Protokoll der Sitzung vom 28.05.2008

direkt einen Menschen kennt, der von Behinderung betroffen ist. Dies macht deutlich: Es geht nicht nur darum, Politik für Menschen mit Behinderungen zu gestalten, sondern unseren Einsatz für den Abbau von Barrieren umfassend in allen Bereichen voranzutreiben. Wir wollen, dass Menschen mit Behinderungen umfassend Teilhabe verwirklichen können. Ein Abbau beziehungsweise die Beseitigung von Barrieren gilt für Barrieren im Baubereich genauso wie für die barrierefreie Nutzung der Medien. Wir wollen eine uneingeschränkte barrierefreie Nutzung im öffentlichen Personennahverkehr und auch Teilhabe am Arbeitsleben.

Bezogen auf die direkte Förderung von Menschen mit Behinderung durch die Eingliederungshilfe haben wir im Zeitraum von 2002 bis 2006 einen Anstieg der Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Eingliederungshilfe um fast 12 % und bei den Menschen, die auf stationäre Hilfe angewiesen sind, eine Steigerung von 6 % zu verzeichnen. Dies macht deutlich, dass die stationäre Hilfe nach wie vor einen großen Anteil an der Unterstützung von Menschen mit Behinderung einnimmt. Sie wird auch weiterhin ein Eckpfeiler bei der Unterstützung und Förderung von Menschen mit Behinderung bleiben.

Gleichzeitig wollen wir jetzt aber auch den mit dem Sozialgesetzbuch IX eingeleiteten Paradigmenwechsel bei den Leistungen für Menschen mit Behinderung umsetzen, das heißt im verstärkten Maße den Vorrang ambulanter vor stationärer Leistung umsetzen. Dies wird dazu führen, dass es einen vermehrten Bedarf an ambulanten Leistungsangeboten geben muss: ambulante Angebote, die dazu führen, dezentral in der gewohnten Lebensumgebung unterstützt zu werden beziehungsweise Hilfe zu bekommen; ambulante Angebote, die ebenfalls dazu führen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Eine Feststellung, die, wie ich finde, auch selbstverständlich dazu gehört: Ambulante Hilfen müssen nicht immer die kostengünstigeren Hilfen sein.

(Beifall der Abgeordneten Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Mit der Kommunalisierung der Eingliederungshilfe gehen wir in Schleswig-Holstein auf einem konsequenten Weg, um die Hilfen aus einer Hand zu erbringen und die Vernetzung verschiedener Leistungen zu erleichtern. Seit Anfang 2007 verfolgt die Landesregierung in der Weiterentwicklung der Politik für Menschen mit Behinderung das Konzept der Inklusion, ein Konzept, das die Verwirklichung und Umsetzung von Teilhabe in den Mittel

(Heike Franzen)

punkt stellt, ein Konzept, das ein wenig störrisch klang, aber in den letzten anderthalb Jahren dazu geführt hat, dass über die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein in verstärktem Maße diskutiert wird und die Teilhabemöglichkeiten auf allen Ebenen gestärkt werden.

Es ist dabei sehr erfreulich, dass sich neben den großen Leistungserbringern, im Regelfall den Wohlfahrtsverbänden, und den Kostenträgern auf den kommunalen Ebenen in zunehmendem Maße auch Menschen mit Behinderung selbst und direkt an diesen Diskussionen beteiligen und ihre Rechte einfordern. Dies ist ein gewaltiger Schritt in der Diskussion, um die politischen Entscheidungen für Menschen mit Behinderung transparent und fortschrittlich zu gestalten. Wir, die SPD-Fraktion, unterstützen nachdrücklich den Kurs der Sozialministerin und des Sozialministeriums zur Umsetzung der Leitorientierung Inklusion.

