Sandra Redmann

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der Grünen greift ein Problem an der Ostseeküste auf, das seit vielen Jahren die Bewohnerinnen und Bewohner, die Touristinnen und Touristen und die Tiere stört: den Lärm von Speedbooten, der jüngst durch die sogenannte Wassersportveranstaltung 4 Elements Challenge in der Eckernförder und Kieler Bucht zum Thema wurde.
Vorweg eine Klarstellung gegenüber einem Kollegen von der FDP: Es geht hier nicht um eine Neiddebatte über die Hobbys von Besserverdienenden oder eine moralinsaure Verbotskultur. ,,Ich geb’ Gas, ich will Spaß“ kann aber nicht alles rechtfertigen und kann nicht die Grundlage für unser politisches Handeln hier im Landtag sein. Die Freiheit des Einzelnen hört immer da auf, wo sie die Rechte anderer verletzt. Das gilt auch für das Fahren von PS-starken Booten in der Nähe der Küste und überall, wo Arten wie die Schweinswalpopulation Schutz brauchen.
- Das gilt übrigens auch im Landtag, Herr Kubicki.
Nur durch juristische Klimmzüge ist es gelungen, in der Vergangenheit erkennbare Missstände zu verhindern. Nach vielen Jahren der Diskussion auch über die konkrete Zuständigkeit auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene - dürfen nach den Lärmschutzgrundlagen in der inneren Lübecker Bucht nur noch Sportboote mit maximal 75 dB - vorher waren es bis zu 110 dB - fahren.
Im Falle der 4 Elements Challenge musste das Bundesnaturschutzgesetz bemüht werden, um die vorher vom Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck erlaubte Geschwindigkeit auf ein erträgliches Maß zum Schutz der Schweinswale - in einem FFH-Gebiet - zu reduzieren. Diese unklaren Rechtsgrundlagen - das stelle ich jetzt einmal in den Vordergrund - zeigen für mich deutlich, dass ein gemeinsames
Vorgehen an der gesamten Ostseeküste notwendig ist, um die Interessen der Sportbootfahrer, der Anwohner und der Touristen mit denen des Artenschutzes besser vereinbaren zu können.
Der Antrag der Grünen bedarf diesbezüglich noch in vielen Punkten der Konkretisierung. Nichtsdestotrotz ist er als Vorstoß, um zu klaren Rechtsgrundlagen zu kommen, ohne Zweifel notwendig. Wir stimmen dem Antrag der Grünen zu und hoffen, dass wir noch einmal darüber ins Gespräch kommen können.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir unterstützen das Anliegen, jungen Leuten die praktische Möglichkeit zu geben, sich mit politischen Strukturen, Abläufen und Entscheidungsfindungen vertraut zu machen. Wir haben regelmäßig Praktikantinnen und Praktikanten in unserer Fraktion, die entgegen einem weit verbreiteten Glauben nicht zum Kaffeekochen oder Fotokopieren da sind, sondern sich in aller Regel weit über das, was man erwarten kann, in Themen einarbeiten, mit denen sie bisher noch nie konfrontiert waren, und wertvolle Zuarbeit leisten.
- Gern. Du kannst in meinem Wahlkampfteam sein.
Die Grünen schlagen die Möglichkeit vor, das Freiwillige Soziale Jahr auch im politischen Bereich zu absolvieren. Damit würden wir kein Neuland betreten; dieses Modell wird bereits in Sachsen, Sachsen-Anhalt und auch in Niedersachsen ausprobiert, hat sich aber noch nicht sehr weit verbreitet. In Niedersachsen gibt es nur acht von insgesamt 1.500 FSJ-Plätzen in diesem Bereich.
Ich spreche mich im Grundsatz klar dafür aus, dem Vorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu folgen. Ich halte es auch für richtig, dass der Antrag die möglichen Institutionen, bei denen ein FSJ Politik abgeleistet werden kann, auf die politischen Stiftungen, die Verwaltung und Gremien der Parlamente auf Landesebene und kommunaler Ebene und Einrichtungen der politischen Bildung beschränkt. Sachsen-Anhalt schließt hingegen auch die Landtagsfraktionen ein. Der nächste logische Schritt wären dann die politischen Parteien selbst. Da bin ich eher skeptisch und vorsichtig. Bei jeder möglichen Einsatzstelle muss natürlich geprüft werden, ob sie im Sinn des Jugendfreiwilligendienstgesetzes bezuschussungsfähig ist. Das könnte - ich betone könnte - schon die erste unüberwindbare Hürde bei den Parteien und Fraktionen sein, weil sie sich sehr schnell dem Verdacht aussetzen würden, sich auf Kosten des Steuerzahlers mit Arbeitskräften zu versorgen.
Ich habe auch noch eine andere Befürchtung: Im unmittelbar parteipolitischen Bereich ist das Risiko viel größer als in kulturellen, sozialen Einrichtungen oder Umwelteinrichtungen, dass die jungen Menschen mit falschen Erwartungen ins FSJ gehen und dann enttäuscht werden. Politikferne hat oft auch mit Unkenntnis zu tun, Unkenntnis der politischen Strukturen, der Abläufe, Grenzen und Möglichkeiten. Ein FSJ Politik kann natürlich dazu beitragen, gegen diese Unkenntnis zu wirken.
Wir sollten und müssen ganz intensiv darüber diskutieren, wie wir das vorantreiben können. Auf jeden Fall - das finde ich besonders wichtig - sollten wir unsere aktiven Jugendverbände in SchleswigHolstein in diese Diskussion einbeziehen und es nicht allein entscheiden.
Das Freiwillige Soziale Jahr Politik kann nur Bestandteil des FSJ sein, kein Parallelangebot. Ebenso müssen wir schauen, ob wir zusätzliche Stellen ausweisen - das halte ich in der Haushaltslage ausgesprochen schwierig - oder ob wir außer dem jetzi
gen FSJ mit Kultur und Sport eventuell ein Parallelangebot im Bereich Politik anbieten.
Ich denke, wir sollten den Antrag der Grünen wenn ich das jetzt so überhaupt noch sagen kann in den Sozialausschuss überweisen, wo wir mit der Landesregierung über die Feinheiten bei der Einrichtung des FSJ Politik reden können. In der augenblicklichen Situation schlage ich vor, die einzelnen Parteien oder Fraktionen wenden sich an die Jugendverbände und diskutieren das.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben im Koalitionsvertrag mit der CDU vereinbart, die wichtigsten Umweltgesetze mit dem Ziel der Deregulierung und des Bürokratieabbaus zu überprüfen. Das gilt auch für das Landeswaldgesetz, das uns im Entwurf der Landesregierung nun vorliegt.
Ein klares Wort bei aller in den Details noch zu führenden Sachdiskussion vorweg: Wir haben mit dem Ende 2004 novellierten Landeswaldgesetz eine moderne und vorbildliche Grundlage geschaffen, an deren Eckwerten wir nicht rütteln werden.
Es ist gut, dass wir uns erst jetzt dem Landeswaldgesetz zuwenden. Zuerst mussten wichtige Weichenstellungen entschieden werden. Die unsinnigen Pläne zum Verkauf des Landeswaldes sind am Widerstand der Menschen in Schleswig-Holstein gescheitert.
Mit der Anstalt öffentlichen Rechts hat der Landeswald eine gute Perspektive in Trägerschaft des Landes, vor allem für den Erhalt der Gemeinwohlleistungen in der Fläche. Lange Zeit war darüber hinaus unklar, ob und mit welchem Inhalt der Bund sein längst von den Ländern überholtes Bundeswaldgesetz an die naturnahe Waldwirtschaft als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie mit konkreten Regeln für die gute fachliche Praxis anpassen würde. Dies ist leider für diese Legislaturperiode am Widerstand der CDU im Bund und in den Ländern gescheitert.
Im Entwurf der Landesregierung sind für mich vor allem zwei Punkte kritisch zu sehen. Die zeitliche Einschränkung des in Schleswig-Holstein erst 2004 als letztes Bundesland eingeführten freien Betretungsrechts in allen Wäldern und die Regeln für die gute fachliche Praxis. Zum Betretungsrecht haben wir uns bereits mehrfach deutlich erklärt. Wir wären das erste Bundesland, das dieses Recht wieder abschafft und das Verlassen der Wege im Wald unter Strafe stellt. Wir werden es nicht zulassen, dass wir hinter den Stand von 2004 zurückfallen und das einzige Bundesland ohne freies allgemeines Betretungsrecht wären.
Diese Alleinstellung Schleswig-Holsteins widerspricht schon der Festlegung im Koalitionsvertrag, der eine Übernahme von Bundes- und Europarecht eins zu eins vorsieht.
Die Idee, das Betretungsrecht für den sensiblen Zeitraum der Brut- und Setzzeit zu beschränken, ist auch fachlich nicht zu rechtfertigen. Nahezu alle Naturschutzverbände, die seit 2004 ihre Position zum Betretungsrecht gewechselt haben, wenden sich heute gegen die Einschränkung des freien Betretungsrechts und geben dabei an, dass die Zahlen beispielsweise im Jahresbericht der Landesregie
rung „Jagd und Artenschutz 2007“ belegen, dass ein Großteil der jagdbaren Arten sowie die meisten besonders schützenswerten Vögel in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Es gibt keinerlei Hinweise auf eine zunehmende Störung durch Wald- und Feldbesucherinnen- und besucher. Im Gegenteil! Wie Beobachtungen von Naturverbänden ergaben, sind es die Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere die Waldwirtschaft sowie die Jagd, die Störungen an äußerst sensiblen Plätzen verursachen.
