Gerade hat dieses Hohe Haus die Landesverfassung zugunsten von mehr Schutz und besserer Pflege ergänzt. Lassen wir dem jetzt in Sachen Pflegequalität gemeinsam Taten folgen. Pflege ist eine komplexe Dienstleistung, die neben Professionalität auch Humanität und Sorgfalt voraussetzt. Das wird immer so bleiben. Das ist eine stetige Aufgabe. Um gute Pflege für alle zu ermöglichen, bitte ich auch um Ihre Unterstützung.
Ich danke der Frau Ministerin für den Bericht und eröffne die Aussprache. Für den ersten Antragsteller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun Frau Abgeordnete Angelika Birk das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der kürzlich vorgelegte bundesweite Prüfbericht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen hat schon vor seinem Erscheinen für Presse gesorgt. „Bild“ höchstpersönlich nahm ihn zum Anlass, Ulla Schmidt zur längst überfälligen Pflegereform Position beziehen zu lassen. Die Prüfergebnisse zeigen deutlich, dass die Pflegeszene in Bewegung gekommen ist. Einiges ist auf Bundesebene besser geworden. Die Ministerin hat hierzu Ausführungen gemacht. Nach wie vor aber kann kein Pflegebedürftiger sicher sein, dass er optimal mit Essen und Trinken versorgt ist und sich keinen Dekubitus liegt. In Pflegeheimen ist die Versorgung oft immer noch schlechter als zu Hause.
Die Pflegereform ist von uns während unserer Regierungszeit in Berlin mehrmals angemahnt worden. Wir haben konkrete Vorschläge gemacht. Leider war der Koalitionspartner noch nicht so weit. So hat es in der Großen Koalition nach jahrelangen Versprechungen jetzt erste Schritte gegeben. Die Landesministerin hat es ausgeführt: Der große Reformschritt, nämlich die Bürgerversicherung, die die private und die gesetzliche Pflegeversicherung zusammenzubringt, wurde nicht erreicht. Auch die Definition dessen, was gute Pflege heißt, lässt noch auf sich warten. Das sind Kardinalfehler, die man hier an erster Stelle benennen muss, auch wenn wir uns über einzelne Fortschritte freuen.
Lassen Sie uns einen Blick auf das Land werfen. Statt an Institution und an Pflegestufen muss sich die Hilfe an Personen und an ihrem individuellen Bedarf orientieren. Frau Ministerin, hier sind wir uns einig. Wie aber sieht die Realität aus? Schleswig-Holstein hat 36.000 Pflegeheimplätze, die derzeit von 31.000 Menschen genutzt werden. Das ist eine Überkapazität. Nur zum Vergleich: Hessen hat mit dreimal so vielen Einwohnerinnen und Einwohnern nur 47.000 Plätze, von denen allerdings auch nur 42.000 Plätze belegt sind. Nun braucht man natürlich für den Wechsel eine gewisse Überkapazität. Man muss sich aber vor Augen halten, dass viele Menschen nicht ins Heim wollen. Das Angebot geht am Bedarf vorbei.
Die Bundesregierung hat es nicht geschafft, die Fehlanreize der Pflegeversicherung aufzuheben. Wenn die Menschen durch gute Pflege weniger Hilfe brauchen, wird dies nicht honoriert, sondern finanziell bestraft. Daran müssen Sie etwas ändern. Ganz entscheidend ist darüber hinaus, dass derjenige, der pflegebedürftig ist, meist auch körperlich, geistig oder seelisch behindert ist. Trotzdem werden den Betroffenen in Deutschland flächendeckend Leistungen nach dem Behindertenrecht vorenthalten. Dies trifft besonders Menschen mit Demenzerkrankungen. Hier gibt es jetzt zwar einige Fortschritte, die jedoch nicht auf die Verzahnung von Pflegegesetzgebung und Behindertengesetzgebung abzielen, was eigentlich nahe liegt. Die Fürsorge für Menschen mit schweren geistigen und seelischen Behinderungen, wie sie zum Beispiel auch bei Demenz vorliegen, muss unseres Ermessens nach auch aus der Eingliederungshilfe mitfinanziert werden. Alles andere wäre aktiv praktizierte Altersdiskriminierung, denn es hieße, ein Gesetz ab einem bestimmten Alter außer Kraft zu setzen.