Die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben ist ebenfalls in der Großen Anfrage angesprochen. Sie bleibt auch für die Zukunft ein Schwerpunkt in der Förderung von Teilhabe. Die Bundesagentur für Arbeit hat den überwiegenden Teil ihres Budgets für die berufliche Ersteingliederung von Jugendlichen aufgewendet, wobei auch hier festzuhalten ist, dass die Berufsausbildung behinderter Jugendlicher noch weitgehend in behindertenspezifischen Einrichtungen stattfindet. Auch in diesem Bereich sollte über verstärkte Maßnahmen der Integration und Inklusion nachgedacht werden.

Die Bundesagentur für Arbeit fördert aber auch die Integration schwerbehinderter Menschen ins Arbeitsleben und ihre Teilhabe, und zwar vorrangig mit Eingliederungszuschüssen, die sie den Arbeitgebern bei der Einstellung eines schwerbehinderten Menschen zur Verfügung stellen. Auch in diesem Bereich sollten wir dafür sorgen, dass Barrieren nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch in den Köpfen von Arbeitgebern weiter abgebaut werden, damit Menschen mit Behinderung vermehrt in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Als herausragendes Beispiel für eine weitsichtige Arbeitgeberhaltung beim Abbau von Barrieren ist die Firma Nissen Elektrobau in Tönning zu nennen. Die Firma wurde gestern für ihr beispielhaftes Agieren bei der Integration von Mitarbeitern mit Behinderung mit dem Integrationspreis des Landes ausgezeichnet. Ich gratuliere der Firma Nissen

Elektrobau in Tönning an dieser Stelle noch einmal herzlich!

(Beifall bei SPD und CDU)

Es bleibt für mich festzuhalten, dass Arbeit nicht nur einen hohen sozialen und ökonomischen Stellenwert hat. Arbeit bedeutet auch gesellschaftliche Anerkennung und Integration. Arbeit ermöglicht individuelle Entfaltungsmöglichkeiten und schafft Kontakte zu Mitmenschen. Damit ist sie ein zentrales Element jeder Teilhabe an der Gesellschaft. Das persönliche Budget wird vor allem in den ehemaligen Modellkreisen Schleswig-Flensburg und Segeberg umgesetzt. Da das persönliche Budget, um zum Beispiel eine Persönlichassistenz oder direkte finanzielle Leistungen für sich einsetzen zu können, noch ein sehr neues beziehungsweise uneingeübtes Unterstützungsinstrument ist, sollten wir in absehbarer Zeit die Erfahrung mit dem persönlichen Budget erneut aufgreifen und auswerten. Ich glaube allerdings, dass das persönliche Budget die Eigenverantwortung und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft stärken wird. Dies sollten wir positiv begleiten.

(Beifall bei SPD, CDU, SSW und der Abge- ordneten Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich will noch einen weiteren Punkt der Großen Anfrage ansprechen, nämlich die Mitwirkungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung auf der kommunalen Ebene. Gefragt wurde, in welchen Kreisen und kreisfreien Städten es in SchleswigHolstein kommunale Behindertenbeiräte beziehungsweise Behindertenbeauftragte gibt. Hier sind die Landkreise Ostholstein und Segeberg hervorzuheben, weil sie einen Menschen mit Behinderung als Beauftragten im Landkreis haben. Der Kreis Schleswig-Flensburg hat ebenfalls einen Weg gefunden, um einen Beauftragten aus dem Kreis der aktiven Organisationen von Menschen mit Behinderung zu benennen. In Kiel gibt es einen Beirat, wobei dort der Vorsitzende als Beauftragter gilt. In Flensburg ist eine Beauftragte durch die Stadt benannt, und in der Hansestadt Lübeck gibt es einen Sprecherrat, der die Aufgaben eines Beirats für die Stadt wahrnimmt.

Das heißt, in gut 20 der über 1.000 Städte und Gemeinden Schleswig-Holsteins sind kommunale Beauftragte oder Beiräte auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und mit variierenden Aufgabenbeschreibungen tätig. Ich finde, dies ist dann, wenn wir von Teilhabe und von dem Abbau von Barrieren reden, eindeutig zu wenig. Wir sollten

(Wolfgang Baasch)

überlegen, wie wir mehr Beauftragte oder kommunale Beiräte für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein bekommen.