Wenn rechtliche und fachliche Gründe zur Einschränkung des Betretungsrechts fehlen, ist es wohl eher ein altes Wahlversprechen, das gegenüber den Waldeigentümern und Jägern gegeben wurde.
Hier setze ich auf die parlamentarische Beratung, die Anhörung und die Einsicht, dass auch das Landwaldgesetz für alle Menschen im Lande gelten muss und eine Privilegierung einzelner Nutzergruppen einfach nicht zeitgemäß ist.
Nun zum zweiten Schwerpunkt des Gesetzentwurfs, der einer kritischen Diskussion bedarf: Die bisher vorbildlichen und auf den Wald als Lebensraum und Ökosystem abgestellten Grundsätze der guten fachlichen Praxis in § 5 Absatz 2 sollen einseitig zugunsten der Nutzfunktion reduziert werden und würden so letztlich zu einer Schwächung des Ökosystems Wald und damit auch zu einer wirtschaftlichen Destabilisierung und Risikoerhöhung führen. Bei aller Kritik halten wir aber Teile des Gesetzentwurfs für notwendig und sinnvoll.
Alles in allem werden wir den vorliegenden Entwurf zum Landeswaldgesetz mit der nötigen Sorgfalt im Ausschuss diskutieren und uns dafür auch die notwendige Zeit nehmen. Keinesfalls wird dieser Entwurf ohne intensive Diskussion und ohne Änderung die zweite Lesung in diesem Parlament passieren.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde erst einmal ein bisschen zur Versachlichung der Debatte beitragen.
Wir haben hier im Plenum und in den Ausschüssen lange Zeit über die Einführung eines TierschutzVerbandsklagerechts diskutiert. Im Mittelpunkt der Diskussion stand dabei die Frage, wie ein Gleichgewicht zwischen Tierschützern und Tiernutzern zu erreichen ist. Für meine Fraktion und mich war dabei unstrittig, dass das bisherige Ungleichgewicht
zwischen der Lobby der Tiernutzer und dem Tierschutz verbessert werden muss, denn Tiere können ihre Interessen nicht selbst artikulieren. Sie brauchen eine rechtliche Vertretung.
Seit der Sitzung vom November 2007, in der wir im Plenum das letzte Mal zu diesem Thema die Debatte geführt haben, gibt es neue Erkenntnisse zu den juristischen Möglichkeiten. Uns allen liegt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags aus dem Juni 2007 vor, das klar zu dem Ergebnis kommt:
„Nach alledem kann das Land SchleswigHolstein eine Regelung zur Einführung einer Tierschutz-Verbandsklage erlassen.“
Diese Kompetenz sollten wir nutzen, um aus Schleswig-Holstein heraus ein deutliches Signal für den Tierschutz zu setzen.
Lange Zeit haben wir versucht, unseren Koalitionspartner mit auf diesen Weg zu nehmen. Dabei mussten wir im Januar erkennen, dass dies mit der CDU leider nicht zu realisieren ist. Es ist aus meiner Sicht schade und zu bedauern, dass bei der CDU der Mut gefehlt hat, dem staatlichen Tierschutz im Grundgesetz auf Landesebene das richtige Instrument zur Verfügung zu stellen.
Ich bin mir sicher, dass es bei den Kolleginnen und Kollegen der CDU nicht am Willen zum Tierschutz fehlt. Zumindest war ich mir sicher. Nach Deiner Rede, Claus Ehlers, bin ich mir da nicht mehr so sicher.
Ich hätte mir aber gewünscht, dass juristische Klimmzüge nicht als Vorwand dienen, um das Verbandsklagerecht auf die lange Bank zu schieben.
Kurz noch einige Worte zum Engagement der Grünen. Die populistischen und unhaltbaren Angriffe gegen die SPD helfen dem Tierschutz - darum sollte es eigentlich gehen - überhaupt nicht weiter.
Wir erwarten vielmehr eine konstruktive Zusammenarbeit in der Sache. Kontraproduktiv sind Veranstaltungen wie die Demonstration im November vor dem Landeshaus, die eher einer Vollversammlung der grünen Landtagsfraktion und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter glich.
- Lieber Karl-Martin Hentschel, ich finde das nicht peinlich, ich fand die Presseerklärung peinlich und das, was eben Detlef Matthiessen gesagt hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die immer wieder vorgetragenen Argumente der Pharmaindustrie und der Landwirtschaft greifen aus unserer Sicht nicht. Ein Verbandsklagerecht im Tierschutz - das zeigen die Erfahrungen im Naturschutz mit nur wenigen, aber zumeist erfolgreichen Klagen der Naturschutzverbände - mit seinen hohen Anforderungen an die klageberechtigten Verbände blockiert weder den Forschungsstandort noch die Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein.
Da ein weiteres ergebnisloses Schieben des Gesetzesantrages im Ausschuss diesem wichtigen Thema nicht gerecht wird, haben wir uns im Januar entschieden, den vorliegenden Gesetzentwurf schweren Herzens zunächst abzulehnen. Dabei haben wir erklärt, dass wir uns aber weiterhin für das Tierschutz-Verbandsklagerecht einsetzen und dafür kämpfen werden, dass der im nächsten Jahr zu wählende Landtag mit einer SPD-geführten Regierung dieses in das Gesetz einführen wird. Dabei bleiben wir.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die eigenständige Existenzsicherung ist und bleibt für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ein zentraler Schlüssel zur Gleichstellung. Es beginnt mit der Berufswahl von Mädchen, es setzt sich beim Angebot an qualifizierter Kinderbetreuung und bei der Schaffung familiengerechter Arbeitszeiten ebenso fort wie bei der gleichberechtigten Berücksichtigung der Kompetenzen von Frauen bei Beförderungen in Leitungspositionen, auch in der Landesverwaltung.
Das hat mein Fraktionsvorsitzender vor einem Jahr im Landtag gesagt, und das ist eine der zentralen Stellschrauben, wenn es um Geschlechtergerechtigkeit geht. Ohne wirtschaftliche Gleichstellung, ohne Entgeltgleichheit in allen Bereichen wird das nichts werden.
- Herr Kubicki, auch Ihnen kann es manchmal nicht schaden, etwas zuzuhören.
Wenn, wie gerade zum wiederholten Mal festgestellt, die Einkommen von Frauen in Deutschland nach wie vor weit unter denen von Männern liegen, hat das starke Konsequenzen für ihre Unabhängigkeit, für ihre Partizipation an der wirtschaftlichen Entwicklung und für ihre spätere Absicherung im Alter. Diese Ungleichbehandlung von Frauen ist auch rechtlich völlig unhaltbar; denn das Grundgesetz macht dem Staat die Durchsetzung von Gleichstellung zur Aufgabe.
Ende Januar hat im Bundestag eine öffentliche Anhörung zur Entgeltgleichheit stattgefunden. Sie hat eindrucksvoll sozialdemokratische Forderungen zur Herstellung von Entgeltgleichheit bestärkt, unter
anderem die Einführung flächendeckender Mindestlöhne, ein verbindliches Gesetz zur Gleichstellung in der Privatwirtschaft, eine quotierte Besetzung von Aufsichtsratsposten und ein diskriminierungsfreies Steuerrecht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine zweite zentrale Stellschraube ist der Zugang zu Macht. In der Tat haben wir in Schleswig-Holstein mit dem Gleichstellungsgesetz schon sehr früh die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Frauen den gleichen Zugang zu Entscheidungspositionen in der Verwaltung und in Gremien erhalten wie Männer. Das betrifft nicht nur die Gremien, die das Land zu besetzen hat, sondern auch solche, die durch die Fraktionen des Landtags besetzt werden, und dort - das haben wir explizit durch den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags prüfen lassen gilt ebenfalls das Gleichstellungsgesetz mit der gleichberechtigten beziehungsweise alternierenden Besetzung.
Wenn man dafür wirbt, dass Frauen in Entscheidungsgremien im gleichen Maße Einfluss erhalten wie Männer, geht es um Macht. Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden, heißt es im Hamburger Grundsatzprogramm der SPD. In kaum einen anderen Bereich gibt es so viele Hindernisse zu bewältigen wie beim gleichberechtigten Zugang zu Geld und Macht.
Männer, denkt dran, dass wir noch eine Fraktionssitzung haben.
Ich will nicht verhehlen, dass wir Sozialdemokratinnen uns seinerzeit für ein Gleichstellungsgesetz für die Wirtschaft eingesetzt haben und dass wir damit leider keinen Erfolg hatten. Wir Politikerinnen sollten weiter dazu stehen, dass zu den materiellen Ressourcen, von denen die Existenzsicherung abhängt, die gesellschaftliche Repräsentation kommen muss: Teilhabe an Entscheidungen, die unsere Gegenwart und unsere Zukunft betreffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das schleswigholsteinische Gleichstellungsgesetz muss vollständig umgesetzt werden, und dazu ist auch die Landesregierung verpflichtet.
