Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 27. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Erkrankt sind die Kolleginnen Monika Schwalm und Susanne Herold sowie der Kollege Dr. Heiner Garg. - Ich wünsche den Kolleginnen und dem Kollegen gute Besserung.
Für die Landesregierung ist wegen auswärtiger dienstlicher Verpflichtungen für heute Vormittag der Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Verkehr, Herr Dietrich Austermann, beurlaubt.
- Er ist gleichwohl beurlaubt. - Wir bedanken uns beim Herrn Minister, dass er seinen Urlaub doch nicht angetreten hat.
Auf der Tribüne darf ich ganz herzlich unsere früheren Kollegen Plüschau, Wiebe und Poppendiecker begrüßen. - Seien Sie uns herzlich willkommen!
Mit ihnen begrüße ich Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrkräfte von der Käthe-KollwitzSchule aus Kiel. - Herzlich willkommen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW haben einen Antrag mit dem Betreff „Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer soll Naturerbe bei der UNESCO werden“ eingereicht. Der Antrag liegt Ihnen als Drucksache 16/1718 vor. Ich schlage vor, den Antrag als Punkt 31 a) in die Tagesordnung einzureihen und heute Nachmittag um 15 Uhr mit einer Redezeit von jeweils zehn Minuten aufzurufen. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann wird so verfahren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag ist dringlich, weil wir quasi einen rechtsfreien Raum haben. Der Landtag hat zwar ein Schulgesetz beschlossen,
aber der Innenminister torpediert die Umsetzung oder, wie es der CDU-Bundestagsabgeordnete Liebing sagt, der Innenminister ermuntert die Kommunen zum Rechtsbruch. Der Antrag ist dringlich, weil eine Gleichbehandlung der Eltern in Schleswig-Holstein nicht mehr sichergestellt ist. Eltern, die in Kreisen wohnen, die sich rechtskonform verhalten, werden finanziell betrogen, andere Eltern, die in Kreisen wohnen, die das Landesgesetz brechen, sind finanziell bessergestellt.
Das ist ein unhaltbarer Zustand. Ich frage mich, ob Eltern in Schleswig-Holstein nicht inzwischen einklagen können, nicht für die Schülerbeförderungen zu zahlen, auch wenn sie den Bescheid bekommen, weil ein Gesetz schlicht nicht eingehalten wird.
- Der Antrag ist dringlich, weil die Kommunen keine Planungssicherheit für ihre Haushalte haben, weil die Kommunen nicht wissen, ob ein Gesetz gilt.
Sie wissen nicht, wie es weitergeht. Der Antrag ist auch dringlich, weil die Landesregierung inzwischen erkannt hat, dass die Entlastung, die den Kommunen versprochen wurde, überhaupt nicht gegeben ist. Selbst der Ministerpräsident hat dies gesagt.
Deshalb fordern wir: Lassen Sie uns heute in einen neuen Gesetzgebungsprozess einsteigen! Lassen Sie uns Sicherheit für die Eltern schaffen, dass sie tatsächlich nicht mehr für die Schülerfahrkarte bezahlen müssen, und zwar nicht erst irgendwann, vielleicht im Sommer 2008, wie die CDU das jetzt will, und mit hunderttausend Bedingungen, sondern sofort!
Ich sage Ihnen: Wenn Sie dem Dringlichkeitsantrag heute nicht zustimmen, verzögern Sie eine Gesetzesberatung. Dann verhindern Sie, dass das Schulgesetz schnell geändert werden kann.
Noch eines, meine Damen und Herren: In der Politik muss es um mehr gehen als um Eigentore, um Blockadehaltungen, um Vorwürfe -
Frau Kollegin, jetzt verlassen Sie die Begründung der Dringlichkeit. Ich entziehe Ihnen damit hier das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke schon, dass wir ernsthaft über die Dringlichkeit sprechen müssen. Wenn es so ist, dass das Schulgesetz in puncto Schulbuskosten nach dem politischen Willen aller Fraktionen geändert werden soll, halte ich es für geboten, diese Änderung schnell vorzunehmen.
Denn die Kreise beschließen jetzt bis zum Jahresende über ihre Kreishaushalte. Da sind zum Teil Einnahmen verbucht, jedenfalls bei den Kreisen, die das Gesetz umsetzen. Hier muss also rechtliche Klarheit geschaffen werden, und zwar bald, rechtliche Klarheit auch deshalb -
Herr Kollege, wir haben rechtliche Klarheit, da es ein Gesetz gibt. Insofern bitte ich, die Dringlichkeit richtig zu begründen.
Ja, ich begründe die Dringlichkeit einer Änderung des Schulgesetzes, Herr Präsident, damit, dass es nicht hinnehmbar ist, bis zum August 2008 einen
Zustand bestehen zu lassen, bei dem mehrere Kreise - wir wissen, die Initiativen, SSW-Antrag siehe Schleswig-Flensburg, nehmen zu - geltendes Landesrecht nicht ausfüllen. Das ist schlicht und ergreifend ein auf die Dauer untragbarer Zustand.
Deshalb sehen wir es als dringlich an, Klarheit zu schaffen, während die Mehrheit dieses Hauses eher die Dringlichkeit sieht, die koalitionsinternen Probleme im Zusammenhang mit dieser Entwicklung etwas unter dem Deckel zu halten.
Die sachlichen Gründe, die aus unserer Sicht für die Dringlichkeit sprechen, habe ich dargelegt. Ich bitte Sie um Ihr Votum.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch aus Sicht des SSW ist die Dringlichkeit geboten. Ich will nicht wiederholen, was meine beiden Vorredner gesagt haben. Ich will aber auf die völlig inakzeptable Situation hinweisen. Wir haben zwei Kreise im Land, die dem Gesetz nicht Folge leisten werden.
Das sind die Aussagen des Kreises Dithmarschen und des nordfriesischen Kreistages, dass man die Eltern nicht an den Schülerbeförderungskosten beteiligen will. Das ist nicht im Sinne des Gesetzes. Von daher muss Klarheit geschaffen werden. Von daher ist die Dringlichkeit geboten.