Nun kommen wir zu der von Ihnen erwähnten Beratungsstelle KIWA für die landesweite Vernetzung und Unterstützung neuer Pflegewohnformen. Ich finde, es ist ein Fortschritt, dass es diese Stelle gibt. Eine große von Hamburg und Schleswig-Holstein gemeinsam organisierte Fachtagung zeigt auch die Resonanz dieser neuen Einrichtung, aber verschiedene neue Pflegewohngemeinschaften in Schleswig-Holstein haben in den letzten zwei Jahren mit den Pflegekassen und Kommunen vergeblich um ihre Finanzierung gekämpft. Noch nicht einmal die Fahrkosten für Menschen, die zum Beispiel in eine Tagespflegeeinrichtung gebracht werden, sind ausreichend finanziert. Die neuen Projekte kämpfen vor Einigungsstellen und vor Gericht. Sie kämpfen auch dafür, dass genau diese Verzahnung von Pflegeversicherungsleistung und Eingliederungshilfe stattfindet. Frau Ministerin, da habe ich Ihr Engagement vermisst. Vom Land haben sie nämlich bisher keine politische Unterstützung in diesen Verhandlungen erhalten. Das ist aber nötig, damit diese Pioniereinrichtungen Schule machen.
Zur Neudefinition der Versorgung von Hilfebedürftigen und alten Menschen gehört tatsächlich eine Vielzahl von Fachkräften. Sie haben in Ihren ersten Entwürfen und Diskussionspapieren auch darüber geschrieben, Frau Ministerin, aber Sie haben ausgerechnet hauswirtschaftliche Fachkräfte als Beispiel gemeint. Es geht hier aber um die Notwendigkeit von therapeutischem und psychotherapeutischem Wissen. Bei aller Wertschätzung von hauswirtschaftlichen Kräften, das bringen sie nicht automatisch mit. Hier müssen Sie also nicht nur ein
downsizing im Gehalt im Kopf haben, wenn Sie an eine andere Fachkräftequote denken, sondern müssen auch den Mut haben, zu sagen, dass wir höherwertige Fachlichkeit brauchen.
Heime müssen sich umorientieren und familienähnliche Einheiten schaffen, wenn sie überleben wollen und ihre Berechtigung nachweisen wollen. Sie müssen sich für den Stadtteil, für die Nachbarschaft öffnen und dazu brauchen sie auch eine rasche Umsetzung eines neuen Personalbemessungsverfahrens. Schleswig-Holstein war ja mit dem Verfahren PLAISIR Pionier, bundesweit etwas auszuprobieren. Aus patentrechtlichen Gründen wurde die Einführung von PLAISIR verboten. Aber die Erfahrungserkenntnisse liegen doch hierzulande vor. Wer hindert uns jetzt daran - ich sage bewusst „uns“, denn da muss das ganze Haus mithelfen, da muss Druck auf Kommunen und Verbände ausgeübt werden -, die Erkenntnisse aus dem Modellversuch jetzt in Schleswig-Holstein umzusetzen? Wir haben die landesrechtlichen Möglichkeiten dazu. Sie haben angekündigt, dass Sie uns Ende des Jahres erste gesetzliche Vorlagen zukommen lassen werden. Das ist ein guter Zeitrahmen. Ich meine, parallel dazu sollten, wie Sie das schon angekündigt haben, die Vorbereitungen laufen, damit endlich eine neue Personalbemessung in den Heimen Realität wird.
Pflegeberatung! Hier ist tatsächlich überraschend ein Durchbruch gelungen. Das muss ich anerkennen. Wenn wir tatsächlich zu diesen Zahlen kommen, die Sie genannt haben, sieht die Auseinandersetzung um die jetzigen Pflegeberatungsstellen nur eine Handvoll im Lande - natürlich ganz anders aus. Aber die Finanzierung soll ausschließlich durch die Pflegekassen erfolgen, wenn ich die bisherigen Ankündigungen richtig verstanden habe. Ist dann die Unabhängigkeit dieser Pflegeberatungsstellen und dieser Pflegehilfsbegleitung, wenn es auch um die konkreten Vereinbarungen von Pflegeleistungen geht, wirklich gegeben? Hier müssen wir uns sehr schnell darüber einig sein, dass wir eigentlich eine Finanzierung brauchen, die sowohl Kassen, Kommunen als auch weitere Finanziers der Verbände mit einbezieht. Ich weiß, dass es natürlich bequem und einfach wäre zu sagen, das läuft alles über die Pflegekassen. Aber die Unabhängigkeit ist ein hohes Gut. Wenn es losgehen soll und wenn es zu keiner anderen Finanzierung kommt, werden wir sehr genau beobachten müssen, damit die Unabhängigkeit tatsächlich gewährleistet ist,
Wir fordern darüber hinaus die flächendeckende Vernetzung aller Einrichtungen, Behörden und Dienste, die mit alten Menschen zu tun haben. Da ist viel Papier aus den kommunalen Rathäusern vorgelegt worden. Aber Zeitpläne und Verantwortlichkeiten gibt es noch nicht. Die Sozial- und Jugenddienste sind schon mit der Fürsorge für Kinder völlig überlastet und haben keine Zeit für alte Menschen. Hier braucht es eine entsprechende Prioritätensetzung bei Sozialverbänden, Pflegekassen und Kommunen.