Die SPD-Landtagsfraktion hat im vergangenen Jahr mit ihrer Großen Anfrage zur Frauenpolitik eine Bilanz des Erreichten abgefragt. Im Sozialausschuss werden wir uns im April mit den wirtschaftlichen Aspekten, die sich aus unserer Großen Anfrage zur Frauenpolitik ergeben, auseinandersetzen. Aus mei
ner Sicht spricht vieles dafür, die Repräsentation von Frauen ebenfalls in den Fachausschüssen zu thematisieren. Ich freue mich auf die weitere Diskussion.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Niemand wird bezweifeln, dass Auslandsaufenthalte ganz besonders für junge Menschen eine gute Sache sind,
zumindest im Regelfall; Fußballfans stellen manchmal die Ausnahme dar. Der Bericht der Landesregierung benennt die verschiedenen Aspekte bei der
persönlichen, intellektuellen ebenso wie emotionalen Weiterentwicklung der Jugendlichen. Es liegt im Interesse unseres Landes, dass die Dinge, die wir hier häufig politisch hoch halten, wie Kooperation im Ost- und Nordseeraum, sich nicht in Treffen von Parlamentariern erschöpfen, sondern von unten gelebt werden. Das gilt ganz besonders für den deutsch-polnischen Jugendaustausch, nachdem es auf der staatlichen Ebene ja vor nicht allzu langer Zeit Irritationen gab, die von gewissen Massenmedien angeheizt wurden.
Der Bericht der Landesregierung zeigt, dass der internationale Jugendaustausch nicht etwa Domäne der beiden klassischen Ministerien ist, die verantwortlich für die jungen Menschen sind, also des Jugendministeriums und des Bildungsministeriums, sondern dass auch die Staatskanzlei und drei weitere Ressorts hierin eingebunden sind. Zudem gibt es ein neues Förderprogramm des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit für den entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „Weltwärts“.
Es geht ja auch darum, den Jugendaustausch, soweit er mehr als Schüleraustausch ist, mit Inhalten zu füllen. Gerade Entwicklungsprojekte sind nichts, was wir ausschließlich als Aufgabe des BMZ ansehen können. Unsere Fraktion hat ihren Auftritt beim Tag des offenen Landeshauses bewusst unter das Thema „Eine Welt“ gestellt. Auch hier gilt der Grundsatz der Evaluation. In Großbritannien wird breit über unseriöse Anbieter von Programmen für das gap year zwischen Schule und Studium berichtet, die weder sinnvolle Programme noch eine adäquate Betreuung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Entwicklungsprogrammen sicherstellen.
So vielfältig die angebotenen Programme sind, sind die in den Statistiken aufgeführten Zahlen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Schleswig-Holstein nicht sehr hoch. In diesem Zusammenhang möchte ich den 12. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung von 2005 zitieren:
„Die Ergebnisse lassen die Feststellung zu, dass Auslandsaufenthalte über künftige Karriere- und Lebenschancen mit entscheiden dürften, gleichzeitig aber sozial sehr ungleich verteilt sind. Da die Entscheidung für oder gegen einen Auslandsaufenthalt sowohl institutionell als auch sozioökonomisch bestimmt ist, werden SchülerInnen aus ohnehin sozial benachteiligten und bildungsschwachen Familien die Zugangschancen noch erschwert.“
Auch der soziale Ausschluss von Schüleraustauschen und Jugendbegegnungen ist einer von vielen Aspekten der Kinderarmut, über die wir hier häufig debattieren. Der Bericht weist ausdrücklich darauf hin, dass das SGB VIII keine einschlägigen Statistiken vorsieht und dass es eine große Zahl von Maßnahmen und Programmen gibt, die von der Landesregierung gar nicht erfasst werden können.
In der Offensive der Landesregierung gegen Kinderarmut ist das Programm „Kein Kind ohne Ferienerholung“ eine der Säulen. Nun ist Ferienerholung nicht mit internationaler Jugendbegegnung zwangsläufig identisch, kann aber damit verbunden werden.
Ich habe, auch mit Rücksicht auf das Nervenkostüm unserer in diesen Tagen ohnehin dauergestressten Finanzpolitiker, nicht vor, ein umfassendes Stipendienprogramm des Landes für Programme der Jugendbegegnung zu fordern. Wir sollten jedoch nach geeigneten Wegen suchen, auch für ein solches Programm in noch höherem Maße private Fördergelder zu mobilisieren.
Ich schlage vor, den Bericht, für den wir uns herzlich bedanken, an den Sozialausschuss zu überweisen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das 110-seitige Dokument, das wir jetzt in den Händen halten, gibt uns einen Querschnittsüberblick über mehr oder minder alle Politikbereiche, soweit sie auf junge Menschen heruntergebrochen werden können. Wir erhalten Eckwerte aus dem Bericht zu Unterrichtsversorgung und aus dem Verfassungsschutzbericht, aus der Todesursachenstatistik und aus dem Armutsbericht. Ich kann und will nicht auf alle Aspekte dieser Großen Anfrage eingehen. Die unerfreulichen Aspekte von Killerspielen bis zu Neonazis diskutieren wir bereits regelmäßig. Aber weder das eine noch das andere ist in irgendeiner Weise repräsentativ für die jungen Menschen bei uns.
Die Landesregierung macht in ihrer Vorbemerkung zu Recht deutlich, dass Jugendpolitik eine Querschnittsaufgabe der Gesellschaftspolitik ist. Das hat ja auch die Große Anfrage der CDU-Fraktion in der Breite ihrer Fragestellung zum Ausdruck gebracht. Jugendpolitik als Querschnittsaufgabe ist heute längst eine Selbstverständlichkeit auf den meisten politischen Ebenen, zumindest in der Theorie. Der Bund hat bereits vor Jahren seinen Nationalen Aktionsplan erarbeitet, an den sich der Kinder- und Jugendaktionsplan der Landesregierung anschließt. Die Kernaufgabe der Jugendpolitik liegt darin, so weit wie irgend möglich sicherzustellen, dass die immer unterschiedlicheren Bedingungen, unter denen Mädchen und Jungen aufwachsen, nicht dazu führen, dass viele Jugendliche von vornherein von vielen Möglichkeiten ihrer persönlichen,
intellektuellen und wirtschaftlichen Entwicklung ausgeschlossen werden. Der Begriff der Chancengerechtigkeit darf nicht so interpretiert werden, dass jeder Mensch nur eine Chance bekommt, und wenn er diese nicht nutzt, sein Leben lang unter den Folgen zu leiden hat.
Wenn wir von Chancengerechtigkeit sprechen, meinen wir damit nicht die Chance im Roulette im Sinne von Rien ne va plus, sondern wir meinen damit einen die gesamte Jugend begleitenden Prozess des Forderns und des Förderns. Dabei versteht es sich für uns von selbst, dass die Förderung vorrangig da ansetzt, wo das Kind beziehungsweise der Jugendliche mit Benachteiligungen aufwachsen muss. Mehr Betreuungs- und Bildungsangebote von der frühesten Jugend an, kostenfreie Kita,
längeres gemeinsames Lernen, Ganztagsschule, bessere Ausbildungs- und Studienförderung sind unsere Antworten auf diese Ungleichheiten. Das gilt auch und gerade für die Probleme, die viele, aber keineswegs alle jungen Menschen mit Migrationshintergrund haben.
Manche Entwicklungen entziehen sich der Steuerung. Die Antwort der Landesregierung bezieht sich an mehreren Stellen auf die Untersuchung des Landjugendverbandes, auf die Jugendverbandsarbeit auf dem Lande. Der vordergründig widersprüchliche Befund dieser Untersuchung war, das zwei Drittel der auf dem Land wohnenden Jugendlichen sich dort sehr wohl fühlen, dass jedoch knapp die Hälfte gern in der Stadt wohnen würde. Bei den Jugendlichen, die in der Stadt wohnen, gibt es hingegen kaum einen Wunsch, auf das Dort zu ziehen. Das muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass der ländliche Raum vor einer Entvölkerung steht. Ich meine, das hat eher damit zu tun, dass die Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen unterschiedliche Erwartungen an die Rahmenbedingungen ihres Lebens haben. In manchen Phasen ist die Zugänglichkeit zu den Infrastrukturen der Stadt, ihren Bildungsangeboten, ihrem Arbeitsmarkt, ihren Freizeiteinrichtungen vorrangig, in anderen Lebensphasen sind die infrastrukturellen Angebote weniger wichtig als das Milieu auf dem Land.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Jugendliche sind nicht erst dabei, Menschen zu werden, sie sind schon welche. Wir leiten daraus ab, dass sie, wo immer es geht, ihre Ansprüche selbst formulieren und ihre Rechte selbst wahrnehmen. Denn wie soll ein mündiger, entscheidungsfähiger und engagierter
Bürger oder eine Bürgerin heranwachsen, wenn er oder sie bis zum Tage der Volljährigkeit nur Verfügungsmasse von Familie und Schule ist? Wir warten mit Spannung auf die Ergebnisse des Projektes „Mitwirkung Schleswig-Holstein“, das neue Impulse für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendbeteiligung bringen wird.
Es ist in diesem Zusammenhang schade, dass die Wahlstatistik uns keine klare Auskunft darüber gibt, wie viele Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren sich im Mai an der Kommunalwahl beteiligt haben. Es ist zu erwarten, dass die Wahlbeteiligung in dieser Altersgruppe ausbaufähig ist. Aber wir alle wissen, dass dies für alle anderen Altersgruppen ebenso gilt. Persönlich bin ich der Auffassung, dass wir darüber nachdenken sollten, das Wahlrecht mit 16 Jahren auch auf die Wahlen zum Landtag, zum Bundestag und zum Europäischen Parlament auszudehnen.
Ich halte gar nichts davon, Eltern für ihre Kinder wählen zu lassen.
