Protokoll der Sitzung vom 17.07.2008

„Vergebung ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg, das Leid, das einem Mensch zugefügt wurde, in sich zu lindern, es gar zu überwinden, denn Vergebung befreit und öffnet neue Horizonte.“

Ich finde, dieser Satz beschreibt die Situation sehr treffend.

Meine Fraktion appelliert an Sie, dass sich auch der Schleswig-Holsteinische Landtag entschuldigt, so, wie wir es 2001 mit einem einstimmigen Beschluss mit der Entschließung zur Beschäftigung von Zwangsarbeitern in Schleswig-Holstein gemacht haben. Es geht darum, denjenigen zu helfen, ihr persönliches Schicksal zu bewältigen, denen damals in Verantwortung des Landes - bildlich gesprochen - das Rückgrat gebrochen wurde. Auch erwarten wir, dass der Bundespetitionsausschuss zügig eine bundeseinheitliche Entschädigungslösung erarbeitet, wobei uns insbesondere wichtig ist, dass die geleistete Zwangsarbeit auf die Rentenansprüche angerechnet werden kann.

Nachdem die Landesregierung mit dem runden Tisch und der vorliegenden Dokumentation erste wichtige Schritte eingeleitet hat - vielen Dank dafür, Frau Trauernicht -, unterstützen wir die Absicht einer gründlichen wissenschaftlichen Aufarbeitung. Ich würde mich freuen, meine Damen und Herren, wenn es uns gelingen könnte, im Herbst einen gemeinsamen Entschließungsantrag zu beschließen.

Zum Verfahren: Ich habe ja meinen Antrag vorher herumgemailt. Bislang gab es noch keinen Konsens. Aber alle Fraktionen haben gesagt, man wolle versuchen, etwas gemeinsam auf den Weg zu bringen. Zunächst haben wir uns auf einen Bericht der Landesregierung verständigt. Das ist auch richtig, wenn weiterer Informationsbedarf besteht. Ich hoffe, dass wir uns dann zusammensetzen, der Situation gerecht werden und einen gemeinsamen Entschließungsantrag formulieren.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Ich danke der Frau Abgeordneten Monika Heinold und erteile für die CDU-Fraktion der Frau Abgeordneten Heike Franzen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir befassen uns heute mit einem Thema, das uns alle betroffen macht. In den letzten Monaten waren in unseren Zeitungen Überschriften zu lesen, wie: „Gefangen im Namen der Fürsorge“ oder „Das Leiden von Glückstadt“. Mit Erschütterung habe ich von den Schicksalen junger Menschen gelesen, die im Namen der Fürsorge in Heimen untergebracht waren. Ein besonders erschreckendes Beispiel war offenbar das Landesfürsorgeheim in Glückstadt. Betroffene berichten von unbezahlter Zwangsarbeit, von Misshandlungen und Missbrauch, von menschenunwürdigen Erziehungsmaßnahmen wie tagelanger Isolationshaft in einer Arrestzelle oder Essensentzug und von schwersten Demütigungen. Sie berichten, dass sie teilweise bis heute unter dem damals Erlebten leiden. Die Berichte beziehen sich auf die Jahre 1950 bis 1974.

Meine Damen und Herren, ich bin in dieser Zeit, nämlich 1964, geboren worden, und es hat mich tief bewegt, was jungen Menschen geschehen ist, während ich eine glückliche Kindheit erlebte.

Das, was in Glückstadt und an anderen Orten von den Betroffenen als Unrecht angeprangert wird, kann niemand ungeschehen machen. Ich will für meine Fraktion feststellen, dass wir die erlittenen Schicksale tief bedauern.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Glückstadt war allerdings keinesfalls ein Einzelfall - das wissen wir inzwischen. Bundesweit hat es diese Methoden in Erziehungsheimen gegeben. Unglaublich, dass es so viele Jahre gebraucht hat, bis endlich öffentlich gemacht wurde, was dort geschah. Ich bin der Landesregierung dankbar dafür, dass sich die Sozialministerin bereits im letzten Jahr dieser Thematik angenommen, sich im Rahmen eines runden Tisches mit Betroffenen zusammengesetzt und somit zu der Aufarbeitung der Geschehnisse beigetragen hat. Inzwischen liegt eine Dokumentation dieser Gespräche vor. Zwei Mitarbeiter des Ministeriums sind damit beschäftigt, die inzwischen aufgefundenen rund 7.000 Akten aus dieser Zeit aufzuarbeiten.