Jetzt komme ich zu einer wichtigen Sache, die wir in der Vergangenheit schon mehrfach vergeblich gefordert haben - vielleicht kommt jetzt frischer Wind in die Sache -, nämlich eine Öffentlichkeit über alle Pflegeangebote, egal ob stationär, ambulant oder Tagespflege oder was es an neuen Formen dazwischen geben mag. Wir brauchen hier eine hohe Internetpräsenz, die diese örtliche Pflegeberatung, die wir nun hoffentlich bald bekommen, ergänzt. Das ist praktizierter Verbraucherschutz, wie ihn die Seniorenräte schon lange fordern. Vor allem müssen dann natürlich die Kontrollberichte über die Qualität, auch über die unangemeldeten Kontrollen, ebenfalls in geeigneter Form veröffentlicht werden. „Geeignet“ heißt so, dass sie für Laien verständlich sind.
Die Heimaufsicht ist zwar in einigen Kommunen hierzulande verbessert worden, aber, wie ich mich informieren konnte, sie nimmt inzwischen auch happige Gebühren, zum Teil von mehreren Hundert Euro auch von kleinen Trägern für Routineschreiben. Das wird zu Recht als Schikane empfunden. Hier müssen wir zu einem neuen Instrument der gemeinsamen Kontrolle von Medizinischem Dienst und Heimaufsicht kommen und auch zu Regularien, die landesweit vergleichbar sind. Ich hoffe, dass wir hier rasch zu einer Einigung kommen, und ich begrüße es sehr, Frau Ministerin, dass Sie gesagt haben, dass Sie sich hier auch engagieren wollen.
Last but not least die Qualifizierung von Angehörigen und freiwilliges bürgerschaftliches Engagement. Hier liegen in der Hospizarbeit, wenn ich zum Beispiel an Care-Angebote im Raum Lübeck denke, wo Ehrenamtliche sehr gründlich für die Begleitung von Sterbenden qualifiziert werden, gute Erfahrungen vor. Menschen werden also verantwortlich für ihre Aufgaben fortgebildet. Entsprechend braucht das Zeit und Geld, auch für die Pflegesituation, und zwar nicht irgendwann, sondern sehr bald. Beispielsweise hat der Träger Linsna in Rendsburg schon längere Zeit niedrigschwellige Angebote. So etwas wünsche ich mir für das ganze Land.
Ich messe Sie, Frau Ministerin, an Ihren zahlreichen Ankündigungen, die Sie hier in der Kürze der Zeit im Stakkatotempo vorgetragen haben. Insgesamt gibt es eine Reihe von Vorstellungen, die wir guten Gewissens unterstreichen und teilen können. Nur, es muss jetzt tatsächlich etwas geschehen. Wir sehen uns in Bälde zu diesem Thema wieder.
Ich danke der Frau Abgeordneten Angelika Birk. Das Wort für die CDU-Fraktion hat nun der Herr Abgeordnete Torsten Geerdts.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit den Ergebnissen des Koalitionsausschusses von CDU/CSU und SPD zum Thema Pflegereform und dem seit zwei Tagen vorliegenden Referentenentwurf wird ein gutes Fundament zur Verbesserung der Pflegeleistungen gelegt. Insbesondere dem Einzelnen wird eine verbesserte Auswahl und eine stärker an den individuellen Bedürfnissen ausgerichtete Pflege ermöglicht.
Aber, meine Damen und Herren, machen wir uns nichts vor. Dies ist nur ein Zwischenschritt bei der Reform der Pflege. Das hat die Ministerin auch sehr deutlich ausgeführt.