Beteiligung darf sich natürlich nicht darauf beschränken, dass man zur Wahl gehen darf. Wir wollen, dass sich Jugendliche engagieren. Aber zugleich schaffen wir immer wieder Rahmenbedingungen, die ihnen dies zumindest nicht leichter machen. Die Verdichtung des Unterrichts im achtjährigen Gymnasium und die Verschulung des Studiums durch die konsekutiven Abschlüsse machen es schwerer, neben der Konzentration auf Schule, Ausbildung und Studium Freiräume für ehrenamtliches Engagement zu finden.
Trotz alledem haben wir in Schleswig-Holstein starke Strukturen der Jugendverbandsarbeit, die auch die Unterstützung erhält, die sie verdient; ich blicke hier auf die Ministerin.
Mit Recht stellt die Landesregierung fest, dass das geringe Interesse der meisten Jugendlichen an einem Engagement in einer der politischen Parteien nicht gleichbedeutend ist mit Gleichgültigkeit gegenüber der Politik. Die meisten politischen Parteien haben zu wenig Nachwuchs und sind überaltert. Ich glaube, keine Partei kann für sich in Anspruch nehmen, Formen des Arbeitens und der Kommunikation entwickelt zu haben, die für Menschen aller Altersgruppen gleichermaßen attraktiv sind. Ich bin
auch nicht davon überzeugt, dass es zu den von uns gewünschten Resultaten führt, wenn Jugendorganisationen politischer Parteien Freibier ausschenken, wie bei uns zur Kommunalwahl in Bad Schwartau. Wir haben jedoch gute Erfahrungen mit Programmen wie dem Girls’ Day gemacht, die es jungen Menschen ermöglichen, einen kurzen Einblick in den Betrieb Landtag zu nehmen. Natürlich wird nicht jeder sofort begeistert Mitglied der jeweiligen Partei, aber der eine oder die andere hält nicht nur Kontakt, sondern findet auch den Weg zu einer Mitarbeit. Das setzt aber voraus, dass beide Seiten bereit sind, sich zu verändern. Wenn jemand zu einer Gruppe neu hinzu stößt, verändert sich die Gruppe dadurch und muss auch bereit sein, sich zu verändern, ebenso wie derjenige, der neu hinzukommt, akzeptieren muss, dass auch er oder sie sich selbst bis zu einem gewissen Grade ändern muss. Menschen zu integrieren, insbesondere junge Menschen zu integrieren, bedeutet eben auch, sie ernst zu nehmen und eigene Macht abzugeben.
Wer aber für sich keine Zukunftsperspektive mehr sieht, wird auch nicht mehr bereit sein, sich zu engagieren. Für uns steht daher weiterhin im Mittelpunkt, dass möglichst jeder Jugendliche einen Schulabschluss und eine Berufsausbildung erhalten muss
und dass der Kampf gegen die Kinderarmut höchste Priorität haben muss. Bund, Land und Kommunen müssen mit dem Skandal Schluss machen, dass Kinder an der Mittagsverpflegung aus Kostengründen nicht teilnehmen können.
Ich halte den Hinweis auf die Finanzlage absolut für einen vorgeschobenen Grund. Mit Finanzen kann man alles totreden.
Wir haben auch Geld für andere Sachen. Dass wir uns das heutzutage immer noch leisten, kann ich nicht nachvollziehen.
- Sie kommen ja gleich dran, Herr Dr. Garg.
Ich möchte der fragestellenden Fraktion und all denen, die sowohl bei de arbeit an der Großen Anfrage als auch bei ihrer Beantwortung mitgewirkt haben, für diese Arbeit danken.
Mit dem Ergebnis lässt sich gut arbeiten, und wir müssen daran arbeiten. Noch mehr will ich denen danken, die sich täglich haupt- und besonders ehrenamtlich in der Jugendarbeit in all ihren Formen, auch und gerade in der Jugendverbandsarbeit, engagieren.
Ich rege an, den Bericht federführend an den Sozialausschuss und mitberatend an alle Fachausschüsse zu überweisen. Ich hoffe, er wird dort nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern es wird dort auch wirklich mal ernsthaft diskutiert.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bundesgesetzgeber hat die bisherigen Gesetze über das Freiwillige Soziale beziehungsweise das Freiwillige Ökologische Jahr in einem einheitlichen Gesetz zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste zusammengefasst, das in wenigen Tagen in Kraft tritt. Es liest sich harmlos und entbürokratisierend. Wir dürfen aber nicht übersehen, dass gerade aus der Sicht der Bundesländer Enttäuschung zurückbleibt, insbesondere weil die materielle Absicherung durch eine Steuerbefreiung für die Leistung der Jugendfreiwilligendienste vom Bund abgelehnt wurde.
Es geht mir bei dieser Thematik aber nicht so sehr um das Wohl und Wehe der Steuerkassen, sondern um das der Jugendlichen.
Die Verbände und Arbeitsgemeinschaften der FSJund FÖJ-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer haben sich zu einigen Punkten des neuen Gesetzes kritisch eingelassen. Positiv ist, dass die bisherige Befristung der Förderung auf ein Jahr aufgehoben wurde und dass eine Kombination von sozialer und ökologischer Tätigkeit, die auch im Ausland abgeleistet werden kann, auf bis zu zwei Jahre förderungsfähig ist. Ich sage das ganz deutlich mit der Einschränkung, die Frau Heinold hier schon genannt hat.
Ich persönlich teile dabei ausdrücklich nicht den von den Bundesländern vorgebrachten Einwand, diese zeitliche Flexibilisierung mache den Trägern die Planung unmöglich. Denn wir können über das freiwillige Engagement junger Menschen nicht losgelöst von der Zukunft der Pflichtdienste sprechen. Jeder von uns weiß, warum am Grundsatz der Wehrpflicht für junge Männer festgehalten wird. Wenn der Wehrdienst fällt - was in fast allen anderen europäischen Staaten schon längst der Fall gewesen ist -, wird es außerordentlichen schwierig, an einer Zivildienstpflicht festzuhalten. Das wiederum wird die Sozialsysteme eines Großteils ihrer billigsten Arbeitskräfte berauben.
Unsere Gesellschaft wird diese Frage aber nicht lange vor sich herschieben können. Je fragwürdiger das Konzept eines Zwangsdienstes wird, umso mehr sind wir darauf angewiesen, dass sich junge Menschen freiwillig im sozialen und im ökologischen Bereich engagieren und dieses Engagement
als Teil ihrer Biografie und ihrer Qualifizierung verstehen, ohne dabei Ansprüche auf eine leistungsgerechte Entlohnung zu stellen.
Das Land fördert gut 700 Plätze im FSJ mit 950.000 € und 150 im FÖJ mit 1.256.000 €. Da es bundesweit nur 2.200 FÖJ-Stellen gibt, sind wir in Schleswig-Holstein damit relativ stark. Dies soll nach dem Willen der SPD-Landtagsfraktion auch so bleiben. Ohne die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Freiwilligen Ökologischen Jahres könnten sehr viele wichtige Umweltprojekte und -einrichtungen gar nicht bestehen. Ich erinnere daran, dass die SPD-Fraktion im letzten Jahr an einer Wette mit FÖJlerinnen teilgenommen hat. Ich glaube, ihr von den Grünen hattet auch teilgenommen.
- Gut, SSW auch. - Wir durften einen Tag lang die Arbeit der FÖJlerinnen und FÖJler erleben. Ich glaube, das war eine sehr lehrreiche Erfahrung. Wer sich eine besonders lehrreiche Erfahrung darlegen lassen will, der sollte nachher mit Frau Poersch darüber sprechen. Sie hat einige sehr interessante Erfahrungen gemacht, die man abfragen könnte.
Im FSJ engagieren sich an über 150 Einsatzorten Jugendliche in der Alten- und Krankenpflege, in der Behindertenhilfe, in Kindertagesstätten, in der Jugendhilfe und in kulturellen Einrichtungen. Dieses Engagement muss sich aber in die Lebensabläufe der jungen Menschen einfügen. Wir verkürzen mit dem neuen Schulgesetz die Schulzeit zum Abitur. Wir straffen das Studium durch die konsekutiven Abschlüsse, die weniger Spielraum für studienbegleitendes Engagement lassen. Denn wir wollen, dass die jungen Menschen frühzeitiger als bisher in die Erwerbstätigkeit einsteigen und zur Finanzierung des Sozialsystems einschließlich der Renten beitragen können. Daher sind die im Gesetz vorgesehenen Flexibilisierungen sinnvoll und richtig.
Es ist aber auch erforderlich, die Dienstleistungen und die dabei erworbene Qualifikation stärker mit den Perspektiven der Berufswahl zu verbinden. Der Wegfall der Berufsfindungstage im Freiwilligen Ökologischen Jahr ist bedauerlich, sollte aber nicht dazu führen, dass diese Verbindung überhaupt nicht mehr stattfindet.
Ich möchte mich abschließend bei all den jungen Frauen und Männern bedanken, die einen erheblichen Teil ihrer Lebenszeit, ihrer Arbeitskraft und
ihres Engagements darin investieren, die Umwelt und unser Sozialsystem zu stärken. Ich bitte um Überweisung an den Sozialausschuss federführend und an den Umweltausschuss.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der zweiten Lesung zum Gesetzentwurf über die Anstalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten setzen wir heute einen Schlusspunkt unter eine - weitere - zwei Jahre andauernde, teilweise irritierende und die Menschen im Land verunsichernde Diskussion über die Zukunft des Landeswaldes und der in ihm Beschäftigten. Ich hoffe sehr, dass damit über allen Wipfeln Ruhe einkehrt, denn seit mehr als zehn Jahren haben wir die Beschäftigten im Landeswald mit immer neuen Strukturdiskussionen verunsichert.
