Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag greifen die Grünen ein wichtiges Thema auf, schlagen aber wie so oft eine viel zu kleinteilige Lösung vor.
Das Ausmaß der jährlichen Waldzerstörung wird vom WWF auf mindestens 14 bis 16 Millionen ha geschätzt. Damit verlieren nicht nur bedrohte Tierund Pflanzenarten ihren Lebensraum, sondern auch viele Menschen ihre Existenzgrundlage.
Die Wälder werden vor allem durch Brände, durch die Massenabholzung für die Produktion von Papier und Holz sowie durch illegalen Holzeinschlag vernichtet. Außerdem werden riesige Waldflächen in Plantagen umgewandelt, um auf ihnen billige Rohstoffe wie Soja oder Palmöl anzubauen.
Das wichtige Ziel, auf allen Ebenen nur noch Holz aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung zu beziehen und so diese Entwicklung zu stoppen, ist sicher unstrittig hier im Hause.
Der Weg dahin ist aber auch für öffentliche Auftraggeber, die eine wichtige Rolle innehaben, nicht einfach. Staatliche Stellen sind in Europa wichtige Verbraucher, die etwa 16 % des EU-Bruttoinlandsproduktes ausgeben. Jahr für Jahr erteilen Bund, Länder und Kommunen in Deutschland Aufträge in Höhe von mehr als 250 Milliarden €. Dabei sollte nicht nur der Preis über die Vergabe entscheiden, sondern auch ökologische und soziale Kriterien angelegt werden.
In Deutschland spielt die öffentliche Beschaffung bei den Bemühungen, den Import von illegalem Holz einzuschränken, eine wichtige Rolle. Aus meiner Sicht ist hierfür ein umfassendes Urwaldschutzgesetz in Deutschland, wie es von der früheren Bundesregierung geplant war - notfalls auch im nationalen Alleingang -, die beste Lösung.
Dies ist schon angesichts der Tatsache erforderlich, dass im Jahr 2004 allein aus den Ländern Brasilien, Indonesien und Russland Holz im Wert von 903 Millionen € barrierefrei und ohne die Möglichkeit der Rückverfolgung nach Deutschland importiert wurde. Der Anteil von illegal geschlagenem Holz beträgt dabei nach Schätzungen aus 2002 für Brasilien bis zu 80 %.
die Beschaffung der Fenster des Bundestagsverwaltungsgebäudes - nur noch Holz aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung beziehen. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen, obwohl es sofort zu Kritik geführt hat: So schaffe der Erlass des Bundesministeriums Unsicherheit und schädige den Wettbewerb durch Nivellierung der Gütesiegel. Denn als Nachweis werden zunächst die Zertifikate des FSC und PEFC sowie vergleichbare Nachweise im Einzelfall akzeptiert. Die Regelung ist zunächst auf vier Jahre befristet und wird zwischenzeitlich einer eingehenden Bewährungsprüfung unterzogen.
Die schwammigen Aufforderungen im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an die Landesregierung setzen hingegen - Hartmut Hamerich hat es erwähnt - allein auf das FSC-Siegel und beschwören damit einen Systemstreit zwischen FSC und PEFC herbei, der nach unserer Auffassung längst der Vergangenheit angehört.
Ich denke, dass wir gut daran tun, nicht in blinden Aktionismus zu verfallen und nicht den nicht ausgereiften Antrag der Grünen anzunehmen. Vielmehr sollten wir uns einer fachlichen Diskussion im Umweltausschuss dieses Themas annehmen, um eine tragfähige Lösung für Schleswig-Holstein zu erreichen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Hentschel, ich hätte mir eigentlich gewünscht, dass der Holzwurm den Antrag der Grünen endgültig zunichte gemacht hätte. Denn ich wundere mich schon darüber, über wie viel Schreddergut wir uns hier in diesem Hohen Hause unterhalten müssen.