Für die Pflegenden und ihre Angehörigen stellt der vorgelegte Kompromiss eine deutliche Verbesserung der aktuellen Situation dar. Eine bessere Berücksichtigung von Demenzerkrankten, die Dynamisierung und die Defizitvermeidung mit einer Beitragssatzerhöhung von 0,25 % konnten erreicht werden. Das war schwer genug, mühselig genug. Aber ich finde, dieser Kampf hat sich gelohnt. Nur, machen wir uns nichts vor: Die Gelder werden trotz alledem nicht ausreichend sein.
Ein weiterer wesentlicher Beitrag zur Nachhaltigkeit, eine Finanzreform mit Bildung von Kapitalrücklagen, steht allerdings aus. Dieses Ziel muss aus Sicht der CDU-Fraktion weiter verfolgt werden, damit auch die Pflege für die künftigen Generationen gesichert werden kann.
Der Vorschlag einer Bürgerversicherung - damit wir auch das benannt haben; ich habe eigentlich keine Lust mehr auf Debatten, in denen man sagt, in den und den Punkten sind wir uns einig, und wir nennen nicht die trennenden Punkte -, wie ihn die Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorschlagen, wird von uns abgelehnt.
Bereits zum 1. Januar 2008, also ein halbes Jahr vorher, soll der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte sinken, sodass es keine Erhöhung der Lohnzusatzkosten geben wird, sondern im Gegenteil diese sogar leicht fallen. Ich finde, auch das müssen wir sehr deutlich machen, weil ich schon wieder den einen oder anderen Arbeitgeber höre, der sagt, die Lohnzusatzkosten steigen. In Wirklichkeit darf man die Gegenrechnung aufmachen und muss auch die Zahlen nennen. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt damit unter 4 %. Das ist der niedrigste Wert seit 25 Jahren.
Pflegebedürftige erhalten eine neue Perspektive in ihrer Situation. Durch die geplanten Neuerungen werden konkrete Bedürfnisse insbesondere von Altersverwirrten anerkannt und durch zielgerichtete Maßnahmen befriedigt. Es wird somit eine deutliche Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen erzielt.
Mit dem Aufbau von Pflegestützpunkten zur Beratung der Pflegenden und ihrer Angehörigen soll erreicht werden, dass die Pflege individuell auf den Menschen ausgerichtet wird und ihn besser erreicht. Ich finde, wir müssen bei der weiteren Beratung über das Thema Pflegestützpunkte sehr genau darauf achten, dass wir das einfordern, was wir bei unseren Pflegeberatungsstellen auch gemacht haben. Ein Höchstmaß an Unabhängigkeit muss unser Ziel sein. Ich glaube, da sind wir uns auch einig. Ich will allerdings auch betonen: Alle diejenigen, die aus den Pflegeberatungsstellen in der Vergangenheit ausgestiegen sind, werden mit diesem Entwurf eines Besseren belehrt. Wir brauchen die Beratung vor Ort.
Die geplante Dynamisierung der Pflegesätze, die seit Einführung der Pflegeversicherung eingefroren sind, wird dafür sorgen, dass die steigenden Pflegekosten ausgeglichen werden und dass ein Abrutschen in die Bedürftigkeit aufgehalten wird.
Die Einführung einer Pflegezeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer, die ihre Angehörigen pflegen, ist ein großer Schritt zur Stärkung der ambulanten Pflege und ich finde, dies ist ein ganz wichtiger Schritt. Das sollten wir ebenfalls betonen und herausstellen. Hiermit wird insbesondere bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit die Möglichkeit eröffnet, durch eine auf sechs Monate befristete Auszeit mit Rückkehrrecht in den Beruf mit der neuen Situation besser zurechtzukommen und die notwendigen Dinge zu organisieren, die eben auf
Hierbei ist die besondere Situation von Kleinbetrieben zu berücksichtigen. Das ist selbstverständlich. Wir begrüßen diesen Schritt allerdings auch aus familienpolitischer Sicht. Mein Appell geht jetzt an die Wirtschaft, nicht nur gegen diese Einführung zu wettern, sondern konstruktive Lösungen zur Umsetzung mit zu erarbeiten. Jeder Betrieb, insbesondere jeder große Betrieb vor Ort, kann damit anfangen. In dieser Frage geht es auch darum, den Betrieben gut ausgebildetes Fachpersonal zu sichern. Ich finde, das ist ein Appell, der aus dem Schleswig-Holsteinischen Landtag kommen muss.