Auf Bundesebene beschäftigt sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages intensiv mit den Missständen in der Heimerziehung und prüft, ob und welche Möglichkeiten es gibt, die in den Heimen erbrachten Arbeitsleistungen im Rahmen der Zwangsarbeit bei der Berechnung der Renten angemessen zu berücksichtigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wir hier in diesem Hause sind gefragt, wenn es um die Aufklärung und

(Monika Heinold)

die Anerkennung des Leides, das die Betroffenen erfahren haben, geht. Auch wenn heute hier niemand mehr sitzt, der die damaligen Geschehnisse zu verantworten hat, haben wir als Landesparlament doch die moralische Verpflichtung, uns mit diesen bedrückenden Berichten über die Zustände in den damaligen Landesfürsorgeheimen in Schleswig-Holstein zu befassen.

(Beifall bei CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

In diesem Sinne empfinde ich es als ein richtiges Zeichen, dass wir uns fraktionsübergreifend darauf verständigen konnten, uns von der Landesregierung ausführlich über das Geschehene und über die bereits ergriffenen Maßnahmen berichten zu lassen, um dann - ich hoffe, dass alle Fraktionen dann wiederum zusammenstehen - gemeinsam zu vereinbaren, welchen Beitrag dieses Parlament leisten kann, damit die Betroffenen zu ihrem Recht kommen. Die CDU-Fraktion kann sich eine Aufarbeitung der Geschehnisse in Schleswig-Holstein durch einen neutralen Sachwalter vorstellen. Es kann nur in unserem Sinne sein, zu einer sachlichen Beurteilung dessen zu kommen, was sich in den Heimen zugetragen hat. Daraus müssen dann die notwendigen Konsequenzen gezogen werden. Wenn es unrechtmäßige Übergriffe und Verstöße gegen die Menschenwürde gegeben hat, dann muss das auch aufgeklärt werden.

(Beifall im ganzen Haus)

Ich danke der Frau Abgeordneten Heike Franzen und erteile für die SPD-Fraktion Herrn Abgeordneten Wolfgang Baasch das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Dokumentation des runden Tisches, den die Sozialministerin zu Gesprächen mit ehemaligen sogenannten Fürsorgezöglingen einberufen hat, ist eine beklemmende Lektüre. Diese Dokumentation zeigt ein Thema auf, das lange Zeit mit einem Tabu belegt war. Die Menschen können sich heute kaum noch vorstellen, dass solche Geschehnisse in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik Realität waren. Die Fürsorgeerziehung der 50er- bis 70erJahre ist eindeutig ein dunkler Fleck in unserer Geschichte.

Aus heutiger Sicht ist es nahezu unfassbar, aus welchen Gründen junge Menschen in solche Einrich

tungen weggesperrt werden konnten. Instabile Familienverhältnisse, besonders die uneheliche Geburt von einem Drittel der Insassen, die damals ja nicht nur als Makel für die Mutter, sondern auch für das Kind galt, waren offensichtlich dafür eine Voraussetzung. Wenn noch jugendtypisches Verhalten dazukam, auf das wir heute sehr differenzierte pädagogische Antworten haben, war es offensichtlich möglich, junge Menschen in Fürsorgeerziehung einzuliefern. Wohlgemerkt: Das waren nicht etwa Jugendliche, die schwerste Gewalttaten begangen hatten, sondern es waren Jugendliche, die in ganz normaler Weise auffällig wurden.