Nach meiner Auffassung befinden sich die Grünen auf dem Holzweg. Denn das, was sie heute unter den Titel „Holzbeschaffungsrichtlinie“ zur Debatte stellen, bezieht sich ja nicht etwa auf die Frage, wie die Verwendung von Holz und Holzprodukten im Land gesteigert werden könnte - das ist übrigens ein Thema, über das wir sehr gern weiter diskutie
ren würden. Unsere Fragen dazu hat die Landesregierung in ihrem Bericht zur Forst- und Holzwirtschaft ja leider im Wesentlichen unbeantwortet gelassen.
Nein, den Grünen geht es wieder nur um die alte Debatte, wie dieses Holz zertifiziert sein müsste. Dabei ist landes- und bundesweit längst Konsens, dass nur noch Holz aus nachhaltiger Waldwirtschaft Zugang zum deutschen Markt beziehungsweise Verwendung auf dem deutschen Markt finden soll - das gilt übrigens auch für Schleswig-Holstein; auch von daher finde ich diese Aufforderung vergleichsweise komisch -, um den illegalen Holzeinschlag und die weltweite Waldzerstörung einzudämmen.
Holz, das nach den Regeln des Forest Stewardship Council (FSC) zertifiziert ist, gehört ohne Frage dazu. Aber auch das von den deutschen Forstbetrieben entwickelte eigene Gütesiegel, das Pan European Forest Certificate (PEFC), ein Zertifikat, das Holz aus nachhaltiger Waldwirtschaft, aus nachhaltiger nationaler Waldwirtschaft zur Verfügung stellt und garantiert, entspricht diesen Kriterien!
Wissenschaftliche Untersuchungen haben übereinstimmend die Gleichwertigkeit beider Labels festgestellt. Es gibt also gar keinen Grund, dem einen Label gegenüber dem anderen den Vorzug zu geben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sehe meine Aufgabe an dieser Stelle nicht darin, Ihnen die Vorzüge und Nachteile des einen oder des anderen Gütesiegels darzulegen; das können die jeweiligen Verbände am besten selbst. Aus der letzten Legislaturperiode gibt es dazu zudem einen ausführlichen Bericht der Landesregierung, auf den ich, um Wiederholungen zu vermeiden, Bezug nehmen möchte.
Ich sehe es aber sehr wohl als meine Aufgabe, die praktizierte nachhaltige Forstwirtschaft in Schleswig-Holstein und in Deutschland allgemein vor Schaden zu bewahren, der durch die Bevorzugung eines Siegels entstehen kann, wie es BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Antrag anstreben. Denn das Holz aus unseren heimischen Wäldern steht nicht allein in einem harten Wettbewerb zu dem unter anderen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erzeugten Holz aus Drittstaaten, Holz muss sich in den einzelnen Verwendungsbereichen auch gegenüber anderen Werkstoffen behaupten.
Wenn die Nachfrage nach heimischen Holz gesteigert werden und das Holzangebot qualitativ und quantitativ verbessert werden soll - und diese Zielsetzungen finden sich schließlich in der Holzcharta der Bundesregierung -, dann kann es nicht hilfreich sein, sich auf das FSC-Siegel festzulegen.
Im Gegenteil: Ohne dass es an der Nachhaltigkeit bei der Bewirtschaftung etwas ändern würden, wäre für die privaten Holzwirte eine Umstellung von PEFC auf FSC mit unverhältnismäßigem und vor allem unbezahlbarem Aufwand verbunden. Es ist noch nicht einmal auszuschließen, dass sich Verbraucher ganz gegen Holzprodukte entscheiden, weil sie sich durch die Gütesiegeldebatte irritiert fühlen und Zweifel haben, ob sie der Umwelt etwas Gutes tun, wenn sie Holz kaufen, das ja schon eine weite Strecke zurückgelegt hat und oftmals weiter in der Welt herumgekommen ist als der Käufer selbst.
Die FDP fordert deshalb nachdrücklich, dass die Gütesiegel als marktwirtschaftliches Instrument von jeglicher staatlicher Beeinflussung frei bleiben. Wenn der Staat seinen gesetzlichen Verpflichtungen gerecht werden will, muss er seine Neutralität wahren und es den Betrieben überlassen, für welches Zertifikat sie sich jeweils entscheiden. Es ist nicht Aufgabe des Staates, durch die Bevorzugung eines Siegels die Nachfrage zu steuern.