Ein entscheidender Grund dafür war wohl die unklare Finanzierungsgrundlage für den Landeswald in seinem Wirtschaftsbetrieb und in seinen Gemeinwohlleistungen. Hier geisterte immer wieder als Totschlagargument die Zahl von 10 Millionen € Zuschuss nur für den Wirtschaftsbetrieb durch die Gegend. Mit der Entscheidung für die Anstalt des öffentlichen Rechts als Wirtschaftsbetrieb und als Auftragnehmer für die Erbringung von Gemeinwohlleistungen über Zielvereinbarungen haben wir erstmals klare Grundlagen geschaffen und einen klaren Kurs eingeschlagen, den wir lange Zeit halten werden.
Als Anfang des Jahres 2006 die Diskussion um die sogenannten Schlie-Vorschläge auch zur Privatisierung öffentlicher Wälder begann, haben wir als SPD sofort die Grenzen des gemeinsamen Handelns in der Großen Koalition aufgezeigt
und uns stets daran gehalten:
„Wir als SPD-Fraktion halten an der Gleichrangigkeit der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes fest.“
„Wer den Wald in seiner Bedeutung ausschließlich in abzuholzenden Kubikmetern misst, hat den Begriff der Nachhaltigkeit mit seiner ökologischen und sozialen Bedeutung gründlich missverstanden.“
„Der Landeswald hat eine wichtige Vorbildfunktion für den Kommunal- und Privatwald. Wir haben in den letzten Jahren gemeinsam mit den Landesförstern viel erreicht und wer
den dafür sorgen, dass auch weiterhin Waldpädagogik, Waldkindergärten und andere Formen der Bildung für nachhaltige Entwicklung stattfinden. Es kann nicht unser Ziel sein, im Landeswald eine betriebswirtschaftliche ‚schwarze Null’ zu erreichen und dabei die Allgemeinwohlfunktion über Bord zu werfen.“
„Ein massiver Verkauf von Flächen des Landeswaldes ist mit uns nicht zu machen.“
Das galt vor zwei Jahren und gilt für uns weiter als Handlungsmaxime.
- Doch, ich jetzt gerade.
Im Herbst 2006 haben wir einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung und für die Zukunft des Landeswaldes erreicht: Der Totalverkauf des Landeswaldes über ein vorlaufendes, bundesweit schlagzeilenträchtiges Interessenbekundungsverfahren wurde gestoppt.
Wichtig war nun, wie wir eine betriebswirtschaftlich tragfähige Form für die Landesforsten insgesamt finden können. Dies konnte und kann aus unserer Sicht am besten über die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts oder in einem optimierten Landesbetrieb erreicht werden. Mit vielen Partnern in den Verbänden, Gewerkschaften, aber auch bei den Menschen vor Ort und engagierten Betrieben - wie die Firma Gollnest & Kiesel KG in Güster - haben wir uns ständig ausgetauscht, einen klaren Kurs gehalten und ihn gegenüber allen Anfeindungen vertreten.
- Das erzähle ich dir nachher noch einmal.
Im Frühjahr 2007 hat das Kabinett endgültig die aus unserer Sicht untragbaren Pläne zur Übernahme durch die Niedersächsische Forstverwaltung zu den Akten gelegt.
Der Erlebniswald Trappenkamp und die Jugendwaldheime blieben vollständig erhalten und werden weiter finanziert. Auch künftig können die Landesförster die waldpädagogischen Leistungen vor Ort
für Kinder, Jugendliche und Erwachsene erbringen. Auf Naturwälder wurde nicht generell verzichtet, die bestehende Zertifizierung des Landeswaldes bleibt erhalten.
Im Herbst dieses Jahres legte nun die Landesregierung einen Gesetzesentwurf für eine Anstalt des öffentlichen Rechts Landesforst vor. Auch hier mussten wir bestehenden Befürchtungen scharf entgegentreten und klar sagen: Ein absichtliches wirtschaftliches Gegen-die-Wand-fahren-Lassen der Anstalt und dann in der Folge doch ein Verkauf oder ein Angliedern an Niedersachsen werden wir nicht zulassen. Nun liegt uns nach vielen Turbulenzen - mit Schlagzeilen wie „Ausverkauf im Wald“ oder „Landeswald an Heuschrecken“ - der Gesetzesentwurf in zweiter Lesung vor.
In der parlamentarischen Beratung im Umweltausschuss haben wir viel erreicht. In einem neuen § 1 wird die Bedeutung des Allgemeinwohles im Landeswald als Gesetzeszweck festgeschrieben. Daran muss sich auch die wirtschaftliche Betätigung der Anstalt orientieren. Der Finanzausschuss wird schon ab einem Wert von 500.000 € bei Grundstücksgeschäften beteiligt. Das schafft mehr Transparenz und Vertrauen.
Rückkehrrechte für alle Beschäftigten zum Land Schleswig-Holstein sind im Fall einer Mehrheitsbeteiligung von Privaten bis Ende 2012 gesichert, betriebsbedingte Kündigungen im Zusammenhang mit dem Übergang in den Dienst der Anstalt sind ausgeschlossen.
Die Vereinbarungen nach § 59 des Mitbestimmungsgesetzes bestehen zeitlich unbefristet fort. Damit sind hoffentlich wohl endgültig die Vorstellungen eines virtuellen Stellenpools mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landeswaldes aus allen Köpfen vertrieben. Wir halten es mit unserem sozialdemokratischen Verständnis für nicht verantwortbar, Menschen mit dem Stempel „künftig nicht mehr zu brauchen" zwar weiter zu bezahlen, aber sie nicht mehr dort einzusetzen, wo sie gebraucht werden und wofür sie ausgebildet sind.
In der Zielvereinbarung stehen ausreichend Haushaltsmittel und Personal für die Gemeinwohlleistungen in den nächsten drei Jahren zur Verfügung. Die Mittel für die Ausbildung werden nur leicht gesenkt, der Ausbildungsstandort Schleswig-Holstein ist gesichert.
Noch ein Wort zur Kritik der Opposition an der angeblichen Nichtbeteiligung bei den Gesetzgebungsänderungsanträgen aus dem Parlament! Alle diese vorstehenden Änderungen sind nicht neu, sie wurden von uns ständig in allen Diskussionen vertreten. Leider habe ich sehr selten erlebt, dass uns die engagierten Kolleginnen und Kollegen der Opposition hierbei öffentlich unterstützt haben.
Aus diesem langen und letztlich - aus meiner Sicht - erfolgreichen Diskussionsprozess habe ich - ich hoffe, nicht nur ich - viel gelernt: Der Landeswald hat für die Menschen in Schleswig-Holstein einen hohen Stellenwert, er eignet sich nicht als Schlachtsparschwein zur Haushaltssanierung. Bei diesem Thema stellt sich schon die Frage, was ein Staat als Daseinsvorsorge für alle Menschen im Land aufrechtzuerhalten hat und wofür die Bürgerinnen und Bürger des Landes bereit sind, Steuern zu zahlen. Der Landeswald gehört für uns in diesem Zusammenhang unzweifelhaft zur Daseinsvorsorge: als Erholungs- und Erlebnisort für Menschen jeden Alters, als praktizierter Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und über seine Funktion für den Tourismus im Lande auch als Grundstein für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes.
Was wir nun in allererster Linie brauchen, ist Zeit und das Vertrauen in die engagierte Arbeit aller Beschäftigten im Landeswald. Sie haben in der Vergangenheit bewiesen, dass sie sowohl den Landeswald bewirtschaften als auch seine Gemeinwohlfunktionen erhalten können. Zu diesem Zweck haben wir auch den Entwurf einer Zielvereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Anstalt des öffentlichen Rechts begrüßt. Sie sichert zunächst für drei Jahre die Finanzierung der Gemeinwohlfunktionen und damit auch die Arbeit der in diesem Bereich Beschäftigten.
Wir danken dem Bündnis Wald und allen Engagierten für ihren tatkräftigen Einsatz. Mein ganz persönlicher Dank geht an die IG BAU und den Bund Deutscher Forstleute für die gute Information und ständige Gesprächsbereitschaft.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde es ganz sachlich machen und versuchen
auch wenn es innerlich anders in mir aussieht -, ohne Emotionen vorzugehen. Ich möchte dem, was Frau Poersch gesagt hat, ausdrücklich zustimmen. Ich bin genau der gleichen Auffassung, möchte aber richtig stellen - weil es vorhin falsch dargestellt wurde -, dass Frau Poersch nicht gesagt hat, die Lage im Kreis Ostholstein sei dramatisch oder chaotisch, sondern sie hat gesagt problematisch. Nun ist Herr Hamerich leider nicht mehr da - was ich sehr bedaure -, weil ich mich gemeldet habe, um noch einmal etwas auf das zu entgegen, was Herr Hamerich gesagt hat.
Es wurde vorhin noch einmal dargestellt, dass in Ostholstein die Lage völlig unter Kontrolle ist und dass alles schon läuft und funktioniert. Wir haben da offensichtlich als Ostholsteiner Kolleginnen und Kollegen eine sehr unterschiedliche Wahrnehmung, wie die Lage in Ostholstein ist. Wir haben durch das Tarifsystem, das bei uns wesentlich komplizierter ist als anderswo, durchaus Ungerechtigkeiten für Eltern. - Es wird genickt, das muss auch gesagt werden dürfen.