Mit dem Film „In den Fängen der Fürsorge“ hat das ZDF dies in beklemmender Art und Weise dokumentiert. Einschüchterung und Quälerei, Psychoterror und Gewalt werden in Fürsorgeheimen in Glückstadt und quer durch die Bundesrepublik geschildert. Was allein durch eine solche Art der Behandlung an Traumatisierungen bei einem jungen Menschen verursacht wird, mag man sich kaum ausmalen. Der SPD-Abgeordnete Erwin Lingk bezeichnete anlässlich eines Besuches des Ausschusses für Volkswohlfahrt am 19. August 1969 die in Glückstadt angewendete Form der Jugendfürsorge als verdeckten Strafvollzug statt Erziehung und setzte sich gegen den Widerstand des damaligen liberalen Sozialministers Eisenmann für eine Schließung der Einrichtung ein.

Ein wesentlicher Punkt der damaligen sogenannten Fürsorge war Erziehung durch Arbeit. In der Regel war es erzwungene Arbeit, die nicht der beruflichen Qualifizierung der jungen Menschen diente und bei der Bildung und Ausbildung grundsätzlich nicht stattfanden. Das Fürsorgeheim im Glückstadt hat hier offensichtlich eine ganz besonders finstere Rolle gespielt.

Mir ist persönlich selten so deutlich geworden, dass die berühmte Formulierung aus der Regierungserklärung von Bundeskanzler Willy Brandt „Wir wollen mehr Demokratie wagen“ mehr war als bloße Rhetorik. Sie beinhaltete auch die Forderung nach einem Bruch mit autoritären Traditionen. Wie kann man junge Menschen, die Probleme in ihrer sozialen Entwicklung haben, in ein derart abschreckendes Gebäude einsperren, wie es in Glückstadt geschah, ein Gebäude, das nicht nur eine traurige Vergangenheit als Zwangsarbeitshaus hatte, sondern das in den Jahren 1933 und 1934 sogar als sogenanntes wildes Konzentrationslager der Nazis genutzt wurde? Diese Einschüchterungsarchitektur wurde noch durch Personal ergänzt, das darauf trai

(Heike Franzen)

niert war, junge Menschen nicht aufzubauen, sondern sie zu brechen.

Selbstverständlich gilt auch im Falle solcher Beschuldigungen die Unschuldsvermutung. Es ist jedoch nicht zu übersehen, dass es in Jugendbetreuungseinrichtungen aller Art, insbesondere dann, wenn die sogenannten Betreuer allmächtig sind und die Jugendlichen ihnen ausgeliefert sind, immer wieder gerade Gewalttätige oder auch Pädophile sind, die dort eine Beschäftigung suchen.

Wir im Landesparlament, aber auch alle im Jugendhilfebereich tätigen Träger in kirchlichem oder staatlichem Auftrag müssen sich der Verantwortung für die Aufarbeitung der Geschehnisse in diesen Einrichtungen stellen. Demütigungen, Missachtung von Würde und Verletzung von Menschenrechten gilt es zu erkennen und aufzuarbeiten, wenn man die Opfer nicht erneut demütigen will.

Es hat im Vorfeld der heutigen Sitzung eine Vielzahl von Gesprächen gegeben und ich glaube, wir haben eine vernünftige Lösung gefunden. Wir wollen mit einem interfraktionellen Antrag die Landesregierung um einen Bericht bitten. Den Entschließungsantrag der Grünen möchten wir federführend dem Sozialausschuss und mitberatend dem Innenausschuss überweisen. Wenn uns der Bericht der Landesregierung vorliegt, wollen wir uns darum bemühen, eine gemeinsame Entschließung zu erarbeiten.

Der Petitionsausschuss des Bundestages hat in seinem Bericht aus diesem Jahr angekündigt, zu einer gemeinsamen und parteiübergreifenden guten Lösung kommen zu wollen. Das ist ein gutes Signal auch für unsere weitere Diskussion, wenn wir das Thema ehemalige Heimkinder aufarbeiten wollen.