Dagegen kann es durchaus eine Aufgabe sein, der hohen Bereitschaft in der Bevölkerung, mit Holz zu bauen, zu mehr praktischer Ausgestaltung zu verhelfen. Die Charta für Holz schlägt als erstes Teilziel dafür unter anderem vor, dass Bund, Länder und Gemeinden mit dem Bau repräsentativer, holzbetonter öffentlicher Bauten Signale setzen sollen. Ziel ist es, im Rahmen der Möglichkeiten mit konkreten Maßnahmen zur Erhöhung des Holzabsatzes aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung beizutragen.
Dieser Zielsetzung schließen wir uns gern an. Den Antrag der Grünen lehnen wir ab. Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass dann, wenn wir Holz mit dem einen Zertifikat zu günstigeren Preisen als Holz mit dem anderen Zertifikat bekommen können, das wir für öffentliche Bauten nutzen wollen, dies erwerben sollten. Damit würden wir der Lage der öffentlichen Haushalte des Landes und der Kommunen stärker gerecht werden, als die Grünen es sich vorstellen können.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten verfolgt die Bundesregierung das Ziel, dass Holzprodukte, die durch die Bundesverwaltung beschafft werden, nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen sollen. Der Nachweis ist vom Bieter durch Vorlage eines Zertifikats von FSC oder PEFC, eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise - was auch immer das sein mag - zu erbringen. Damit verfolgt die Bundesregierung das Ziel, ein Zeichen gegen Raubbau und illegalen Holzeinschlag zu setzen. Die Beschaffung von Holz und Holzprodukten darf nur noch aus umweltgerecht, sozialverträglich und wirtschaftlich tragfähig bewirtschafteten Wäldern weltweit erfolgen.
Vordergründig sind dies durchaus hehre Ziele. Doch letztlich stellt sich eine Gleichmacherei von Zertifikaten und Siegeln dar, die dem Laien auf den ersten Blick verborgen bleibt. Wer heute Holz oder Holzprodukte einkauft, sollte genau darauf achten, mit welchem Zertifikat oder mit welchem Siegel diese Produkte ausgestattet sind.
Denn es gibt hier maßgebliche Unterschiede gerade in Bezug auf die ökologischen und sozialen Mindestanforderungen. Die Gleichmacherei hat mehrere Umweltorganisationen veranlasst, scharfe Kritik am Erlass zu äußern.
(Beifall des Abgeordneten Karl-Martin Hent- schel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Wolf- gang Kubicki [FDP]: Wo denn?)
Daher fordern sie, dass die Richtlinie umgehend überarbeitet wird. Ein glaubwürdiger Erlass muss ihres Erachtens die ökologischen und sozialen Mindeststandards des FSC einfordern.
Was nun die fachliche Gleichwertigkeit der beiden Zertifikate angeht, so mag es sein, dass sie aus fachlicher Sicht durchaus vergleichbar sind. Jedoch entsprechen die schärfer gefassten Umweltkriterien des FSC eher den Ansprüchen eines ökologischen Gütesiegels als das PEFC.
Recht auf klare Aussagen, und zweifellos werden die Absatzchancen für nachhaltig erzeugtes Holz und Holzprodukte durch die Existenz mehrerer Zertifikate nicht verbessert. In diesem Sinne trägt der Erlass der Bundesregierung nicht zu einer klaren Regelung bei.
Selbstverständlich sind beide Siegel grundsätzlich als positiv anzusehen. Durch das PEFC-Siegel will die private Holzwirtschaft sich immerhin selbst beschränken, um eine nachhaltige Forstwirtschaft zu befördern. Diesen Schritt darf man nicht unterschätzen. Daher geht meine Kritik auch nicht in die Richtung der Forstwirte hier im Land, die sich diesem Gütesiegel angeschlossen haben - so habe im Übrigen den Kollegen Matthiessen auch nicht verstanden. Sie richtet sich vielmehr an die Forstwirtschaft im Ausland, die unter dem Dach des PEFCSiegels wirtschaftet, aber nicht immer danach handelt. Dies wird von den Umweltorganisationen auch kritisiert.