So sehr ich auch verstehen kann, dass man sich über Begrifflichkeiten streitet oder dass der eine oder andere etwas sagt, was bei der anderen Seite nicht ganz so gut ankommt: Wer hier im Haus abstreitet, dass die Schülerbeförderungskosten für Eltern ein Problem sind, der hat die Lage absolut verkannt.
Ich möchte schon noch einmal darstellen: Trotz allem, bei dem wir uns zum Schulgesetz und zum Weg einig sind und versuchen wollen, das Ganze in geordnete Bahnen zu bringen, muss es möglich sein, dass man so etwas sagt. Das muss für alle Kollegen möglich sein, ob nun Innenminister, Fraktionsvorsitzender oder Abgeordneter. Ich möchte sagen, dass ich den Unmut der Eltern sehr gut verstehen kann. Das sollten wir einfach akzeptieren und damit umgehen lernen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach vielen Turbulenzen im letzten Jahr, mit Schlagzeilen wie „Ausverkauf im Wald“ oder „Landeswald an Heuschrecken“, liegt uns nun der Entwurf eines Gesetzes zur Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts für den Landeswald und die in ihnen beschäftigten Menschen vor. Gleichzeitig kennen und beraten wir auch den Entwurf einer Zielvereinbarung zum Erhalt der Gemeinwohlleistungen im Landeswald. Dies ist angesichts des langen und dornigen Vorlaufs nicht selbstverständlich.
Schon in der Vergangenheit haben wir gemeinsam mit allen Beteiligten, die für den Erhalt des Landeswaldes in öffentlicher Trägerschaft stehen, wichtige Etappensiege erreicht. Der Verkauf und das überflüssige Interessensbekundungsverfahren wurden nach der Sommerpause im letzten Jahr gestoppt.
Das Kabinett hat nun den Gesetzesentwurf zur Gründung der Anstalt des öffentlichen Rechts be
schlossen und dem Landtag zur ersten Lesung zugeleitet. Dies ist grundsätzlich eine gute Lösung, die wir von Anfang an gefordert haben. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass diese Lösung nicht das originäre Ziel der SPD-Landtagsfraktion war. In der letzten Legislaturperiode hatte mein Kollege Fritz Wodarz dafür gekämpft, zunächst ein Sondervermögen für den Landeswald zu gründen - dies ist auch geschehen - und dann in eine Stiftung zu überführen. Dieser Plan wurde in der Großen Koalition nicht mehr verfolgt.
Mit dem jetzigen Ziel, den Landeswald über die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts in staatlicher Trägerschaft zu halten, sehe ich unser Ziel im Kern erreicht. Dabei muss allerdings gewährleistet sein, dass der Landeswald in seiner großen Bedeutung für das Gemeinwohl in all seinen Ausprägungen - wie zum Beispiel Natur-, Arten-, Umwelt- und Klimaschutz sowie natürlich Wald- und Umweltpädagogik - dauerhaft abgesichert ist. Hier haben wir sicher noch ein großes Stück Arbeit vor uns. Ein zu großes Absenken der erreichten hohen Standards im Landeswald ist mit uns nicht machbar.
Mir ist kein anderer Bereich der Landesverwaltung bekannt, in der derartig grundlegende Neuorganisationen in so kurzer Zeit sowie so erhebliche Personaleinsparungen und ständige Neuzuschnitte von Behörden erfolgt sind wie in der Landesforstverwaltung.
Über die Anstalt des öffentlichen Rechts und die Zielvereinbarung über die Gemeinwohlleistungen werden wir voraussichtlich die angestrebten und verlangten Einsparungen erbringen können. Deswegen ist diese neue Struktur zwingend erforderlich und wird hoffentlich auf viele Jahre die letzte Umorganisation sein. Ich hätte mir allerdings im gesamten Verfahren mehr Ruhe und mehr Vertrauen in das Know-how der hoch qualifizierten und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Forstverwaltung gewünscht.
Aufgrund des enormen Zeitdrucks und insgesamt der völligen Neuorganisation des Landwirtschaftsund Umweltministeriums zum 1. Januar 2008 liegen uns noch nicht alle Informationen vor, ob die
Anstalt wirklich wirtschaftlich arbeiten kann, die Gemeinwohlleistungen über eine Zielvereinbarung mit einer in der Zahl stark reduzierten Anzahl von Förstereien in der Fläche dauerhaft erfüllt werden kann und ob die Rechte der Beschäftigten erhalten bleiben. Hier erwarten wir noch Antworten aus dem zuständigen Ministerium.
Ich freue mich sehr, dass nach unserer Kenntnis der Plan, einen virtuellen Stellenpool mit über 100 Menschen einzurichten, für die in Zukunft keine Beschäftigung im Landeswald vorgesehen ist, nicht mehr verfolgt wird. Alle Forstwirte werden in die Anstalt überführt, etwa 30 Beamte und Angestellte werden aus dem Landeswald in andere Bereiche des Landwirtschaftsund Umweltministeriums übernommen. Zu begrüßen ist auch, dass die besonderen Belange von teilzeitbeschäftigten Frauen, denen ein Wechsel an einen weit vom Wohnort entfernten neuen Arbeitsplatz nicht zuzumuten ist, erkannt sind und berücksichtigt werden sollen.
Die Klärung der noch offenen Fragen ist bis zur zweiten Lesung unverzichtbar. Das betone ich ausdrücklich. Wir als SPD-Fraktion werden hier nicht nachlassen und uns unsere Entscheidung nicht leicht machen. Ein absichtliches wirtschaftliches Gegen-die-Wand-fahren der Anstalt und dann in der Folge doch ein Verkauf oder ein Angliedern an Niedersachsen werden wir nicht zulassen.
Schon bald werden wir uns hier im Parlament mit der Novellierung des Landeswaldgesetzes - der Regelung für alle Wälder in Schleswig-Holstein - befassen. Ich hoffe sehr, dass wir auch dann einen breiten gesellschaftlichen Konsens über die hohe Bedeutung des Waldes, nicht nur als Klimaschützer, erreichen und unseren gesamten Wald zukunftsfähig und nachhaltig gestalten können.
Herr Hildebrand, lassen Sie mich zum Schluss sagen: Ich hoffe, dass Sie heute nicht wieder das Beispiel Österreich als ein gutes Beispiel anführen.
- Dann bitte ich Sie, dass Sie sich vielleicht einmal beim Umweltminister und bei Herrn Böhling - der sitzt ja da - erkundigen, was Österreich in diesem Bereich gemacht hat. Ausgerechnet das - wie Sie das in der „Arbeitsgemeinschaft naturnahe Jagd Schleswig-Holstein“ gemacht haben - als gutes Beispiel anzuführen, ist sehr fraglich. Da sollten Sie sich vielleicht vorher noch einmal kundig machen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die EU-Umgebungslärmrichtlinie vom 25. Februar 2003 ist endlich mit Bundesgesetz vom 24. Juni 2005 in das Immissionsschutzgesetz aufgenommen und umgesetzt worden. Spötter haben es nicht nur in Schleswig-Holstein nach dem Motto „Viel Lärm um nichts“ betitelt und als Beispiel für europäische Regelungswut kritisiert. Ich hoffe sehr, dass dieses Missverständnis - Herr Bernstein hat es angesprochen - hier im Parlament überwunden ist. Wir haben gemeinsam mit unserem Koalitionspartner den Berichtsantrag gestellt und bedanken uns beim Umweltminister für den vorgelegten Bericht.
Das Thema Lärm und dessen Verhinderung ist ein wichtiges Thema. Lärm ist Umweltverschmutzung, akustischer Müll ist ein Abfallprodukt der modernen Zivilisation. Lärm kann Stress auslösen und zu Nervosität und Konzentrationsstörungen führen. Dauerhafter Lärm bei hohem Pegel führt zu Gehörschäden. Das merkt man in der SPD-Fraktion besonders deutlich.
- Ja, Herr Hay ist betroffen, Herr Eichstädt ist betroffen.
Lärmschwerhörigkeit ist die zweithäufigste Berufskrankheit. Jährlich 6.000 neue Fälle führen in Deutschland zur Berufsunfähigkeit. - Ich meinte, die sind schwerhörig, um das sehr deutlich zu machen.
Ein paar weitere Fakten. 79 % der Bundesbürger fühlen sich durch Straßenverkehrslärm belästigt, 46 % durch Fluglärm. 12 Millionen Deutsche leben an Straßen mit hoher Dauerbelastung. 17 % aller für den Wehrdienst gemusterten Jugendlichen haben bereits Gehörschäden. Es wird geschätzt, dass die externen Kosten des Lärms in Europa etwa 12 Milliarden € betragen.
Lärm kennt keine nationalen Grenzen. Es war und ist daher wichtig, dass die EU gehandelt und die Richtlinie zum Umgebungslärm erlassen und in die Pflicht zur Umsetzung gegeben hat. Alle Staaten müssen strategische Lärmkarten erstellen, die Öffentlichkeit breit über die Schallbelastung und die damit verbundenen Wirkungen informieren, Aktionspläne zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete mit Öffentlichkeitsanhörung erstellen. Die EU-Kommission will über die Schallbelastung und die Betroffenheit der Bevölkerung in ihrem Hoheitsgebiet informieren. Die Umsetzung in jedem Bundesland ist nicht nur vor dem Hintergrund der europäischen Verpflichtung wichtig und darf keine lästige Pflicht darstellen.
