigen Ausschüsse überwiesen.
Der federführende Sozialausschuss hat den Antrag in seiner Sitzung am 27. April 2006 beraten. Er empfiehlt dem Landtag einstimmig die Annahme des Antrages in folgender geänderter Fassung.
„Der Schleswig-Holsteinische Landtag begrüßt, dass die Landesregierung, die in § 47 f Gemeindeordnung verankerte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen weder abschaffen noch einschränken will.“
Der beteiligte Wirtschaftsausschuss sah keine Notwendigkeit zu einer Beratung des Antrages. Der beteiligte Europaausschuss schloss sich dem Votum des federführenden Sozialausschusses bei Enthaltung der CDU an.