(Beifall bei SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Es bleibt festzuhalten: Wir stehen in einer Diskussion, die auf Bundesebene geführt werden muss, da in der Fürsorgeerziehung, ob nun unter konfessioneller oder staatlicher Aufsicht, in dieser Zeit erhebliche Missstände aufzuarbeiten sind. Für meine Fraktion und mich will ich hier und heute sehr deutlich sagen: Es ist erschütternd, die Berichte zu lesen und die Schicksale wahrzunehmen. Die betroffenen Menschen haben unser Mitgefühl und wir haben die Verpflichtung, ihre Schicksale aufzuarbeiten und zu helfen. Ich danke Frau Ministerin Trauernicht ganz besonders dafür, dass sie die Initiative bezüglich des runden Tisches und zur weiteren Aufarbeitung der Geschehnisse in Glückstadt ergriffen hat.

(Beifall im ganzen Haus)

Ich danke Herrn Abgeordneten Baasch und erteile für die FDP-Fraktion dem Fraktionsvorsitzenden, Herrn Wolfgang Kubicki, das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zu meinem eigentlichen Beitrag komme, möchte ich darauf hinweisen, dass das, was uns aus den Schatten der Vergangenheit beschäftigt, auch einen aktuellen Bezug hat, und zwar unabhängig von den Opfern.

(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir debattieren hier und anderswo - auch politisch kontrovers - über die Frage geschlossener Heime. Ich kann mich daran erinnern, dass eine Reihe von Innenministern in die Vereinigten Staaten gereist ist, um sich dort sogenannte Boot Camps anzuschauen, bei denen das Ziel ebenfalls nicht Erziehung und Teilhabe an der Gesellschaft, sondern zunächst einmal Deprivatisierung ist. Insofern gibt es einen sehr aktuellen Bezug. Wir sollten unser Augenmerk darauf richten.

„Wenn du nicht brav bist, kommst du ins Heim.“ Diesen Satz haben in den 50er- und 60er-Jahren ganze Generationen von Kindern und Jugendlichen gehört. Ich kann mich übrigens auch daran erinnern - auch wenn ich nicht selbst bedroht worden bin -, dass er so artikuliert wurde. Selbst heute noch hört man manchmal entsprechende Sätze als Mittel zur angeblichen Erziehung aus den Mündern von Eltern, wobei sie manchmal auch aus Verzweiflung ausgesprochen werden.

Was hinter diesem Satz damals wie heute stand und steht, war und ist die Drohung gegenüber dem eigenen Kind mit dem Verlust von elterlicher Fürsorge, Zuneigung, Geborgenheit und Sicherheit, und viele erinnern sich noch daran, dass die Drohung mit dem Heim zumeist eine sehr wirksame war. Daher stellt sich heute die Frage, ob es nicht bereits seinerzeit zumindest unterschwellig in Teilen der Gesellschaft bekannt war und vielleicht sogar toleriert wurde, dass in Heimen und Fürsorgeeinrichtungen oftmals mit emotionaler Härte und Gewalt versucht wurde, Kinder auf den angeblich rechten Weg zu bringen. Wer hat nicht den Bericht aus dem „Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag“ vom letzten Jahr über das ehemalige Landesfürsorge

(Wolfgang Baasch)

heim in Glückstadt gelesen, der von Zwangsarbeit, übelster Gewalt und Isolationsunterbringung gegenüber beziehungsweise von Jugendlichen berichtet? Darin findet sich unter anderem die Aussage eines ehemaligen sogenannten Erziehers, der die in Glückstadt angewandte Gewalt so rechtfertigte ich zitiere -: „Das waren ja alles schwer erziehbare Jugendliche, die musste man unter Verschluss halten, das waren Kriminelle.“