Sie bietet Chancen für die Verbesserung der Lebensqualität aller Menschen, stärkt die Attraktivität unseres Landes für den Tourismus und die Erholung und kann den Wohnwert von Immobilien heben.
Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Schleswig-Holstein läuft und ist auf einem guten Weg. Anders als andere Länder haben wir gemeinsam mit den Gemeinden ein Modell gewählt, das die zusätzlichen Belastungen in einem gestuften Modell zwischen Land und Kommunen teilt. Für die konkrete Umsetzung von Maßnahmen sind aus meiner Sicht folgende Forderungen zu erfüllen: Vor allem Säuglinge und Kinder müssen vor Lärm geschützt werden.
Säuglinge werden durch Lärm in ihrer Entwicklung stark gehemmt. Schwangere, Kranke und Ältere sind besonders schutzbedürftig gegenüber Lärm. Daher muss der Bevölkerung frühzeitig und umfassend die Mitwirkungsmöglichkeit an der Erstellung der Aktionspläne eingeräumt werden.
Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, den Stressfaktor Nummer 1, den Lärm, in SchleswigHolstein wirksam zu bekämpfen!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Koalitionsvertrag haben wir gemeinsam mit der CDU vereinbart, die Bildung für nachhaltige Entwicklung - kurz genannt BNE - auf allen Ebenen auszubauen und zu fördern. Die aktuelle Diskussion um den Klimaschutz und die Frage, wie ein weltweiter Klimawandel zu mildern ist, macht deutlich, wie wichtig ein Umdenken und Umlenken unseres Verhaltens ist.
Auch wenn die Ökologie neben der Ökonomie und der sozialen Verantwortung nur ein Pfeiler der Nachhaltigkeit ist, haben wir uns entschlossen, die Umweltbildung zum zentralen Gegenstand des heute zu diskutierenden Berichts der Landesregierung zu machen. Ich erinnere an die Worte von Franz Alt auf der Veranstaltung im Landeshaus am 27. April 2007, auf der er unterstrichen hat, dass eine möglichst intakte Umwelt die entscheidende Basis ist, ohne die die Ökonomie und die sozialen Belange gar nicht stattfinden können.
Für mich ist klar: Wir müssen unsere natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und schonen - Wasser, Boden, Luft -, damit nicht nur wir selbst stets faire und gerechte Chancen auf Entwicklung und Wohlstand vorfinden, sondern auch alle künftigen Generationen.
Um dies zu erreichen, müssen wir bei dem wichtigsten Kapital ansetzen, das wir besitzen: unserer Bildung. Umweltbildung muss Sehnsucht wecken nach einer auch morgen noch lebenswerten Welt.
Bei der Umweltbildung setzen wir in SchleswigHolstein auf eine lange Tradition. Wir haben - wie der lesenswerte Bericht der Landesregierung belegt - eine gute Umweltbildungsinfrastruktur, die wir erhalten müssen.
Ich wünsche mir sehr, dass diese Erkenntnis auch die nächsten Haushaltsberatungen beeinflussen wird und wir nicht wieder radikale Einschnitte bei der Akademie für Natur und Umwelt und bei der Eine-Welt-Politik diskutieren und erleben müssen.
Eine glaubwürdige Landespolitik darf nicht nur in Fensterreden die Nachhaltigkeit und Bedeutung der Verantwortung für die Eine-Welt betonen - Ich erinnere mich noch gut an die Reden aller Fraktionen nach dem Tsunami Ende 2004 -, sondern wir müssen auch vor Ort dafür Geld zur Verfügung stellen.
Eine erfolgreiche Umweltbildung muss da ansetzen, wo die Grundlagen für das Denken und Verhalten gelegt werden, bei den Kindern und Jugendlichen. So sehr ich mich über die Umweltbildungsmaßnahmen für Erwachsene selbstverständlich freue, ist für mich vor allem die Umweltbildung im vorschulischen und schulischen Bereich entscheidend.
Wer einmal erlebt hat, wie begeistert sich Kinder und Jugendliche in der Natur bewegen, wie sie Fragen zur Umwelt stellen und wie sie bereit sind, aktiv im Umwelt- und Naturschutz zu werden, wird seine skeptische Haltung zur Umweltbildung überdenken. Nur wer von Klein auf Umwelt und Natur bewusst kennengelernt hat, ist später bereit, umzudenken und sein Handeln verantwortungsvoll auch im Hinblick auf die weltweiten Auswirkungen auszurichten.
Deshalb sollten wir unsere Anstrengungen bei knappen Finanzmitteln auf diesen Bereich fokussieren, Umweltbildungsmaßnahmen müssen bei Kindern und Jugendlichen beginnen.
Für meine Fraktion darf ich erklären, dass der vorliegende Bericht mit seinen Aktivitäten kein Abschluss, sondern nur ein Zwischenstand ist. Wir werden im Herbst eine Veranstaltungsreihe beginnen, die sich im Schwerpunkt an Kinder und Jugendliche richten wird.
Es ist aus meiner Sicht schon bedenklich, dass für viele Kinder Bildung eher als schädlich für eine von den Medien vorgegaukelte spätere Karriere als Gesangs- oder Modelstar betrachtet wird. Ich will hier keinem reinen Sozialethos a là Pfadfindertum bei aller Anerkennung für die dort engagierten Kinder, Jugendlichen und Betreuer - das Wort reden, aber der Grundsatz „Du bist nicht, was du besitzt, sondern was du bewirkst“ sollte wieder einen höheren Stellenwert erhalten.
Manchmal braucht eine gute Idee einen langen Atem mit neuen Ideen und dicke Bretter müssen gebohrt werden. Das Thema Umweltbildung als Teil der BNE verdient aber alle Mühe und neue Aktivitäten.
So bedanke ich mich bei der Landesregierung insbesondere für die Aktivitäten zur UN-Dekade BNE in Schleswig-Holstein und freue mich über frische Projekte wie aktuell die Zukunftsschule SchleswigHolstein aus dem Bildungsministerium. Hier gilt mein Dank unter anderem unserer langjährigen Kollegin Sabine Schröder, die im IQSH engagiert gearbeitet hat.
Lassen Sie uns alle das Thema Umweltbildung als Basis für nachhaltiges Handeln in Schleswig-Holstein voranbringen und zunächst anhand des Berichtes im Umweltausschuss weiterdiskutieren.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag greifen die Grünen ein wichtiges Thema auf, schlagen aber wie so oft eine viel zu kleinteilige Lösung vor.
Das Ausmaß der jährlichen Waldzerstörung wird vom WWF auf mindestens 14 bis 16 Millionen ha geschätzt. Damit verlieren nicht nur bedrohte Tierund Pflanzenarten ihren Lebensraum, sondern auch viele Menschen ihre Existenzgrundlage.
Die Wälder werden vor allem durch Brände, durch die Massenabholzung für die Produktion von Papier und Holz sowie durch illegalen Holzeinschlag vernichtet. Außerdem werden riesige Waldflächen in Plantagen umgewandelt, um auf ihnen billige Rohstoffe wie Soja oder Palmöl anzubauen.
Das wichtige Ziel, auf allen Ebenen nur noch Holz aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung zu beziehen und so diese Entwicklung zu stoppen, ist sicher unstrittig hier im Hause.
Der Weg dahin ist aber auch für öffentliche Auftraggeber, die eine wichtige Rolle innehaben, nicht einfach. Staatliche Stellen sind in Europa wichtige Verbraucher, die etwa 16 % des EU-Bruttoinlandsproduktes ausgeben. Jahr für Jahr erteilen Bund, Länder und Kommunen in Deutschland Aufträge in Höhe von mehr als 250 Milliarden €. Dabei sollte nicht nur der Preis über die Vergabe entscheiden, sondern auch ökologische und soziale Kriterien angelegt werden.
In Deutschland spielt die öffentliche Beschaffung bei den Bemühungen, den Import von illegalem Holz einzuschränken, eine wichtige Rolle. Aus meiner Sicht ist hierfür ein umfassendes Urwaldschutzgesetz in Deutschland, wie es von der früheren Bundesregierung geplant war - notfalls auch im nationalen Alleingang -, die beste Lösung.
Dies ist schon angesichts der Tatsache erforderlich, dass im Jahr 2004 allein aus den Ländern Brasilien, Indonesien und Russland Holz im Wert von 903 Millionen € barrierefrei und ohne die Möglichkeit der Rückverfolgung nach Deutschland importiert wurde. Der Anteil von illegal geschlagenem Holz beträgt dabei nach Schätzungen aus 2002 für Brasilien bis zu 80 %.
Nun hat der Bund gehandelt und will seit Februar offenbar als Konsequenz aus einem Skandal über
die Beschaffung der Fenster des Bundestagsverwaltungsgebäudes - nur noch Holz aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung beziehen. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen, obwohl es sofort zu Kritik geführt hat: So schaffe der Erlass des Bundesministeriums Unsicherheit und schädige den Wettbewerb durch Nivellierung der Gütesiegel. Denn als Nachweis werden zunächst die Zertifikate des FSC und PEFC sowie vergleichbare Nachweise im Einzelfall akzeptiert. Die Regelung ist zunächst auf vier Jahre befristet und wird zwischenzeitlich einer eingehenden Bewährungsprüfung unterzogen.