Die Leistungsverbesserungen sind vor allem ein wichtiges frauenpolitisches Signal. 80 % der pflegenden Angehörigen sind Töchter, Schwiegertöchter, Mütter und sonst nahestehende Frauen. Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die beispielsweise bei geistiger Behinderung vorliegen kann, profitieren von der anstehenden Reform. Sie können in Zukunft einen zusätzlichen jährlichen Betreuungsbetrag von bis zu 2.400 € anstatt 460 € erhalten. Auch das ist positiv. Mit diesem Betreuungsbetrag können sie zusätzliche Betreuungsangebote nutzen. Wir müssen aber überall bei uns, in unseren Wahlkreisen, in die Fläche schauen, ob wir diese Betreuungsangebote schon ausreichend vorhalten.
Vor drei Wochen wurde der zweite Prüfbericht des Medizinischen Dienstes vorgestellt. Eines möchte ich hierzu an den Anfang stellen: Ich finde, dass die Presseberichterstattung zur Aufklärung und zur Transparenz beigetragen hat; sie hat aber auch dazu beigetragen, dass insbesondere viele Pflegekräfte, die eine optimale Leistung erbringen, gleich wieder in ein negatives Licht gerückt worden sind. Jeder Vorfall einer gefährlichen Pflege muss benannt und schnellstmöglich abgestellt werden. Vernachlässigungen sind nicht nur zu kritisieren; sie müssen öffentlich gemacht werden, und diejenigen, die solche Heime betreiben, müssen irgendwann auch von der Landkarte verschwinden.
Die Ergebnisse des Berichts unterstreichen die Notwendigkeit und die Bedeutung von Kontrollen sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Pflege. Darüber hinaus kann abgeleitet werden,
dass der Ergebnisqualität ein deutlich höherer Stellenwert eingeräumt werden muss, als dies heute der Fall ist. Denn auch wenn sich die Ergebnisse im Gegensatz zum ersten Bericht des MDK verbessert haben, bleibt festzustellen, dass mehr Bürokratie und Dokumentation nicht gleichbedeutend mit steigender Qualität in der Pflege sind.
Die Ergebnisse des Berichts machen deutlich, dass mehr Transparenz über die Qualität von Pflegeleistungen sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor benötigt wird. Auch hierüber sind wir uns, glaube ich, einig.
Das in den Eckpunkten zur Pflegereform benannte Ziel, Qualitätsberichte in Zukunft in verständlicher Form zu veröffentlichen, ist vor diesem Hintergrund ein ganz wichtiger Schritt. Gleichzeitig soll hiermit das Eigeninteresse der Anbieter an einer guten Pflegequalität im Wettbewerb untereinander gefördert werden. Durch die beschlossene Anhebung der Pflegesätze wird dies auch finanziell unterstützt.
Es ist wichtig, auf Missstände im Pflegebereich hinzuwirken. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass über 80 % der Leistungserbringer im ambulanten und stationären Bereich gute bis sehr gute Pflegeleistungen erbringen. Damit leistet der weit überwiegende Teil sowohl der professionellen Pflegerinnen und Pfleger als auch der Angehörigen gute bis sehr gute Arbeit in einem physisch und psychisch sehr anstrengenden Bereich. Auch hierüber hätte ich mir einmal eine Presseberichterstattung gewünscht.
Lassen Sie uns in dieser Debatte einen Blick auch auf das werfen, was in den Eckpunkten schon vorliegt. - Ich finde, das passt auch zu dem, was die FDP beantragt hat. Den Antrag der FDP sollten wir zur weiteren Beratung in den Sozialausschuss überweisen. - Wir sollten uns die Eckpunkte unseres Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes anschauen. Dieses Gesetz enthält folgende Schwerpunkte: Die Sicherung der häuslichen Pflege durch umfassende Beratung und Weiterentwicklung häuslicher Unterstützungsstrukturen, die Stärkung der Verbraucherorientierung durch die Herstellung der Transparenz aller Angebote - das ist mir besonders wichtig -, die Weiterentwicklung der pflegerischen Dienstleistung hin zu einer auf Individualität und Passgenauigkeit ausgerichteten werteorientierten Versorgungsstruktur, die sich über die pflegerische Qualität hinaus an den Zielen Normalität, Aufrechterhaltung von Alltagsaufgaben und Selbstbestimmung orientiert,