Nun hat sich zum Glück das gesellschaftliche Bild von Erziehung weitgehend dahin geändert, dass Gewalt kein geeignetes Mittel ist, um Kindern Grenzen aufzuzeigen. Auch die Frage, wie man Kriminalität definiert, hat sich dankenswerterweise grundlegend geändert. Früher wurden Kinder und Jugendliche in Fürsorgeanstalten eingewiesen für Gründe beziehungsweise Vorfälle, die heute kein Mensch mehr für auch nur auffällig hält, und sie litten dort unter Bedingungen, die heute niemand mehr akzeptieren würde. So wurden im Jahr 1959 männliche Fürsorgezöglinge in der Mehrheit wegen folgender Gründe eingewiesen: Sie galten als arbeitsscheu, erziehungsschwierig, kriminell gefährdet, schwachsinnig oder triebhaft - wobei ich mir die Frage stelle, welcher junge Mensch ab einem bestimmten Alter nicht triebhaft ist - also Einweisungsgründe, denen die Willkür quasi auf die Stirn geschrieben steht.

Die ehemalige Fürsorgeanstalt Glückstadt ist hier ein mahnendes Beispiel. Sie galt bundesweit als eine der härtesten Anstalten, und zwar im negativen Sinne. Wie uns ehemalige Insassen berichten, waren dort Zwangsarbeit, Wegschließen in Isolation und körperliche Gewalt stets präsent, um jegliche Form von Widerwillen bei den „Zöglingen“ zu brechen.

Daher begrüßen wir als FDP sowohl die Initiative hier im Landtag als auch die bereits stattgefundenen Bemühungen der Landesregierung, die sich im Wege eines runden Tisches mit der Aufarbeitung der Vorfälle insbesondere im Zusammenhang mit der ehemaligen Einrichtung in Glückstadt befasst. Liest man die Dokumentation des Sozialministeriums über den runden Tisch mit ehemaligen Fürsorgezöglingen aus dem Landesfürsorgeheim Glückstadt, dann ist bereits ein guter Einstieg in die Aufarbeitung der damaligen Zustände gemacht worden.

Die Dokumentation zeigt aber auch, dass hier noch weitere Arbeit zu leisten ist. Es ist daher richtig, dass alle Fraktionen heute einen Berichtsantrag beschließen, damit die Landesregierung einen Bericht zum Stand der Ergebnisse der Aufarbeitung und zum Sachstand der Beratung des Petitionsausschus

ses des Bundestages in der September-Tagung geben kann.

Frau Trauernicht, wir begrüßen ausdrücklich die vollzogene Maßnahme der Landesregierung, zwei zusätzliche Mitarbeiter im Landesarchiv einzustellen, um die über 7.000 Akten dort zu ordnen und zu archivieren. Wir finden es richtig, dass die Landesregierung als zuständige, verantwortliche Stelle bereits ihr Bedauern für die erlebten Schicksale geäußert hat.

Damit haben sich ein paar Forderungen des Antrags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erledigt. Das werden wir in den Ausschussberatungen aber noch vertiefen. Frau Kollegin Heinold, ich möchte noch ein paar Worte dazu sagen, warum wir uns bisher nicht auf einen gemeinsamen Wortlaut für einen interfraktionellen Antrag einigen konnten.

Zum einen sollten wir erst den Sachstandsbericht abwarten, bevor wir Forderungen aufstellen. Zum anderen hielten wir eine Passage in Ihrem Antrag inhaltlich nicht für richtig. Ich will das erklären. Die Grünen möchten, dass dieses Parlament, also der jetzige Landtag, gewählt im Jahr 2005, um Vergebung bei den Opfern bittet. Frau Kollegin Heinold, wer um Vergebung bittet, hat Schuld auf sich geladen, und das weise ich für dieses Haus zurück. Ich betone: Wir bedauern zutiefst die Vorgänge in der Landesfürsorgeeinrichtung Glückstadt. Aber eine Schuld an den damaligen Vorgängen trifft uns nicht.

(Beifall bei der FDP)

Für meine Fraktion sage ich ausdrücklich: Es ist eine andere Ebene als die Bitte um Vergebung des deutschen Volkes durch die Parlamentarier für die Verbrechen der Nazizeit.