(Beifall bei der SPD und der Abgeordneten Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN])

Wir sollten in diesem Zusammenhang auch darüber beraten, ob wir nicht ähnlich wie bei der Gemeindeordnung in der Frage der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auch darüber diskutieren sollten, ob wir den Kommunen eine stärkere Verpflichtung zur Bildung von kommunalen Behindertenbeiräten oder -beauftragten auferlegen.

Abschließend will ich mich bei der CDU-Fraktion und dort besonders bei der Kollegin Heike Franzen für die Große Anfrage bedanken. Mein Dank gilt aber auch dem Sozialministerium für die Beantwortung. Die Beantwortung dieser Großen Anfrage zur Situation von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein macht deutlich, dass die Entwicklung eines Gesamtkonzepts zur Politik für Menschen mit Behinderung zu den Schwerpunkten der Regierungsarbeit gehört. Mit der Diskussion über die Leitorientierung Inklusion ist eine lebendige und sehr spannende Diskussion über die Lebenswelt von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein eröffnet worden. Das ist gut so.

Die Diskussion beziehungsweise den Briefwechsel mit den kommunalen Landesverbänden über die Beantwortung der Großen Anfrage will ich nicht weiter aufgreifen. Ich sage nur so viel: In einem Schreiben vom 23. April 2008 bieten die kommunalen Landesverbände den Fraktionen baldmöglichst ein Gespräch an. Ich finde, wir sollten dies aufgreifen, denn es ist immer besser, man redet miteinander und nicht übereinander. Das Ziel, nämlich die Schaffung von Rahmenbedingungen, die sich vom tradierten Fürsorgegedanken lösen und allen Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen, wird von der SPD Fraktion umfassend unterstützt.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke Herrn Abgeordneten Wolfgang Baasch. - Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Anspruch der Großen Anfrage der CDU ist hoch. Die vorgelegten Fragen zur Situation von Menschen mit Behinderung decken einen weiten Teil des gesellschaftlichen Lebens in Schleswig-Holstein ab. Neben der allgemeinen statistischen Abfrage darüber, wie viele Menschen mit Behinderung zum Beispiel überhaupt in Schleswig-Holstein leben, werden ganz konkrete Fragen zu Angeboten von Einrichtungen der Eingliederungshilfe, zu Kindern mit Behinderungen in Kindertagesstätten und Schulen, zu Ausbildungsmöglichkeiten, zu Sportangeboten und zur Barrierefreiheit gestellt. Mit der Antwort auf diese Große Anfrage hätten wir also eine zusammenfassende Dokumentation darüber erhalten, wie die Situation von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein ganz konkret aussieht. Über eine reine Bestandsaufnahme hinaus hätten wir auch Auskunft darüber erhalten, wie vonseiten der Politik in diesem Bereich Rahmenbedingungen gestaltet werden müssen.

Ich spreche hier im Konjunktiv und komme zu einem Kritikpunkt, denn für all dies brauchen wir eine solide Ausgangsbasis. Wir brauchen Fakten, die aber - es wurde hier schon gesagt - von kommunaler Seite hätten beigesteuert werden müssen. Andere Kolleginnen und Kollegen haben es schon erwähnt. Zu diesen Angaben haben sich die kommunalen Gebietskörperschaften nicht in der Lage gesehen. Insofern haben wir auf eine Große Anfrage dieses Mal eine kleine Antwort bekommen. Dies ist nicht der Frau Ministerin anzulasten. Dies ist im Hinblick darauf, dass die Zahl der Menschen mit Behinderung in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist, zu wenig. Wir müssen Antworten darauf finden, wie wir diese Menschen, die ebenso wie die Gesellschaft immer älter werden, vor Ort und insgesamt in das gesellschaftliche Leben einbinden können.

Bei allem Verständnis für die Situation der Kommunen, die in der letzten Zeit durch politische Entscheidungen des Landes sehr gebeutelt worden sind, muss ich doch sagen: Der Diskussion darüber, wie die Situation von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein tatsächlich ist, haben die Kommunen mit ihrer Haltung einen Bärendienst erwiesen.

