Frau Präsidenten! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Sachstand ist bekannt. Die Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel sind vom Netz; Krümmel seit elf Wochen und Brunsbüttel seit Mitte Juli. Das wird auch noch auf absehbare Zeit so bleiben. Im September wird keine der Anlagen wieder ans Netz gehen und das Kernkraftwerk Krümmel wird auch im Oktober nicht wieder am Netz sein. So lautet die Mitteilung von Vattenfall selbst. Die Einschätzung der Atomaufsicht ist, dass die Situation noch offen ist. Der Grund dafür sind festgestellte Sicherheitsmängel. Sie sind übrigens auch das Ergebnis sicherheitsorientierter und solider Atomaufsicht.
Die Handlungsfähigkeit der Atomaufsicht auf der Basis des Atomgesetzes ist also gegeben. Die grundsätzliche Frage der Atomenergie ist bekanntlich im Atomkonsens geregelt. Vattenfall hat Ende vergangener Woche für beide Kernkraftwerke ein von der Atomaufsicht verlangtes Paket an Maßnahmen vorgelegt. Es zielt auf eine nachhaltige Verbesserung der Anlagensituation hin, und zwar sowohl mit Blick auf die Technik als auch auf die Organisation, die Administration, die Qualifikation und die Kommunikation. Vattenfall wird die von der Atomaufsicht geforderte Dreiwegekommunikation einführen. Das ist schon klar. Ein von uns geforderter Änderungsantrag für die Lüftungsanlage liegt ebenso vor wie für die Steuerung der Reaktorspeisewasserpumpen. Das Krisenmanagement und die personelle Organisation auf der Warte sollen verbessert werden. Sie erinnern sich, auch das war eine unserer Forderungen. Dies sind nur einige der von uns verlangten und nun vorliegenden Maßnahmen.
Die Vorschläge Vattenfalls müssen sich an den Forderungen und Vorstellungen der Atomaufsicht messen lassen. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Kommunikation und Organisation, für den externe Sachverständige und meine eigenen Reaktorsicherheitsexperten bereits konkrete Vorschläge entwickelt haben. Dieses gesamte Maßnahmenpa
ket wird übrigens eine Bewertungsgrundlage für die laufende Zuverlässigkeitsüberprüfung sein, die noch nicht abgeschlossen sein kann. Dies habe ich in der letzten Woche im Sozialausschuss deutlich gemacht.
Zur Dübelproblematik sage ich nur: Herr Garg, Sie irren. Diese Dübel sind nicht spezifikationsgemäß eingesetzt. Im Bereich der Atomenergie gilt - was die Anlage angeht - null Toleranz. Herr Matthiessen, Sie haben das etwas merkwürdig formuliert. Ich will noch einmal ganz klar und deutlich sagen: Wir standen nicht kurz vor einer Kernschmelze. Wenn ich dies sage, dann bagatellisiere ich den Störfall keinesfalls.
Der SSW-Antrag zur Änderung des Atomgesetzes hat auf den ersten Blick zweifellos viel Charme, weil er die Handlungsfähigkeit deutlich erhöhen würde. Dafür wären jedoch politische Mehrheiten notwendig. Erste Gespräche zeigen, dass diese nicht zu bekommen sind. Hier spielen grundsätzliche verfassungsrechtliche Fragen eine wesentliche Rolle. Sie haben sie angesprochen. Politisch ist jedoch noch bedeutender, dass es zu der Vereinbarung zum Atomkonsens gehört, dass das geltende Atomgesetz nicht geändert werden soll; auch nicht für solche Angelegenheiten. Angesichts der zurzeit diskutierten divergierenden politischen Positionen zum Thema Laufzeit ist man aus meiner Sicht auch gut beraten, am Atomkonsens festzuhalten. Er ist das Ergebnis von Verhandlungen und ein Kompromiss.
Ich favorisiere deshalb nachdrücklich einen realistischeren Weg, um zu einer weiteren Verbesserung des rechtlichen Rahmens von Atomaufsichten zu kommen. Wir fordern, dass die Arbeiten des Bundes zur Aktualisierung des untergesetzlichen Regelwerks in Zusammenarbeit mit den Ländern im Jahr 2008 - also im nächsten Jahr - abgeschlossen werden. Wir erwarten, dass in einer vom Bund zu erlassenden atomrechtlichen Anlagensicherheitsverordnung grundlegende Anforderungen zur Sicherheit, zur Sicherheitskultur, zum Sicherheitsmanagement, zur Kommunikation und auch zur Organisation aufgenommen werden. An dieser Stelle muss auch das Thema der Beweislastumkehr verankert werden. Ich denke, dass daran alle ein grundlegendes Interesse haben sollten. Die Arbeiten an diesem untergesetzlichen Regelwerk sind bereits aufgenommen worden.
schöpfen und lasse deshalb zurzeit prüfen, ob für alle drei Kernkraftwerke grundsätzlich ein Zustimmungsvorbehalt der Aufsicht zum Wiederanfahren nach einem Störfall in die Betriebsgenehmigung aufgenommen werden kann. Wie Sie wissen, ist das zurzeit nicht der Fall.