Die schwammigen Aufforderungen im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an die Landesregierung setzen hingegen - Hartmut Hamerich hat es erwähnt - allein auf das FSC-Siegel und beschwören damit einen Systemstreit zwischen FSC und PEFC herbei, der nach unserer Auffassung längst der Vergangenheit angehört.
Ich denke, dass wir gut daran tun, nicht in blinden Aktionismus zu verfallen und nicht den nicht ausgereiften Antrag der Grünen anzunehmen. Vielmehr sollten wir uns einer fachlichen Diskussion im Umweltausschuss dieses Themas annehmen, um eine tragfähige Lösung für Schleswig-Holstein zu erreichen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden jetzt endlich, nur ein halbes Jahr nach der letzten Verfassungsänderung, im Konsens den Schutz der Kinder und Jugendlichen als gemeinsame Aufgabe des Landes, der Kommunen und der Verwaltung in der Landesverfassung verankern.
Meine Gefühle darüber sind sehr zwiespältig. Natürlich überwiegt die Freude darüber, dass unser Koalitionspartner im Zuge der öffentlichen Diskussion seine bisherige Auffassung überdacht hat, nachdem wir uns in den Koalitionsverhandlungen 2005 und bei der Verfassungsnovellierung 2006 noch nicht auf eine solche Ergänzung der Staatsziele in unserer Verfassung hatten verständigen können. Schleswig-Holstein wird damit in wenigen Monaten zu den Bundesländern gehören, die den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen zum Staatsziel erhoben haben. Ein Blick in die Länderverfassungen zeigt, dass mit uns 12 der 16 Bundesländer sehr unterschiedlich gefasste derartige Schutzklauseln in ihren Verfassungen haben.
Ich will aber nicht verschweigen, dass wir bei aller Freude über die nun anstehende Änderung unserer Verfassung auch betroffen darüber sind, dass wir eine solche Klausel in unserer Verfassung überhaupt benötigen. Wir schützen in unserer Landesverfassung die nationalen Minderheiten und die
Regionalsprache Niederdeutsch. Wir tun das deshalb, weil diese in ihrem Bestand bedroht sind. Wir schützen die natürlichen Grundlagen des Lebens, weil der klimatische Wandel für jeden von uns und erst recht für die kommenden Generationen zur existentiellen Bedrohung werden kann. Wir haben vor wenigen Monaten die Rechte der pflegebedürftigen Menschen in unserer Verfassung verankert, weil die Gesellschaft diejenigen schützen muss, die ihre Interessen nicht mehr uneingeschränkt selbst wahrnehmen können.
Deshalb stellt sich uns als SPD-Fraktion die Frage: Wie weit ist es mit unserer Gesellschaft eigentlich gekommen, wenn wir unsere eigenen Kinder so unter Schutz stellen müssen, als seien sie in ihrer Existenz bedroht? Es geht der SPD bei dieser Verfassungsänderung, für die wir schon seit Langem eintreten, nicht um die Beglückung einer Lobby aus den verschiedenen Kinder- und Jugendschutzverbänden oder der UNICEF, die diese Verankerung schon lange fordern. Worum es uns geht, ist eine Neujustierung unserer gesellschaftlichen Prioritäten. Die beantragte Verfassungsänderung ist ein Auftrag an das Land, die Kommunen und die Verwaltung, die Belange von Kindern und Jugendlichen auf ihrer Prioritätenliste um etliche Plätze nach vorn zu ziehen. Wir und die anderen Bundesländer unterliegen auf allen Ebenen Sparzwängen. Diese dürfen aber nicht dazu führen, dass die Jugendämter handlungsunfähig gespart werden. Und das liegt mir besonders am Herzen - Schutz und Förderung gelten nicht nur für Kinder und Jugendliche, die in besonders schwierigen Lebensumständen auswachsen müssen, sie gelten der gesamten kommenden Generation.
Sie umfassen nicht nur die Einrichtungen der Jugendhilfe, sondern auch die Einrichtungen der vorschulischen Kinderbetreuung und die Schulen selbst, die wir zu Ganztagsschulen ausbauen wollen und auch ausbauen müssen, damit ungünstige Lernbedingungen zu Hause kein Hindernis mehr für einen erfolgreichen Schulbesuch sind.
Ich bitte Sie, den Antrag an den Innen- und Rechtsausschuss sowie den Sozialausschuss zu überweisen. Wenn wir den Antrag dann bald in zweiter Lesung verabschieden und in geltendes Verfassungsrecht umwandeln, müssen wir alle uns darüber im Klaren sein, dass die Verankerung eines Staatsziels in unserer Landesverfassung nicht bedeutet, dass dieses Ziel bereits erreicht wäre.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heute zur ersten Lesung vorliegende Gesetzentwurf ist zugegebenermaßen etwas sperrig und vom Redetext her deswegen auch nicht ganz einfach. Das muss ich zugeben. Der Inhalt erschließt sich weitestgehend nur Fachleuten.
Die Strategische Umweltprüfung, SUP, ergänzt die Umweltverträglichkeitsprüfung, UVP, die bei konkreten umwelterheblichen Vorhaben ansetzt, bereits auf der Planungsebene. Neben der Sachnähe ist für mich daher der gewählte Weg, kein eigenes Gesetz, sondern Integration der SUP in das bestehende Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, richtig und effizient. Diese Paketlösung führt zu einem einfachen und transparenten Gesetzesvollzug durch die teilweise identischen Planungsbehörden.
Wie wir wissen, stehen wir bei diesem Gesetz vor einem unverschuldeten Zeitdruck. Das Land ist letztlich der EU gegenüber verpflichtet, eine eigene Regelung zu erlassen. Nicht nur deshalb wünschen wir uns eine fundierte, aber schnelle parlamentarische Befassung und zweite Lesung.
Wie bei vielen Umsetzungsschritten europäischer Vorgaben stehen wir vor der üblichen gegensätzlichen Argumentation: Neue überflüssige Vorgaben, die nur Verzögerungen von Genehmigungen durch Öffentlichkeitsbeteiligung bringen - argumentiert die betroffene Wirtschaft mit dem Bauernverband an der Spitze. Senkung von Standards durch die Landesregierung bei Wegfall der Verbandsbeteiligung im Scoping-Termin bei der 1:1-Übernahme von Bundesrecht - kritisieren die Umweltverbände. Wir werden im parlamentarischen Verfahren diese Argumente gern prüfen und gegebenenfalls den Gesetzesentwurf nach der struckschen Maxime „Kein Entwurf verlässt das Parlament so, wie er rein gekommen ist“ verändern.
Ich sehe allerdings im Vergleich zur parlamentarischen Behandlung zum Beispiel des Landesnaturschutzgesetzes vergleichsweise wenig Konfliktpotential. Zwar sind zum Verständnis der Regelungen in der Tat mehrere Gesetzestexte des Bundes- und Landesrechtes erforderlich, sie wenden sich jedoch an wenige Experten, die damit keine Mühe haben werden.
Durch den vorliegenden Gesetzesentwurf soll nicht nur die SUP eingeführt, sondern auch die Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie umgesetzt werden. Auch hier besteht aufgrund der vorgegebenen Umsetzungstermine Zeitdruck. Die Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie erleichtert unter anderem den Zugang zu Gerichten in umweltrechtlichen Verfahren, in denen Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit vorgesehen sind. Zu diesem Zweck ist auch ein eingeschränktes Verbandsklagerecht der Umweltverbände vorgesehen. Ich freue mich - auch wenn die EU dies vorgibt - über die Einsicht der Landesregierung und wohl auch in der CDU, dass dieses Klagerecht für Verbände sinnvoll ist.
Die Einführung der Strategischen Umweltprüfung und die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung sind wichtige Mosaiksteine für ein modernes, auf die aktiven Bürgerinnen und Bürger ausgerichtetes Umweltrecht. Es ist kein Genehmigungsverhinderungsgesetz. Aus meiner Sicht gibt es keine Alternative zur überfälligen Umsetzung der zugrunde liegenden EU-Vorschriften.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße sehr, dass sich alle Verbände des Tierschutzes in Schleswig-Holstein zusammen mit den Grünen dafür ausgesprochen haben, dem Tier eine Stimme zu geben.
Die Einführung eines Verbandsklagerechtes für die Tierschutzverbände in Deutschland ist richtig und überfällig. Das ist meine Auffassung und auch die Auffassung der gesamten SPD-Landtagsfraktion.
Leider ist der gewählte Weg über einen Gesetzentwurf auf Landesebene aus unserer Sicht rechtlich nicht haltbar und sollte daher überprüft werden, wie wir auch aus den anderen Bundesländern wissen, in denen von den Grünen ja ähnliche Gesetzentwürfe erfolglos eingebracht worden sind.
Ich hoffe, dass wir uns - auch nach der Rede von Claus Ehlers - hier im Plenum einig sind: Das Ziel eines Verbandsklagerechtes im Tierschutz ist richtig. Davon sollten sich auch unser Koalitionspartner und die Landesregierung überzeugen lassen. Die SPD-Landtagsfraktion ist der festen Ansicht - sie hat diese Ansicht auch immer vertreten -, dass es nicht angehen kann, dass die Tiernutzer eine starke Lobby und Mitspracherecht bei allen relevanten Verfahren und Vorhaben besitzen, die Tierschützer für die Rechte der Tiere jedoch nicht. Das gilt sowohl für die Tierversuche, deren Zahl zwar in der Tat schon erheblich reduziert worden sind, als auch für alle Haltungsformen der Landwirtschaft.
Tiere können ihre Interessen nicht selbst artikulieren.