(Beifall bei der FDP)

Wenn die Zahl der Leistungsempfänger der Eingliederungshilfe im Zeitraum von 2002 bis 2006 um knapp 12 % gestiegen ist und weiter steigen

(Wolfgang Baasch)

wird, dann müssen auch die Kommunen eine Antwort darauf finden, welche Unterstützungsangebote dieser Personenkreis erhalten soll und wird. Mit der in der Vergangenheit gegebenen Antwort, lediglich Leistungen aus reinem Kosteninteresse drücken zu wollen, werden die Kommunen künftig nicht mehr weit kommen. Insoweit hätten wir uns natürlich gewünscht, dass die Kommunen aktiv mit ihren Antworten dazu beigetragen hätten, die künftige Politik für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein mit zu gestalten.

Um einzelne Aspekte herauszugreifen: Aus den Antworten wird deutlich, dass das von der Opposition bereits Ende 2005 eingeforderte Gesamtkonzept für eine Politik für Menschen mit Behinderung noch in den Kinderschuhen steckt. Auch wenn die Sozialministerin mit sehr viel Verspätung ein eigenes Gesamtkonzept vorgelegt hat, so beschränkt sich dieses Konzept in der konkreten Umsetzung bisher noch auf sehr wenige Teilbereiche. Die Chance, im Kapitel zur Behindertenpolitik als Querschnittsaufgabe eine entsprechende Darstellung über den aktuellen Umsetzungsstand zu geben, wurde vonseiten der Sozialministerin leider verpasst. Dies ist einer der Abschnitte aus der Antwort auf die Große Anfrage. Insoweit besteht die Befürchtung, dass die Landesregierung - allen Konzepten zum Trotz - immer noch keine klare Vorstellung darüber hat, wohin die Reise gehen soll.

So ist es aus unserer Sicht beispielsweise recht spät, wenn man erst jetzt beginnt, im Sinne des Themas der Querschnittsaufgabe das Bildungsministerium in eine integrierte Politik für Menschen mit Behinderung einzubeziehen. Die konkreten Fragen, die hier vorgelegt wurden, zeigen, wie groß die weißen Flecken sind. Nicht einmal die Frage nach der Anzahl der Schulassistenten kann beantwortet werden. Die Schulräte, also Landesbeamte der unteren Schulaufsicht, sitzen in den Kreisschulämtern Tür an Tür mit den kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für diesen Bereich zuständig sind. Da weiß man nicht, wie viel Schulassistenz im Bereich der Förderzentren bereits gestellt wird? - Ich kann mir einfach nicht vorstellen, wie man so eine Antwort geben kann.

(Beifall bei der FDP)

Zum Hochschulbereich! Seit vier Jahren ist die Professur für Geistigbehindertenpädagogik an der Universität Flensburg nicht besetzt. Auch im Mittelbau hat es keine kontinuierliche Stellenbesetzung gegeben. Wie soll man unter solchen Umständen die Sonderpädagogen für diese Fachrichtung im

Bereich der Sonderschullehrer für den Bedarf in Schleswig-Holstein kontinuierlich ausbilden?

(Beifall bei FDP und des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Meine Damen und Herren, es gibt keine inhaltliche Füllung des Präventionsbegriffs im Bereich der Arbeit der Schulen und Kindertagesstätten. Es gibt ein Fehl im Bereich der fachlichen Fortbildung für sonderpädagogische Beratung und Diagnostik. Wenn jetzt die Förderzentren im Zuge der neuen Schulgesetzregelungen umorganisiert werden und es viele organisatorischen Verbindungen mit anderen Schularten gibt, stellt sich schon die Frage, wie sonderpädagogische Fachkompetenz auch im Leitungsbereich auf der Ebene der Förderzentren künftig erhalten bleiben kann. Wenn es in Zukunft im Schulleitungsbereich keine Sonderpädagogen mehr in hinreichendem Umfang geben wird, sind logischerweise die Belange aus dem Bereich der Sonderpädagogik in akuter Gefahr, an den Schulen unter die Räder zu geraten.