Mit diesen genannten Aktivitäten wären die Handlungsspielräume der Atomaufsicht bereits erheblich erweitert. Damit wäre ein weiterer wichtiger Schritt zur Erhöhung der Sicherheit erreicht. Die Störfälle in Brunsbüttel und Krümmel haben darüber hinaus schon jetzt zu weiteren Vereinbarungen auf Bundes- und Landesebene geführt. Der Bundesumweltminister hat mit den vier Energieversorgungsunternehmen vereinbart, die Sicherheit in den Kernkraftwerken zu verbessern. Es hat sich deutlich gezeigt, dass es auch ein Eigeninteresse der Energiekonzerne gibt. Zu diesen Vereinbarungen gehört insbesondere das durch die Energiekonzerne selbst weiterzuentwickelnde Sicherheitsmanagementsystem. Ich begrüße das ausdrücklich, weil dies noch einmal deutlich macht, dass die Verantwortung für sichere Kernkraftwerke bei den Betreibern selbst liegt und dass man von ihnen erwarten können muss, dass sie alles tun, um die Sicherheit herzustellen.
Ich begrüße den Inhalt dieser Vereinbarung ausdrücklich, beruht er doch im Wesentlichen auf Erkenntnissen, Schlussfolgerungen und Forderungen, die ich selbst auch aus der Überprüfung der Störfallabläufe in den Kernkraftwerken Krümmel und Brunsbüttel gezogen hatte. Dass diese Forderungen nun bundesweit für alle 17 Kernkraftwerke mit Unterstützung des Bundesumweltministers und der Zustimmung der vier Energieversorgungskonzerne verfolgt werden, ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit von Kernkraftwerken. Insoweit sind aus den Vorfällen in Brunsbüttel und Krümmel wichtige Lehren gezogen worden. Das ist gut so.
Ich schlage abweichend von der Geschäftsordnung vor, alle vorliegenden Anträge zu selbstständigen Anträgen zu erklären. - Widerspruch sehe ich nicht. Wir werden so verfahren.
Wer dem Antrag der Fraktionen von CDU und SPD, Drucksache 16/1587, zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.
Wer dem Antrag der Abgeordneten des SSW, Drucksache 16/1522 (neu), zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD und FDP abgelehnt worden.
Heute Abend wird die große Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer in Schleswig-Holstein zu Gast sein. Sie wird aus diesem Anlass auch den Plenarsaal besichtigen. Daher bitten wir Sie sehr herzlich, Papiere oder andere Materialien auf den Tischen nicht liegen zu lassen. Das macht sonst immer einen schlechten Eindruck. Ich bitte Sie, alles mitzunehmen. - Vielen Dank.
Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst und Ausschussdienst
CDU Hans-Jörn Arp Nein Axel Bernstein Nein Johannes Callsen Nein Peter Harry Carstensen Claus Ehlers Nein Sylvia Eisenberg Nein Jürgen Feddersen Nein Heike Franzen Nein Torsten Geerdts Nein Hartmut Hamerich Nein Niclas Herbst Nein Susanne Herold Nein Karsten Jasper Nein Werner Kalinka Nein Martin Kayenburg Klaus Klinckhamer Nein Tobias Koch Nein Peter Lehnert Nein Jens-Christian Magnussen Nein Manfred Ritzek Nein Ursula Sassen Nein Frank Sauter Nein Monika Schwalm Peter Sönnichsen Nein Thomas Stritzl Frauke Tengler Nein Herlich Marie Todsen-Reese Nein Dr. Johann Wadephul Nein Wilfried Wengler Nein Rainer Wiegard
SPD Holger Astrup Nein Wolfgang Baasch Nein Detlef Buder Nein Peter Eichstädt Nein Ute Erdsiek-Rave Nein Rolf Fischer Nein Ingrid Franzen Nein Lothar Hay Birgit Herdejürgen Nein Astrid Höfs Nein Thomas Hölck Nein
Dr. Henning Höppner Nein Anette Langner Nein Hans Müller Nein Konrad Nabel Nein Günter Neugebauer Regina Poersch Nein Klaus-Peter Puls Nein Sandra Redmann Nein Ulrike Rodust Thomas Rother Nein Anna Schlosser-Keichel Nein Bernd Schröder Nein Olaf Schulze Nein Jutta Schümann Nein Dr. Ralf Stegner Nein Siegrid Tenor-Alschausky Nein Dr. Gitta Trauernicht Jürgen Weber Nein
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Angelika Birk Ja Monika Heinold Ja Karl-Martin Hentschel Ja Detlef Matthiessen Ja