(Beifall bei der FDP)

Auch darum muss man sich kümmern. Deshalb hätte ich mir einen etwas breiteren Umfang der Beantwortung im Bildungsbereich, im Schulbereich gewünscht.

Meine Damen und Herren, ich komme zu einem zweiten aus unserer Sicht sehr wichtigen Thema, das in den Antworten angesprochen ist, nämlich der Herstellung der Barrierefreiheit. Dies wird auch angesichts der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Deutlich wird aus den Antworten der Landesregierung, dass es zwar ein Landesbehindertengleichstellungsgesetz gibt, in dem vorgeschrieben wird, dass Neubauten sowie Um- und Erweiterungsbauten barrierefrei gestaltet werden müssten. Dieser Anspruch ist in der Praxis leider sehr oft nur auf dem Papier vorhanden. Wenn man aus dem Finanzministerium die Maßgabe liest, dass bei der Durchführung von Baumaßnahmen des Landes das Ziel verfolgt werde, „die Verhältnismäßigkeit bei der Umsetzung der barrierefreien Maßnahmen zu wahren“, kann man sich leicht vorstellen, dass die Umsetzung letztlich nach Kassenlage und Ermessen erfolgt.

Die FDP-Landtagsfraktion hat deshalb schon vor geraumer Zeit eine Gesetzesinitiative in den Landtag eingebracht, die vorsah, die Barrierefreiheit im Rahmen einer 15-jährigen Einführungsfrist, also in einem zeitlich weit bemessenen Umfang, verbindlich umzusetzen und Jahr für Jahr über Absprachen, über Zielvereinbarungen, die die Interessen

(Dr. Ekkehard Klug)

verbände mit den entsprechenden regionalen Stellen vereinbaren könnten, eine stufenweise Umsetzung Schritt für Schritt zu erreichen. Unsere Initiative hat bei der Großen Koalition im Hause leider keine Mehrheit gefunden.

Meine Damen und Herren, wer die Durchsetzung dieser Bürgerrechte, die Herstellung der Barrierefreiheit mit der Begründung verweigert, man könnte durch eine entsprechende Regelung das in Artikel 49 Abs. 2 der Landesverfassung verankerte Konnexitätsprinzip auslösen, der zeigt, dass Barrierefreiheit in Schleswig-Holstein im Wesentlichen nur auf dem Papier als Anspruch existiert und in der Praxis an rein fiskalischen Überlegungen scheitert.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Konnexitätsprinzip hat die Signalfunktion, dass der Landesgesetzgeber nicht einfach zulasten der Kommunen kostenträchtige Beschlüsse fasst. Das darf die Politik aber auch nicht davon abhalten, kostenauslösende Entscheidungen zu treffen, wenn die Zielsetzung Barrierefreiheit tatsächlich erreicht werden soll. Es genügt eben gerade nicht, dass wir regelmäßig im Rahmen der Debatte über den Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung darüber lamentieren, dass in SchleswigHolstein zu wenig auf die Barrierefreiheit geachtet wird; vielmehr muss hier konkret gehandelt werden. Anderenfalls entpuppt sich das Landesbehindertengleichstellungsgesetz in diesem Punkt als ein gut gemeinter Placebo mit wenig konkreten Auswirkungen.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, ich komme zum allerletzten Punkt. Die Große Anfrage zeigt, dass in vielen Bereichen die Situation der Menschen mit Behinderung ein Spiegelbild der gesamten Bevölkerungsentwicklung ist. Umso bedauerlicher ist es aus unserer Sicht, dass es kaum Informationen zu den Mitwirkungsmöglichkeiten oder zu örtlichen Teilhabeplanungen gibt. Sie erinnern sich, der Kollege Garg hat für unsere Fraktion vor geraumer Zeit einen Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung vorgelegt, mit dem wir ein Teilhaberecht der Behinderten bei örtlichen Planungen erreichen wollten. Auch dies konnten wir leider gegen den Widerstand der Mehrheit des Hauses nicht umsetzen.